Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,14115
LAG Baden-Württemberg, 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95 (https://dejure.org/1995,14115)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95 (https://dejure.org/1995,14115)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. November 1995 - 7 TaBV 3/95 (https://dejure.org/1995,14115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,14115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG §§ 1 7 8 19 Abs. 1
    Betriebsratswahl: Anfechtbarkeit wegen Verkennung des Betriebsbegriffs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95
    Eine Betriebsstätte ist als selbständiger Betrieb anzusehen, wenn seiner Leitung der Kern der Arbeitgeberfunktionen für die dort tätigen Mitarbeiter übertragen ist, die Hauptverwaltung hingegen im wesentlichen nur planerische, unternehmensbezogene Entscheidungen trifft" ( BAG, Beschluß vom 30.06.1993 - 7 ABR 64/92 - DB 1994, 99; vgl. ferner Beschluß vom 23.09.1982 - 6 ABR 42/81 - AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972).

    Er bildet allenfalls einen Anhaltspunkt für das Vorliegen eines einheitlichen Betriebs, nicht aber ein Merkmal eines einheitlichen Betriebs (BAG, Beschluß vom 23.09.1982, aaO.).

    Sonst kann der Gesichtspunkt der "Betriebsgemeinschaft" allenfalls als Orientierungshilfe bei der Prüfung, ob ein einheitlicher Betrieb vorliegt, dienen (BAG, Beschluß vom 23.09.1982, aaO.).

    Es ist nämlich nicht erforderlich, daß die Leitung eines Betriebs die Kompetenz für alle betriebsverfassungsrechtlich relevanten Maßnahmen hat; es muß nur in ihm die deutliche Mehrheit der in Betracht kommenden Entscheidungen getroffen werden, die der Mitbestimmung unterliegen (BAG, Beschluß vom 23.09.1982, aaO.).

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92

    Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95
    Eine Betriebsstätte ist als selbständiger Betrieb anzusehen, wenn seiner Leitung der Kern der Arbeitgeberfunktionen für die dort tätigen Mitarbeiter übertragen ist, die Hauptverwaltung hingegen im wesentlichen nur planerische, unternehmensbezogene Entscheidungen trifft" ( BAG, Beschluß vom 30.06.1993 - 7 ABR 64/92 - DB 1994, 99; vgl. ferner Beschluß vom 23.09.1982 - 6 ABR 42/81 - AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 64/92

    Betriebsratswahl - Wachobjekte als Betriebsteil

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95
    Eine Betriebsstätte ist als selbständiger Betrieb anzusehen, wenn seiner Leitung der Kern der Arbeitgeberfunktionen für die dort tätigen Mitarbeiter übertragen ist, die Hauptverwaltung hingegen im wesentlichen nur planerische, unternehmensbezogene Entscheidungen trifft" ( BAG, Beschluß vom 30.06.1993 - 7 ABR 64/92 - DB 1994, 99; vgl. ferner Beschluß vom 23.09.1982 - 6 ABR 42/81 - AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972).
  • ArbG Stuttgart, 25.04.2019 - 21 BV 62/18

    Verkennung des Betriebsbegriffs - kausaler Anfechtungsgrund einer …

    Rn. 96 Die Verkennung des Betriebsbegriffs hat idR die Anfechtbarkeit der darauf beruhenden Betriebsratswahl zur Folge (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG, Beschluss vom 13.9. 1984 - 6 ABR 43/83 - [II 2 b der Gründe]), "sie beeinflusst auf jeden Fall das Wahlergebnis und führt daher ohne weiteres zur Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG" (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95, Gründe II Arabisch 2b)).
  • ArbG Stuttgart, 06.04.2023 - 21 BV 54/22

    Anfechtung Betriebsratswahl - räumlich weit entfernter Betrieb - Tarifvertrag …

    Rn. 98 Die Verkennung des Betriebsbegriffs hat idR die Anfechtbarkeit der darauf beruhenden Betriebsratswahl zur Folge (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG, Beschluss vom 13.9. 1984 - 6 ABR 43/83 - [II 2 b der Gründe]), "sie beeinflusst auf jeden Fall das Wahlergebnis und führt daher ohne weiteres zur Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG" (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95, Gründe II 2b)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Baden-Württemberg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht