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| VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 310/95 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 1996 - 7 S 310/95 (https://dejure.org/1996,9470)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Hilfe für junge Volljährige - Beurteilungsspielraum und Bewertungsvorrecht des Trägers der Jugendhilfe hinsichtlich der Leistungserbringung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 24.11.1994 - 8 K 1752/93
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 310/95
- BVerwG, 01.09.1997 - 5 B 19.97
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 184 (Ls.)
- VBlBW 1997, 101 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Trier, 18.02.2016 - 2 K 3757/15
Hilfeplan; Heranziehung von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Kompetenz; …
Rn. 29 Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (so BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 24/98 -, Rn. 39; VGH BW, Urteil vom 09. Dezember 1996 - 7 S 310/95 -, Rnrn. - VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99
Richterliche Nachprüfbarkeit: Ungeeignetheit einer Jugendhilfemaßnahme
Rn. 28 Darauf, ob eine gerichtliche Entscheidung den gemeinsamen Entscheidungsprozess zwischen Fachkraft und Leistungsadressaten - wie § 36 SGB VIII ihn voraussetzt - ersetzen und insbesondere die erforderlichen (sozial-)pädagogischen Wertungen und Zukunftsprognosen voll überprüfen kann, die bei der Entscheidung über Art, Umfang und zeitliche Dauer der Gewährung von Hilfe zu treffen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.10.1995 - 7 S 1345/93 - und vom 9.12.1996 - 7 S 310/95 - BVerwG…, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 - und Wiesner u.a. SGB VIII, § 27 Rdnr. 45 und § 36 Rdnr. 50;… a.A. Gerlach, aaO), kommt es wegen der Rechtmäßigkeit der Versagung der gewünschten Hilfe nicht mehr an. - VG Sigmaringen, 21.07.2005 - 2 K 2115/04
Eingliederungshilfe; Kinder- und Jugendhilfe; Legasthenie; Beurteilungsspielraum …
Bei der Bewilligung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII soll darüber hinaus ein Arzt, der über besondere Erfahrungen in der Hilfe für Behinderte verfügt, beteiligt werden, § 36 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII. Angesichts der Tatsache, dass die Entscheidung über Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfeart das Ergebnis dieses kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses darstellt, das einen Anspruch auf objektive Richtigkeit nicht erhebt und nicht erheben kann, jedoch eine angemessene Lösung zur festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss, ist hier von einem gerichtlich nicht voll überprüfbaren Beurteilungsspielraum auszugehen (…BVerwG, Urt. v. 24.06.1999 - 5 C 24/98 -, BVerwGE 107, 155 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.12.1996 - 7 S 310/95 -, NDV-RD 1997, 133 ff.; BayVGH, Beschl. v. 17.06.2004 - 12 CE 04.578 -, JAmt 2004, 545 f.;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.05.2000 - 12 A 12335/99 -, ZfJ 2001, 23 ff.;… Wiesner in: Wiesner/Mörseberger/Oberloskamp/Struck, SGB VIII, 2. Aufl. 2000, § 36 Rn. 47).
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