Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LG Detmold, 09.09.2020 - 07 O 22/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,44037
LG Detmold, 09.09.2020 - 07 O 22/20 (https://dejure.org/2020,44037)
LG Detmold, Entscheidung vom 09.09.2020 - 07 O 22/20 (https://dejure.org/2020,44037)
LG Detmold, Entscheidung vom 09. September 2020 - 07 O 22/20 (https://dejure.org/2020,44037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,44037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 114/16

    Kündigung eines langfristigen Gewerberaummietvertrags: Wirksamkeit einer sog. …

    Auszug aus LG Detmold, 09.09.2020 - 7 O 22/20
    Solche Ausnahmefälle hat die Rechtsprechung bejaht, wenn eine Partei die andere schuldhaft von der Einhaltung der Schriftform abgehalten oder sich sonst einer schweren Treuepflichtverletzung schuldig gemacht hat (BGH - XII ZR 114/16, NJW 2017, 3772 Rn 24) oder wenn eine Partei eine nachträgliche, nicht formgerechte Abrede, die ausschließlich sie begünstigt, zur Kündigung eines ihr lästig gewordenen langfristigen Mietvertrags nutzt (…BGH, a.a.O. Rn 41).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Unwirksamkeit mit Blick auf den Schutzzweck und die Nicht-Abdingbarkeit des § 550 BGB nicht nur im Verhältnis zwischen dem Mieter und dem Grundstückserwerber/neuen Vermieter festgestellt (BGH - XII ZR 146/12, NJW 2014, 2102 Rn 31), sondern auch im Verhältnis zwischen den ursprünglichen Mietvertragsparteien (BGH - XII ZR 114/16, NJW 2017, 3772 Rn 35 ff.).

  • BGH, 30.04.2014 - XII ZR 146/12

    Geschäftsraummietvertrag: Treuwidrige Kündigung durch den vertragseintretenden …

    Auszug aus LG Detmold, 09.09.2020 - 7 O 22/20
    Der Bundesgerichtshof hat diese Unwirksamkeit mit Blick auf den Schutzzweck und die Nicht-Abdingbarkeit des § 550 BGB nicht nur im Verhältnis zwischen dem Mieter und dem Grundstückserwerber/neuen Vermieter festgestellt (BGH - XII ZR 146/12, NJW 2014, 2102 Rn 31), sondern auch im Verhältnis zwischen den ursprünglichen Mietvertragsparteien (BGH - XII ZR 114/16, NJW 2017, 3772 Rn 35 ff.).
  • OLG München, 18.05.2010 - 32 W 1288/10

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung …

    Auszug aus LG Detmold, 09.09.2020 - 7 O 22/20
    Rn. 49 Streitwert: EUR 10.215,20 (Jahresbruttokaltmiete, § 41 Abs. 1 GKG; Klage und Widerklage betreffen denselben Gegenstand, sodass eine Zusammenrechnung gem. § 45 Abs. 1 S. 1, 3 GKG nicht stattfindet, vgl. OLG München - 32 W 1288/10, NZM 2011, 175).
  • BGH, 25.11.2015 - XII ZR 114/14

    Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei Vereinbarung …

    Auszug aus LG Detmold, 09.09.2020 - 7 O 22/20
    Denn auch geringfügige Änderungen der Miethöhe wirken sich unmittelbar auf die Möglichkeit des Vermieters aus, das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzuges fristlos kündigen zu können (BGH - XII ZR 114/14, NJW 2016, 311, 312).
  • BGH, 07.05.2008 - XII ZR 69/06

    Einhaltung der Schriftform bei Personenmehrheit auf Seite des Vermieters oder …

    Auszug aus LG Detmold, 09.09.2020 - 7 O 22/20
    Ferner kommt dem Erfordernis der Schriftform auch zugunsten der am Vertragsschluss beteiligten Parteien eine Beweis- und Warnfunktion zu (vgl. BGH - XII ZR 69/06, NZW 2008, 482 f.).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer salvatorischen Erhaltungsklausel bei …

