Rechtsprechung
| LG Mainz, 10.01.1975 - 7 O 45/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1421
- NJW 1975, 2018 (Ls.)
- VersR 1975, 937
Wird zitiert von ... (2)
- AG Rastatt, 29.01.2021 - 1 C 231/20 Schließlich ist verschiedentlich entschieden worden, dass bei der Anmietung von Fahrzeugen von privat eine Abrechnung des Normaltarifs nicht in Betracht kommt (…OLG Hamm Urt. v. 24.2.1993, 13 U 182/92, Rn. 8 ff. zitiert nach Juris; LG Karlsruhe, Urt. v. 24.2.1989, 9 S 476/83 und LG Mainz Urt. v. 10.1.1975, 7 O 45/74, jeweils zitiert nach Juris).
- AG Speyer, 29.01.2020 - 31 C 383/19
Verkehrsunfall - Schätzung ersatzfähiger Kosten für Anmietung …
Daher ist der erforderliche Herstellungsaufwand, den der Geschädigte ersetzt verlangen kann, bei der Anmietung eines solchen Ersatzfahrzeugs gemäß § 287 ZPO auf 50 % des Normaltarifs zu schätzen (OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 1993, 13 U 182/92, BGH, Urteil vom 19. November 1974, VI ZR 197/73, LG Karlsruhe, Urteil vom 24. Februar 1989, 9 S 476/88, LG Mainz, Urteil vom 10. Januar 1975, 7 O 45/74, jeweils zitiert nach juris).
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