Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern
- Justiz Hamburg
§ 118 Abs 1 BetrVG, § 99 BetrVG
Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern in einem Berufsbildungswerk - Unterrichtungsrechte des Betriebsrats bei der Einstellung von Zeit-/Leiharbeitnehmern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausbilder als Tendenzträger; Globalantrag eines Bildungsträgers zur Tendenzträgereigenschaft der bei ihm beschäftigten Ausbilder; Wegfall des Rechtsschutzinteresses von Gestaltungsanträgen bei Erledigung des gestaltenden Rechtsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hinreichend bestimmter Globalantrag eines Bildungsträgers zur Tendenzträgereigenschaft der bei ihm beschäftigten Ausbilder liegt vor; Hinreichend bestimmter Globalantrag eines Bildungsträgers zur Tendenzträgereigenschaft der bei ihm beschäftigten Ausbilder; Wegfall eines ...
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 07.10.2008 - 20 BV 15/07
- LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
- BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- ArbG Hamburg, 07.10.2008 - 20 BV 15/07
Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Oktober 2008 - 20 BV 15/07 - wird zurückgewiesen.Mit Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 20 Bv 15/07 - hat das Arbeitsgericht Hamburg die Anträge des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen und festgestellt, dass es sich bei den von der Beteiligten zu 2 beschäftigten Ausbildern um Tendenzträger handelt.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Oktober 2008 - 20 BV 15/07 - ist statthaft.
- BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79
Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung
Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
Es darf nicht vorher entfallen (vgl. nur. BAG vom 15.02.1989 - 7 ABR 9/88 - AP Nr. 17 zu § 19 BetrVG 1972; BAG vom 29.7.1982 - 6 ABR 51/79 - EzA § 81 ArbGG 1979 Nr. 2).Die Gerichte für Arbeitssachen sollen nicht für Entscheidungen in Anspruch genommen werden, die nach ihrem Ausspruch für die Beteiligten ohne rechtliche Auswirkungen sind (BAG vom 29.7.1982 a.a.O.).
- BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
- BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01
Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen
Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
Dies setzt voraus, dass der Beschäftigte die Möglichkeit einer entsprechenden inhaltlichen Einflussnahme auf die Tendenzverwirklichung hat (BAG vom 12.11.2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329 = EzA § 99 BetrVG 2001 Nr. 2, zu B II 2 b bb der Gründe m. w. N.). - BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten
Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein Beschäftigter Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des betreffenden in § 118 Abs. 1 genannten Unternehmens oder Betriebs für seine Tätigkeit prägend ist (BAG vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80 = EzA § 98 BetrVG 2001 Nr. 2, zu B I 2 b bb der Gründe; BAG vom 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 - EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 7). - BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88
Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative …
Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
Eine bloße Mitwirkung bei der Tendenzverfolgung genügt dafür nicht (BAG vom 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 48, mit Anmerkung Rotter -, zu B II 2 c der Gründe m. w. N.). - BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05
Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen
Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein Beschäftigter Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des betreffenden in § 118 Abs. 1 genannten Unternehmens oder Betriebs für seine Tätigkeit prägend ist (BAG vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80 = EzA § 98 BetrVG 2001 Nr. 2, zu B I 2 b bb der Gründe; BAG vom 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 - EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 7). - BAG, 21.07.1998 - 1 ABR 2/98
Keine Einschränkung der Mitbestimmung wegen Tätigkeit im Staatsauftrag
Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
Sie ergibt sich aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit (BAG, Beschluss vom 21.07.1998, 1 ABR 2/98). - BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89
Mitbestimmung bei Einstellung in Tendenzbetrieb
Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
Gerade sie sind es, die durch ihre Tätigkeit die erzieherische Bestimmung der Einrichtung im Wesentlichen verwirklichen (Beschluss vom 03.07.1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 c der Gründe). - BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88
Betriebsratswahl - Betriebsratswahlanfechtung
Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
Es darf nicht vorher entfallen (vgl. nur. BAG vom 15.02.1989 - 7 ABR 9/88 - AP Nr. 17 zu § 19 BetrVG 1972; BAG vom 29.7.1982 - 6 ABR 51/79 - EzA § 81 ArbGG 1979 Nr. 2). - BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 340/02
Feststellungsinteresse
- BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82
Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen …
- BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von …
Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. August 2010 - 7 TaBV 5/09 - teilweise aufgehoben, soweit es die Beschwerde des Betriebsrats gegen die zu Ziff. 2 des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Oktober 2008 - 20 BV 15/07 - getroffene Feststellung, dass es sich bei den von der Arbeitgeberin beschäftigten Ausbildern um Tendenzträger handelt, zurückgewiesen hat.
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