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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.08.2021 - 7 U 144/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,75687
OLG Köln, 12.08.2021 - 7 U 144/20 (https://dejure.org/2021,75687)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.08.2021 - 7 U 144/20 (https://dejure.org/2021,75687)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. August 2021 - 7 U 144/20 (https://dejure.org/2021,75687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der Zahlung von Werklohn aus abgetretene Ansprüchen; Erklärung der Hilfsaufrechnung; Drittwiderspruchsklage gegen den Zedenten der Werklohnansprüche um Ersatz von Aufwendungen für Mängelbeseitigung sowie um Kostenvorschuss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistung planlos ausgeführt: Mitverschuldenseinwand ausgeschlossen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung planlos ausgeführt: Mitverschuldenseinwand ausgeschlossen! (IBR 2024, 399)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten …

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2021 - 7 U 144/20
    Daher ist eine Widerklage gegen einen bisher am Prozess nicht beteiligten Dritten grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zugleich gegenüber dem Kläger erhoben wird (BGH NJW 2001, 2094 mwN; BGH NJW 2019, 1610).

    Der BGH hat jedoch unter Berücksichtigung des prozessökonomischen Zwecks der Widerklage, eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen über einen einheitlichen Lebenssachverhalt zu vermeiden und eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung über zusammengehörende Ansprüche zu ermöglichen, Ausnahmen von dem vorstehenden Grundsatz zugelassen, dass eine Widerklage auch gegen den Kläger erhoben worden sein muss (BGH NJW 2001, 2094; NJW 2007, 1753; NJW 2008, 2852; NJW 2019, 1610).

    Nach BGH NJW 2001, 2094 steht jedenfalls dann, wenn ein Architekt seine Honorarforderung abgetreten hat und der Zessionar klagt, einer Widerklage des Auftraggebers gegen den Architekten § 33 ZPO nicht entgegen, wenn mit ihr eine Schadensersatzforderung geltend gemacht wird, die durch eine Hilfsaufrechnung bereits Gegenstand des Prozesses ist.

  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 114/17

    Leistungsklage des Zessionars gegen den Schuldner: Zulässigkeit und Begründetheit …

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2021 - 7 U 144/20
    Daher ist eine Widerklage gegen einen bisher am Prozess nicht beteiligten Dritten grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zugleich gegenüber dem Kläger erhoben wird (BGH NJW 2001, 2094 mwN; BGH NJW 2019, 1610).

    Der BGH hat jedoch unter Berücksichtigung des prozessökonomischen Zwecks der Widerklage, eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen über einen einheitlichen Lebenssachverhalt zu vermeiden und eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung über zusammengehörende Ansprüche zu ermöglichen, Ausnahmen von dem vorstehenden Grundsatz zugelassen, dass eine Widerklage auch gegen den Kläger erhoben worden sein muss (BGH NJW 2001, 2094; NJW 2007, 1753; NJW 2008, 2852; NJW 2019, 1610).

    Ausschlaggebend dafür war stets, dass unabhängig von der Parteistellung des Zessionars eine nur gegen den Zedenten erhobene isolierte Widerklage zulässig ist, wenn die zu erörternden Gegenstände der Klage und der Widerklage tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen des Widerbeklagten durch dessen Einbeziehung in den Rechtsstreit der Parteien verletzt werden (BGH NJW 2019, 1610).

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender …

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2021 - 7 U 144/20
    Der Unternehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflicht (vgl. BGH NJW 2008, 511).
  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des …

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2021 - 7 U 144/20
    Der BGH hat jedoch unter Berücksichtigung des prozessökonomischen Zwecks der Widerklage, eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen über einen einheitlichen Lebenssachverhalt zu vermeiden und eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung über zusammengehörende Ansprüche zu ermöglichen, Ausnahmen von dem vorstehenden Grundsatz zugelassen, dass eine Widerklage auch gegen den Kläger erhoben worden sein muss (BGH NJW 2001, 2094; NJW 2007, 1753; NJW 2008, 2852; NJW 2019, 1610).
  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2021 - 7 U 144/20
    Ausreichend ist, wenn der Anspruchsteller dem Gericht tatsächliche Anhaltspunkte darlegt und ggfs. beweist, die eine verlässliche Grundlage für eine Schätzung durch das Gericht bieten und die eine Ausübung des gerichtlichen Ermessens in objektiv nachprüfbarer Weise gestatten (BGH NJW 2003, 358, m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 129/06

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage bei Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus …

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2021 - 7 U 144/20
    Der BGH hat jedoch unter Berücksichtigung des prozessökonomischen Zwecks der Widerklage, eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen über einen einheitlichen Lebenssachverhalt zu vermeiden und eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung über zusammengehörende Ansprüche zu ermöglichen, Ausnahmen von dem vorstehenden Grundsatz zugelassen, dass eine Widerklage auch gegen den Kläger erhoben worden sein muss (BGH NJW 2001, 2094; NJW 2007, 1753; NJW 2008, 2852; NJW 2019, 1610).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2021 - 7 U 144/20
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht das Ergebnis der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ebenso würdigt wie das Gericht der Vorinstanz und es sich mithin von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung zu überzeugen vermag (BGH NJW 2005, 1583, 1584).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2021 - 7 U 144/20
    Dies erfordert jedoch nicht eine ausdrückliche Auseinandersetzung mit allen nur denkbaren Gesichtspunkten, wenn sich nur ergibt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BGH NJW 1987, 1557, 1558).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2013 - 22 U 32/13

    AN leistet trotz fehlender Planung: Kein Mitverschulden des AG!

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2021 - 7 U 144/20
    Übernimmt die Auftragnehmerin Werkleistungen in Kenntnis des Umstandes, dass die Auftraggeberin keine oder nur eine unzureichende Planung zur Verfügung stellt, so kann sie sich - abhängig von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles - nicht ohne weiteres auf ein Mitverschulden der Auftraggeberin berufen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2013, OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. November 2013, I-22 U 32/13, BauR 2014, 851; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2011, 1 U 55/10, BauR 2011, 1506; OLG Celle, Urteil vom 21.10.2004, 14 U 26/04, BauR 2005, 397).
  • OLG Celle, 21.10.2004 - 14 U 26/04

    Schadensersatzanspruch eines Bauherrn gegen einen ausführenden Handwerker; …

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2021 - 7 U 144/20
    Übernimmt die Auftragnehmerin Werkleistungen in Kenntnis des Umstandes, dass die Auftraggeberin keine oder nur eine unzureichende Planung zur Verfügung stellt, so kann sie sich - abhängig von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles - nicht ohne weiteres auf ein Mitverschulden der Auftraggeberin berufen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2013, OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. November 2013, I-22 U 32/13, BauR 2014, 851; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2011, 1 U 55/10, BauR 2011, 1506; OLG Celle, Urteil vom 21.10.2004, 14 U 26/04, BauR 2005, 397).
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 267/85

    Zurechnung des Verschuldens des Architekten als Mitverschulden des Bauherrn

  • BGH, 27.04.1972 - II ZR 122/70

    Allgemeines Vertragsrecht-Abtretung genossenschaftl. Auseinandersetzungsguthaben

  • OLG Frankfurt, 14.03.2011 - 1 U 55/10

    Mitverschulden des Bauherrn: Unterbliebene Vermessung, fehlende Kontrolle des …

  • BGH, 13.12.1973 - VII ZR 89/71

    Begriff der fehlerhaften Planung

  • OLG Düsseldorf, 17.12.1993 - 22 U 119/93
  • OLG Köln, 18.04.2011 - 4 U 30/10

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorrades

  • OLG Brandenburg, 15.08.2023 - 6 U 11/21

    Erstattung von Ausgleichsenergiekosten Drittschadensliquidation bezüglich …

    Wie dargelegt ist die bisher ergangene obergerichtliche Rechtsprechung einheitlich (vgl. zu den Grundsätzen der Drittschadensliquidation: OLG Bamberg…, Urteil vom 28.11.2018, a.a.O. Rn. 79 ff. und Beschluss vom 05.02.2020 - 3 U 303/19; siehe ferner OLG Schleswig, Urteil vom 18.01.2019 - 17 U 36/18; Beschlüsse vom 11.05.2021 und 07.07.2021 - 7 U 143/20; zu der Frage eines abtretbaren Anspruch auf Härtefallausgleich in vergleichbaren Vertragskonstellationen: Senat, Urteil vom 13.07.2021 - 6 U 71/19, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 29.11.20222 - XIII ZR 8/21; Urteil vom 13.07.2021 - 6 U 81/20, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 29.11.2022 - XIII ZR 9/21; Urteil vom 13.07.2021 - 6 U 120/19, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen mit Beschluss des BGH vom 25.04.2023 - XIII ZR 13/23; OLG Schleswig, Beschlüsse vom 07.07.2021 - 7 U 143/20, vom 21.07.2021 - 7 U 144/20 - und vom 07.09.2021 - 7 U 145/20).
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