Rechtsprechung
| BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Arbeitslosengeld - Verknüpfung zweier unterschiedlicher Ansprüche durch die Rechtsordnung - Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnis bei einer Klage auf Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit von acht Wochen - Auswirkung der Initiative zur Beendigung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung …
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89
Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine Härte bedeuten würde, unterliegt daher keinen Einschränkungen und ist von den Gerichten regelmäßig vorzunehmen, wenn eine Sperrzeit eingetreten ist und die Beklagte von der Regeldauer ausgegangen ist (…vgl. BSGE 44, 71, 81 f = SozR 4100 § 119 Nr. 3;… BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; BSGE 64, 202, 207 f [BSG 29.11.1988 - 11 RAr 91/87] = SozR 4100 § 119 Nr. 34).Unter dem Gesichtspunkt der Härte finden ggf daher auch Umstände persönlicher oder wirtschaftlicher Art. Berücksichtigung, die von ihrem Gewicht her zwar nicht den Eintritt einer Sperrzeit hindern, aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles eine Sperrzeit von einer Regeldauer aber als besonders hart erscheinen lassen (…vgl. BSGE 54, 7, 14 = SozR 4100 § 119 Nr. 19;… BSG SozR 4100 § 119 Nrn 32 und 33; BSGE 64, 202, 208 [BSG 29.11.1988 - 11 RAr 91/87] = SozR 4100 § 119 Nr. 34).
- BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75
Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der …
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89
Ein Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlußarbeitsplatz hat (BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, der Arbeitslose muß also einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).
- BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81
Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89
Ein Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlußarbeitsplatz hat (…BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, der Arbeitslose muß also einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (…BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).
- BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81
Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus …
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89
Unter dem Gesichtspunkt der Härte finden ggf daher auch Umstände persönlicher oder wirtschaftlicher Art. Berücksichtigung, die von ihrem Gewicht her zwar nicht den Eintritt einer Sperrzeit hindern, aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles eine Sperrzeit von einer Regeldauer aber als besonders hart erscheinen lassen (vgl. BSGE 54, 7, 14 = SozR 4100 § 119 Nr. 19;… BSG SozR 4100 § 119 Nrn 32 und 33;… BSGE 64, 202, 208 [BSG 29.11.1988 - 11 RAr 91/87] = SozR 4100 § 119 Nr. 34). - BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89
Ob aufgrund der Rechtskraft der auf § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG gestützten Entscheidung des LSG hinsichtlich des Alg-Anspruchs für die Zeit vom 1. bis 28. Januar 1986 zwischen den Beteiligten bindend feststeht, daß eine Sperrzeit eingetreten ist, kann hier dahinstehen; (vgl. zum Problem die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile des BSG vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 47/88 - und vom 28. Juni 1990 - 7 RAr 22/90 -); selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, ist jedenfalls der Auffassung des LSG in vollem Umfange beizutreten. - BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88
Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89
Zutreffend hat das LSG ein Rechtsschutzinteresse der Klägerin an der von ihr erhobenen verbundenen Anfechtungs- und Leistungsklage, der hier gebotenen Klageart (vgl. dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 29. November 1989 - 7 RAr 86/88 -), nicht deshalb verneint, weil die Klägerin sich das Alg, das der bisherige Arbeitgeber in Fällen eines Wettbewerbsverbots der Beklagten nach § 128a AFG, eingefügt durch das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz (AFKG) vom 22. Dezember 1981 (BGBl I 1497), erstattet, nach § 128a Satz 3 AFG in der seit dem 1. Januar 1986 geltenden Fassung des Siebten Gesetzes zur Änderung des AFG vom 20. Dezember 1985 (BGBl I 2484) wie Arbeitsentgelt auf die Entschädigung für die Wettbewerbsbeschränkung anrechnen lassen muß. - BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 22/90
Zur Frage der Rechtmäßigkeit des § 10 Nr. 3 AlhiV
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89
Ob aufgrund der Rechtskraft der auf § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG gestützten Entscheidung des LSG hinsichtlich des Alg-Anspruchs für die Zeit vom 1. bis 28. Januar 1986 zwischen den Beteiligten bindend feststeht, daß eine Sperrzeit eingetreten ist, kann hier dahinstehen; (vgl. zum Problem die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile des BSG vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 47/88 - und vom 28. Juni 1990 - 7 RAr 22/90 -); selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, ist jedenfalls der Auffassung des LSG in vollem Umfange beizutreten. - BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89
Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine Härte bedeuten würde, unterliegt daher keinen Einschränkungen und ist von den Gerichten regelmäßig vorzunehmen, wenn eine Sperrzeit eingetreten ist und die Beklagte von der Regeldauer ausgegangen ist (vgl. BSGE 44, 71, 81 f = SozR 4100 § 119 Nr. 3;… BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8;… BSGE 64, 202, 207 f [BSG 29.11.1988 - 11 RAr 91/87] = SozR 4100 § 119 Nr. 34). - BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78
