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Rechtsprechung
   LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 103/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,61985
LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 103/17 (https://dejure.org/2022,61985)
LG Köln, Entscheidung vom 30.12.2022 - 7 O 103/17 (https://dejure.org/2022,61985)
LG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 2022 - 7 O 103/17 (https://dejure.org/2022,61985)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 353/87

    Wirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften eines Testamentsvollstreckers - …

    Auszug aus LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 103/17
    Zwar hat grundsätzlich der Vertretene das Risiko des Missbrauchs der Vertretungsmacht zu tragen und den Vertragspartner trifft keine besondere Prüfungspflicht, ob und inwieweit der Vertreter im Innenverhältnis gebunden ist, von einer nach außen unbeschränkten Vertretungsmacht nur beschränkten Gebrauch zu machen (BGH NJW 1966, 1911; NJW-RR 1989, 642; NJW 1999, 2883; NJW 2008, 1225, 1226).

    Wenn jedoch ein Treuebruch des Bevollmächtigten und eine bewusste Ausnutzung des Treuebruchs durch den Vertragsgegner zusammenkommen, ist der Vertrag gemäß § 138 BGB nichtig (BGH NJW-RR 1989, 642; WM 2003, 2456; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 737).

    Rn. 139 Danach ist z.B. ein Kaufvertrag sittenwidrig und nach § 138 BGB nichtig, wenn bei dessen Abschluss der Vertreter der einen Partei mit dem Vertragspartner kollusiv zum Nachteil des Vertretenen zusammenwirkt (BGH NJW-RR 1989, 642; BGHZ 50, 112, 114;… BGHReport 2003, 1051; NJW-RR 2004, 247, 248;… Staudinger/Fischinger (2021) BGB § 138, Rn. 496).

    Gleiches gilt, wenn der Testamentsvollstrecker und ein Käufer bewusst zum Nachteil des Nachlasses zusammenwirken (BGH NJW-RR 1989, 642), wenn ein von dem Verbot des Selbstkontrahierens befreiter Bevollmächtigter seine Vollmacht dazu missbraucht, um mit sich selbst als Geschäftspartner ein Geschäft zum Nachteil des Vertretenen abzuschließen bzw. hierfür einen arglosen Untervertreter einsetzt (BGH NZG 2014, 389, 390), oder wenn eine Arbeitnehmerin kollusiv mit ihrem Ehemann, der Vertreter des Arbeitgebers ist, einen Aufhebungsvertrag schließt (LAG Hamm 12.N11.2019 - N20 SaGa 45/19).

    Aber auch, wenn der Vertragsgegner keine Kenntnis hatte, hält der Bundesgerichtshof einen Missbrauch der Vertretungsmacht mit der Folge für möglich, dass sich der Vertretene ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände darauf berufen könne (BGH NJW 1966, 1911; BGHZ 50, 112, 114; NJW-RR 1989, 642).

    Das ist z.B. der Fall, wenn der Vertreter in ersichtlich verdächtiger Weise zum Nachteil des Vertretenen gehandelt hat und dies dem Vertragspartner in schuldhafter Weise nicht bekanntgeworden ist (BGH NJW 1966, 1911; BGHZ 50, 112, 114; NJW-RR 1989, 642;… Staudinger/Fischinger (2021) BGB § 138, Rn. 496).

    Dem Vertrag muss seine Sittenwidrigkeit nahezu "auf die Stirn geschrieben sein" (BGH, Urteil vom 08. März 1989 - IVa ZR 353/87 -, Rn. N07, juris).

  • BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64

    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura; …

    Auszug aus LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 103/17
    Liegt auf Seiten des Vertreters ein Missbrauch der Vertretungsmacht vor und hat der Geschäftsgegner dies erkannt oder grob fahrlässig die Augen davor verschlossen, steht dem Vertretenen der Einwand aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) gegen die Wirksamkeit des Geschäfts zu (BGHZ 50, 112, 114; 113, 315, 320; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1989 - XI ZR 154/88, NJW 1990, 384 unter I, 3 m.w.Nachw; BGH…, Urteil vom 05. November 2003 - VIII ZR 218/01 -, Rn. 12, juris).

    Rn. 139 Danach ist z.B. ein Kaufvertrag sittenwidrig und nach § 138 BGB nichtig, wenn bei dessen Abschluss der Vertreter der einen Partei mit dem Vertragspartner kollusiv zum Nachteil des Vertretenen zusammenwirkt (BGH NJW-RR 1989, 642; BGHZ 50, 112, 114;… BGHReport 2003, 1051; NJW-RR 2004, 247, 248;… Staudinger/Fischinger (2021) BGB § 138, Rn. 496).

