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Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 08.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10328
OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01 (https://dejure.org/2006,10328)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.07.2006 - 7 U 148/01 (https://dejure.org/2006,10328)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 7 U 148/01 (https://dejure.org/2006,10328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    HWS-Syndrom und die Beweislast - So manche Versicherung gibt nicht auf…

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    HWS-Syndrom und die Beweislast - So manche Versicherung gibt nicht auf…

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss von Beschleunigungsverletzungen der Halswirbelsäule (HWS) nach einem Auffahrunfall unterhalb einer bestimmten Geschwindigkeit; Vorliegen einer Harmlosigkeitsgrenze bei einem HWS-Syndrom; Beweismaßstab und Beweismittel für das Vorliegen eines HWS-Syndroms; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 171
  • NJW-RR 2007, 432 (Ls.)
  • NZV 2007, 203
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01
    Denn den Ausführungen des orthopädischen Sachverständigen D liegt die im Gutachten nicht explizit erwähnte Annahme einer sogenannten "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung (Delta V) von bis zu 10 km/h zugrunde, auf deren Existenz ausdrücklich das angefochtene Urteil beruht; eine derartige Schematisierung ist aber spätestens seit der Entscheidung BGH NJW 2003, S. 1116 ff überholt.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01
    Rn. 25 Grundsätzlich haftet ein Schädiger zwar auch für seelisch bedingte Folgeschäden (BGH NJW 1996, S. 2425 ff;… BGH NJW 2000, S. 862 ff), es sei denn, die Primärverletzung, die der Geschädigte bei dem Unfall erlitten hat, wäre eine schlichte Bagatelle.
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01
    Allerdings rechtfertigt eine feststehende Schadensveranlagung des Klägers im Sinne einer (unfallunabhängigen) Prädisposition einen prozentualen Abschlag in Höhe von 50 von Hundert auf die von den Beklagten zu erbringenden Schadensersatzleistungen (vgl. BGH NJW 1998, S. 810 (813)).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01
    Rn. 25 Grundsätzlich haftet ein Schädiger zwar auch für seelisch bedingte Folgeschäden (…BGH NJW 1996, S. 2425 ff; BGH NJW 2000, S. 862 ff), es sei denn, die Primärverletzung, die der Geschädigte bei dem Unfall erlitten hat, wäre eine schlichte Bagatelle.
  • OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01

    Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01
    Zwar mag - wie vom Sachverständigen E ausgeführt - nach den Vorgaben der Diagnosemanuale eine Anpassungsstörung maximal ein Jahr andauern; eine derartige zeitliche Beschränkung mag im medizinischen Sinne angezeigt sein, tatsächlich dauern die durch den Unfall ausgelösten, wenn auch durch eine entsprechende Prädisposition des Klägers begünstigten, Unfallfolgen an, sind - wie etwa die Verrentung - auch unfallbedingt eingetreten, so dass eine zeitliche Beschränkung anhand schematischer Vorgaben medizinischer Diagnosemanuale nicht in Betracht kommt, vielmehr ein prozentualer Abschlag im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. auch Senat, Urteil vom 02.06.2005, 7 U 124/01/ SchlAnz 2006, 163 f.) zu machen ist.
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden …

    Bei der Ermittlung des Kausalzusammenhangs zwischen dem unstrittigen oder bewiesenen Haftungsgrund (Rechtsgutverletzung) und dem eingetretenen Schaden unterliegt der Tatrichter nicht den strengen Anforderungen des § 286 ZPO; vielmehr ist er nach Maßgabe des § 287 I 1 ZPO freier gestellt: Zwar kann er auch eine haftungsausfüllende Kausalität nur feststellen, wenn er von diesem Ursachenzusammenhang überzeugt ist; im Rahmen der Beweiswürdigung gem. § 287 ZPO werden aber geringere Anforderungen an seine Überzeugungsbildung gestellt - hier genügt je nach Lage des Einzelfalls eine überwiegende (höhere oder deutlich höhere) Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (BGHZ 4, 192 [196] = NJW 1952, 301; BGH VersR 1968, 850 [851]; 1970, 924 [926 f.]; BGHZ 126, 217 ff. = NJW 1994, 3295 ff.; NJW 2003, 1116 [1117]; 2004, 777 [778]; NJW-RR 2005, 897;… Senat NZV 2006, 261 [262], Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 1684/06 [juris]; v. 15.09.2006 - 10 U 3622/99 = r+s 2006, 474 546 m. zust. Anm. von Lemcke = NJW-Spezial 2006, 546 m. zust. Anm. von Heß/Burmann, Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH durch Beschluss v. 08.05.2007 - VI ZR 29/07 [juris] zurückgewiesen;… v. 21.05.2010 - 10 U 2853/06 [juris, Rz. 122] und zuletzt Urt. v. 25.06.2010 - 10 U 1847/10 [juris]; OLG Schleswig NZV 2007, 203 [204]).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 127/11

