Rechtsprechung
| LAG Köln, 26.02.2003 - 7 Ta 229/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Versäumnisurteil; Einspruch; Unzulässigkeit; Verwerfungsbeschluss; Rechtsmittel; Meistbegünstigungsgrundsatz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 341 ZPO
Versäumnisurteil; Einspruch; Unzulässigkeit; Verwerfungsbeschluss; Rechtsmittel; Meistbegünstigungsgrundsatz - Judicialis
ZPO § 341
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 341
Versäumnisurteil; Einspruch; Unzulässigkeit; Verwerfungsbeschluss; Rechtsmittel; Meistbegünstigungsgrundsatz - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Einspruchs gegen ein erstinstanzliches Versäumnisurteil; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei Verwerfung des verspäteten Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil nach der Neufassung des § 341 ZPO irrtümlich durch Beschluss statt durch Urteil; ...
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 21.05.2002 - 8 Ca 6258/01
- LAG Köln, 26.02.2003 - 7 Ta 229/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 953
- NZA-RR 2004, 107
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 08.07.2004 - 2 W 44/02
Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung: Versuch der Zustellungsvereitelung …
Das Rechtsmittelgericht ist gehalten in derjenigen Form zu entscheiden, die einer korrekten erstinstanzlichen Verfahrensweise entsprochen hätte, vorliegend also durch Urteil (LAG Köln in MDR 2003, S. 953; so auch BGHZ 21, 142 (147)). - LAG Hamm, 21.09.2023 - 12 Ta 216/23
Meistbegünstigungsgrundsatz im Prozessrecht; Rechtsmittel gegen den durch …
Rn. 21 c) Hat aber das Arbeitsgericht statt durch Urteil durch Beschluss entschieden, so gilt hier der Meistbegünstigungsgrundsatz, wonach sowohl sofortige Beschwerde als auch Berufung eingelegt werden können (…vgl. Münchener Kommentar, 6. Auflage 2020, § 922 ZPO, Rdnr. 16;… BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 493/91 - BeckOK - Toussaint, § 341 ZPO, Rdnr. 6.2;… MüKo-Prütting, 6. Auflage 2020, § 341 ZPO, Rdnr. 18; OLG Naumburg, 25.07.2007 - 3 WF 224/07 - LAG Köln, 26.02.2003 - 7 Ta 229/02 -). Denn dem Rechtsmittelführer darf durch Fehler des Gerichts kein Nachteil entstehen.Angenommen wird, dass das Rechtsmittelgericht nunmehr in die richtige Verfahrensart überleiten muss und im berufungsrechtlichen Urteilsverfahren entsprechend entscheiden muss (vgl. Schenkel, MDR 2003, 31, 138; LAG Köln, 26.02.2003 - 7 Ta 229/02; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005- 11 Ta 165/05.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 11 Ta 165/05
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Nach diesen Grundsätzen, ist dann, wenn das Arbeitsgericht - wie hier - irrtümlich einen verspäteten Einspruch gegen ein Versäumnisurteil entgegen § 314 Abs. 2 ZPO durch Beschluss statt durch Urteil verwirft, grundsätzlich die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde zulässig (LAG Köln Urt. vom 26.02.2003 - 7 Ta 229/02 - NZA-RR 2004, 107).
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