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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 21.05.2001 - 7 Ta 95/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13833
LAG Nürnberg, 21.05.2001 - 7 Ta 95/01 (https://dejure.org/2001,13833)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 21.05.2001 - 7 Ta 95/01 (https://dejure.org/2001,13833)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - 7 Ta 95/01 (https://dejure.org/2001,13833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    ArbGG § 5 Abs. 3 Satz 1, ArbGG § 48 Abs. 1, HGB § 92a Abs. 1, GVG § 17, GVG § 17 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Einfirmenvertreter, Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zur Übernahme einer weiteren Vertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung einer Verweisung hinsichtlich der Rechtswegzuständigkeit bei örtlicher Unzuständigkeit; Wirksamkeit eines geschlossenen Handelsvertretervertrages; Einfirmenvertreter nach dem Handelsgesetzbuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 327
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04

    Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater

    Auf diese Rechtslage stellt § 92a HGB ab (LAG Nürnberg 21. Mai 2001 - 7 Ta 95/01 - LAGE ArbGG 1979 § 48 Nr. 14; OLG Düsseldorf 5. März 1997 - 16 W 7/97 - OLGR Düsseldorf 1997, 128; OLG Stuttgart 11. Mai 1966 - 13 U 22/66 - BB 1966, 1396;… Baumbach/Hopt HGB § 92a Rn. 3;… Brüggemann in Großkomm. HGB § 92a Rn. 3;… Heymann/Sonnenschein/Weitemeyer HGB § 92a Rn. 6;… MünchKommHGB/v. Hoyningen-Huene § 92a Rn. 10;… Ebenroth/Boujong/Joost/Löwisch HGB § 92a Rn. 2).
  • OLG Naumburg, 08.03.2004 - 7 W (Hs) 3/04

    Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters vom Arbeitnehmer

    Insbesondere ist ohne Bedeutung, ob die Klägerin die Einwilligung erteilt hätte, wenn die Beklagte dies gewünscht hätte (vgl. Landesarbeitsgericht Nürnberg 7. Kammer Beschluss vom 21. Mai 2001, Az: 7 Ta 95/01, NZA-RR 2002, 327-328 unter Hinweis auf die einhellige Meinung in Rechtsprechung und Lehre, vgl. OLG Stuttgart, BB 66, 1396;… MK-HGB, Komm., Rn. 10 zu § 92 a;… Schlegelberger, HGB-Komm., 5. Aufl., Rn. 3 zu § 92 a).

    Der Senat hält als Streitwert ein Drittel der Hauptsacheforderung für angemessen (vgl. Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 21. Mai 2001, Az: 7 Ta 95/01, NZA-RR 2002, 327-328).

  • LAG Nürnberg, 20.08.2002 - 6 Ta 63/02

    Streitwert im Rechtswegstreit

    Die Beklagte hat als insoweit Unterlegene nach § 91 ZPO die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen; § 17b Abs. 2 GVG gilt für das Beschwerdeverfahren nicht (vgl. hierzu BGH vom 17.06.1993, NJW 1993, 2541, 2542; LAG Nürnberg vom 05.03.2001, Az. 1 Ta 47/01; LAG Nürnberg vom 21.05.2001, NZA-RR 2002, 327, 328).

    Als Streitwert des Beschwerdeverfahrens hält das Beschwerdegericht nach § 25 Abs. 2 GKG ein Drittel des Wertes der Hauptsache für angemessen, weil nicht über die Ansprüche an sich, sondern nur über den richtigen Rechtsweg gestritten und entschieden wird (wie LAG Nürnberg vom 21.05.2001, NZA-RR 2002, 327, 328; ähnlich BGH vom 19.12.1996, NJW 1998, 909, 910; LG Berlin vom 13.11.1997, NZA-RR 1999, 212;… Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 3 RdNr. 16 Stichwort "Rechtswegverweisung").

  • LAG Nürnberg, 24.03.2004 - 5 Ta 153/03

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei persönlicher Haftung des …

    § 17 b Abs. 2 GVG gilt für das Beschwerdeverfahren nicht (vgl. hierzu BGH vom 17.06.1993, NJW 1993, 2541, 2542; LAG Nürnberg vom 21.05.2001, NZA-RR 2002, 327, 328; LAG Nürnberg vom 20.08.2002, 6 Ta 63/02, AR-Blattei ES "Arbeitnehmerähnliche Personen" Nr. 17; BAG vom 07.04.2003, Az. 5 AZB 2/03).
  • LAG Hessen, 30.08.2005 - 2 Ta 332/05

    Direktversicherung - Rechtsweg

    Deswegen erstreckt sich die Bindungswirkung der ausschließlich mit der örtlichen Unzuständigkeit begründeten Verweisung nicht auf die Rechtswegeszuständigkeit (vgl. LAG Nürnberg vom 21. Mai 2001 - 7 Ta 95/01, LAGE § 48 ArbGG 1979 Nr. 14; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 48 Rn 105).
  • LAG Hamburg, 01.08.2005 - 5 Ta 9/05

    Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Tochter im GmbH Konzern

    Eine entsprechende punktuelle Bindung muss bei einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit angenommen werden, da § 48 Abs. 1 ArbGG die "entsprechende" Anwendung des § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG vorsieht und damit § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG bei einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit keinen weitergehenden Inhalt haben kann als im Falle einer Rechtswegverweisung: Die Bindungswirkung ist auf die Frage der örtlichen Zuständigkeit beschränkt (BAG vom 4. Januar 1993 - 45 AS 12/92 - AP Nr. 42 zu § 36 ZPO; LAG Nürnberg vom 21. Mai 2001 - 7 Ta 95/01 - LAGE § 92 a HGB Nr. 1; Schwab-Walker, ArbGG 2004 Nr. 105 zu § 48).
  • LAG Köln, 03.05.2018 - 9 Ta 48/18

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Da § 48 Abs. 1 ArbGG auf die "entsprechende" Anwendung des § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG verweise, müsse auch nur eine auf die Frage der örtlichen Zuständigkeit beschränkte punktuelle Bindung bei einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit angenommen werden (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 21. Mai 2001 - 7 Ta 95/01 -, Rn. 12, juris; Hessisches Landesarbeitsgericht…, Beschluss vom 30. August 2005 - 2 Ta 332/05 -, Rn. 18, juris;… GMP/Germelmann/Künzl ArbGG § 48 Rn. 100, beck-online).
  • LAG Nürnberg, 25.02.2016 - 5 Ta 15/16

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für die Inanspruchnahme aus …

    Als Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird 1/3 des Wertes der Hauptsache für angemessen angesehen, weil nicht über die Ansprüche an sich, sondern nur über den richtigen Rechtsweg gestritten und entschieden wird (LAG Nürnberg vom 21.05.2001 in NZA RR 2002, 327; LAG Nürnberg vom 20.08.2002 - 6 Ta 63/02 - zitiert nach juris m.w.N.).
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