Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2007 - 7 Sa 71/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 138; ; ZPO §§ 512 ff.; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3; ; ArbGG §§ 64 ff.; ; BGB § 134; ; BGB § 626 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3
Fristlose Kündigung bei geschäftsschädigenden Äußerungen über Arbeitgeberin und Mitarbeiter - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bewusste und beharrliche Fortführung früheren Fehlverhaltens - außerordentliche Kündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überprüfung der Kündigung eines Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund; Anforderungen an einen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigenden wichtigen Grund bei Tätigung einer geschäftsschädigenden Äußerung; Berücksichtigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung ...
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 07.12.2006 - 2 Ca 1066/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2007 - 7 Sa 71/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2007 - 7 Sa 71/07
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsart nur diejenigen Gründe mitteilen, die nach seiner subjektiven Sicht die Kündigung rechtfertigen und für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 = EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 7). - BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02
Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung
- LAG Berlin, 28.08.2002 - 9 Sa 659/02
Geschäftsschädigend verhalten - fristlose Kündigung?
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2007 - 7 Sa 71/07
a) Ein Sachverhalt, der an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, kann sich bei einer geschäftsschädigenden Äußerung des Arbeitnehmers ergeben, wenn diese geeignet ist, das Ansehen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 28.08.2002 - 9 Sa 956/02 [richtig: 9 Sa 659/02 - d. Red.] = NZA-RR 2003, 362).
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 169/08
Verhaltsbedingte Kündigung - Rufschädigung - Meinungsäußerungsfreiheit
Nach der Rechtsprechung können geschäftsschädigende oder ehrkränkende Äußerungen des Arbeitnehmers, die geeignet sind, das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) darstellen und an sich eine außerordentliche oder eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen rechtfertigen (vgl. z.B. LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 30.05.2007 - 7 Sa 71/07 - Juris). - LAG Köln, 02.07.2009 - 13 Sa 367/09
außerordentliche Kündigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; …
Grundsätzlich kann eine ruf- oder geschäftsschädigende Äußerung eines Arbeitnehmers, wenn diese geeignet ist, das Ansehen des Arbeitgebers zu beinträchtigen an sich geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2007 - 7 Sa 71/07; LAG Berlin, 28.08.2002 - 9 Sa 956/02 [richtig: 9 Sa 659/02 - d. Red.] ).
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Rechtsprechung
| LAG Sachsen, 15.01.2008 - 7 Sa 71/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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