Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.08.2009 - 7 NE 09.1378 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
§ 47 VwGO; §§ 46, 8a RStV
- openjur.de
Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Gewinnspielsatzung; Call-In-Format; Ergänzungsbedürftigkeit der staatsvertraglichen Gewinnspielregelungen; Einnahmerückgang der Sendeunternehmen; Prognose zur wirtschaftlichen Entwicklung
- Judicialis
VwGO § 47 Abs. 1; ; VwGO § 47 Abs. 6; ; RStV § 8a; ; RStV § 46 Abs. 1 Satz 1; ; RStV § 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5; ; RStV § 58 Abs. 4; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 12 Abs. 1
- kanzlei.biz
Neue Gewinnspielsatzung bleibt vorerst in Kraft
- kanzlei.biz
Neue Gewinnspielsatzung bleibt vorerst in Kraft
- aufrecht.de
Keine einstweilige Aussetzung der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten zugunsten von 9Live
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzungsinteresse eines Rundfunkveranstalters i.R.e. Normenkontrollverfahrens im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Gewinnspielsatzung einer Landesmedienanstalt; Sinken der Anruferzahlen aufgrund einer Anpassung der Spielregeln und des Sendeablaufs eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
9 Live muss sich vorläufig weiter an Gewinnspielsatzung halten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzungsinteresse eines Rundfunkveranstalters i.R.e. Normenkontrollverfahrens im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Gewinnspielsatzung einer Landesmedienanstalt; Sinken der Anruferzahlen aufgrund einer Anpassung der Spielregeln und des Sendeablaufs eines ...
Papierfundstellen
- NVwZ 2010, 268
- MMR 2009, 712
- DVBl 2009, 1194
- DVBl 2009, 1263
- DÖV 2010, 45
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.12.1976 - 1 BvR 799/76
Keine einstweilige Anordnung bei Wechsel eines Schulsystems
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 7 NE 09.1378
An diese Voraussetzungen ist im Hinblick auf die weitreichende Bedeutung der Aussetzung des Vollzugs einer Rechtsvorschrift ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfG vom 21.12.1976 BVerfGE 43, 198/200). - BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 147/75
Keine einstweilige Anordnung gegen Sexualkunde in Baden-Württemberg
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 7 NE 09.1378
Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie sich bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lassen, insbesondere wenn ein Normenkontrollantrag offensichtlich erfolgreich ist oder erkennbar ohne Erfolg bleiben muss (vgl. BVerfG vom 27.5.1975 BVerfGE 40, 7/9; VerfGH vom 22.6.1972 VerfGH 25, 83/89; BayVGH vom 29.8.2007 Az. 7 NE 07.1753). - VGH Bayern, 29.08.2007 - 7 NE 07.1753
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 7 NE 09.1378
Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie sich bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lassen, insbesondere wenn ein Normenkontrollantrag offensichtlich erfolgreich ist oder erkennbar ohne Erfolg bleiben muss (vgl. BVerfG vom 27.5.1975 BVerfGE 40, 7/9; VerfGH vom 22.6.1972 VerfGH 25, 83/89; BayVGH vom 29.8.2007 Az. 7 NE 07.1753).
- VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen
Die Antragstellerin beantragte auch den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Vollzug der Gewinnspielsatzung vorläufig auszusetzen; dieser Antrag blieb ohne Erfolg (BayVGH, Beschluss vom 11.8.2009 Az. 7 NE 09.1378 = MMR 2009, 712). - VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 NE 09.2019
Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Sperrzeitverordnung
Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie sich bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lassen, insbesondere, wenn schon im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ohne weiteres erkennbar ist, dass der Normenkontrollantrag voraussichtlich Erfolg haben wird oder ohne Erfolg bleiben muss (vgl. BayVGH vom 1.7.2004 Az. 22 NE 03.3026 und vom 11.8.2009 Az. 7 NE 09.1378). - VGH Bayern, 08.06.2010 - 7 C 10.869
Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit eines Normenkontrollverfahrens
Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 11. August 2009 (Az. 7 NE 09.1378 = NVwZ 2010, 268) ausgeführt, dass es von einer Reihe schwieriger, obergerichtlich noch ungeklärter Rechtsfragen abhängt, ob die Gewinnspielsatzung mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
- VGH Bayern, 24.05.2017 - 22 NE 17.526
Außervollzugsetzung einer Verordnung zur sonntäglichen Offenhaltung von …
Hat das Gericht die Norm, hinsichtlich derer der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO begehrt wird, bereits in einem Hauptsacheverfahren überprüft und ist es hierbei zu dem Ergebnis gelangt, dass sie keinen Bestand haben kann, so ist auch unter Berücksichtigung des strengen Maßstabs, der bei Entscheidungen nach § 47 Abs. 6 VwGO anzuwenden ist (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 22 NE 13.659 - BayVBl 2014, 277 Rn. 27 m.w.N.), ihre Außervollzugsetzung jedenfalls dann dringend geboten, wenn die im Hauptsacheverfahren vorgenommene gerichtliche Rechtsanwendung - wie hier - auf einer nicht zweifelhaften Tatsachengrundlage beruht und sie sich auf eine eindeutige verfassungsgerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung stützen kann (…vgl. zur regelmäßig gebotenen Stattgabe eines Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO in Fällen offensichtlicher Ungültigkeit der verfahrensgegenständlichen untergesetzlichen Norm BayVGH, B.v. 1.7.2004 - 22 NE 03.3026 - juris Rn. 3; B.v. 11.8.2009 - 7 NE 09.1378 - NVwZ 2010, 268 Rn. 17;… B.v. 25.1.2010 - 22 NE 09.2019 - juris Rn. 19;… B.v. 8.4.2013 - 22 NE 13.659 - BayVBl 2014, 277 Rn. 28). - VGH Bayern, 17.02.2012 - 22 NE 11.3023
Prüfsachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und …
Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie sich bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lassen, insbesondere, wenn schon im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ohne weiteres erkennbar ist, dass der Normenkontrollantrag voraussichtlich Erfolg haben wird oder ohne Erfolg bleiben muss (vgl. BayVGH vom 1.7.2004 Az. 22 NE 03.3026 und vom 11.8.2009 Az. 7 NE 09.1378). - VGH Bayern, 08.06.2010 - 7 C 10.879
Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit eines Normenkontrollverfahrens
Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 11. August 2009 (Az. 7 NE 09.1378 = NVwZ 2010, 268) ausgeführt, dass es von einer Reihe schwieriger, obergerichtlich noch ungeklärter Rechtsfragen abhängt, ob die Gewinnspielsatzung mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.08.2009 - 7 N 09.1377, 7 NE 09.1378 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Normenkontrollverfahren; einfache Beiladung; Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten; rechtliches Interesse der einzelnen Anstalten am Verfahrensausgang; einheitlicher Geltungsbeginn der übereinstimmenden Satzungen; Beiladungszwecke
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.08.2009 - 7 N 09.1377, 7 NE 09.1378
- VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
- BVerwG, 21.02.2011 - 6 CN 2.10
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