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| OLG Frankfurt, 30.01.2025 - 7 ORs 34/24 |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Urteilsgründe, Einlassung des Angeklagaten, Geständnis, Beweiswürdigung, komplexer Sachverhalt
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Beweise: Geständige Einlassung des Angeklagten, Inhaltliche Überprüfung des Geständnisses
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22
Verfahrensbindung durch Vereinbarung der Gerichte (sachliche Zuständigkeit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2025 - 7 ORs 34/24
Dies gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte geständig gezeigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2022 2 StR 53/22, juris Rn. 11;… Beschluss vom 24. September 2013 2 StR 267/13, juris Rn. 27 …und Beschluss vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).Auch genügt es nicht, das Geständnis des Angeklagten durch bloßen Abgleich des Erklärungsinhalts mit der Aktenlage zu überprüfen, weil dies keine hinreichende Grundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2022 2 StR 53/22, juris Rn. 11 m.w.N).
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2025 - 7 ORs 34/24
a) Aus dem Schuldprinzip folgt die Verpflichtung der Strafgerichte, von Amts wegen den wahren Sachverhalt zu erforschen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1060). - BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13
Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2025 - 7 ORs 34/24
Dies gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte geständig gezeigt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Juli 2022 2 StR 53/22, juris Rn. 11; Beschluss vom 24. September 2013 2 StR 267/13, juris Rn. 27 …und Beschluss vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).
- BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13
Amtsaufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Vorhandensein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2025 - 7 ORs 34/24
Dies gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte geständig gezeigt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Juli 2022 2 StR 53/22, juris Rn. 11;… Beschluss vom 24. September 2013 2 StR 267/13, juris Rn. 27 und Beschluss vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.). - BGH, 23.03.2021 - 1 StR 53/21
Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tateinheit mit Diebstahl bei Diebesfahrten und bei nur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2025 - 7 ORs 34/24
b) Soweit das Landgericht im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung ausgeführt hat, dass der Angeklagte ein Fluchtfahrzeug bereitgehalten haben soll, wird das neue Tatgericht die Feststellungen mit Blick auf die konkurrenzrechtliche Bewertung der Fälle 4 und 5 zu präzisieren haben (vgl. BGH, Beschluss vom 23.3.2021 1 StR 53/21). - BGH, 24.04.2013 - 2 StR 93/13
Verminderte Schuldfähigkeit (Vorliegen eines Rauschzustandes bei nicht …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2025 - 7 ORs 34/24
a) Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, sich bei der Prüfung des § 21 StGB bezogen auf die jeweilige Tat mit der Art und Menge der durch den Angeklagten konsumierten Rauschmittel und den mit dem Konsum allein oder im Zusammenwirken mit anderen Substanzen üblicherweise verbundenen spezifischen Einschränkungen auseinanderzusetzen (zu den Anforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2013 2 StR 93/13) und den jeweiligen Tatablauf mit Blick auf diese zu bewerten, wobei auch die Bedeutung der dissozialen Persönlichkeitsakzentuierung näher darzulegen sein wird.
- KG, 03.09.2025 - 3 ORs 38/25
Fehlende Würdigung eines Geständnisses im Urteil
In einem solchen Fall kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (vgl. KG StV 2000, 188 und Urteil vom 15. März 2011 - (2) 1 Ss 548/10 (6/11) - OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 30. Januar 2025 - 7 ORs 34/24 - bei Burhoff online blog und 2. Mai 2007 - 1 Ss 365/06 -, juris; OLG Hamm StraFo 2003, 133; OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Mai 1990 - 1 Ss 217/90 -, juris; OLG Köln VRS 87, 205; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323); es genügt dann in der Beweiswürdigung der bloße Hinweis auf das Geständnis des Angeklagten.Die Tatbestandsmerkmale (Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis) sind zudem solche, über die der Täter typischerweise aus eigenem Wissen - anders als z.B. im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt bezüglich der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit oder eines Schadens im Rahmen von § 315c StGB oder § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 2025 a.a.O.) - Auskunft geben kann.
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