Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 7 SF 1/12 B (AL) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 118 Abs. 1 S. 1 SGG; § 380 Abs. 1 ZPO; § 381 Abs. 1 S. 3 ZPO
Verhängung von Ordnungsgeld im sozialgerichtlichen Verfahren; Überprüfbarkeit vorgetragener Entschuldigungsgründe durch das LSG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhängung von Ordnungsgeld im sozialgerichtlichen Verfahren; Überprüfbarkeit vorgetragener Entschuldigungsgründe durch das LSG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhängung von Ordnungsgeld im sozialgerichtlichen Verfahren; Überprüfbarkeit vorgetragener Entschuldigungsgründe durch das LSG
Verfahrensgang
- SG Hannover, 04.06.2012 - S 69 AL 226/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 7 SF 1/12 B (AL)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2012 - L 15 SF 8/12
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 7 SF 1/12
Das Landessozialgericht ist nicht gehindert, im Beschwerdeverfahren des Zeugen gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes selbst über nachträglich vorgetragene Entschuldigungsgründe für das Ausbleiben zu entscheiden; eines zweiten Beschlusses des Sozialgerichts bedarf es nicht (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen 26. April 2012 - L 15 SF 8/12 B - AS -).Ob bei einem Ordnungsgeldbeschluss gegen einen nicht erschienenen Beteiligten etwas anderes zu gelten und dann in jedem Fall zunächst bzw. parallel das SG als Prozessgericht (auch) über einen Antrag auf Aufhebung der getroffenen Anordnungen nach § 381 Abs. 1 Satz 3 ZPO zu befinden hat (vgl. zu einem solchen Fall: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.04.2012 - L 15 SF 8/12 B (AS)), lässt der Senat hier offen, weil dem SG bei einem nicht erschienenen Beteiligten hinsichtlich der Auferlegung eines Ordnungsgeldes - anders als bei einem nicht erschienenen Zeugen - gemäß § 202 SGG in Verbindung mit §§ 273 Abs. 4 Satz 2, 141 Abs. 3 ZPO Ermessen eingeräumt ist.
- BFH, 10.05.2012 - III B 223/11
Keine genügende Entschuldigung eines im Termin ausgebliebenen Zeugen durch …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 7 SF 1/12
Der durch ein privatärztliches Attest belegte Umstand, der Zeuge sei am Verhandlungstag arbeitsunfähig gewesen, genügt dafür nicht (vgl. Bundesfinanzgerichtshof - BFH -, Beschluss vom 10.05.2012 - III B 223/11; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - VIII B 204/05), denn ein arbeitsunfähiger Zeuge kann gleichwohl verhandlungs- und reisefähig sein. - BFH, 16.12.2005 - VIII B 204/05
Ausbleiben von Zeugen; Beschwerde gegen Ordnungsgeld
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 7 SF 1/12
Der durch ein privatärztliches Attest belegte Umstand, der Zeuge sei am Verhandlungstag arbeitsunfähig gewesen, genügt dafür nicht (vgl. Bundesfinanzgerichtshof - BFH -, Beschluss vom 10.05.2012 - III B 223/11; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - VIII B 204/05), denn ein arbeitsunfähiger Zeuge kann gleichwohl verhandlungs- und reisefähig sein.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2008 - L 7 B 6/08
Anforderungen an die Verhängung eines Ordnungsmittels wegen des unentschuldigten …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 7 SF 1/12
Rn. 13 2. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf § 197a Abs. 1 SGG in Verbindung mit § 155 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), weil die Beschwerdeführerin nicht zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 SGG gehört (vgl. zur Anwendung des Grundsatzes der Kostenfreiheit nach § 183 SGG bei Beschwerden eines Zeugen gegen die Auferlegung von Ordnungsgeld: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.04.2008 - L 7 B 6/08 AL - LSG Bayern, Beschluss vom 12.03.2012 - L 2 SF 453/11 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2012 - L 13 SB 163/11 B). - LSG Bayern, 12.03.2012 - L 2 SF 453/11
Ordnungsgeld
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 7 SF 1/12
Rn. 13 2. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf § 197a Abs. 1 SGG in Verbindung mit § 155 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), weil die Beschwerdeführerin nicht zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 SGG gehört (vgl. zur Anwendung des Grundsatzes der Kostenfreiheit nach § 183 SGG bei Beschwerden eines Zeugen gegen die Auferlegung von Ordnungsgeld: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.04.2008 - L 7 B 6/08 AL - LSG Bayern, Beschluss vom 12.03.2012 - L 2 SF 453/11 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2012 - L 13 SB 163/11 B). - LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - L 13 SB 163/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 7 SF 1/12
Rn. 13 2. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf § 197a Abs. 1 SGG in Verbindung mit § 155 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), weil die Beschwerdeführerin nicht zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 SGG gehört (vgl. zur Anwendung des Grundsatzes der Kostenfreiheit nach § 183 SGG bei Beschwerden eines Zeugen gegen die Auferlegung von Ordnungsgeld: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.04.2008 - L 7 B 6/08 AL - LSG Bayern, Beschluss vom 12.03.2012 - L 2 SF 453/11 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2012 - L 13 SB 163/11 B).
- LSG Schleswig-Holstein, 31.10.2013 - L 3 AL 378/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - ausgebliebener Zeuge - …
Der Senat sieht sich aus prozessökonomischen Gründen nicht gehindert, die nachträglich vorgebrachten Entschuldigungsgründe im Sinne von § 381 Abs. 1 Satz 3 ZPO hier im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegen den Beschluss des Sozialgerichts vom 12. August 2013 zu überprüfen (ähnlich für den Fall eines zunächst unentschuldigt nicht erschienenen Zeugen LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. August 2012, L 7 SF 1/12 B, zitiert nach juris; anders - im Sinne der Notwendigkeit eines gesonderten zweiten Beschlusses des Sozialgerichts - bei Nichterscheinen eines Klägers trotz Anordnung seines persönlichen Erscheinens LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. April 2012, L 15 SF 8/12 B, zitiert nach juris).Rn. 7 Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf § 197a Abs. 1 SGG in Verbindung mit § 154 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), weil der Beschwerdeführer nicht zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 SGG gehört (vgl. zur Anwendung des Grundsatzes der Kostenfreiheit nach § 183 SGG bei Beschwerden eines Zeugen gegen die Auferlegung von Ordnungsgeld LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 2. April 2008, L 7 B 6/08 AL, und vom 21. August 2012, a.a.O ; LSG Bayern, Beschluss vom 12. März 2012, L 2 SF 453/11 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.März 2012, L 13 SB 163/11 B, jeweils zitiert nach juris).Da die Beschwerde keinen Erfolg hatte, hat der Beschwerdeführer die Kosten des Verfahrens zu tragen.
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.09.2012 - L 2 AL 56/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes - …
Vielmehr fällt eine Gerichtsgebühr gem. § 3 Abs. 2 GKG in Verbindung mit Nr. 7504 des Kostenverzeichnisses für sonstige Beschwerden an, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. August 2012 - L 7 SF 1/12 B). - LG Potsdam, 16.04.2019 - 14 T 54/19
Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen - Nichtkenntnis vom Termin
Er kann sich aber einer ihm persönlich obliegenden Sorgfaltspflicht nicht dadurch entledigen, dass er zur Ausführung Dritte beauftragt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen vom 21. August 2012 - L 7 SF 1/12 B (AL) -, BeckRS 2012, 72957).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".