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| VGH Hessen, 04.02.1987 - 7 TH 3434/86 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 10 Abs 1 AsylVfG, § 10 Abs 4 AsylVfG, § 14 AsylVfG, § 80 Abs 5 VwGO
Weiterleitung des Asylantrages an das Bundesamt nach Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 28.08.1984 - 10 TH 2032/84
Asylverfahren: Behördenzuständigkeit, Anhörung des Asylbewerbers, Beachtlichkeit …
Auszug aus VGH Hessen, 04.02.1987 - 7 TH 3434/86
Bei der Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach §§ 14, 10 AsylVfG ist nämlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung abzustellen (vgl. den Beschl. d. 10. Senats des Hess. VGH v. 28. August 1984 - 10 TH 2032/84 -). - VGH Hessen, 25.06.1986 - 10 TH 726/86
Weiterleitung des Asylfolgeantrags an das Bundesamt
Auszug aus VGH Hessen, 04.02.1987 - 7 TH 3434/86
Allerdings wird teilweise die Auffassung vertreten, § 10 Abs. 4 AsylVfG sei einschränkend auszulegen und nur dann anzuwenden, wenn der Folgeantrag nach dem Ergebnis des gerichtlichen Eilverfahrens beachtlich ist (so OVG Hamburg, Beschl. v. 2. Juni 1983 - Bs 7 317/82 - anders OVG Bremen InfAuslR 1984, 247; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25. April 1986 - 18 9 20665/85 - Hess. VGH, Beschl. v. 25. Juni 1986 - 10 TH 726/86 -). - VGH Hessen, 06.10.1986 - 10 TH 2377/86
Auszug aus VGH Hessen, 04.02.1987 - 7 TH 3434/86
Diese Zuständigkeit könnte sich daraus ergeben, daß der Antragsteller im Folgeantragsverfahren angegeben hat, er sei ohne festen Wohnsitz (vgl. zur zuständigkeitsbegründenden Notwendigkeit zum Einschreiten im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 AuslG in derartigen Fällen den Beschluß des 10. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Oktober 1986 - 10 TH 2377/86 -).
- VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87
Gerichtliche Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach unbeachtlichem …
Rn. 13 Bei der gerichtlichen Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach §§ 10 Abs. 2, 14 Abs. 1 AsylVfG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist ebenso wie bei einer Abschiebungsandrohung nach § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG auf den Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung abzustellen (VGH Baden-Württemberg, B. v. 5. November 1986 - A 13 S 668/86 - OVG Berlin, B. v. 16. Dezember 1986 - 8 S 361.86 - OVG Hamburg, U. v. 27. Oktober 1986 - Bf IV 25/84 -, EZAR 224 Nr. 14; Hess. VGH, B. v. 28. August 1984 - 10 TH 2032/84 -, EZAR 224 Nr. 8; Hess. VGH, B. v. 24. Juni 1986 - 10 TH 1556/86 - Hess. VGH, B. v. 4. Februar 1987 - 7 TH 3434/86 - OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 9. Januar 1984 - 19 B 21222/83 -, EZAR 224 Nr. 7 = NVwZ 1984, 329). - VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 3584/88
Ausreisefrist bei offensichtlich unbegründetem Asylantrag und Anordnung der …
§ 10 Abs. 4 AsylVfG Hess. VGH, 04.02.1987 -- 7 TH 3434/86 --; betr. - VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87
Asylrecht: Aufenthalt bei Folgeantrag
Die Regelung des § 10 Abs. 4 S. 1 AsylVfG greift nämlich unabhängig davon ein, ob die Anordnung der aufschiebenden Wirkung auf Zweifeln an der Unbeachtlichkeit des Asylfolgeantrags oder auf sonstigen Gründen beruht (Hess. VGH, Be. v. 25. August 1986 - 10 TH 926/86 - und v. 4. Februar 1987 - 7 TH 3434/86 -). - VGH Hessen, 22.10.1987 - 10 TH 1897/87
Weiterleitung des Asylfolgeantrages an das Bundesamt
Zwar tritt nach ständiger Rechtsprechung der bisher mit Asylsachen befaßten Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bei positiven Entscheidungen von Gerichten über Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen Abschiebungsandrohungen nach §§ 10, 14 AsylVfG die Folge des § 10 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG (Weiterleitung des Asylantrags an das Bundesamt) unabhängig davon ob die Anordnung der aufschiebenden Wirkung auf Zweifeln an der Unbeachtlichkeit des Asylfolgeantrags oder auf sonstigen Gründen, etwa auf der Unzuständigkeit der erlassenden Behörde, beruht (Hess.VGH, Beschlüsse vom 25. Juni 198 - 10 TH 726/86 - und vom 4. Februar 1987 - 7 TH 3434/86 -).
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