    Schadenersatzanspruch bei Unfallverletzungen: Zurechnungszusammenhang zwischen …

    Zwar nimmt das OLG Schleswig (Urteile vom 2. Juni 2005 - 7 U 124/01, OLGR 2006, 5, 7 und vom 6. Juli 2006 - 7 U 148/01, NJW-RR 2007, 171, 172 f.) bei einer auf einer Prädisposition beruhenden endgültigen Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens eine anteilige Anspruchskürzung vor (…vgl. dazu auch G. Müller, aaO S. 134).
  • OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19

    Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall

    Rn. 25 Hierbei ist zu beachten, dass bei der Ermittlung des Kausalzusammenhangs zwischen dem unstrittigen oder bewiesenen Haftungsgrund (Rechtsgutverletzung) und dem eingetretenen Schaden der Tatrichter nicht den strengen Anforderungen des § 286 ZPO unterliegt; vielmehr ist er nach Maßgabe des § 287 I 1 ZPO freier gestellt: Zwar kann er auch eine haftungsausfüllende Kausalität nur feststellen, wenn er von diesem Ursachenzusammenhang überzeugt ist; im Rahmen der Beweiswürdigung gem. § 287 ZPO werden aber geringere Anforderungen an seine Überzeugungsbildung gestellt - hier genügt je nach Lage des Einzelfalls eine überwiegende (höhere oder deutlich höhere) Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (BGHZ 4, 192 [196]; BGH NJW-RR 2005, 897;… Senat NZV 2006, 261 [262], Urt. v. 25.6.2010 - 10 U 1847/10 [juris]; OLG Schleswig NZV 2007, 203 [204]).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18693
OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01 (https://dejure.org/2006,18693)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.06.2006 - 7 U 148/01 (https://dejure.org/2006,18693)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 7 U 148/01 (https://dejure.org/2006,18693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847 a.F.; ; StVG § 7 a. F.; ; ZPO §§ 286 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten aber anspruchskürzender Berücksichtigung der Prädisposition in Höhe von 50 %; Keine Harmlosigkeitsgrenze beim HWS-Syndrom

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01
    Denn den Ausführungen des orthopädischen Sachverständigen D liegt die im Gutachten nicht explizit erwähnte Annahme einer sogenannten "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung (Delta V) von bis zu 10 km/h zugrunde, auf deren Existenz ausdrücklich das angefochtene Urteil beruht; eine derartige Schematisierung ist aber spätestens seit der Entscheidung BGH NJW 2003, S. 1116 ff überholt.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01
    Grundsätzlich haftet ein Schädiger zwar auch für seelisch bedingte Folgeschäden (BGH NJW 1996, S. 2425 ff;… BGH NJW 2000, S. 862 ff), es sei denn, die Primärverletzung, die der Geschädigte bei dem Unfall erlitten hat, wäre eine schlichte Bagatelle.
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01
    Allerdings rechtfertigt eine feststehende Schadensveranlagung des Klägers im Sinne einer (unfallunabhängigen) Prädisposition einen prozentualen Abschlag in Höhe von 50 von Hundert auf die von den Beklagten zu erbringenden Schadensersatzleistungen (vgl. BGH NJW 1998, S. 810 [813]).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01
    Grundsätzlich haftet ein Schädiger zwar auch für seelisch bedingte Folgeschäden (…BGH NJW 1996, S. 2425 ff; BGH NJW 2000, S. 862 ff), es sei denn, die Primärverletzung, die der Geschädigte bei dem Unfall erlitten hat, wäre eine schlichte Bagatelle.
  • OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01

    Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01
    Zwar mag - wie vom Sachverständigen E ausgeführt - nach den Vorgaben der Diagnosemanuale eine Anpassungsstörung maximal ein Jahr andauern; eine derartige zeitliche Beschränkung mag im medizinischen Sinne angezeigt sein, tatsächlich dauern die durch den Unfall ausgelösten, wenn auch durch eine entsprechende Prädisposition des Klägers begünstigten, Unfallfolgen an, sind - wie etwa die Verrentung - auch unfallbedingt eingetreten, so dass eine zeitliche Beschränkung anhand schematischer Vorgaben medizinischer Diagnosemanuale nicht in Betracht kommt, vielmehr ein prozentualer Abschlag im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. auch Senat, Urteil vom 02.06.2005, 7 U 124/01/ SchlAnz 2006, 163 f.) zu machen ist.
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