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Rechtsprechung
   LAG Köln, 29.09.2009 - 7 Sa 314/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30459
LAG Köln, 29.09.2009 - 7 Sa 314/09 (https://dejure.org/2009,30459)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.09.2009 - 7 Sa 314/09 (https://dejure.org/2009,30459)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. September 2009 - 7 Sa 314/09 (https://dejure.org/2009,30459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 15 V TzBfG
    Befristung; Vertragsverlängerung; Arbeitgeberdarlehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; TzBfG § 15 Abs. 5
    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei mündlicher Vereinbarung befristeter Fortsetzung ohne schriftlichen Anschlussarbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei mündlicher Vereinbarung befristeter Fortsetzung ohne schriftlichen Anschlussarbeitsvertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Köln, 29.09.2009 - 7 Sa 314/09
    Eine Auseinandersetzung mit hypothetischen Entscheidungsgründen des Arbeitsgerichts erscheint zwar als Berufungsbegründung in Fällen wie dem vorliegenden ebenfalls ausreichend (vgl. z. B. BAG vom 06.03.2003, 2 AZR 596/02, AP-Nr. 32 zu § 64 ArbGG; BAG vom 05.03.1997, 4 AZR 532/95, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 58) und ggf. auch wünschenswert, jedoch im Sinne einer Zulässigkeitsvoraussetzung nicht notwendig.
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95

    Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 29.09.2009 - 7 Sa 314/09
    Eine Auseinandersetzung mit hypothetischen Entscheidungsgründen des Arbeitsgerichts erscheint zwar als Berufungsbegründung in Fällen wie dem vorliegenden ebenfalls ausreichend (vgl. z. B. BAG vom 06.03.2003, 2 AZR 596/02, AP-Nr. 32 zu § 64 ArbGG; BAG vom 05.03.1997, 4 AZR 532/95, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 58) und ggf. auch wünschenswert, jedoch im Sinne einer Zulässigkeitsvoraussetzung nicht notwendig.
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03

    Unzulässige Revision und Berufung

    Auszug aus LAG Köln, 29.09.2009 - 7 Sa 314/09
    In einem solchen Fall genügt nach herrschender Meinung zur Begründung der Berufung der Hinweis, dass trotz Ablaufs der Frist von fünf Monaten nach Urteilsverkündung ein mit Entscheidungsgründen versehenes Urteil noch nicht vorliege (BAG vom 16.06.2004, 5 AZR 529/03; LAG Köln vom 05.11.2004, 4 Sa 724/04;… HWK/Kalb, § 66 ArbGG Rdnr. 9).
  • LAG Köln, 05.11.2004 - 4 Sa 724/04

    Berufungsbegründung, Auslegung eines Vergleichs

    Auszug aus LAG Köln, 29.09.2009 - 7 Sa 314/09
    In einem solchen Fall genügt nach herrschender Meinung zur Begründung der Berufung der Hinweis, dass trotz Ablaufs der Frist von fünf Monaten nach Urteilsverkündung ein mit Entscheidungsgründen versehenes Urteil noch nicht vorliege (BAG vom 16.06.2004, 5 AZR 529/03; LAG Köln vom 05.11.2004, 4 Sa 724/04;… HWK/Kalb, § 66 ArbGG Rdnr. 9).
  • LAG Hamm, 26.02.2014 - 5 Sa 1607/13

    Befristung; Fortsetzung nach Befristungsende; Klagefrist

    Der vorliegende Fall ist damit auch nicht mit bereits entschiedenen Fällen vergleichbar, bei denen am letzten Tag einer Befristung seitens des Arbeitgebers eine Nachtschicht anberaumt worden ist, die über 0.00 Uhr des Befristungsende hinausging (…LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 25.04.2006 - 5 Sa 298/05 -, juris, vom BAG allerdings aufgehoben und zurückverwiesen durch Urt. v. 11. Juli 2007, - 7 AZR 501/06 - , AP Nr. 12 zu § 57a HRG), einer dreitägigen Fortsetzung bei mehrfachem telefonischem Kontakt bezüglich anfallender Arbeitsfragen mit dem Geschäftsführer selbst (LAG Köln, Urteil vom 29.09.2009, - 7 Sa 314/09 -, juris) oder gar einer annähernd zweiwöchigen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers mit Wissen der zuständigen Personalbearbeiterin, die irrtümlich annahm, eine weitere Befristung könne auch später noch wirksam vereinbart werden (…LAG Düsseldorf, Urt. v. 14.05.2009, - 5 Sa 108/09 -, LAGE § 15 TzBfG Nr. 6).
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