    Auszug aus LG Detmold, 09.09.2020 - 7 O 22/20
    Rn. 34 Mag es im Einzelfall (auch für die Einhaltung der Schriftform) ausreichen, wenn sich die Lage des Mietgegenstandes aufgrund der Angaben im Mietvertrag an Ort und Stelle feststellen lässt (vgl. BGH - XII ZR 132/03, NJW 2005, 2225, 2227; OLG Hamm - 30 U 82/12, NZM 2013, 760, 762f.), so führt auch dies im vorliegenden Fall nicht zu einer hinreichenden Bestimmbarkeit des Mietgegenstandes.
  • BGH, 21.11.2007 - XII ZR 149/05

    Wahrung der Schriftform bei einem langfristigen Mietvertrag; Vertretung einer BGB …

    Auszug aus LG Detmold, 09.09.2020 - 7 O 22/20
    Rn. 32 Ergibt sich aus dem Mietvertrag oder aus darin in Bezug genommenen Urkunden und Anlagen nicht die Lage, d.h. die Anschrift oder die grundbuchmäßige Bezeichnung der Immobilie und die genaue Angabe der vermieteten Flächen (einschließlich der vermieteten Lagerflächen/Stellplätze/Außenflächen/sonstigen Nebenflächen) und sind Lage und/oder Beschaffenheit des Mietgegenstands daher nicht bestimmbar, ist die Schriftform nicht eingehalten (vgl. BGH - XII ZR 149/05, BeckRS 2007, 65112;… Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 4. Auflage 2017, Kap. 6 Rn 28).
  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 30 U 82/12

    Anforderungen an die Form eines langfristigen Mietvertrages; Heilung von …

    Auszug aus LG Detmold, 09.09.2020 - 7 O 22/20
    Rn. 34 Mag es im Einzelfall (auch für die Einhaltung der Schriftform) ausreichen, wenn sich die Lage des Mietgegenstandes aufgrund der Angaben im Mietvertrag an Ort und Stelle feststellen lässt (vgl. BGH - XII ZR 132/03, NJW 2005, 2225, 2227; OLG Hamm - 30 U 82/12, NZM 2013, 760, 762f.), so führt auch dies im vorliegenden Fall nicht zu einer hinreichenden Bestimmbarkeit des Mietgegenstandes.
  • OLG Frankfurt, 21.11.2008 - 2 U 94/08

    Gewerberaummiete: Entfallen der mehrjährigen Befristung bei ohne Schriftform …

    Auszug aus LG Detmold, 09.09.2020 - 7 O 22/20
    Er muss anhand der Mietvertragsurkunde ersehen können, in welche langfristigen Vereinbarungen er nach Maßgabe des § 566 BGB eintritt, wenn diese im Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung noch bestehen (vgl. OLG Frankfurt - 2 U 94/08, BeckRS 2010, 1505).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 118/20

    Rückzahlung von Nebenkosten im Zusammenhang mit der Anmietung einer Ladenfläche …

    - das Landgericht habe unzutreffend angenommen, dass die streitgegenständlichen Kosten für Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung in Höhe von 29.925,50 EUR umlagefähig seien (dies ablehnend jetzt auch: Urteil des LG Potsdam vom 30.10.2020, 51 O 38/19; LG Mönchengladbach Urteil vom 11.11.2020, 7 O 22/20, Bl. 3926 ff GA, u.H.a. Senatsurteil vom 10.12.2015, 3 U 117/10); es nehme fehlsam an, dass es sich bei den Kosten der Wartung stets um Aufwendungen handele, die entweder "zur Instandhaltung oder Instandsetzung gehören"; der BGH grenze im Gegenteil die Kosten der Instandhaltung von Wartungskosten scharf ab (…vgl. MünchKomm/Zehelein, § 2 BetrKVO Rn. 80); Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, wie in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKVO definiert, beträfen die Beseitigung von Mängeln an der Substanz (vgl. BGH WuM 2004, 290), während Wartung nur reine Pflegearbeiten, Reparaturen und den Ersatz von Verschleißteilen umfasse, wie § 2 Nr. 5c BetrKVO entnommen werden könne, so dass es sich um sonstige Betriebskosten handele (…Guhling/Günter/Both, Gewerberaummiete § 1 BetrKVO Rn. 6, 7); die streitgegenständliche Formularklausel zur Kostenobergrenze für Instandsetzungskosten umfasse Wartungskosten deshalb nicht;.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Detmold
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht