Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 28.11.2002 - 7 U 17/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
RVO § 636; ; RVO § 637; ; RVO § 640; ; BGB § 831 I; ; BGB § 823 I; ; StVG § 7; ; PflVG § 3
- IWW
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsfragen bei tödlichem Unfall in einer Kiesgrube unter Beteiligung eines Autokrans
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Überlassung des Autokrans nebst Kranführer als echtes Leiharbeitsverhältnis; Haftung bei tödlichem Unfall unter Beteiligung eines Autokrans; Verantwortlichkeit des Anschlägers für die richtige Auswahl der Anschlagmittel und das richtige Anschlagen; Überwachungs- und ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkehrssicherungspflicht und Bauhaftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel - 9 O 148/98
- OLG Schleswig, 28.11.2002 - 7 U 17/99
Papierfundstellen
- MDR 2003, 509
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87
Haftung des Halters eines Streufahrzeugs
Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2002 - 7 U 17/99
Auch bei wegen des weiten Schutzzweckes der Vorschrift gebotener weiter Auslegung des Merkmals "bei dem Betrieb" spielt hier die Fortbewegungsfunktion des Autokrans überhaupt keine Rolle mehr, es handelt sich um einen reinen Arbeitseinsatz einer Arbeitsmaschine (siehe auch BGH NJW 1975, 1886 ff.; BGH NJW 1988, 3019 ff.). - BGH, 27.05.1975 - VI ZR 95/74
Beurteilung des straßenverkehrsrechtlichen Merkmals "beim Betrieb eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2002 - 7 U 17/99
Auch bei wegen des weiten Schutzzweckes der Vorschrift gebotener weiter Auslegung des Merkmals "bei dem Betrieb" spielt hier die Fortbewegungsfunktion des Autokrans überhaupt keine Rolle mehr, es handelt sich um einen reinen Arbeitseinsatz einer Arbeitsmaschine (siehe auch BGH NJW 1975, 1886 ff.; BGH NJW 1988, 3019 ff.). - BGH, 30.06.1966 - VII ZR 23/65
Kfz-Werkstatt - Haftung in der BGB-Gesellschaft (GbR), §§ 823, 847 BGB, § 31, § …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2002 - 7 U 17/99
Verrichtungsgehilfe i.S. des § 831 Abs. 1 BGB ist nämlich, wer von den Weisungen seines Geschäftsherren abhängig ist, was der Fall ist, wenn der Geschäftsherr die Tätigkeit des Handelnden jederzeit beschränken oder entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann (BGH NJW 1966, 1807).
- OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 22 U 66/97
Baggerführer als Verrichtungsgehilfe des Bauunternehmers
Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2002 - 7 U 17/99
Wie bereits oben ausgeführt, handelt es sich hier um einen kombinierten Miet- und Dienstverschaffungsvertrag, bei dem der Beklagte zu 1. in dem Betrieb der K.-Förderanlagen eingegliedert war (siehe auch OLG Koblenz, VersR 1985, 106 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 382 f.; BGH NJW-RR 1995, 659 ff.). - BGH, 26.01.1995 - VII ZR 240/93
Gefahrgeneigte Tätigkeit: Dienstverschaffungsvertrag
Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2002 - 7 U 17/99
Wie bereits oben ausgeführt, handelt es sich hier um einen kombinierten Miet- und Dienstverschaffungsvertrag, bei dem der Beklagte zu 1. in dem Betrieb der K.-Förderanlagen eingegliedert war (siehe auch OLG Koblenz, VersR 1985, 106 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 382 f.; BGH NJW-RR 1995, 659 ff.). - OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 22 U 83/93
Eingliederung eines Kranführers in fremden Betrieb
Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2002 - 7 U 17/99
Das auf die Firma K.-Förderanlagen übergegangene Weisungsrecht war zwar beschränkt auf die Durchführung und den Umfang des Auftrages; in diesem Umfang ist der Beklagte zu 1. vorliegend aber auch nur tätig geworden und Weisungen der Firma K.-Förderanlagen haben diesen Rahmen nicht überschritten (vgl. auch OLG Koblenz, VersR 85, 205 f., KG VersR 1994, 117 ff., OLG Nürnberg, VersR 1994, 878 f., OLG Düsseldorf, VersR 1995, 319 f.). - OLG Nürnberg, 28.07.1993 - 4 U 1149/93
