Rechtsprechung
| BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 55/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückforderungsanspruch von bereits gezahltem Arbeitslosengeld - Voraussetzungen für einen Rückforderungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80
Anspruch auf Rückforderung von Arbeitslosengeld - Leistungen der Arbeitsförderung …
Auszug aus BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 55/80
Es handelt sich insoweit nicht um eine tatsächliche Pest Stellung, sondern um eine rechtliche Wertung (vgl. Urteil des Senats vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 29/80;… BSG SozR Nrn 1 und 4 zu § 96 AVAVG).
- BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93
Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche
Die zwischen dem Kläger und dem Konkursverwalter getroffene Vereinbarung bedarf deshalb einer Auslegung unter Berücksichtigung der außerhalb der wörtlichen Erklärungen liegenden tatsächlichen Umstände (…vgl BSGE 52, 47, 50 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 7; BSG, Breithaupt 1991, 708, 709 ff; BSG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 55/80 -, DBIRspr Nr. 2726a zu § 117 AFG), die das Revisionsgericht nicht selbst ermitteln darf (…vgl BSGE 52, 152, 162 = SozR 2200 § 405 Nr. 10;… BSGE 71, 265, 272 = SozR 3-4100 § 118b Nr. 1). - BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93
Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich
Das Berufungsgericht und der erkennende Senat haben nicht übersehen, daß es sich bei dem Vergleich vom 27. April 1988 um einen sogenannten Abfindungsvergleich handelt, so daß nicht die gesamte ausgehandelte Summe als Arbeitsentgelt anzusehen ist (s BSG Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 55/80). - LSG Baden-Württemberg, 17.11.2006 - L 8 AL 2752/05 Hiernach ist sein Inhalt nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, seinem Sinn und Zweck und entsprechend dem objektiven Willen der Parteien zu bestimmen, so wie er in den Vertragsbedingungen zum Ausdruck kommt (so speziell zum Abfindungsvergleich BSG 10.12.1981 - 7 RAr 55/80 - juris;… vgl. auch BSG 27.09.1994 - 10 Rar 1/93 - SozR 3-4100 § 141b Nr. 10).
Fehlt es sowohl an einem verständigen Grund für die Gewährung einer Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes als auch an einem nachvollziehbaren Grund für einen Verzicht auf Vergütung, spricht dies dafür, dass in der Sache Arbeitsentgelt bezahlt wird (…vgl. Düe in Niesel, a.a.O., Rdnr. 21; vgl. auch BSG 10.12.1981 aaO).
Bereits die Höhe der vereinbarten Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist im Hinblick auf die Beschäftigungszeit des Klägers bei der Firma Taxi-Gutknecht (vom 01.05.2003 bis 05.06.2003) ohne die Einbeziehung von Lohn nicht plausibel (zu diesem Gesichtspunkt ebenfalls BSG 10.12.1981 aaO).
- BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 108/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Arbeitsentgeltanspruch - faktische …
Denn diese Vorschrift beschränkt ihren Anwendungsbereich auf "Arbeitsentgelt" und bezieht, anders als zB § 143a Abs. 1 SGB III, keine "ähnlichen Leistungen" ein (s zum früheren § 117 Abs. 1 AFG als Vorgängervorschrift des § 143 Abs. 1 SGB III: Senatsurteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 55/80, EzS 2/10 S 80;… entsprechend zu § 117 Abs. 1a AFG ausführlich Senatsurteil vom 21. Juni 2001, SozR 3-4100 § 117 Nr. 24 S 172). - LSG Saarland, 19.01.2007 - L 8 AL 44/04
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Abfindung bzw Arbeitsentgelt - …
Rn. 36 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung umfasst der Begriff "Arbeitsentgelt" in § 143 Abs. 1 SGB III nicht auch Abfindungen und ähnliche Leistungen, die allein von der Ruhensvorschrift des § 143a SGB III erfasst werden (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.12.1981, Az.: 7 RAr 55/80 zur inhaltlich übereinstimmenden Vorgängervorschrift des § 117 Abs. 1 AFG).Der Inhalt eines derartigen Vergleichs ist daher im einzelnen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, seinem Sinn und Zweck und entsprechend dem objektivierten Willen der Vertragsparteien, so wie er in den Vertragsbestimmungen zum Ausdruck gekommen ist, zu bestimmen (vgl. BSG-Urteil vom 10.12.1981 a.a.O).
- LSG Hessen, 16.08.1989 - L 8 KR 1211/87
Zur Beitragspflicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag von Abfindungen (§ 14 …
Zwar ist er materiell-rechtlich ein zivilrechtlicher Vertrag, für dessen Auslegung § 157 BGB gilt und dessen Inhalt im einzelnen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte seinem Sinn und Zweck und entsprechend dem objektivierten Willen der Parteien zu bestimmen ist, so wie er in den Vertragsbestimmungen zum Ausdruck kommt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 55/80 - m.w.N.).Im Hinblick auf diese klaren Absprachen sieht sich der Senat gehindert, von einem lediglich scheinbar eindeutigen Vergleich auszugehen, wie ihn der 7. Senat des BSG in seinen Entscheidungen vom 21. Juni 1981 (…7 RAr 29/80 - SozR 4100 § 117 Nr. 7) und 10. Dezember 1981 (7 RAr 55/80) zum Ausgangspunkt seiner rechtlichen Beurteilung der vereinbarten Abfindungen gemacht hat und wie er auch der Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 3. September 1987 zugrunde lag.
- LSG Niedersachsen, 15.02.1989 - L 4 KR 72/87 Abfindungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes sind kein berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt, das schließt es jedoch nicht aus, eine als Abfindung deklarierte Leistung als Arbeitsentgelt anzusehen (vgl BSG vom 10.12.1981 7 RAr 55/80 = DBLR 2726a, AFG/§ 117) und bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen.
- LSG Niedersachsen, 08.06.1982 - L 7 Ar 217/81 Der Senat folgt nach erneuter Prüfung der Rechtslage nicht mehr der Auffassung, in einem solchen Falle bestimme sich die Zulässigkeit der Berufung allein nach dem Rückforderungsanspruch (so noch LSG Celle 1980-12-04 L 3 Ar 357/80 = Breith 1981, 632 - in Anlehnung an das nicht veröffentlichte Urteil des BSG 1978-06-20 7/12/7 RAr 126/75).- Anschluß an BSG 1978-02-14 7 RAr 57/76 = SozR 4100 § 117 Nr. 2, BSG 1981-03-17 7 RAr 16/80 = SozR 1700 § 31 Nr. 1 und BSG 1981-12-10 7 RAr 55/80 -3.
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