Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 8 Abs 1 StrG ND
Einziehung; Fußgängerzone; Lieferverkehr; Straßenrecht; Straßenverkehrsrecht; Teileinziehung; überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 25.06.2015 - 5 B 2312/15
- OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 411
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92
Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15
Soweit die Antragstellerin den in der Teileinziehungsverfügung verwendeten Begriff "Lieferverkehr" für zu unpräzise hält, ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht sich ausführlich zu diesem Rechtsbegriff geäußert und ausgeführt hat, dass unter "Lieferverkehr" der geschäftsmäßige Transport von Sachen von oder zu Gewerbetreibenden sowie von oder zu sonstigen Kunden eines Gewerbetreibenden zu verstehen ist (BVerwG, Urt. v. 08.09.1993 - 11 C 38.92 -, juris Rn. 17).Bei "Lieferverkehr" handelt es sich um eine spezifische Form des Anliegerverkehrs (…vgl. Kodal, Straßenrecht, aaO, Kap. 4 Rn. 8.1; BVerwG, Urt. v. 08.09.1993, aaO, juris Rn. 10).
- 7 C 19.78 -, juris, und Urt. v. 08.09.1993, aaO Rn. 15) darauf hingewiesen, dass eine Verkehrsregelung, die bestimmte Verkehrsströme lenken soll, einer gewissen Starrheit bedürfe, weil sie nur dadurch ihre verkehrsordnende Wirkung erreichen könne.
Er erstreckt sich daher nur auf den notwendigen Zugang des Grundstücks zur Straße sowie seine Zugänglichkeit von ihr (BVerwG, Urt. v. 08.09.1993 - 11 C 38.92 -, juris Rn. 12) und gibt zudem nicht in jeder Situation einen Anspruch des Eigentümers, sein Grundstück mit dem Fahrzeug unmittelbar anfahren zu können (…vgl. BGH, Urt. v. 07.07.2006 - V ZR 159/05 -, NJW 2006, 3426;… Brandenb. OLG, Urt. v. 30.10.2008 - 5 U 131/07 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06
Absehen von einer straßenrechtlichen Einziehung trotz Vorliegen der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15
Es spricht daher Einiges dafür, dass Erschließungsinteressen der Straßenanlieger auf Tatbestandsseite zu verortende Belange sind (abw. Nds.OVG, 12. Senat, Urt. v. 18.07.2006 - 12 LB 116/06 -, juris).Es spricht daher - entgegen der auf Rechtsprechung des 12. Senats des beschließenden Gerichts (Urt. v. 18.07.2006 - 12 LB 116/06 -, juris) gestützten Begründung des Verwaltungsgerichts - Einiges für die Auffassung des Prozessbevollmächtigen der Antragstellerin, dass Erschließungsinteressen der Anlieger, namentlich der sog. Anliegergebrauch der an der Straße gelegenen Grundstücksbewohner, in diesem Zusammenhang als öffentliche Belange einzustufen sind.
Insoweit ist die verwaltungsgerichtliche Kontrolle darauf beschränkt zu überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind, etwa ein willkürliches Vorgehen gegeben ist und insbesondere private Belange nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§§ 40 VwVfG, 114 VwGO;… BVerwG, Urt. v. 15.12.2011 - 3 C 40.10 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Urt. v. 18.07.2006 - 12 LB 116/06 -, juris Rn. 52).
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
Verfassungsmäßigkeit der Behandlung der Klage eines Busunternehmers gegen die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15
Der in seinem Kernbereich von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte sog. "gesteigerte Gemeingebrauch" des Anliegers (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 -, juris Rn. 24;… BVerfG, Beschl. v. 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 -, juris Rn. 4f.;… BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 19.09.2007 - 9 B 22.06 -, juris Rn. 6) umfasst zwar insbesondere für Grundstücke mit einem Gewerbebetrieb - wie hier - den Zugang zur Straße sowie die Zugänglichkeit des Grundstücks von der Straße her und darüber hinaus in gewissen Grenzen die Nutzung der Straße auch zum "Kontakt nach außen", etwa durch Werbung (…BVerwG, Urt. v. 13.06.1980 - IV C 98.76, IV C 99.76 -, juris).Es handelt sich um ein spezifisches Teilhaberecht, bei dem der Benutzer sich mit dem abfinden muss, was und wie lange es geboten wird (BVerfG, Beschl. v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 -, juris Rn. 23f.;… BVerwG, Urt. v. 25.06.1969 - IV C 77.67 -, juris Rn. 20).
- BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79
Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15
Für das Verhältnis von Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht gilt anerkanntermaßen die Formel vom "Vorbehalt des Straßenrechts bei Vorrang des Straßenverkehrsrechts" (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1981 - 7 C 27.79 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 07.06.2010 - 11 ZB 10.581 -, juris;… Kodal, Straßenrecht, aaO, Kap. 3 Rn. 4 - 6). - VGH Bayern, 07.06.2010 - 11 ZB 10.581
Sperrung einer Ortsstraße für den Schwerlastverkehr, um außerordentliche Schäden …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15
Für das Verhältnis von Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht gilt anerkanntermaßen die Formel vom "Vorbehalt des Straßenrechts bei Vorrang des Straßenverkehrsrechts" (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1981 - 7 C 27.79 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 07.06.2010 - 11 ZB 10.581 -, juris;… Kodal, Straßenrecht, aaO, Kap. 3 Rn. 4 - 6). - BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05
Geltendmachung eines Notwegerechts durch Miteigentümer eines Grundstücks; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15
Er erstreckt sich daher nur auf den notwendigen Zugang des Grundstücks zur Straße sowie seine Zugänglichkeit von ihr (…BVerwG, Urt. v. 08.09.1993 - 11 C 38.92 -, juris Rn. 12) und gibt zudem nicht in jeder Situation einen Anspruch des Eigentümers, sein Grundstück mit dem Fahrzeug unmittelbar anfahren zu können (vgl. BGH, Urt. v. 07.07.2006 - V ZR 159/05 -, NJW 2006, 3426;… Brandenb. OLG, Urt. v. 30.10.2008 - 5 U 131/07 -, juris). - BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99
Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15
Der in seinem Kernbereich von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte sog. "gesteigerte Gemeingebrauch" des Anliegers (…vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 -, juris Rn. 24;… BVerfG, Beschl. v. 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 -, juris Rn. 4f.; BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 19.09.2007 - 9 B 22.06 -, juris Rn. 6) umfasst zwar insbesondere für Grundstücke mit einem Gewerbebetrieb - wie hier - den Zugang zur Straße sowie die Zugänglichkeit des Grundstücks von der Straße her und darüber hinaus in gewissen Grenzen die Nutzung der Straße auch zum "Kontakt nach außen", etwa durch Werbung (…BVerwG, Urt. v. 13.06.1980 - IV C 98.76, IV C 99.76 -, juris). - BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80
Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15
Rn. 14 Soweit die Antragstellerin ihre Befürchtung geltend macht, sie müsse angesichts der Restriktionen für den Radverkehr mit erheblichen Umsatzeinbußen rechnen, so dass ihr eine "… wirtschaftliche Schieflage … (drohe), die das Unternehmen und die 29 beschäftigten Mitarbeiter erheblich gefährden würde", ist zunächst darauf hinzuweisen, dass - unabhängig von der Berechtigung derartiger Bedenken - Lagevorteile und daraus resultierende Umsatzerwartungen eines Gewerbebetriebes rechtlich nicht geschützt sind (BVerwG, Urt. v. 06.08.1982 - 4 C 58.80 -, juris Rn. 12ff.). - BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71
Werbefahrten
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15
Insoweit sind zunächst die unterschiedlichen Regelungsgehalte von Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht zu beachten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.12.1975 - 1 BvR 118/71 -, juris Rn. 28ff.). - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15
Wie der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschl. v. 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 -, juris Rn. 21) ausgeführt hat, kann nur nach Sinn und Zweck der jeweiligen Norm darüber entschieden werden, in welchem Verhältnis unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessen in einer Norm zueinander stehen. - BVerwG, 15.12.2011 - 3 C 40.10
Maut; Autobahnmaut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; Lkw; Lastkraftwagen; schwere …
- BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67
Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?
- BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge …
- BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung
- OLG Brandenburg, 30.10.2008 - 5 U 131/07
Wegerecht: Anspruch auf Grund einer zu Gunsten eines Dritten eingetragenen …
- BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.76
Benutzung öffentlicher Straßen - Gehweg - Kellerschächte - Lichtschächte - …
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.1990 - 5 S 1039/90
Teileinziehung einer Straße zur Schaffung eines Fußgängerbereichs - Auswirkung …
- OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 7 LA 179/12
Anspruch auf die Beseitigung eines die Zugänglichkeit eines Grundstücks von und …
- BVerwG, 19.09.2007 - 9 B 22.06
Rügefähigkeit der fehlerhaften Anwendung von Landesrecht unter Verstoß gegen …
- OVG Niedersachsen, 28.01.2011 - 7 ME 20/11
Vorwegnahme der Hauptsache bei vorläufiger Nutzungsgestattung ohne bleibende …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 L 80/19
Teileinziehung einer Straße zur Erweiterung einer Fußgängerzone
Als Gründe des öffentlichen Wohls sind bei der Abwägung städtebauliche örtliche und überörtliche bzw. verkehrliche und verkehrsplanerische Belange zu berücksichtigen (NdsOVG, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 7 ME 53/15 - juris Rn. 7).Damit muss ein Übergewicht der für die Teileinziehung sprechenden öffentlichen Belange über die einer solchen Maßnahme entgegenstehenden öffentlichen und privaten Belange bestehen (…so auch Sauthoff, in: Öffentliche Straßen, 3. Aufl. 2020, Rn. 269;… Herber, in: Kodal, Straßenrecht, 8. Aufl. 2021, 10. Kapitel, Rn. 88; a.A.: NdsOVG…, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 7 ME 110/17 - juris Rn. 30; Beschluss vom 29. Dezember 2015, a.a.O., jeweils zu § 8 Abs. 1 Satz 2 NdsStrG).
