Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2009 - 7 Ta 147/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 149 Abs. 1; ZPO § 149 Abs. 2
Rechtswidrige Aussetzung der Verhandlung wegen Verdachts einer Straftat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtswidrige Aussetzung der Verhandlung wegen Verdachts einer Straftat
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 14.05.2009 - 3 Ca 710/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2009 - 7 Ta 147/09
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 24 W 5/01
Aussetzung eines Zivilprozesses bis zur Erledigung eine Strafverfahrens
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2009 - 7 Ta 147/09
Würde er sich dann in dem anschließend fortzusetzenden arbeitsgerichtlichen Verfahren wahrheitsgemäß zu seiner Tat bekennen, so würde dies die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu seinen Ungunsten gemäß § 362 Ziffer 4 StPO eröffnen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.2001 - 24 W 5/01 -, NJW-RR 2001, 1649).
- LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 458/14
Unternehmenskartellbuße nicht erstattungsfähig
Liegt diese Voraussetzung vor, muss das Gericht im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Verzögerung des Zivilprozesses gegen den möglichen Erkenntnisgewinn im Strafverfahren abwägen (OLG Dresden vom 19.12.2014 - 5 W 1291/14; LAG Rheinland-Pfalz vom 30.07.2009 - 7 Ta 147/09). - LAG Schleswig-Holstein, 28.08.2019 - 6 Sa 379/18
Schadensersatz, Compliance, Korruption, Pflichtverletzung, Schaden
Ist mit einer Verzögerung um mehr als ein Jahr zu rechnen, hat die Aussetzung regelmäßig zu unterbleiben, wie sich aus der Wertung des § 149 Abs. 2 ZPO ergibt (LAG RheinlandPfalz, 30.07.2009 - 7 Ta 147/09 -). - LAG Hamm, 10.05.2013 - 7 Ta 155/13
Keine Verpflichtung zur strafrechtlichen Selbstbelastung - Keine Aussetzung des …
Rn. 23 Es entspricht der ganz überwiegenden Auffassung, dass die zivilprozessual in § 138 Abs. 1 ZPO angelegte Selbstbezichtigungsgefahr kein Aussetzungsgrund ist (…Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 149 Rn 2; LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2009 - 7 Ta 147/09 - juris; LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 7 Ta 357/01 - juris, OLG Köln, 03.03.2004 - 2 W 19/04 - OLG Report Köln 2004, 275; OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 24 W 5/01 - NJW-RR 2001, 1649). - LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17
Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens bis zur Erledigung eines …
Ist mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr zu rechnen, hat die Aussetzung - wie sich aus der Wertung des § 149 Abs. 2 ZPO ergibt - zu unterbleiben, es sei denn, es liegen gewichtige gleichwohl für eine Aussetzung sprechende Gründe vor (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 30.07.2009 - 7 Ta 147/09 - Rn. 21 zitiert nach juris;… Zöller-Grger, a. a. O. Rn. 2). - SG Duisburg, 09.08.2021 - S 10 BA 26/21 Auch dies spricht dagegen, diesem Konflikt bei der Ermessenentscheidung über eine Aussetzung eine entscheidende Bedeutung zukommen zu lassen (vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 01.02.2001 - 24 W 5/01; LArbG Köln Beschluss vom 31.10.2008 - 9 Ta 327/08; LArbG Rheinland Pfalz Beschluss vom 30.07.2009 - 7 Ta 147/09).
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Rechtsprechung
| LAG Köln, 06.07.2009 - 7 Ta 147/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Streitwert; Zeugnis; Vergleich; Vergleichsmehrwert
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 33 RVG, 63 GKG, 278 VI ZPO
Streitwert; Zeugnis; Vergleich; Vergleichsmehrwert - rechtsportal.de
ZPO § 3; BGB § 779
Gegenstandswert für Mehrvergleich zu qualifiziertem Zeugnis - juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gegenstandswert für Mehrvergleich zu qualifiziertem Zeugnis
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 16.04.2009 - 10 Ca 5574/08
- LAG Köln, 06.07.2009 - 7 Ta 147/09
Papierfundstellen
- NZA-RR 2010, 546
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- LAG Köln, 03.03.2009 - 4 Ta 467/08
Streitwert, Mehrwert eines Vergleichs im Kündigungsrechtsstreit
Auszug aus LAG Köln, 06.07.2009 - 7 Ta 147/09
Rn. 5 1. Im Ausgangspunkt ist dem Arbeitsgericht darin Recht zu geben, dass sich nur solche Regelungen in einem Vergleich streitwerterhöhend auswirken können, die einen eigenständigen Streitgegenstand beseitigen (LAG Köln vom 29.01.2002, 7 Ta 285/01 = LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 127; LAG Köln 4 Ta 467/08 vom 3.3.2009).Rn. 13 3. Der Höhe nach entspricht es der Üblichkeit, eine Vergleichsregelung, in der inhaltliche Festlegungen über ein qualifiziertes Zeugnis getroffen werden, mit einem Monatsgehalt zu berücksichtigen (vgl. z.B. LAG Köln 4 Ta 467/08 vom 3.3.2009).
- LAG Köln, 29.01.2002 - 7 Ta 285/01
Streitwert; Freistellung; Kündigungsfrist; Vergleich
Auszug aus LAG Köln, 06.07.2009 - 7 Ta 147/09
Rn. 5 1. Im Ausgangspunkt ist dem Arbeitsgericht darin Recht zu geben, dass sich nur solche Regelungen in einem Vergleich streitwerterhöhend auswirken können, die einen eigenständigen Streitgegenstand beseitigen (LAG Köln vom 29.01.2002, 7 Ta 285/01 = LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 127; LAG Köln 4 Ta 467/08 vom 3.3.2009).
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