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| BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 110/78 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 19.06.1980 - 41/79
Testa
Auszug aus BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 110/78
Nach der inzwischen ergangenen Entscheidung des EuGH vom 19. Juni 1980 (41/79, 121/79, 796/79), dessen Ausführungen zu Art. 14 des Grundgesetzes (GG) zwar nicht überzeugten, sei jedenfalls für Fälle wie den vorliegenden ausgesprochen, daß der Arbeitnehmer seinen Leistungsanspruch behalte, wenn ein Ausnahmefall vorliege.Art. 69 EWGV verstößt auch nicht gegen den EWG-Vertrag, insbesondere dessen Art. 51, wie der EuGH mit Urteil vom19. Juni 1980(-41/79, 121/79.796/79-) + für den Senat bindend hat.
Nach Satz 1 dieser Bestimmung verliert der Arbeitslose, der - wie die Klägerin - die Vergünstigungen des Art. 69 Abs. 1 EWGV 1408/71 wahrgenommen und sich unter Mitnahme seines bei der Beklagten erworbenen Leistungsanspruchs für drei Monate zur Arbeitsuche nach Italien begeben hat, jeden weiteren, nach den Rechtsverschriften der Bundesrepublik Deutschland an sich zustehenden An- 8pruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, wenn er nicht vor Ablauf des Zeitraums, für den er den Anspruch mitgenommen hat, in die Bundesrepublik zurückkehrt (vgl EuGHUrteil vom 19. Juni 1980 - 41/79.121/79.796/79 -).
Vielmehr steht nach der Rechtsprechung des EuGH, dem im Verhältnis zum BSG nach Art. 177 EWG-Vertrag die abschließende Ent- "scheidungsbefugnis über die Auslegung der Handlungen der Organe der Gemeinschaft zukommt, die Entscheidung über die FriStverlängerung - beschränkt auf Ausnahmefälle - im , Ermessen der zuständigen Arbeitsverwaltung bzw des zuständigen Trägers (…EuGH SozR 6050 Art. 69 Nr. 3; EuGH Urteil vom 19. Juni 1980 - 41/79, 121/79, 796/79 -) '.
- BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 44/78
Auszug aus BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 110/78
Wie der Senat bereits entschieden hat-" (vgl das zur Veröffentlichung-vorgesehene Urteil vom 13. November 1980 -"7 RAr 44/78) ist Art. 69 Abs. 2 EWGV1408/71 geltendes Recht; Bedenken dagegen, daß Vorschriften des primären Gemeinschaftsrechts, in8besondere Art. 51 und Art. 189 de3'Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. März 1957 (EWG-Vertrag), auf denen die Geltung der.(vgl Urteil vom 13, November - 7 RAr 44/78 °).
- EuGH, 20.03.1979 - 139/78
Coccioli
Auszug aus BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 110/78
Vielmehr steht nach der Rechtsprechung des EuGH, dem im Verhältnis zum BSG nach Art. 177 EWG-Vertrag die abschließende Ent- "scheidungsbefugnis über die Auslegung der Handlungen der Organe der Gemeinschaft zukommt, die Entscheidung über die FriStverlängerung - beschränkt auf Ausnahmefälle - im , Ermessen der zuständigen Arbeitsverwaltung bzw des zuständigen Trägers (EuGH SozR 6050 Art. 69 Nr. 3; EuGH Urteil vom 19. Juni 1980 - 41/79, 121/79, 796/79 -) '. - BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71
Solange I
Auszug aus BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 110/78
Ob und inwieweit die Anwendbarkeit sekundären Gemeinschaftsrechts im Bereich der Bundesrepublik (noch) am Maßstab deutschen Verfassungsrechts zu prüfen.iSt(vgl dazu BVerfGE 37, 271 ff einerseits, BVerfGE 52, 1875 202 f"andererseits), läßt der Senat offen; denn der, hier anzuwendende Art. 69 Abs. 2 EWGV 1408/71 verstößt nicht M" gegen das GG, insbesondere nicht gegen Art. 14 GG, wie der"â- f Senat ebenfalls-bereits entschieden hat (Urteil vom 13.November 1980 9 7 RAr 44/78 4).
- BSG, 18.08.1983 - 11 RA 60/82
Herstellungsanspruch - Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Erlöschen …
Weitere Urteile gelten einer verspäteten Beitragsentrichtung (BSGE N1" 126), der Rücknahme eines Antrags (…SozR 3100 & NH Nr. 11), der Vorlage einer Dienstzeitbescheinigung zur fiktiven Nachversicherung nach 5 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (BSGE 48, 211, 213f), der Bewilligung von Konkursausfallgeld so, als ob die Bundesanstalt pflichtgemäß rechtzeitig Konkursantrag gestellt hätte (BSGE N8, 249), und der Bewilligung von Arbeitslosengeld so, als ob der Versicherte ordnungsgemäß beraten rechtzeitig ins Bunde3gebiet zurückgekehrt wäre (SozR 6050 Art. 69 Nr. 5 und Urteil vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 110/78 69 VO. - BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 44/92
Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (AlG) - Pflicht des …
Die Vorschrift beschränkt daher nicht Ansprüche nach dem AFG, sondern sie erweitert die Rechte arbeitsloser Arbeitnehmer, indem ihnen - für eine begrenzte Zeit - die Mitnahme ihrer Leistungsansprüche zur Arbeitsuche in einem anderen Mitgliedstaat ermöglicht wird (…vgl EuGH aaO; BSG, Urteil vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 110/78 - mwN ). - LSG Baden-Württemberg, 21.08.2002 - L 3 AL 432/02
Verzögerte Auszahlung der Arbeitslosenhilfe im Ausland
Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn die rechtzeitige Rückkehr durch einen unvorhersehbaren Umstand wie Krankheit, Unfall, Streik oder ähnliches verhindert worden ist, den der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat, oder aus wichtigem Grunde unterblieb (…vgl. BSG SozR aaO Nr. 4;… aaO Nr. 5 und Urteil vom 13.05.1981, 7 RAr 110/78).
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