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Rechtsprechung
   BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 34/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,20157
BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 34/85 (https://dejure.org/1987,20157)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1987 - 7 RAr 34/85 (https://dejure.org/1987,20157)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1987 - 7 RAr 34/85 (https://dejure.org/1987,20157)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 34/85
    Allerdings unterfallen die Ansprüche auf Alg und jedenfalls die Rechtspositionen solcher Versicherter, die innerhalb der gesetzlichen Rahmenfrist die Anwartschaftszeit, wie diese sich aus der jeweiligen Gesetzeslage ergibt, erfüllt haben, dem Schutzbereich des Art. 14 GG (BVerfGE 72, 9, 18 ff : SozR 4100 5 104 Nr. 13).

    Für Eingriffe in die durch Art. 1" Abs. 1 Satz 1 GG geschützten subjektiven Rechte im Falle einer Änderung der Rechtsordnung muß der Gesetzgeber jedoch legitimierende Gründe haben (vgl BVerfGE 31, 275, 291; 58, 81, 121; 72, 9, 23).

    Die Eingriffe müssen zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und erforderlich sein, sie dürfen den Betroffenen nicht übermäßig belasten und nicht unzumutbar sein (Vgl BVerfGE 21, 150, 155; 58, 137, 1U8; 72, 9, 23).

    Ob gerade diese Sparmaßnahme erforderlich war und ob die erforderliche Einsparung durch Kürzungen in anderen Bereichen hätte bewirkt werden können, ist hier nicht zu prüfen; Entscheidungen dieser Art liegen im Rahmen der Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers (vgl BVerfGE 72, 9, 23).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 34/85
    Für Eingriffe in die durch Art. 1" Abs. 1 Satz 1 GG geschützten subjektiven Rechte im Falle einer Änderung der Rechtsordnung muß der Gesetzgeber jedoch legitimierende Gründe haben (vgl BVerfGE 31, 275, 291; 58, 81, 121; 72, 9, 23).

    Regelungen iS des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, die zu solchen Eingriffen führen, sind nur zulässig, wenn sie durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sind (vgl BVerfGE 31, 275, 290; 36, 281, 293; 58, 81, 121).

    Allerdings hat er dabei zu beachten, was von den Berechtigten aufgrund eigener Leistung erbracht ist (vgl BVerfGE 53, 257, 293; 58, 81, 110).

  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63

    Weinwirtschaftsgesetz

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 34/85
    Die Eingriffe müssen zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und erforderlich sein, sie dürfen den Betroffenen nicht übermäßig belasten und nicht unzumutbar sein (Vgl BVerfGE 21, 150, 155; 58, 137, 1U8; 72, 9, 23).

    Hierzu hat indes schon der 11. Senat mit Recht ausgeführt, daß der Gesetzgeber in der Beurteilung künftiger Gefahren und der Auswahl der Mittel, mit denen diesen Gefahren zu begegnen ist, eine gewisse Beurteilungs- und Auswahlfreiheit hat (BVerfGE 21, 150, 157; 49, 89, 131; 50, 57, 102) und die spätere tatsächliche Entwicklung keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gibt, daß der Gesetzgeber bei Erlaß des HßegleitG 1984 diese Grenze überschritten hätte (Urteil vom 21. August 1985 11b RAr 14/86 -).

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 34/85
    Für Eingriffe in die durch Art. 1" Abs. 1 Satz 1 GG geschützten subjektiven Rechte im Falle einer Änderung der Rechtsordnung muß der Gesetzgeber jedoch legitimierende Gründe haben (vgl BVerfGE 31, 275, 291; 58, 81, 121; 72, 9, 23).

