Rechtsprechung
| LG Cottbus, 23.10.2002 - 7 T 417/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2003, 256
Wird zitiert von ... (2)
- LG Kassel, 27.08.2010 - 3 T 345/10
Zwangsversteigerungsverfahren: Verzinsung der übertragenen Forderung gegen den …
Rn. 17 Der teilweise vertretenen Meinung, dass der Ersteher infolge Nichtzahlung des Bargebotes bis zum Verteilungstermin gemäß den §§ 288, 286 BGB in Schuldnerverzug gerät und sich dies in einer Erhöhung des Zinssatzes auch im Übertragungsbeschluss gemäß § 118 I ZVG niederschlagen müsse (vgl. LG Hannover RPfleger 2005, 324; LG Cottbus RPfleger 2003, 256; LG Berlin RPfleger 2001, 192; LG Kempten RPfleger 2001, 192), kann nicht gefolgt werden. - LG Zweibrücken, 10.09.2004 - 4 T 154/04
Zwangsversteigerung: Verzinsung des Bargebots bei Forderungsübertragung
Auch ein Verzugseintritt gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist nicht gegeben (entgegen LG Augsburg, 18. Februar 2002, 4 T 498/02, Rpfleger 2002, 374 und LG Cottbus, 23. Oktober 2002, 7 T 417/02, Rpfleger 2003, 256).
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