Rechtsprechung
| LAG Köln, 02.11.1983 - 7 Sa 901/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Detmold - 5 Ca 4705/00
- LAG Baden-Württemberg, 18.08.1958 - 6 Sa 34/58
- LAG Baden-Württemberg, 18.08.1958 - VI Sa 34/58
- BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58
- LAG Berlin, 04.10.1960 - 3 Sa 73/60
- BAG, 13.07.1962 - 1 AZR 496/60
- LAG Niedersachsen, 13.11.1973 - 2 Sa 455/73
- BAG, 23.09.1975 - 1 AZR 60/74
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.1977 - 8 Sa 201/76
- BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77
- ArbG Köln, 14.06.1983 - 1 Ca 1060/83
- LAG Köln, 02.11.1983 - 7 Sa 901/83
- BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
- ArbG Hannover, 14.02.1989 - 7 Ca 333/88
- LAG Niedersachsen, 08.09.1989 - 15 Sa 713/89
- BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89
- BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90
- ArbG Dortmund, 20.06.2001 - 5 Ca 4705/00
- LAG Hamm, 27.08.2002 - 19 (11) Sa 1167/01
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02
- LAG Hamm, 01.02.2005 - 19 (11) Sa 1167/01
- ArbG Lörrach, 22.07.2005 - 6 Ca 9/05
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
- BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06
- ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
- LAG Berlin-Brandenburg - 15 Sa 2148/15 (anhängig)
Papierfundstellen
- DB 1984, 1630
Wird zitiert von ... (13)
- ArbG Düsseldorf, 28.11.2008 - 13 Ca 4939/08
Meldepflicht des § 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgestz (EFZG) als …
Der Arbeitnehmer kann daher in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus seinen Personalunterlagen verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - NZA 1997, 145 m.w.N.; 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - NZA 2002, 965; a.A. LAG Hamm, 13.06.1991 - 4 (18) (12) Sa 714/90 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 30; LAG Köln 02.11.1983 - 7 Sa 901/83 - Juris). - BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. November 1985 (BAGE 50, 202 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sich mit der in jenem Verfahren angegriffenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. November 1983 - 7 Sa 901/83 - (DB 1984, 1630) auseinandergesetzt und im einzelnen begründet, daß und weshalb dem Arbeitnehmer ein Anspruch zusteht, die Entfernung einer schriftlichen, zu seinen Personalakten genommenen Abmahnung zu verlangen, wenn diese nach Form oder Inhalt geeignet ist, den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen. - LAG Hamm, 13.06.1991 - 4 (18) (12) Sa 714/90
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
Ein gesonderter Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte ist schon deshalb, weil eine Abmahnung bei einer verhaltensbedingten Kündigung vorausgegangen sein muss, grundsätzlich zu verneinen (LAG Köln vom 02.11.1983, DB 1984, 1630, 1631).Der Arbeitnehmer ist durch die Möglichkeit der schriftlichen Gegendarstellung gegen unberechtigte Abmahnungen hinreichend geschützt (LAG Köln vom 02.11.1983, DB 1984, 1630, 1631; ArbG Berlin vom 08.10.1984, DB 1985, 1140).
In allen übrigen Fällen ist der Arbeitnehmer darauf beschränkt, die Aufnahme einer Gegendarstellung zu der Missbilligung seines Verhaltens in die Personalakte zu verlangen (LAG Hamm vom 11.12.1973, EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1; LAG Köln vom 02.11.1983, DB 1984, 1630, 1631).
- BAG, 03.02.1993 - 5 AZR 283/92
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. November 1985 (BAGE 50, 202 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sich mit der in jenem Verfahren angegriffenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. November 1983 (- 7 Sa 901/83 - DB 1984, 1630) auseinandergesetzt und im einzelnen begründet, daß und weshalb dem Arbeitnehmer ein Anspruch zusteht, die Entfernung einer schriftlichen, zu seinen Personalakten genommenen Abmahnung zu verlangen, wenn diese nach Form oder Inhalt geeignet ist, den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen.Das Landesarbeitsgericht hat lediglich unter wiederholtem Hinweis auf das aufgehobene Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. November 1983, aaO, im wesentlichen dessen Argumente wiederholt.
Soweit das Landesarbeitsgericht schließlich meint, die Rechte des Arbeitnehmers seien in ausreichendem Maße dadurch gewahrt, daß er nach § 83 Abs. 2 BetrVG eine Gegenerklärung zu den Personalakten geben könne, wiederholt das Berufungsgericht auch insoweit nur die Ansicht, die das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 2. November 1983, aaO, vertreten hatte.
- LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
Ein gesonderter Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte ist schon deshalb, weil eine Abmahnung bei einer verhaltensbedingten Kündigung vorausgegangen sein muss, grundsätzlich zu verneinen (LAG Köln vom 02.11.1983, DB 1984, 1630, 1631).Der Arbeitnehmer ist durch die Möglichkeit der schriftlichen Gegendarstellung gegen unberechtigte Abmahnungen hinreichend geschützt (LAG Köln vom 02.11.1983, DB 1984, 1630, 1631; ArbG Berlin vom 08.10.1984, DB 1985, 1140; LAG Hamm vom 13.06.1991, LAGE § 611 BGB , Abmahnung Nr. 30), zumal er einen Anspruch auf Beifügung einer eigenen Darstellung zu seinen Personalakten gemäß § 83 Abs. 2 BetrVG hat.
- LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88
Zuständigkeit; Einigungsstelle; Beschwerde; Abmahnung; Personalakte
Das Bundesarbeitsgericht ist auch ausdrücklich der entgegengesetzten Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln (vom 02.11.1983 - 7 Sa 901/83 -) nicht gefolgt (BAG AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).Das Landesarbeitsgericht Köln verneint unter Zugrundelegung seiner individualrechtlichen Rechtsprechung zur Nichtangreifbarkeit einer Abmahnung (LAG Köln vom 02.11.1983 - 7 Sa 901/83) die Offensichtlichkeit der Unzuständigkeit der Einigungsstelle.
- LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86
Abmahnung; Zeitliche Wirksamkeit einer Abmahnung; Kündigung
Aber auch die dem Arbeitgeber kraft Arbeitsvertrages obliegende Fürsorgepflicht gebietet es, Abmahnungen als gegenstandslos zu betrachten (und aus Personalakten zu entfernen), an denen er kein schutzwertes Interesse mehr hat (…vgl. GK-Wiese, BetrVG , § 87 Rdn. 17 a; a.A. LAG Köln vom 02.11.83, DB 1984, 1630). - LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92
Lohnfortzahlung: unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten - …
Der Arbeitnehmer ist im allgemeinen durch die Möglichkeit der schriftlichen Gegendarstellung gegen unberechtigte Abmahnungen hinreichend geschützt (LAG Köln vom 02.11.1983, DB 1984, 1630, 1631; ArbG Berlin vom 08.10.1984, DB 1985, 1140; LAG Hamm vom 13.06.1991, LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 30), zumal er einen Anspruch auf Beifügung einer eigenen Darstellung zu seinen Personalakten gemäss § 83 Abs. 2 BetrVG hat. - LAG Hamburg, 09.07.1985 - 8 TaBV 11/85
Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle im Fall der Nichtabhilfe …
Bedenkt man, daß mit dem Begriff des Rechtsanspruchs im Sinne von § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG keineswegs notwendigerweise der formelle Anspruch des Arbeitnehmers auf Abhilfe gemeint sein muß (hier: Anspruch auf Herausnahme der Abmahnung aus den Personalakten; dazu BAG v. 22.2.1978, AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, hingegen LAG Köln, Der Betrieb 1984, S. 1630 f;… ferner Fitting/Auffarth/Kaiser a.a.O. RN 5 a zu § 83) und daß der Beschwerdegegenstand nicht schon deshalb einen Rechtsanspruch bildet, weil er Gegenstand einer Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein kann (…so auch Dietz/Richardi, BetrVG, 2. Band, 6. Aufl. 1982 RN 18 und 19 zu § 85; demgegenüber jedoch Kammann/Hess/Schlochauer, BetrVG 1979 RN 11 zu § 85: Der Begriff des Rechtsanspruchs ist im weitesten Sinne zu verstehen.), so wird deutlich, daß es im Streitfall weiterer eingehender Erörterungen über das Ob oder den Umfang der Zuständigkeit der angestrebten Einigungsstelle bedürfte. - LAG Düsseldorf, 06.03.1986 - 5 Sa 1224/85
Abmahnung; Personalakte; Krankheitsbedingte Fehlzeiten; Entschuldigte Fehlzeiten
In den Gründen, auf die im übrigen verwiesen wird, hat es im Anschluß an eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (vom 02.11.1983 = DB 1984, 1630) ausgeführt, für das Klagebegehren sei eine Anspruchsgrundlage nicht gegeben. - LAG Hamburg, 21.04.1986 - 2 Sa 13/86
Anspruch mehrerer Arbeitnehmer auf Entfernung von Rügen aus deren Personalakten; …
- ArbG Wetzlar, 27.11.1985 - 2 Ca 639/85
Anspruch auf Rücknahme einer Abmahnung; Auswirkungen der Abmahnung auf das …
- LAG Köln, 14.11.1984 - 5 Sa 768/84
Abmahnung; Unerlaubte Handlung; Personalakte
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