Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BetrVG §§ 1 7 8 19 Abs. 1
Betriebsratswahl: Anfechtbarkeit wegen Verkennung des Betriebsbegriffs
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 19.12.1994 - 19 BV 90/94
- LAG Baden-Württemberg, 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81
Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95
Eine Betriebsstätte ist als selbständiger Betrieb anzusehen, wenn seiner Leitung der Kern der Arbeitgeberfunktionen für die dort tätigen Mitarbeiter übertragen ist, die Hauptverwaltung hingegen im wesentlichen nur planerische, unternehmensbezogene Entscheidungen trifft" ( BAG, Beschluß vom 30.06.1993 - 7 ABR 64/92 - DB 1994, 99; vgl. ferner Beschluß vom 23.09.1982 - 6 ABR 42/81 - AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972).Er bildet allenfalls einen Anhaltspunkt für das Vorliegen eines einheitlichen Betriebs, nicht aber ein Merkmal eines einheitlichen Betriebs (BAG, Beschluß vom 23.09.1982, aaO.).
Sonst kann der Gesichtspunkt der "Betriebsgemeinschaft" allenfalls als Orientierungshilfe bei der Prüfung, ob ein einheitlicher Betrieb vorliegt, dienen (BAG, Beschluß vom 23.09.1982, aaO.).
Es ist nämlich nicht erforderlich, daß die Leitung eines Betriebs die Kompetenz für alle betriebsverfassungsrechtlich relevanten Maßnahmen hat; es muß nur in ihm die deutliche Mehrheit der in Betracht kommenden Entscheidungen getroffen werden, die der Mitbestimmung unterliegen (BAG, Beschluß vom 23.09.1982, aaO.).
- BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92
Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95
Eine Betriebsstätte ist als selbständiger Betrieb anzusehen, wenn seiner Leitung der Kern der Arbeitgeberfunktionen für die dort tätigen Mitarbeiter übertragen ist, die Hauptverwaltung hingegen im wesentlichen nur planerische, unternehmensbezogene Entscheidungen trifft" ( BAG, Beschluß vom 30.06.1993 - 7 ABR 64/92 - DB 1994, 99; vgl. ferner Beschluß vom 23.09.1982 - 6 ABR 42/81 - AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972). - BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 64/92
Betriebsratswahl - Wachobjekte als Betriebsteil
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95
Eine Betriebsstätte ist als selbständiger Betrieb anzusehen, wenn seiner Leitung der Kern der Arbeitgeberfunktionen für die dort tätigen Mitarbeiter übertragen ist, die Hauptverwaltung hingegen im wesentlichen nur planerische, unternehmensbezogene Entscheidungen trifft" ( BAG, Beschluß vom 30.06.1993 - 7 ABR 64/92 - DB 1994, 99; vgl. ferner Beschluß vom 23.09.1982 - 6 ABR 42/81 - AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972).
- ArbG Stuttgart, 25.04.2019 - 21 BV 62/18
Verkennung des Betriebsbegriffs - kausaler Anfechtungsgrund einer …
Rn. 96 Die Verkennung des Betriebsbegriffs hat idR die Anfechtbarkeit der darauf beruhenden Betriebsratswahl zur Folge (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG, Beschluss vom 13.9. 1984 - 6 ABR 43/83 - [II 2 b der Gründe]), "sie beeinflusst auf jeden Fall das Wahlergebnis und führt daher ohne weiteres zur Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG" (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95, Gründe II Arabisch 2b)). - ArbG Stuttgart, 06.04.2023 - 21 BV 54/22
Anfechtung Betriebsratswahl - räumlich weit entfernter Betrieb - Tarifvertrag …
Rn. 98 Die Verkennung des Betriebsbegriffs hat idR die Anfechtbarkeit der darauf beruhenden Betriebsratswahl zur Folge (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG, Beschluss vom 13.9. 1984 - 6 ABR 43/83 - [II 2 b der Gründe]), "sie beeinflusst auf jeden Fall das Wahlergebnis und führt daher ohne weiteres zur Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG" (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.1995 - 7 TaBV 3/95, Gründe II 2b)).
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