Rechtsprechung
| LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wolfsburg, 18.06.2014 - 22 C 117/13
- LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (18)
- LG Braunschweig, 23.05.2013 - 7 S 380/12
Zum Ersatzanspruch auf unfallbedingte Mietwagenkosten
Auszug aus LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Höchstrichterlich ist zur Anwendung des § 287 ZPO geklärt, dass der Prozessstoff (auf der Grundlage nach § 529 ZPO zu berücksichtigender Tatsachen) ohne Bindung an die Ermessensausübung des Erstgerichts geprüft und eine andere Schätzungsgrundlage als das Erstgericht verwenden darf (vgl. Kammer Urt. v. 23.5.2013, 7 S 380/12).Wie die Kammer schon im Urteil vom 23.05.2013, 7 S 380/12, betont hat, ist über die Frage, ob eine Maßnahme des Geschädigten zur Schadensbeseitigung erforderlich oder unwirtschaftlich und deshalb nicht erforderlich ist, im Hinblick auf die konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.
Eine besondere Situation in der Anmietphase hat die Kammer (im Urt. v. 23.5.2013, 7 S 380/12) als Basis für einen Aufschlag von 10% z.B. beim Unfall am Sonntagabend gegen 21 h an einem von Wohnort etwa 115 km entfernt gelegenen Unfallort und der Tatsache bejaht, dass am nächsten Morgen ein Pkw für die Fahrt zur Arbeit benötigt worden ist.
Rn. 102 Die Kammer hat noch im Urt. v. 23.5.2013, 7 S 380/12, die Frage, ob wegen unfallbedingter Zusatzkosten ein Aufschlag von 10% oder u.U. von bis zu 20% auf einen errechneten bzw. geschätzten, ortüblichen (regelmäßigen Normal-) Tarif in Betracht kommt, von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht.
Dies gilt jedenfalls hinsichtlich der Listen seit 2008, Kammer Urt. v. 23.5.2013, 7 S 380/12, dazu Gutt, jurisPR-VerkR 19/2013 Anm. 3; s. auch LG Stuttgart, Urt. v. 7.8.2015, 24 O 421/14, bei juris Rn. 33 ff., ohne dass freilich die Zumutbarkeit eines höheren oder geringeren Bearbeitungsaufwands für Gerichte entscheidungstragend sein kann, von dem aber LG Stuttgart a.a.O. Rn. 36 spricht.
Bei einem Unfallereignis und der Anmietung im Dezember ist es sachgerecht, Listen betreffend das Folgejahr heranzuziehen, Kammer Urt. v. 23.5.2013, 7 S 380/12.
Rn. 127 Hinsichtlich der in der Praxis unterschiedlich gelösten Frage, welche Abrechnungseinheit für die Ermittlung des Normalpreises zur relevanten Mietdauer anzuwenden ist, ist die Kammer im Urt. v. 23.5.2013, 7 S 380/12, dafür eingetreten, die erforderliche Gesamtmietzeit in entsprechende maximale Zeitabschnitte von 7 Tagen bzw. 1 Woche, 3 Tagen und 1 Tag aufzuteilen und sodann Preise aus Tabellen zu ermitteln.
Rn. 130 Konkrete kausale Zusatzkosten sind nach Maßgabe der wirtschaftlichen, objektiv-subjektiven Erforderlichkeit ersatzfähig, soweit sich diese nach den örtlichen und zeitlichen Verhältnissen im Rahmen des üblichen bzw. angemessenen bzw. erforderlich halten und der Geschädigte insofern nicht seine Schadensminderungspflicht missachtet, vgl. Kammer Urt. v. 23.05.2013, 7 S 380/12.
Rn. 137 Denn konkrete Kosten für eine Haftungsreduzierung bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs hält die Kammer regelmäßig in voller angemessener Höhe für erstattungsfähig, nicht nur im hälftigen Umfang und dies unabhängig davon, ob das bei dem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug voll- oder teilkaskoversichert war, Urt. v. 23.05.2013, 7 S 380/12.
- OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 925/13
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Höhe zu erstattender Mietwagenkosten
Auszug aus LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Rn. 98 Bei mehreren die Preise einer Fraunhofer-Erhebung übersteigenden Angeboten auf das teuerste Angebot zurückzugreifen - so offenbar OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015, 12 U 925/13 -, entspricht nach Auffassung der Kammer nicht dem Prinzip des § 249 BGB.Rn. 99 OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015, 12 U 925/13 (…s. auch OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015 12 U 1429/13) will Geschädigten, die binnen Wochenfrist nach dem Unfall einen Mietwagen übernehmen, einen Zuschlag von 20 % auf einen Grundmietpreis wegen unfallspezifischer Sonderleistungen zubilligen.
Anders als zum abstrakten Nutzungsausfall) kommt es zum konkreten Schaden nicht darauf an, ob klassetiefer angemietet worden ist, Kammer-Urteil v. 13.1.2009, 7 S 394/08; anders offenbar OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015, 12 U 925/13.
