Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Erstattungsfähigkeit eines Schadens am privaten Pkw
- Judicialis
BGB § 670
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Privatfahrzeug im Arbeitgebereinsatz - Unfallschaden
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unfall Privatfahrzeug - innerbetrieblicher Schadensausgleich
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schadensausgleich (innerbetrieblicher) - Schaden Privat-PKW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254; BGB § 276 Abs. 1 S. 2; BGB § 670
Aufwendungsersatz bei Verkehrsunfall mit Privatfahrzeug; Darlegungslast des Arbeitnehmers für Ausschluss grob fahrlässiger Schadensverursachung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufwendungsersatz bei Verkehrsunfall mit Privatfahrzeug; Darlegungslast des Arbeitnehmers für Ausschluss grob fahrlässiger Schadensverursachung
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 20.06.2008 - 27 Ca 482/07
- LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08
- BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 701/05
Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW
Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08
In entsprechender Anwendung des § 254 BGB ist daher bei der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz ein Verschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 27. Januar 2000, AP BGB § 611 Musiker Nr. 31; Urteil vom 23. November 2006, NJW 2007, 1486).Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei geringer Schuld (leichteste Fahrlässigkeit) des Arbeitnehmers grundsätzlich vollen Ersatz leisten muss (BAG Urteil vom 23. November 2006 a. a. O.), bei normaler Schuld des Arbeitnehmers der Schaden anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten verteilt werden muss und bei grob fahrlässiger Schadensverursachung der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers ganz entfällt (BAG Urteil vom 20. April 1989 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 9; krit. Schwarze Anmerkung AR-Blattei ES 860 Nr. 68).
- BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95
Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers
Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08
Wird ein Fahrzeug des Arbeitnehmers mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt, hätte also der Arbeitgeber ohne den Einsatz ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit das Schadensrisiko tragen müssen, so muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ohne Verschulden des Arbeitgebers am Fahrzeug entstehenden Schäden in analoger Anwendung des § 670 BGB ersetzen (BAG, Urteil vom 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6). - BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens
Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08
In entsprechender Anwendung des § 254 BGB ist daher bei der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz ein Verschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 27. Januar 2000, AP BGB § 611 Musiker Nr. 31; Urteil vom 23. November 2006, NJW 2007, 1486).
- BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. April 2009 - 7 Sa 70/08 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 70/08 |
Volltextveröffentlichung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 2, 5, 6 Lohn- und Gehaltsabkommen der metallverarbeitenden Industrie NRW 2006 und 2007
Tariferhöhung; Einmalzahlung; Haustarifvertrag
Verfahrensgang
- ArbG Köln - 6 Ca 4039/07
- LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 70/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05
Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung
Auszug aus LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 70/08
Rn. 86 ff. Zur Überzeugung des Berufungsgerichtes spricht sogar umgekehrt mehr dafür, dass die Parteien des HausTV, die in § 4 Abs. 3 verwendete Formulierung "prozentuale Tariferhöhungen" auch bereits in § 4 Abs. 2 verwendet hätten, wenn ihnen seinerzeit die Möglichkeit bewusst vor Augen gestanden hätte, dass es neben prozentualen Tariferhöhungen auch noch die Tariferhöhung in der Spielart einer pauschalen Einmalzahlung (vgl. BAG vom 01.03.2006, 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688 ff. unter II 2 a)) geben kann, eine solche aber bewusst von § 4 Abs. 2 HausTV nicht erfasst werden sollte.So führt das BAG in der Entscheidung vom 01.03.2006, 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688 ff. z. B. Folgendes aus:.
Maßgeblich dafür, ob eine "Tariferhöhung" vorliegt, ist somit im Grundsatz, ob die Erhöhung des dem Arbeitnehmer als Arbeitsvergütung für eine bestimmte Zeitspanne tariflich geschuldeten Entgeltbetrages bezweckt wird (BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.; BAG vom 15.03.2000, 5 AZR 557/98), oder ob die Einmalzahlung aus einem besonderen Anlass oder Zweck zu leisten ist, der nicht unmittelbar in der Vergütung für die in einer bestimmten Zeitspanne geleisteten Arbeit zu sehen ist (BAG vom 01.03.2006, 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688 ff.).
Ein wesentlicher Gesichtspunkt besteht ferner in der ausdrücklichen tarifvertraglichen Zuordnung der Pauschalzahlungen zu bestimmten Zeiträumen (BAG vom 04.07.2007, 4 AZR 549/06, NZA-RR 2008, 149 ff.; BAG vom 01.03.2006, 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688 ff.).
Die Festsetzung eines einheitlichen Betrages für alle Arbeitnehmer ungeachtet der Lohn- oder Gehaltsgruppe steht dem unmittelbaren Vergütungscharakter nicht entgegen (BAG vom 01.03.2006, 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688 ff.; BAG vom 04.07.2007, 4 AZR 549/06, NZA-RR 2008, 149 ff.; BAG vom 25.06.2002, 3 AZR 167/01, EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 38).
- BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen
Auszug aus LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 70/08
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG vom 04.07.2007, 4 AZR 549/06, NZA-RR 2008, 149 ff.; BAG vom 07.07.2004, 4 AZR 433/03; BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.).Ob eine tarifliche Einmalzahlung als pauschale Lohnerhöhung oder als eine von der konkreten Gegenleistung unabhängige Sonderzahlung anzusehen ist, muss durch Auslegung des Tarifvertrages ermittelt werden." (So auch BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.; BAG vom 19.05.2004, 5 AZR 354/03, EzA § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 43; BAG vom 09.11.2005, 5 AZR 595/04).
