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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19233
LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09 (https://dejure.org/2010,19233)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09 (https://dejure.org/2010,19233)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 19. August 2010 - 7 TaBV 5/09 (https://dejure.org/2010,19233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern

  • Justiz Hamburg

    § 118 Abs 1 BetrVG, § 99 BetrVG
    Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern in einem Berufsbildungswerk - Unterrichtungsrechte des Betriebsrats bei der Einstellung von Zeit-/Leiharbeitnehmern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbilder als Tendenzträger; Globalantrag eines Bildungsträgers zur Tendenzträgereigenschaft der bei ihm beschäftigten Ausbilder; Wegfall des Rechtsschutzinteresses von Gestaltungsanträgen bei Erledigung des gestaltenden Rechtsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinreichend bestimmter Globalantrag eines Bildungsträgers zur Tendenzträgereigenschaft der bei ihm beschäftigten Ausbilder liegt vor; Hinreichend bestimmter Globalantrag eines Bildungsträgers zur Tendenzträgereigenschaft der bei ihm beschäftigten Ausbilder; Wegfall eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • ArbG Hamburg, 07.10.2008 - 20 BV 15/07
    Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Oktober 2008 - 20 BV 15/07 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 20 Bv 15/07 - hat das Arbeitsgericht Hamburg die Anträge des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen und festgestellt, dass es sich bei den von der Beteiligten zu 2 beschäftigten Ausbildern um Tendenzträger handelt.

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Oktober 2008 - 20 BV 15/07 - ist statthaft.

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
    Es darf nicht vorher entfallen (vgl. nur. BAG vom 15.02.1989 - 7 ABR 9/88 - AP Nr. 17 zu § 19 BetrVG 1972; BAG vom 29.7.1982 - 6 ABR 51/79 - EzA § 81 ArbGG 1979 Nr. 2).

    Die Gerichte für Arbeitssachen sollen nicht für Entscheidungen in Anspruch genommen werden, die nach ihrem Ausspruch für die Beteiligten ohne rechtliche Auswirkungen sind (BAG vom 29.7.1982 a.a.O.).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
    Dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genügt auch ein sog. Globalantrag, mit dem generell ein Mitbestimmungsrecht für bestimmte Fälle geltend gemacht wird (BAG Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 36).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
    Dies setzt voraus, dass der Beschäftigte die Möglichkeit einer entsprechenden inhaltlichen Einflussnahme auf die Tendenzverwirklichung hat (BAG vom 12.11.2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329 = EzA § 99 BetrVG 2001 Nr. 2, zu B II 2 b bb der Gründe m. w. N.).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
    Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein Beschäftigter Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des betreffenden in § 118 Abs. 1 genannten Unternehmens oder Betriebs für seine Tätigkeit prägend ist (BAG vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80 = EzA § 98 BetrVG 2001 Nr. 2, zu B I 2 b bb der Gründe; BAG vom 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 - EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 7).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative …

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
    Eine bloße Mitwirkung bei der Tendenzverfolgung genügt dafür nicht (BAG vom 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 48, mit Anmerkung Rotter -, zu B II 2 c der Gründe m. w. N.).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
    Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein Beschäftigter Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des betreffenden in § 118 Abs. 1 genannten Unternehmens oder Betriebs für seine Tätigkeit prägend ist (BAG vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80 = EzA § 98 BetrVG 2001 Nr. 2, zu B I 2 b bb der Gründe; BAG vom 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 - EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 7).
  • BAG, 21.07.1998 - 1 ABR 2/98

    Keine Einschränkung der Mitbestimmung wegen Tätigkeit im Staatsauftrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
    Sie ergibt sich aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit (BAG, Beschluss vom 21.07.1998, 1 ABR 2/98).
  • BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89

    Mitbestimmung bei Einstellung in Tendenzbetrieb

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
    Gerade sie sind es, die durch ihre Tätigkeit die erzieherische Bestimmung der Einrichtung im Wesentlichen verwirklichen (Beschluss vom 03.07.1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 c der Gründe).
  • BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88

    Betriebsratswahl - Betriebsratswahlanfechtung

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
    Es darf nicht vorher entfallen (vgl. nur. BAG vom 15.02.1989 - 7 ABR 9/88 - AP Nr. 17 zu § 19 BetrVG 1972; BAG vom 29.7.1982 - 6 ABR 51/79 - EzA § 81 ArbGG 1979 Nr. 2).
  • BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 340/02

    Feststellungsinteresse

  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen …

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von …

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. August 2010 - 7 TaBV 5/09 - teilweise aufgehoben, soweit es die Beschwerde des Betriebsrats gegen die zu Ziff. 2 des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Oktober 2008 - 20 BV 15/07 - getroffene Feststellung, dass es sich bei den von der Arbeitgeberin beschäftigten Ausbildern um Tendenzträger handelt, zurückgewiesen hat.
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