Rechtsprechung
| BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Arbeitslosengeld - Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hannover, 04.01.1977 - S 3 Ar 394/75
- BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80
Daß diese Vorschrift auch für Fälle gilt, in denen ein Ruhenstatbestand vorliegt, ist ständige Rechtsprechung des Senats (s. Urteil vom 14. Februar 1978 = SozR 4100 § 117 Nr. 2 = BSGE 46, 20).Die Neuregelung des § 117 AFG durch das 4. AFGÄndG entspricht Art. 3 des GG und trägt den Bedenken Rechnung, die das BVerfG in seiner Entscheidung vom 12. Mai 1976 zum Ausdruck gebracht hat (BSGE 46, 20 = SozR 4100 § 117 Nr. 2).
- BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld
Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80
Mit dieser Übergangsvorschrift bezweckte der Gesetzgeber, die mit § 117 Abs. 2 AFG nF vorgenommene Verallgemeinerung der Anwendungsfälle, die durch den Beschluß des BVerfG vom 12. Mai 1976 (BVerfGE 42, 176 = SozR 4100 § 117 Nr. 1) zu § 117 AFG aF nicht erforderlich geworden war, von dem rückwirkenden Inkrafttreten auszuschließen (vgl. Begründung zu Art. 2 Nr. 3 des Regierungsentwurfs des 4. AFGÄndG, BT-Drucks 8/857 S. 10). - BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80
Dies hat zur Folge, daß die Norm, ebenso wie im Falle der Nichtigkeit, vom Zeitpunkt der Entscheidung des BVerfG an in dem sich aus dem Tenor ergebenden Ausmaß nicht mehr angewendet werden darf (BVerfGE 37, 217, 261). - BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im …
Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80
Im übrigen ist das rechtliche Schicksal der Norm solange ungewiß, bis der Gesetzgeber entschieden hat, in welcher Weise er dem verletzten Verfassungsgebot Rechnung tragen will (vgl. BVerfGE 23, 1, 10). - BSG, 26.08.1975 - 7 RAr 72/73
Lehrverhältnis bei den Eltern
Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80
Bei einer zulässigen Revision muß das Revisionsgericht, bevor es entscheidet, ob die sachlich-rechtlichen Voraussetzungen des Anspruchs bestehen, prüfen, ob die unverzichtbaren Prozeßvoraussetzungen vorliegen; hierzu gehört nach der ständigen Rechtsprechung des BSG die Zulässigkeit der Berufung (BSG SozR 1500 § 147 Nr. 2, § 150 Nr. 18).
- BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte
Gleiches gilt für die Abweisung einer Klage gegen eine Alg-Rückforderung, weil der Bescheid zwar nicht auf die zunächst angeführte verfassungswidrige Regelung, wohl aber auf die danach erlassene verfassungsgemäße Neuregelung gestützt werden könne (SozR 1700 § 31 Nr. 1) und für die Abweisung einer Klage auf Alg, obgleich der von der Beklagten geltend gemachte Ruhensgrund (§ 118 AFG) nicht zutraf, aber wegen fehlender Verfügbarkeit oder Anrechnung von Einkommen nach § 117 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) oder wegen einer Sperrzeit (§ 119 AFG) kein Leistungsanspruch bestand (…SozR 4100 § 118 Nr. 13 insoweit nur verkürzt abgedruckt). - BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 246/95
Anrechnung von Arbeitslosengeld auf die Abfindung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 16/80 - SozR 1700 § 31 Nr. 1;… Urteil vom 17. Februar 1981, aaO) ist das Vorliegen eines Grundes für eine fristlose Kündigung auch dann zu prüfen, wenn sich die Arbeitsvertragsparteien nach einer fristlosen Kündigung über das Ende des Arbeitsverhältnisses verständigen und eine Abfindung vereinbaren. - BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R
Aussetzung von Gerichtsverfahren bei der Verfassungswidrigkeit von Normen
Diese Aussetzungspflicht für Parallelfälle gilt sowohl für das gerichtliche Verfahren als auch für das Verwaltungsverfahren (grundlegend BVerfGE 37, 217, 261 f, 265; zuletzt BVerfGE 84, 1, 5; 87, 114, 136; s auch Urteil des erkennenden Senats vom 17. März 1981 in SozR 1700 § 31 Nr. 1;… ferner BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 und BAGE 67, 357, 365 f).
- BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 80/81
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erhalt einer Abfindung; Ruhen des Anspruchs; …
Ergänzend weist die Klägerin auf das Urteil des Senats vom 17. März 1981 - 7 RAr 16/80 - hin.Der Senat hält an dieser aus Wortlaut, Zweck und verlautbarter Absicht des Gesetzgebers gefolgerten Auffassung zum Inhalt des § 117 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AFG fest, die er auch im Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 16/80 - bereits bestätigt hat (vgl. SozR 1700 § 31 Nr. 1, insoweit allerdings nicht abgedruckt).
- BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80
Anspruch auf Rückforderung von Arbeitslosengeld - Leistungen der Arbeitsförderung …
Soweit sich aus dem Inkrafttreten des § 117 Abs. 3 nF mit Wirkung ab 12. Mai 1976 (Art. 8 Satz 2 des 4. AFG-ÄndG) Auswirkungen für den Anwendungsbereich des § 117 Abs. 2 AFG nF ergeben (vgl. Art. 6 Nr. 3 des 4. AFG-ÄndG), handelt es sich nur um das Ausmaß des Ruhens, nicht um die Frage, ob überhaupt die Ruhenswirkung eingetreten ist (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 17. März 1981 - 7 RAr 16/80 -). - LSG Sachsen, 08.03.2000 - L 1 RA 85/95
Begrenzung der Arbeitsentgelte nach dem AAÜG; Betriebsbezogenheit einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 22/86 Der Verwaltungsakt darf allerdings dadurch, daß er nun auf andere Gründe gestützt wird, sich nach seinen Voraussetzungen, seinem Inhalt und seiner Wirkung nicht wesentlich verändern; außerdem darf die Rechtsverteidigung des Betroffenen nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt oder eingeschränkt werden (vgl BSG SozR 4100 5 119 Nr. 12; SozR M100 5 115 Nr. 1; Urteil vom 17. März 1981 7 RAr 16/80 insoweit in SozR 1700 5 31 Nr. 1 nicht abge- - -".
- BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 34/81 - 7 RAr 16/80 Die Anwartschaft auf Alg, die der Kläger 1977 erwarb, war damit von Anfang an mit der Ungewißheit behaftet, wie die damals noch ausstehende Neuregelung ausfallen werde.
- LSG Sachsen, 28.03.2001 - L 4 B 10/01
Anordnung des Ruhens des Verfahrens wegen beim BVerfG vorliegenden …
Das Gericht muss allerdings das Verfahren in analoger Anwendung des § 114 SGG aussetzen, wenn das BVerfG eine Norm zwar nicht für nichtig, aber für verfassungswidrig erklärt hat (vgl. BSG SozR 1700 § 31 Nr. 1). - LSG Niedersachsen, 08.06.1982 - L 7 Ar 217/81 Der Senat folgt nach erneuter Prüfung der Rechtslage nicht mehr der Auffassung, in einem solchen Falle bestimme sich die Zulässigkeit der Berufung allein nach dem Rückforderungsanspruch (so noch LSG Celle 1980-12-04 L 3 Ar 357/80 = Breith 1981, 632 - in Anlehnung an das nicht veröffentlichte Urteil des BSG 1978-06-20 7/12/7 RAr 126/75).- Anschluß an BSG 1978-02-14 7 RAr 57/76 = SozR 4100 § 117 Nr. 2, BSG 1981-03-17 7 RAr 16/80 = SozR 1700 § 31 Nr. 1 und BSG 1981-12-10 7 RAr 55/80 -3.
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