Auf die Frage, ob Erschließungsinteressen der Anlieger als öffentliche Belange im Sinne des Straßenrechts einzustufen sind (vgl. hierzu NdsOVG, Beschluss vom 29. Dezember 2015, a.a.O.), kommt es daher nicht an.
Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Ratsmitglieder - denen die örtlichen Verhältnisse bekannt sind - bei der Beschlussfassung von Erwägungen ausgegangen sind, die denen entsprechen, die von der Beklagten im gerichtlichen Verfahren für die Teileinziehungsverfügung vorgetragen wurden (vgl. hierzu auch NdsOVG, Beschluss vom 29. Dezember 2015, a.a.O. Rn. 11).
Es ist daher nicht erforderlich, dass ein (Wohn- oder Gewerbe-)Grundstück mit jeglicher Art von Fahrzeugen erreichbar ist, wenn nur für gewerbliche Lieferungen oder für Lieferungen von Gegenständen des täglichen Bedarfs die Zugänglichkeit auch mit Kraftfahrzeugen erhalten bleibt (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 29. Dezember 2015, a.a.O. Rn. 10 m.w.N.).
Etwaige Lagevorteile und Umsatzerwartungen eines Gewerbebetriebs sind nicht durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 6. August 1982 - 4 C 58.80 - juris Rn. 12; NdsOVG, Beschluss vom 29. Dezember 2015, a.a.O. Rn. 14).
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf zu überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind, etwa ein willkürliches Vorgehen gegeben ist oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. speziell zur straßenrechtlichen Teileinziehung: NdsOVG, Beschluss vom 29. Dezember 2015, a.a.O. Rn. 8).
- VerfGH Berlin, 25.06.2025 - VerfGH 43/22
Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens "Berlin autofrei" ist zulässig
Der Einordnung als straßenrechtlicher Regelung steht dies nicht entgegen, weil zusätzliche gesetzgeberische Ziele die kompetenzrechtliche Zuordnung des Regelungsgegenstandes des Gesetzentwurfs unberührt lassen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. November 1974 - IV C 12.72 -, juris Rn. 15 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 7 ME 53/15 -, juris Rn. 12).Auch hierfür ist es jedoch ausreichend, wenn die Zugänglichkeit für Kraftfahrzeuge, z. B. für gewerbliche Lieferungen oder für Lieferungen von Gegenständen des täglichen Bedarfs grundsätzlich erhalten bleibt (BVerwG…, Urteil vom 20. Mai 1987 - 7 C 60/85 -, juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 7 ME 53/15 -, juris Rn.10).
- VGH Bayern, 29.11.2024 - 8 CS 24.1462
Erfolglose Beschwerde gegen befristete Teileinziehung einer Ortsstraße zur …
Dieser beschränkt sich aber nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls in aller Regel auf einen zeitlich beschränkten und nicht notwendig unmittelbar bis vor den Betrieb reichenden Lieferverkehr (…vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2021 - 8 CE 21.1989 - NVwZ-RR 2022, 15 = juris Rn. 50, 53;… BVerwG, U.v. 20.5.1987 - 7 C 60.85 - NJW 1988, 432 = juris Rn. 11;… B.v. 1.4.1993 - 11 B 92.92 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 62 = juris Rn. 2; NdsOVG, B.v. 29.12.2015 - 7 ME 53/15 - NVwZ-RR 2016, 411 = juris Rn. 10 m.w.N.).
- VG Osnabrück, 13.11.2019 - 6 A 243/17
Grundzüge der Planung; Konfliktverlagerung; Teileinziehung
Vielmehr sind nach neuerer Rechtsprechung auf der Tatbestandsseite die verkehrlichen Belange zu berücksichtigen, zu denen auch private Belange gehören können (OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.12.2015 - 7 ME 53/15, 2. Leitsatz, Rn. 7, juris).Im Übrigen ist von einem der gerichtlichen Überprüfung voll unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriff auszugehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.12.2015 - 7 ME 53/15, 2. Leitsatz, Rn. 6, juris).