    Aber auch, wenn der Vertragsgegner keine Kenntnis hatte, hält der Bundesgerichtshof einen Missbrauch der Vertretungsmacht mit der Folge für möglich, dass sich der Vertretene ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände darauf berufen könne (BGH NJW 1966, 1911; BGHZ 50, 112, 114; NJW-RR 1989, 642).

    Das ist z.B. der Fall, wenn der Vertreter in ersichtlich verdächtiger Weise zum Nachteil des Vertretenen gehandelt hat und dies dem Vertragspartner in schuldhafter Weise nicht bekanntgeworden ist (BGH NJW 1966, 1911; BGHZ 50, 112, 114; NJW-RR 1989, 642;… Staudinger/Fischinger (2021) BGB § 138, Rn. 496).

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 218/01

    Kollusives Zusammenwirken verwandter Geschäftsführer zweier Gesellschaften; …

    Auszug aus LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 103/17
    Wenn jedoch ein Treuebruch des Bevollmächtigten und eine bewusste Ausnutzung des Treuebruchs durch den Vertragsgegner zusammenkommen, ist der Vertrag gemäß § 138 BGB nichtig (BGH NJW-RR 1989, 642; WM 2003, 2456; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 737).

    Liegt auf Seiten des Vertreters ein Missbrauch der Vertretungsmacht vor und hat der Geschäftsgegner dies erkannt oder grob fahrlässig die Augen davor verschlossen, steht dem Vertretenen der Einwand aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) gegen die Wirksamkeit des Geschäfts zu (BGHZ 50, 112, 114; 113, 315, 320; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1989 - XI ZR 154/88, NJW 1990, 384 unter I, 3 m.w.Nachw; BGH, Urteil vom 05. November 2003 - VIII ZR 218/01 -, Rn. 12, juris).

    Rn. 139 Danach ist z.B. ein Kaufvertrag sittenwidrig und nach § 138 BGB nichtig, wenn bei dessen Abschluss der Vertreter der einen Partei mit dem Vertragspartner kollusiv zum Nachteil des Vertretenen zusammenwirkt (BGH NJW-RR 1989, 642; BGHZ 50, 112, 114;… BGHReport 2003, 1051; NJW-RR 2004, 247, 248;… Staudinger/Fischinger (2021) BGB § 138, Rn. 496).

  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen …

    Auszug aus LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 103/17
    Wenn der Vertreter und sein Geschäftsgegner "hinter dem Rücken" des Vertretenen und zu dessen Schaden gehandelt haben, ist ihre Absprache sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB) und daher nichtig (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1988 - VI ZR 233/87, NJW 1989, 26 unter II m.w.Nachw.).

    Rn. 145 Soweit sich der Kläger aus den wirtschaftlichen Konditionen des neuen Pachtvertrages auf ein sittenwidriges kollusives Zusammenwirken der gemeinsamen Mutter der Parteien mit der Beklagten schließt und sich hierzu unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs stützt, in dem ein Vertragsabschluss zu 10% überteuerter Leistung zugunsten eines Familienmitgliedes durch einen Geschäftsführer als sittenwidrig angesehen wurde (BGH, Urteil vom 17. Mai 1988 - VI ZR 233/87 -, Rn. 10, juris) vermag dies jedoch nicht zu überzeugen.

    Es müsse jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob die konkrete Vereinbarung in dieser Weise gegen die guten Sitten i.S. des § 138 Abs. 1 BGB verstoße - weil das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verletzt werde (BGH, Urteil vom 17. Mai 1988 - VI ZR 233/87 -, Rn. N07, juris).

  • BGH, 28.02.1966 - VII ZR 125/65

    Schutz des Vertretenen vor dem Mißbrauch der Vertretungsmacht

    Auszug aus LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 103/17
    Zwar hat grundsätzlich der Vertretene das Risiko des Missbrauchs der Vertretungsmacht zu tragen und den Vertragspartner trifft keine besondere Prüfungspflicht, ob und inwieweit der Vertreter im Innenverhältnis gebunden ist, von einer nach außen unbeschränkten Vertretungsmacht nur beschränkten Gebrauch zu machen (BGH NJW 1966, 1911; NJW-RR 1989, 642; NJW 1999, 2883; NJW 2008, 1225, 1226).

    Aber auch, wenn der Vertragsgegner keine Kenntnis hatte, hält der Bundesgerichtshof einen Missbrauch der Vertretungsmacht mit der Folge für möglich, dass sich der Vertretene ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände darauf berufen könne (BGH NJW 1966, 1911; BGHZ 50, 112, 114; NJW-RR 1989, 642).

    Das ist z.B. der Fall, wenn der Vertreter in ersichtlich verdächtiger Weise zum Nachteil des Vertretenen gehandelt hat und dies dem Vertragspartner in schuldhafter Weise nicht bekanntgeworden ist (BGH NJW 1966, 1911; BGHZ 50, 112, 114; NJW-RR 1989, 642;… Staudinger/Fischinger (2021) BGB § 138, Rn. 496).

  • LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 147/21
    Auszug aus LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 103/17
    Rn. 97 Der Kläger reichte bei dem Landgericht Köln am 00.00.0000 eine Klage auf Räumung der von der Beklagten genutzten Flächen ein (Az. 7 O 147/21).

    Rn. 123 Die Akten des Landgerichts Köln, Az. 7 O 147/21 und 7 O 109/20, wurden beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Für den Fall der Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten durch die Beklagte stand und steht der D. weiterhin die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung zu, welche der Kläger durch die in dem Parallelprozess LG Köln 7 O 147/21 verfolgte Räumungsklage, auch verfolgt.

  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen …

    Auszug aus LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 103/17
    Liegt auf Seiten des Vertreters ein Missbrauch der Vertretungsmacht vor und hat der Geschäftsgegner dies erkannt oder grob fahrlässig die Augen davor verschlossen, steht dem Vertretenen der Einwand aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) gegen die Wirksamkeit des Geschäfts zu (BGHZ 50, 112, 114; 113, 315, 320; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1989 - XI ZR 154/88, NJW 1990, 384 unter I, 3 m.w.Nachw; BGH…, Urteil vom 05. November 2003 - VIII ZR 218/01 -, Rn. 12, juris).

    Ein solcher ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Vertragsgegner Kenntnis vom Missbrauch der Vertretungsmacht hatte; hier ist er unzweifelhaft nicht schutzwürdig (vgl. z.B. BGH NJW 1991, 1812).

  • BGH, 18.12.1963 - IV ZR 263/63

    Revision in Ehesachen

    Auszug aus LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 103/17
    Vielmehr ist, wenn die Abrede dem Gericht vorgetragen wird, die abredewidrig weiterbetriebene Klage als unzulässig abzuweisen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1963 - IV ZR 263/N10 -, BGHZ 41, 3-6, Rn. 3; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Urteil vom 30. Mai 1988 - Bf II 100/86 -, Rn. 41, juris;… Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 269 ZPO, Rn. 3).

    Der Beklagte kann, wenn der Kläger einer solchen Vereinbarung zuwider den Rechtsstreit weiter betreibt, dem die Einrede der Arglist entgegenhalten (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1963 - IV ZR 263/N10 -, BGHZ 41, 3-6, Rn. 3), denn mit seinem vorangegangenen rechtsgeschäftlichen Verhalten darf sich auch prozessual niemand in Widerspruch setzen (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Urteil vom 30. Mai 1988 - Bf II 100/86 -, Rn. 41, juris).

  • BGH, 28.01.2014 - II ZR 371/12

    Sittenwidrigkeit eines vom Bevollmächtigten unter Vollmachtsmissbrauch und …

    Auszug aus LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 103/17
    Gleiches gilt, wenn der Testamentsvollstrecker und ein Käufer bewusst zum Nachteil des Nachlasses zusammenwirken (BGH NJW-RR 1989, 642), wenn ein von dem Verbot des Selbstkontrahierens befreiter Bevollmächtigter seine Vollmacht dazu missbraucht, um mit sich selbst als Geschäftspartner ein Geschäft zum Nachteil des Vertretenen abzuschließen bzw. hierfür einen arglosen Untervertreter einsetzt (BGH NZG 2014, 389, 390), oder wenn eine Arbeitnehmerin kollusiv mit ihrem Ehemann, der Vertreter des Arbeitgebers ist, einen Aufhebungsvertrag schließt (LAG Hamm 12.N11.2019 - N20 SaGa 45/19).
  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 103/17
    Zwar hat grundsätzlich der Vertretene das Risiko des Missbrauchs der Vertretungsmacht zu tragen und den Vertragspartner trifft keine besondere Prüfungspflicht, ob und inwieweit der Vertreter im Innenverhältnis gebunden ist, von einer nach außen unbeschränkten Vertretungsmacht nur beschränkten Gebrauch zu machen (BGH NJW 1966, 1911; NJW-RR 1989, 642; NJW 1999, 2883; NJW 2008, 1225, 1226).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 65/07