- LG Braunschweig, 13.01.2009 - 7 S 93/08
Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges, …
Auszug aus LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Rn. 97 Für den Landgerichtsbezirk Braunschweig hat die (früher wie jetzt nach dem Geschäftsverteilungsplan im Turnussystem zuständige, nicht spezialisierte Berufungs-) Kammer in der Vergangenheit angenommen, dass der Schwacke-Automietpreisspiegel 2006 keine Schätzung eines Normaltarifs zulässt, für die Schadensschätzung deshalb von dem Schwacke-Automietpreisspiegel 2003 auszugehen ist und für eine Zeit danach bis zum Schadensjahr wegen der jährlichen Preissteigerung ein Zuschlag vorzunehmen ist, der für die Zeiträume 2004 bis 2006 mit 2 % pro Jahr angenommen worden ist (…u.a. Urt. v. 13.1.2009, 7 S 394/08;… Urt. v. 15.1.2009, 7 S 278/08; Urt. v. 13.1.2009, 7 S 93/08).Rn. 142 Im Urt.v.13.1.2009, 7 S 93/08, hat die Kammer als ihr durch Internetrecherchen bekannt bezeichnet, dass die Zurverfügungstellung von Winterreifen regelmäßig nur gegen zusätzliche Gebühr erfolgt.
Rn. 145 Kosten für die Einräumung der Möglichkeit, das Fahrzeug einem Zusatzfahrer zu überlassen, sind nur erforderlich, wenn die Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer den Gepflogenheiten entspricht und real wahrscheinlich ist, Kammer, Urt.v.13.1.2009, 7 S 93/08.
- LG Braunschweig, 13.01.2009 - 7 S 394/08
Bestimmung der Erforderlichkeit der Mietwagenkosten unter Bezugnahme auf den …
Auszug aus LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Rn. 97 Für den Landgerichtsbezirk Braunschweig hat die (früher wie jetzt nach dem Geschäftsverteilungsplan im Turnussystem zuständige, nicht spezialisierte Berufungs-) Kammer in der Vergangenheit angenommen, dass der Schwacke-Automietpreisspiegel 2006 keine Schätzung eines Normaltarifs zulässt, für die Schadensschätzung deshalb von dem Schwacke-Automietpreisspiegel 2003 auszugehen ist und für eine Zeit danach bis zum Schadensjahr wegen der jährlichen Preissteigerung ein Zuschlag vorzunehmen ist, der für die Zeiträume 2004 bis 2006 mit 2 % pro Jahr angenommen worden ist (u.a. Urt. v. 13.1.2009, 7 S 394/08;… Urt. v. 15.1.2009, 7 S 278/08;… Urt. v. 13.1.2009, 7 S 93/08).Rn. 149 Ersparnisanteile schätzt die Kammer vereinfachend auf 10 % des durchsetzbaren (Normal- bzw. Grund-) Tarifwerts, Urt. v. 13.01.2009, 7 S 394/08, und Urt. v. 10.02.2009, 7 S 404/08.
Anders als zum abstrakten Nutzungsausfall) kommt es zum konkreten Schaden nicht darauf an, ob klassetiefer angemietet worden ist, Kammer-Urteil v. 13.1.2009, 7 S 394/08; anders offenbar OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015, 12 U 925/13.
- OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Rn. 110 Zur Errechnung des Mittelwertes ist auf den Postleitzahlenbezirk des Anmietorts abzustellen, also regelmäßig den Postleitzahlenbezirk des Vermieters (OLG Köln, Urt. v. 30.7.2013, 15 U 186/12), nur dann nicht, wenn wegen der besonderen örtlichen Lage beim Geschädigten oder wegen Verletzung einer Schadensminderungspflicht anderes geboten ist.Mit OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.4.2015, 1 U 114/14, und OLG Köln, Urt. v. 30.7.2013, 15 U 186/12, tritt die Kammer nun dafür ein, für die pauschalierende Mittelwertbildung im Hinblick auf die tatsächliche Gesamtzeit den höchsten realen Anmietzeitraum heranzuziehen und daraus durch Teilung einen Tageswert einzuschätzen.
- OLG Bamberg, 04.08.2015 - 5 U 272/14
Schadensersatz für Mietwagenkosten nach Wirtschaftlichkeitsgebot
Auszug aus LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Schon bei Anmietung erst zwei Tage nach dem Unfall ohne nachgewiesenen Versuch, ein Mietfahrzeug zu einem günstigen Tarif, zu erhalten, steht der geschädigten Person ausschließlich der ortsübliche Mietpreis für Selbstzahler zu, OLG Bamberg, Urt. v. 4.8.2015, 5 U 272/14.Rn. 125 Nach Auffassung der Kammer wird die Schätzung demgegenüber nicht dadurch plausibler und wirklichkeitsnäher, dass jeweils ein arithmetisches Mittel für jede Liste gebildet bzw. aus einer Liste entnommen und erst aus den sich so ergebenden zwei Werten für beide Listen (wiederum) ein (gemeinsames) arithmetisches Mittel berechnet wird; so jedoch OLG Bamberg, Urt. v. 4.8.015, 5 U 272/14.
- BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines …
Auszug aus LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Im Einzelfall kann selbst bei geringer Fahrleistung eine Anmietung erforderlich erscheinen, wenn und weil der Geschädigte auf die ständige Verfügbarkeit des Kraftfahrzeugs angewiesen ist, BGH Urt. v. 5.2.2013, VI ZR 290/11. - OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Die Kammer sieht insoweit zudem eine Abweichung von dem Urteil des OLG Celle v. 29.2.2012, 14 U 49/11, das einen pauschalen prozentualen Aufschlag auf den Normaltarif nicht für gerechtfertigt hält, wenn bei der Anmietung weder eine unfallbedingte Not- oder Eilsituation vorgelegen hat noch der Geschädigte nachweist, nicht über eine Kreditkarte oder sonst ausreichende finanzielle Mittel zur Vorfinanzierung der Anmietung verfügt zu haben. - BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Die Inanspruchnahme entsprechenden Leistungen ist gerechtfertigt, also schadensrechtlich als erforderlich zu bewerten (vgl. BGH NJW 2006, 360). - OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 1 U 114/14
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Mit OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.4.2015, 1 U 114/14, und OLG Köln, Urt. v. 30.7.2013, 15 U 186/12, tritt die Kammer nun dafür ein, für die pauschalierende Mittelwertbildung im Hinblick auf die tatsächliche Gesamtzeit den höchsten realen Anmietzeitraum heranzuziehen und daraus durch Teilung einen Tageswert einzuschätzen. - OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 1429/13
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung der Höhe von Mietwagenkosten
- OLG Frankfurt, 26.03.2014 - 17 U 150/13
Umfang der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten
- LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der Höhe der ersatzfähigen …
- LG Dortmund, 01.03.2012 - 4 S 97/11
Vorlage von Screenshots hinsichtlich der Substantiierungsanforderungen zur …
- LG Braunschweig, 15.01.2009 - 7 S 278/08
Erforderlichkeit der Mietwagenkosten, Anforderungen an die Anmietbemühungen zu …
- LG Braunschweig, 10.02.2009 - 7 S 404/08
Erforderlichkeit der Mietwagenkosten bei notwendiger Anmietung zur Nachtzeit, …
- LG Braunschweig, 30.01.2015 - 7 O 1216/11
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Anforderungen an die Einholung von Vergleichsangeboten bei Anmietung eines …
- OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15
Umfang der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten; Ersatzfähigkeit …
Ebenso wie bei weiteren Zusatzkosten für einen zweiten Fahrer, Winterreifen etc., die in voller Höhe berücksichtigungsfähig sind, hält der Senat auch die Zusatzkosten für eine weitere Reduzierung der Haftungsbegrenzung in voller angemessener Höhe für erstattungsfähig (vgl. u. a. LG Braunschweig, Urteil vom 30. Dezember 2015 - 7 S 328/14 - juris Rdnr. 137; LG Stuttgart…, Urteil vom 7. August 2015 - 24 O 421/14 - juris Rdnr. 42; KG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 22 U 119/13 - zitiert nach juris). - AG Düsseldorf, 14.01.2021 - 24 C 543/20 Konkret angefallene Kosten für eine Haftungsreduzierung bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs sind in voller angemessener Höhe und unabhängig davon, ob das bei dem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug voll- oder teilkaskoversichert war, ersatzfähig (BGH, Urteil vom 15.02.2005, VI ZR 74/04 - zitiert nach juris; OLG Celle NJW-RR 2016, 1119; LG Braunschweig NJOZ 2017, 479; LG Braunschweig, Urteil vom 23.05.2013 - 7 S 380/12, BeckRS 2013, 09008 - zitiert nach beckonline).
Beschädigung des Mietfahrzeugs allenfalls in geringem Umfang selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen regelmäßig neuer und höherwertiger sind als das beschädigte Fahrzeug, was zu einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko des Mieters führt (OLG Celle NJW-RR 2016, 1119; LG Braunschweig NJOZ 2017, 479; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.12.2018 - 2-01 S 85/18, BeckRS 2018, 33333).
- AG Goslar, 26.09.2023 - 14 C 115/21 Regelmäßig sind die Kosten für die Reduzierung der Haftung in "voller Höhe erstattungsfähig, da seitens des Geschädigten ein schutzwürdiges Interesse daran besteht, für Kosten der eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeuges lediglich in geringem Umfang selbst aufkommen zu müssen" (LG Braunschweig, Urt. v. 30.12.2015 - 7 S 328/14, juris).
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