    Regelungen iS des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, die zu solchen Eingriffen führen, sind nur zulässig, wenn sie durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sind (vgl BVerfGE 31, 275, 290; 36, 281, 293; 58, 81, 121).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 34/85
    Hierzu hat indes schon der 11. Senat mit Recht ausgeführt, daß der Gesetzgeber in der Beurteilung künftiger Gefahren und der Auswahl der Mittel, mit denen diesen Gefahren zu begegnen ist, eine gewisse Beurteilungs- und Auswahlfreiheit hat (BVerfGE 21, 150, 157; 49, 89, 131; 50, 57, 102) und die spätere tatsächliche Entwicklung keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gibt, daß der Gesetzgeber bei Erlaß des HßegleitG 1984 diese Grenze überschritten hätte (Urteil vom 21. August 1985 11b RAr 14/86 -).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Zinsbesteuerung

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 34/85
    Hierzu hat indes schon der 11. Senat mit Recht ausgeführt, daß der Gesetzgeber in der Beurteilung künftiger Gefahren und der Auswahl der Mittel, mit denen diesen Gefahren zu begegnen ist, eine gewisse Beurteilungs- und Auswahlfreiheit hat (BVerfGE 21, 150, 157; 49, 89, 131; 50, 57, 102) und die spätere tatsächliche Entwicklung keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gibt, daß der Gesetzgeber bei Erlaß des HßegleitG 1984 diese Grenze überschritten hätte (Urteil vom 21. August 1985 11b RAr 14/86 -).
  • BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 14/86

    Die Regelung des § 242b iVm § 59 AFG verstößt nicht gegen Art 14 GG

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 34/85
    Hierzu hat indes schon der 11. Senat mit Recht ausgeführt, daß der Gesetzgeber in der Beurteilung künftiger Gefahren und der Auswahl der Mittel, mit denen diesen Gefahren zu begegnen ist, eine gewisse Beurteilungs- und Auswahlfreiheit hat (BVerfGE 21, 150, 157; 49, 89, 131; 50, 57, 102) und die spätere tatsächliche Entwicklung keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gibt, daß der Gesetzgeber bei Erlaß des HßegleitG 1984 diese Grenze überschritten hätte (Urteil vom 21. August 1985 11b RAr 14/86 -).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 34/85
    Allerdings hat er dabei zu beachten, was von den Berechtigten aufgrund eigener Leistung erbracht ist (vgl BVerfGE 53, 257, 293; 58, 81, 110).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 34/85
    Die Eingriffe müssen zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und erforderlich sein, sie dürfen den Betroffenen nicht übermäßig belasten und nicht unzumutbar sein (Vgl BVerfGE 21, 150, 155; 58, 137, 1U8; 72, 9, 23).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 34/85
    Für die verfassungsrechtliche Beurteilung sind dann maßgebend die allgemeinen Regeln, welche das BVerfG in Fällen entwickelt hat, in denen eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt und damit die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (BVerfGE 69, 272, 309 mwN).
  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des …

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (…BVerfGE 76, 220, 239 ff = SozR 4100 § 242b Nr. 3) hat im Hinblick auf die damalige Haushaltslage in den Regelungen des § 242b Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) keinen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG gesehen (vgl hierzu auch die mit Verfassungsbeschwerden angefochtenen vorangegangenen Urteile des BSG vom 21.8.1986 - 11b RAr 13/86 und 11b RAr 9/86;… ferner zum § 242b Abs. 1 AFG: BSG SozR 4100 § 242b Nr. 1 - Uhg - BSG SozR 4100 § 242b Nr. 2 - Übg - BSG, Urteil vom 22.1.1985 - 7 RAr 34/85 - Alg - Urteil vom 18.2.1987 - 7 RAr 86/85 - Alhi).
  • BSG, 26.05.1987 - 2 RU 37/86
    Der 7. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 18. Februar 1987 (7 RAr 34/85) die Kürzung des ebenfalls dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterliegenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld (BVerfGE 72, 9, 19) auch insoweit nicht als verfassungswidrig angesehen, als das neue Recht schon für Ansprüche gilt, die vor dem 1. Januar 1984 entstanden sind.
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