    Bodenreform: Brandenburg eignet sich rechtswidrig Land an

  • BGH, 18.02.2003 - X ZR 245/00

    Abnahme von EDV-Systemlösungen

  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 154/88

    Wirksamkeit des Scheckbegebungsvertrages bei einem wucherischen Darlehen; …

  • OLG Hamm, 18.11.1996 - 31 U 42/96

    Rückzahlung eines Darlehens; Strohmannfunktion eines Gesellschafters; …

  • OLG Brandenburg, 20.08.2019 - 3 U 22/18

    Räumung und Herausgabe von Grundstücken an einen Ersteher

  • LG Stuttgart, 05.11.2020 - 7 O 109/20

    Kein allgemeiner Corona-Entschädigungsanspruch

  • LG Düsseldorf, 20.12.2019 - 4b O 144/18

    Lizenzgebühren

  • LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 147/21
    Rn. 22 Der Kläger erhob am 28.04.2017 für die GbR vor dem Landgericht Köln eine Klage gegen die Beklagte auf Zahlung rückständigen Pachtzinses (Az. 7 O 103/17).

    Der Verpächter verpflichtet sich, die beim Landgericht Köln rechtshängige Klage, -Az.7 O 103/17-, zurückzunehmen.

    Rn. 67 Mit Schriftsatz vom selben Tag bestellten sich die die Prozessbevollmächtigten der Mutter der Parteien in dem Rechtsstreit LG Köln 7 O 103/17 für die GbR und erklärten für diese die Rücknahme der dort erhobenen Klage.

    Das Landgericht Köln setzte den Rechtsstreit mit dem Az. 7 O 103/17 mit Beschluss vom 29.03.2018 (Bl. 254 der Beiakte) bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits LG Köln Az. 22 O 432/17 aus.

    Durch die Replik, dort S. 6, 2. Absatz, habe der Kläger mitgeteilt, er habe durch die Klageerwiderung vom 21. Juni 2017 im Verfahren 7 O 103/17 von dem Pachtvertrag vom 19. Juni 2017 Kenntnis erhalten.

    Die Klageerwiderung in dem Verfahren 7 O 103/17 hätten die Prozessbevollmächtigten des Klägers erhalten durch Empfangsbekenntnis am 27. Juni 2017.

    Rn. 113 Die Akten des Landgerichts Köln, Az. 7 O 103/17 und Az. 7 O 109/20, waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 75/23

    Keine schuldbefreiende Zahlung an vormaligen Bevollmächtigten

    Rn. 10 Soweit das Landgericht die Wirksamkeit des zweiten Pachtvertrages im angefochtenen Urteil offengelassen habe, sei in dem Urteil des Landgerichts Köln in der Sache 7 O 103/17 dessen Wirksamkeit festgestellt worden.

    Rn. 48 (7) In dem Vertrag vom 19.06.2017 ist die Verpflichtung zur Klagerücknahme in dem Verfahren LG Köln - 7 O 103/17 - (nunmehr OLG Köln, 4 U 54/23) vereinbart worden, weshalb die Beklagte positive Kenntnis davon hatte, dass innerhalb der GbR mindestens Uneinigkeit hinsichtlich der Behandlung etwaiger Pachtrückstände bestand.

    Der neue Pachtvertrag ist - trotz des bereits rechtshängigen Klageverfahrens (LG Köln - 7 O 103/17) - nicht von beiden Gesellschaftern, sondern lediglich von der Mutter unterzeichnet worden.

    Rn. 51 Schließlich hat die Beklagte sich im Rahmen der nach Fristverlängerung eingereichten Klageerwiderung in dem Verfahren LG Köln 7 O 103/17 auch allein auf den Abschluss des neuen Pachtvertrages gestützt.

  • OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 54/23

    Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Verpachtung von Grundstücken zum …

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.12.2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 O 103/17 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 43 (7) In dem Vertrag vom 19.06.2017 ist die Verpflichtung zur Klagerücknahme in dem Verfahren LG Köln - 7 O 103/17 - vereinbart worden, weshalb die Beklagte positive Kenntnis davon hatte, dass innerhalb der GbR mindestens Uneinigkeit hinsichtlich der Behandlung etwaiger Pachtrückstände bestand.

    Der neue Pachtvertrag ist - trotz des bereits rechtshängigen Klageverfahrens (LG Köln - 7 O 103/17) - nicht von beiden Gesellschaftern, sondern lediglich von der Mutter unterzeichnet worden.

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