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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.07.2024 - 7 U 133/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,19234
OLG Brandenburg, 16.07.2024 - 7 U 133/23 (https://dejure.org/2024,19234)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.2024 - 7 U 133/23 (https://dejure.org/2024,19234)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2024 - 7 U 133/23 (https://dejure.org/2024,19234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Notebook des Herstellers Apple nach Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts; Beginn der Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen mit dem Zugang der Ware

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Notebook als "Maßanfertigung"?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bejaht: Auswahl verschiedener PC-Bauteile ist noch keine Maßanfertigung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Widerruf möglich: Konfiguriertes Notebook ist keine Maßanfertigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht auch bei konfigurierten Notebooks - Kein Ausschluss bei Auswahl von Standardoptionen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Im Webshop konfiguriertes MacBook Pro und das Widerrufsrecht des Käufers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Apple Macbook mit vorgegebenen Standardoptionen = keine Individualisierung = Fernabsatzrecht nicht ausgeschlossen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei welchen Verträgen gibt es ein Widerrufsrecht? -Maßanfertigung bei aus Standard-Optionen konfiguriertem Notebook?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2025, 662
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2024 - 7 U 133/23
    Dieses Risiko ist dem Verkäufer nicht mehr zuzumuten, wenn die Ware infolge etwa einer Maßfertigung nach Angaben des Käufers nicht ohne weiteres erneut verkauft werden kann (BGH, Urteil vom 19.03.2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 154, 239, juris Rn. 13;… Staudinger/Thüsing (2019) BGB § 312g Rn. 22).

    Denn es ist nicht maßgeblich, ob die Produktion der bestellten Ware im Voraus erfolgt oder ob sie zur Vermeidung von Lagerkosten erst entsprechend der Nachfrage vorgenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 153, 239, juris Rn. 13).

    Schließlich steht die von der Beklagten zitierte höchstrichterliche Entscheidung (BGH, Urteil vom 19.03.2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 154, 239) den vorstehenden Ausführungen nicht entgegen.

  • OLG München, 18.06.2020 - 32 U 7119/19

    Ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung unterliegt nicht dem Anwendungsbereich …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2024 - 7 U 133/23
    Die Auswahl des Kunden aus den vom Verkäufer vorgegebenen Möglichkeiten stellt keine vom Kunden für die Produktion vorgenommene Bestimmung im Sinn der Vorschrift dar, weil es an einer individuellen, vom Verkäufer erst mit der Bestellung zu berücksichtigenden Vorgabe fehlt (vgl. OLG München, Urteil vom 18.06.2020 - 31 U 7119/19, NJW-RR 2020, 1248, juris Rn. 67; LG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2016 - 12 O 357/15, juris;… MüKOBGB/Wendehorst, § 312g Rn. 17).
  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattungsanspruch des Geschädigten hinsichtlich vorgerichtlicher …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2024 - 7 U 133/23
    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf Rechtsprechung zum Presserecht bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Abwehr von inhaltlich übereinstimmenden Folgeberichterstattungen und der Führung von zwei gerichtlichen Verfahren gegen die Betreiberin einer Internetseite und ein Medienunternehmen (BGH, Urteil vom 22.01.2019 - VI ZR 402/17- NJW 2019, 1522) in Zweifel zieht, dass der Kläger im Innenverhältnis zur Erstattung der Kosten für die außergerichtliche Rechtsverfolgung verpflichtet ist, ist der Einwand nicht begründet.
  • BGH, 17.12.2002 - XI ZR 90/02

    Umfang der Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2024 - 7 U 133/23
    Denn es ist nicht maßgeblich, ob die Produktion der bestellten Ware im Voraus erfolgt oder ob sie zur Vermeidung von Lagerkosten erst entsprechend der Nachfrage vorgenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 153, 239, juris Rn. 13).
  • LG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 O 357/15

    Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Möglichkeit der Reinigung von WC-Brillen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2024 - 7 U 133/23
    Die Auswahl des Kunden aus den vom Verkäufer vorgegebenen Möglichkeiten stellt keine vom Kunden für die Produktion vorgenommene Bestimmung im Sinn der Vorschrift dar, weil es an einer individuellen, vom Verkäufer erst mit der Bestellung zu berücksichtigenden Vorgabe fehlt (vgl. OLG München…, Urteil vom 18.06.2020 - 31 U 7119/19, NJW-RR 2020, 1248, juris Rn. 67; LG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2016 - 12 O 357/15, juris;… MüKOBGB/Wendehorst, § 312g Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01

    Fernabsatzvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei Warenlieferung; Ausschluß bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2024 - 7 U 133/23
    Im Tatbestand des dort überprüften Berufungsurteils (OLG Frankfurt , Urteil vom 28.11.2001 - 9 U 148/01, juris) ist - anders als im hier zu entscheidenden Fall - nicht die Feststellung getroffen, dass der Kläger dort aus einer Bandbreite von vorgegebenen Ausstattungsmöglichkeiten eines Gerätes wählte.
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