Anlaß für die Entstehung einer Sperrzeit - Nach der Entstehung des Anspruchs - …
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89
Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine Härte bedeuten würde, unterliegt daher keinen Einschränkungen und ist von den Gerichten regelmäßig vorzunehmen, wenn eine Sperrzeit eingetreten ist und die Beklagte von der Regeldauer ausgegangen ist (…vgl. BSGE 44, 71, 81 f = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8;… BSGE 64, 202, 207 f [BSG 29.11.1988 - 11 RAr 91/87] = SozR 4100 § 119 Nr. 34). - BAG, 04.10.1958 - 2 AZR 200/55
Wettbewerbsverbote - Vereinbarkeit mit GG - Handlungsgehilfe - Helfer in …
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89
Art. 2 und 12 des Grundgesetzes (GG) stehen indessen Wettbewerbsverboten nicht entgegen, die in Beachtung der §§ 74 ff HGB verabredet werden (vgl. BAGE 3, 296, 301; 6, 291; BAG AP Art. 12 Nr. 20). - BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 301/56
Inhalt des Wettbewerbsverbots - Ermittlung durch Auslegung - Technische …
- LSG Hessen, 09.05.2001 - L 6 AL 1328/00
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages …
Insoweit besteht auch keine Möglichkeit, dass der Anspruchsberechtigte das Risiko seiner Arbeitslosigkeit manipuliert, wovor die Gemeinschaft der Beitragszahler geschützt werden soll (vgl BSG vom 28.6.1990 - 7 RAr 124/89 = DBlR 3650a, AFG/§ 119. Eine Sperrzeitregelung, die diese Gesichtspunkte außer Acht ließe, würde im übrigen mit dem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes kollidieren, ohne dass die hieraus folgende erhebliche Einschränkung dieses Grundrechts durch entgegenstehende Interessen an einer Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung und einem Schutz vor Risiken, deren Eintritt der Betroffene selbst zu vertreten hat (vgl BSG vom 28.6.1991 - 11 RAr 81/90 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6 = BSGE 69, 108) aufgewogen würde.Jedenfalls bei Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist der Kausalzusammenhang nach der Ursachenlehre der wesentlichen Bedingung zu beurteilen (so: Bundessozialgericht -- BSG -- Urteil vom 28. Juni 1991 -- Az.: 11 RAr 81/90 und vom 28. Juni 1990 -- Az.: 7 RAr 124/89;… Henke in Hennig, SGB III, § 144 Rdnr. 10, 11 m.w.N.).
Insoweit besteht auch keine Möglichkeit, dass der Anspruchsberechtigte das Risiko seiner Arbeitslosigkeit manipuliert, wovor die Gemeinschaft der Beitragszahler geschützt werden soll (siehe: BSG
, Urteil vom 28. Juni 1990 -- Az.: 7 RAr 124/89 m.w.N.).Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Lösung des Arbeitsverhältnisses keine Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz hatte und er auch aufgrund der allgemeinen Verhältnisse auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt vernünftigerweise mit einem Anschlussarbeitsplatz nicht rechnen konnte (so: BSG, Urteil vom 12. April 1984 -- Az.: 7 RAr 28/83 und vom 28. Juni 1990 -- Az.: 7 RAr 124/89 m.w.N.).
- BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Ebensowenig hänge der Eintritt einer Sperrzeit von einem Schaden der Versichertengemeinschaft ab (BSG, Urteil vom 28. Juni 1990 - 7 RAr 124/89 -, unveröffentlicht).Die tatbestandlichen Voraussetzungen der besonderen Härte (§ 119 Abs. 2 Satz 1, § 119a Nr. 1 AFG) können, wie vom BSG bereits entschieden, von den Gerichten in vollem Umfang nachgeprüft werden; der Beklagten ist kein Ermessen eingeräumt (…BSGE 44, 71, 81 = SozR 4100 § 119 Nr. 3;… BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8;… BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32;… BSGE 64, 202, 207 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSG, Urteil vom 28. Juni 1990 - 7 RAr 124/89 -, unveröffentlicht).
- LSG Baden-Württemberg, 08.11.2024 - L 8 AL 1138/24 Insofern hat das SG bereits im vorangegangenen Klageverfahren S 1 AL 1891/22 zutreffend unter Verweis auf die Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1990 - 7 RAr 124/89 -, juris) dargelegt, dass ein Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit auch dann schuldhaft herbeiführt, wenn er seinen Arbeitsplatz aufgibt und eine neue Stelle erst nach Ablauf eines vereinbarten Wettbewerbsverbots in Aussicht hat, ohne für die Zwischenzeit Sorge getragen zu haben (…vgl. auch Valgolio in: Hauck/Noftz SGB 111, 6. Ergänzungslieferung 2024, § 159 SGB 3 Rn. 162).
- LSG Hessen, 23.02.2000 - L 6 AL 1373/98
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - wichtiger …
Von Arbeitnehmern kann grundsätzlich erwartet werden, dass diese ihr bisheriges Arbeitsverhältnis erst lösen, wenn sie einen Anschlussarbeitsplatz in konkreter Aussicht haben (BSG, Urt. vom 28.6.1990 -- 7 RAr 124/89 -- SozSich 1991, S. 351). - LSG Baden-Württemberg, 18.08.2004 - L 3 AL 1199/02
Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Abschluss eines Aufhebungsvertrages; Schuldhafte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - SG Aurich, 09.09.2003 - S 5 AL 58/02
Voraussetzung für den Eintritt einer Sperrzeit; Beurteilung der Ursächlichkeit …
Grobe Fahrlässigkeit liegt dabei vor, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Lösung des Arbeitsverhältnisses keine Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz hat und er auf Grund der allgemeinen Verhältnisse auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt vernünftiger Weise mit einem Anschlussarbeitsplatz auch nicht rechnen konnte (vgl. etwa Urteil des BSG vom 12.04.1984 - 7 RAr 28/83; Urteil des BSG vom 28.06.1990 - 7 RAr 124/89 -).
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