Maßgeblich dafür, ob eine "Tariferhöhung" vorliegt, ist somit im Grundsatz, ob die Erhöhung des dem Arbeitnehmer als Arbeitsvergütung für eine bestimmte Zeitspanne tariflich geschuldeten Entgeltbetrages bezweckt wird (BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.; BAG vom 15.03.2000, 5 AZR 557/98), oder ob die Einmalzahlung aus einem besonderen Anlass oder Zweck zu leisten ist, der nicht unmittelbar in der Vergütung für die in einer bestimmten Zeitspanne geleisteten Arbeit zu sehen ist (BAG vom 01.03.2006, 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688 ff.).
Bereits die Überschriften zu § 2 Gehaltsabkommen 2006 ("Tarifgehälter") bzw. § 2 Gehaltsabkommen 2007 ("Tarifentgelt") deuten auf den reinen Entgeltcharakter der in diesen Paragraphen geregelten Leistungen hin (vgl. BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.).
Schließlich spricht, wie schon das BAG ausgeurteilt hat, auch die in den jeweiligen §§ 5 Nr. 7 der Gehaltsabkommen enthaltene Regelung, dass anstelle des Einmalbetrages die jeweilige prozentuale Erhöhung tritt, wenn die Monate, für die die Einmalzahlung geleistet wird, in einen Referenzzeitraum für Durchschnittsberechnungen fällt, nicht gegen, sondern für den Charakter der Einmalzahlung als Tariferhöhung (BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff. unter II 3 ee)).
- BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 549/06
Anrechnung von Tariflohnerhöhung bei Pauschalzahlung für Vergangenheit
Auszug aus LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 70/08
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG vom 04.07.2007, 4 AZR 549/06, NZA-RR 2008, 149 ff.; BAG vom 07.07.2004, 4 AZR 433/03; BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.).Ein wesentlicher Gesichtspunkt besteht ferner in der ausdrücklichen tarifvertraglichen Zuordnung der Pauschalzahlungen zu bestimmten Zeiträumen (BAG vom 04.07.2007, 4 AZR 549/06, NZA-RR 2008, 149 ff.; BAG vom 01.03.2006, 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688 ff.).
Die Festsetzung eines einheitlichen Betrages für alle Arbeitnehmer ungeachtet der Lohn- oder Gehaltsgruppe steht dem unmittelbaren Vergütungscharakter nicht entgegen (BAG vom 01.03.2006, 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688 ff.; BAG vom 04.07.2007, 4 AZR 549/06, NZA-RR 2008, 149 ff.; BAG vom 25.06.2002, 3 AZR 167/01, EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 38).
- BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03
Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung
Auszug aus LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 70/08
Ob eine tarifliche Einmalzahlung als pauschale Lohnerhöhung oder als eine von der konkreten Gegenleistung unabhängige Sonderzahlung anzusehen ist, muss durch Auslegung des Tarifvertrages ermittelt werden." (So auch BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.; BAG vom 19.05.2004, 5 AZR 354/03, EzA § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 43; BAG vom 09.11.2005, 5 AZR 595/04).Weiter spricht für den Charakter als pauschale Tariferhöhung, dass die Höhe der Zahlung vom Arbeitszeitvolumen abhängt (BAG vom 19.05.2004, 5 AZR 354/03, EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 43).
- BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 167/01
Übertarifliches Gehalt und Tarifgehaltserhöhung
Auszug aus LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 70/08
Die Festsetzung eines einheitlichen Betrages für alle Arbeitnehmer ungeachtet der Lohn- oder Gehaltsgruppe steht dem unmittelbaren Vergütungscharakter nicht entgegen (BAG vom 01.03.2006, 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688 ff.; BAG vom 04.07.2007, 4 AZR 549/06, NZA-RR 2008, 149 ff.; BAG vom 25.06.2002, 3 AZR 167/01, EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 38). - BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98
Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine …
Auszug aus LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 70/08
Maßgeblich dafür, ob eine "Tariferhöhung" vorliegt, ist somit im Grundsatz, ob die Erhöhung des dem Arbeitnehmer als Arbeitsvergütung für eine bestimmte Zeitspanne tariflich geschuldeten Entgeltbetrages bezweckt wird (BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.; BAG vom 15.03.2000, 5 AZR 557/98), oder ob die Einmalzahlung aus einem besonderen Anlass oder Zweck zu leisten ist, der nicht unmittelbar in der Vergütung für die in einer bestimmten Zeitspanne geleisteten Arbeit zu sehen ist (BAG vom 01.03.2006, 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688 ff.). - BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 595/04
Übertarifliche Zulage - Anrechnung - ERA-Strukturkomponente
Auszug aus LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 70/08
Ob eine tarifliche Einmalzahlung als pauschale Lohnerhöhung oder als eine von der konkreten Gegenleistung unabhängige Sonderzahlung anzusehen ist, muss durch Auslegung des Tarifvertrages ermittelt werden." (So auch BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.; BAG vom 19.05.2004, 5 AZR 354/03, EzA § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 43; BAG vom 09.11.2005, 5 AZR 595/04). - BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03
Tariflicher Mehrarbeitszuschlag
Auszug aus LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 70/08
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG vom 04.07.2007, 4 AZR 549/06, NZA-RR 2008, 149 ff.; BAG vom 07.07.2004, 4 AZR 433/03; BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.). - LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 1574/07
Tariferhöhung; Einmalzahlung; Haustarifvertrag
Auszug aus LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 70/08
Parallelfall zu 7 Sa 1574/07.
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