- VG Gelsenkirchen, 10.06.2016 - 17 K 4420/13
Abschleppmaßnahme, absolutes Halteverbot, Gebühr, geschäftsmäßiger Transport, …
Rn. 27 OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Dezember 2015- 7 ME 53/15 -, juris, RdNr. 4. - VG Braunschweig, 01.02.2017 - 6 A 227/16
Abstellen von Fahrrädern in einer Fußgängerzone
Dabei kann der Straßenbaulastträger bereits mit der Widmung die konkrete Zweckbestimmung bestimmter Areale wie Fahrbahn, Rad- und Gehweg festlegen und eine Verkehrsanlage für alle oder bestimmte Verkehrs- bzw. Benutzungsarten eröffnen oder solche ausschließen, etwa in einer Fußgängerzone alle Verkehrs- bzw. Benutzungsarten bis auf den Fußgängerverkehr (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.12.2015 - 7 ME 53/15 -, NVwZ-RR 2016, 411, 413;… Kodal, a. a. O., S. 301 f.).Insofern greift die Formel vom "Vorbehalt des Straßenrechts bei Vorrang des Straßenverkehrsrechts" (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1981 - 7 C 27/79 -, BVerwGE 62, 376; Nds. OVG, Beschl. v. 29.12.2015 - 7 ME 53/15 -, NVwZ-RR 2016, 411, 414;… Kodal, Straßenrecht, a. a. O., Kap. 3 Rn. 4 - 6;… Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl., S. 123 Rn. 292).
- VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40031
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 2. S-Bahn-Stamm-Strecke in München …
Das NdsOVG (B.v. 29.12.2015 - 7 ME 53/15 - NVwZ-RR 2016, 411, Rn. 10, m. w. N.) hat im Fall der Einrichtung einer Fußgängerzone ausgeführt, es sei nicht erforderlich, dass ein (Wohn- oder Gewerbe-) Grundstück mit jeglicher Art von Fahrzeugen erreichbar sei, wenn nur für gewerbliche Lieferungen oder für Lieferungen von Gegenständen des täglichen Bedarfs die Zugänglichkeit auch mit Kraftfahrzeugen erhalten bleibe. - VG Aachen, 14.04.2026 - 10 K 2273/25
Stadt Jülich muss über verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz einer Anwohnerin …
Rn. 158 Vgl. etwa zu Lieferverkehr in einer Fußgängerzone: BVerwG, Urteil vom 8. September 1993 - 11 C 38.92 -, juris, Rn. 17; vgl. zu Lieferverkehr als spezifischer Form des Anliegerverkehrs: Nds. OVG, Urteil vom 29. Dezember 2015 - 7 ME 53/15 -, juris, Rn. 4. - VG Hamburg, 30.01.2026 - 7 E 5887/25
Erfolgloser Eilantrag gegen eine auf einer nicht-förmlichen Straßenplanung …
Wie auch im Falle des Anliegergebrauchs des Grundeigentümers reicht jedoch auch das durch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vermittelte Anliegerrecht nur so weit, wie der nutzungsberechtigte Anlieger zur angemessenen (eigentumsgerechten) Nutzung des Grundstücks auf die Benutzung der Straße angewiesen ist (…vgl. VGH München, Beschl. v. 10, 8.2021, 8 CE 21.1989, juris Rn. 50 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999, 4 VR 7/99, juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.12.2014, 7 ME 53/15, juris Rn. 10). - VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40033
Anliegerklagen gegen Planfeststellungsbeschluss für 2. S-Bahn-Stammstrecke in …
Das NdsOVG (B. v. 29.12.2015 - 7 ME 53/15 - NVwZ-RR 2016, 411, Rn. 10, m. w. N.) hat im Fall der Einrichtung einer Fußgängerzone ausgeführt, es sei nicht erforderlich, dass ein (Wohn- oder Gewerbe-) Grundstück mit jeglicher Art von Fahrzeugen erreichbar sei, wenn nur für gewerbliche Lieferungen oder für Lieferungen von Gegenständen des täglichen Bedarfs die Zugänglichkeit auch mit Kraftfahrzeugen erhalten bleibe. - VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40036
Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke …
- VG Berlin, 29.07.2025 - 1 L 615.25
Vorläufig keine Durchfahrt hinter dem Reichstag in Bundestag-Sitzungswochen
- VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40035
Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke …
- VGH Bayern, 31.07.2023 - 11 CE 23.744
Keine Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone außerhalb der …
- VG Hamburg, 21.12.2022 - 15 E 4495/22
Im Ergebnis erfolgloser Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen …
- VG Göttingen, 18.02.2020 - 1 B 360/19
Anliegerrecht; Nachbarschutz; Sondernutzungserlaubnis
- VG Berlin, 22.04.2026 - 1 L 50.26
Antragsbefugnis eines allgemeinen Verkehrsteilnehmers gegen die Teileinziehung …
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