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| BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 101/78 |
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- BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71
Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes
Auszug aus BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 101/78
Insbesondere darf es nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe jede Einzelregelung, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten oder Unbilligkeiten führt, modifiziert werden könnte (vgl BVerfGE 26, 44, 61 f; 34, 118, 136; 36, 73, 84).Der Gesetzgeber hat im sozial- und gesellschaftspolitischen Bereich einen weiten Raum zur freien Gestaltung (BVerfGE 29, 221, 235; 36, 73, 84).
Die verfassungsrechtlich relevante unechte Rückwirkung liegt dann vor, wenn Normen zwar auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirken, damit aber zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich im Ganzen entwerten (BVerfGE 14, 288, 297; 30, 250, 267; 36, 73, 82).
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
Auszug aus BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 101/78
Die verfassungsrechtlich relevante unechte Rückwirkung liegt dann vor, wenn Normen zwar auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirken, damit aber zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich im Ganzen entwerten (BVerfGE 14, 288, 297; 30, 250, 267; 36, 73, 82).Betrifft die Norm nur zukünftige Sachverhalte, entfaltet sie keine unechte Rückwirkung (BVerfGE 25, 269, 290 ff; 30, 250, 267 ff; 30, 392, 401 ff;… BSG SozR 4460 5 24 Nr. 2).
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
Unfallversicherung
Auszug aus BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 101/78
235; 45, 376, 386, 387).Das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG verlangt staatliche Vor- und Fürsorge für Einzelne oder für Gruppen der Gesellschaft, die aufgrund persönlicher Lebensumstände oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihren persönlichen oder sozialen Entfaltungen behindert sind (BVerfGE 45, 376, 387).
- BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
- BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO
Auszug aus BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 101/78
Insbesondere darf es nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe jede Einzelregelung, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten oder Unbilligkeiten führt, modifiziert werden könnte (vgl BVerfGE 26, 44, 61 f; 34, 118, 136; 36, 73, 84). - BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
Kostenrechtsnovelle
Auszug aus BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 101/78
Eine verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässige echte Rückwirkung von Gesetzen ist dann gegeben, wenn in abgewickelte, der Vergangenheit angehörige Tatbestände eingegriffen wird (BVerfGE 11, 139, 145). - BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68
Jahresarbeitsverdienstgrenze
Auszug aus BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 101/78
Der Gesetzgeber hat im sozial- und gesellschaftspolitischen Bereich einen weiten Raum zur freien Gestaltung (BVerfGE 29, 221, 235; 36, 73, 84). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
Auszug aus BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 101/78
Betrifft die Norm nur zukünftige Sachverhalte, entfaltet sie keine unechte Rückwirkung (BVerfGE 25, 269, 290 ff; 30, 250, 267 ff; 30, 392, 401 ff;… BSG SozR 4460 5 24 Nr. 2). - BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76
Lohnfortzahlung
Auszug aus BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 101/78
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) liegt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dann vor, wenn der Gesetzgeber es versäumt, tatsächliche Gleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfGE 48, 227, 234 -7. - BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
Auszug aus BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 101/78
Die verfassungsrechtlich relevante unechte Rückwirkung liegt dann vor, wenn Normen zwar auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirken, damit aber zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich im Ganzen entwerten (BVerfGE 14, 288, 297; 30, 250, 267; 36, 73, 82). - BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen …
- BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 20/64
Verfassungswidrigkeit des § 52 Abs. 2 AVAVG
- LSG Hessen, 13.03.1980 - L 1 Ar 38/78
Arbeitslosengeld; Sozialstaatsprinzip; Arbeitslosenhilfe; Schutz von Ehe und …
Bei der Alhi ist dem Gesetzgeber - auch insoweit ist der Vorinstanz beizupflichten - bezüglich der Festlegung der Höhe der Leistung ein noch größerer Gestaltungsspielraum als beim Alg zuzubilligen, weil die Alhi sowohl hinsichtlich ihrer Ausgestaltung wie auch hinsichtlich ihrer Finanzierung Elemente des Fürsorgewesens enthält, die bis hin zu einer völligen Versagung von Leistungen der Alhi und zu einer Verweisung auf die Leistungen der Sozialhilfe führen können (s. BSG, Urteil vom 2. Oktober 1979 - 7 RAr 101/78, mit weiteren Nachweisen).Dabei sind seine Entscheidungen hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlerhaft noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (…BSG, Urt. v. 19. Juni 1979 - 7 RAr 77/78; BSG, Urt. v. 2. Oktober 1979 - 7 RAr 101/78;… Grüner/Prochnow/Dalichau/Brückner, a.a.O., § 1 SGB I, Erl. II, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 362/80
Kindergeld; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Rechtsstaatsprinzip; Kind; Wohnsitz; …
Seine sozialpolitischen Entscheidungen sind hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlerhaft noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 22/57 - BVerfGE 14, 288, 301; BSG, Urteil vom 19. Juni 1979 - 7 RAr 77/78 - BSG, Urteil vom 2. Oktober 1979 - 7 RAr 101/78 - BSG, Urteil vom 15. November 1979 - 7 RAr 99/78 - AuB 1980, 185). - LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 271/80
Kindergeld; Rechtsstaatprinzip; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Kind; Wohnsitz; …
Seine sozialpolitischen Entscheidungen sind hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlerhaft noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 22/57 - BVerfGE 14, 288, 301; BSG, Urteil vom 19. Juni 1979 - 7 RAr 77/78 - BSG, Urteil vom 2. Oktober 1979 - 7 RAr 101/78 - BSG, Urteil vom 15. November 1979 - 7 RAr 99/78 - AuB 1980, 185). - LSG Hessen, 25.05.1981 - L 1 Kg 1166/80
Kindergeld; Übergangsregelung; Aufenthalt; Wohnsitz; Ausland; Übergangsvorschrift
Seine sozialpolitischen Entscheidungen sind hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlerhaft noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Oktober 1962 - 1 BvL 22/57 - BVerfGE 14, 288, 301; BSG, Urteil vom 19. Juni 1979 - 7 RAr 77/78; BSG, Urteil vom 2. Oktober 1979 - 7 RAr 101/78; BSG, Urteil vom 15. November 1979 - 7 RAr 99/78 - AuB 1980, 185). - BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 51/80 Hierzu hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Oktober 1979 - 7 RAr 101/78 - ausgeführt, daß das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG staatliche Vor- und Fürsorge für Einzelne oder für Gruppen der Gesellschaft, die aufgrund persönlicher Lebensumstände oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihren persönlichen oder sozialen Entfaltungen behindert sind, verlangt (BVerfGE 45, 576, 587).
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