Haftungsprivileg der §§ 636 , 637 RVO für Kranführer
Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2002 - 7 U 17/99
Das auf die Firma K.-Förderanlagen übergegangene Weisungsrecht war zwar beschränkt auf die Durchführung und den Umfang des Auftrages; in diesem Umfang ist der Beklagte zu 1. vorliegend aber auch nur tätig geworden und Weisungen der Firma K.-Förderanlagen haben diesen Rahmen nicht überschritten (vgl. auch OLG Koblenz, VersR 85, 205 f., KG VersR 1994, 117 ff., OLG Nürnberg, VersR 1994, 878 f., OLG Düsseldorf, VersR 1995, 319 f.). - OLG Düsseldorf, 06.02.1984 - 1 U 107/83
Nutzungsmöglichkeit; Nutzungsausfall; Verletzungsbedingte Nutzungshinderung; …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2002 - 7 U 17/99
Wie bereits oben ausgeführt, handelt es sich hier um einen kombinierten Miet- und Dienstverschaffungsvertrag, bei dem der Beklagte zu 1. in dem Betrieb der K.-Förderanlagen eingegliedert war (siehe auch OLG Koblenz, VersR 1985, 106 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 382 f.; BGH NJW-RR 1995, 659 ff.). - KG, 18.12.1992 - 9 U 1579/92
Haftungsprivilegierter Betriebsangehöriger; Eingliederung eine Schädigers …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2002 - 7 U 17/99
Das auf die Firma K.-Förderanlagen übergegangene Weisungsrecht war zwar beschränkt auf die Durchführung und den Umfang des Auftrages; in diesem Umfang ist der Beklagte zu 1. vorliegend aber auch nur tätig geworden und Weisungen der Firma K.-Förderanlagen haben diesen Rahmen nicht überschritten (vgl. auch OLG Koblenz, VersR 85, 205 f., KG VersR 1994, 117 ff., OLG Nürnberg, VersR 1994, 878 f., OLG Düsseldorf, VersR 1995, 319 f.).
- OLG Stuttgart, 18.06.2025 - 3 U 91/24
Schadensersatzhaftung bei einer Fahrzeugbeschädigung durch einen beim Hebevorgang …
Zum Einsatz eines Autokrans hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden, dass, wenn bei einem Arbeitseinsatz des Autokrans ein Schaden verursacht wird, ohne dass die Fortbewegungsfunktion des Krans eine Rolle gespielt hat, sich der Unfall nicht "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" ereignet hat und der Halter daher nicht nach § 7 Abs. 1 StVG für den eingetretenen Schaden haftet (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2002 - 7 U 17/99 -, juris).Rn. 33 Da ein Bedienfehler des Beklagten Ziff. 1 ausscheidet, kommt es nicht auf die Frage an, ob gegen die Haftung der Beklagten Ziff. 1 bis 3 auch dessen mögliche Eingliederung in den Betrieb der Beklagten Ziff. 4 über den Krangestellungsvertrag spricht (vgl. hierzu OLG Schleswig, Urteil vom 28. November 2002 - 7 U 17/99 -, juris).
- AG Brandenburg, 17.10.2014 - 31 C 37/13
Verwendung eines Hebebühnen-Lkw als Kraftfahrzeug von der Verwendung als …
Verrichtungsgehilfe im Sinne des § 831 Abs. 1 BGB ist nämlich, wer von den Weisungen seines Geschäftsherren abhängig ist, was der Fall ist, wenn der Geschäftsherr die Tätigkeit des Handelnden jederzeit beschränken oder entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann (BGH, NJW 1966, Seite 1807; OLG Schleswig, MDR 2003, Seiten 509 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 24.11.1999 - 7 U 17/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schutzbereich von Schutz und Obhutspflichten eines Bauvertrages gegenüber Dritten; Anforderungen an die Leistungsnähe des Dritten für dessen Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrages; AusgleichsanspruchAufgrund Zzufügung unwägbarer Stoffe wegen Erschütterungen ...
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.12.1998 - 7 O 426/97
- OLG Frankfurt, 24.11.1999 - 7 U 17/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.11.1960 - VII ZR 148/59
Vertrag zugunsten Dritter. Mitverschulden
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.1999 - 7 U 17/99
Zwar ist es in der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 33, 247, 249) anerkannt, daß auch Dritte - nicht am Vertrag Beteiligte - dergestalt in den Schutzbereich eines Vertrages einbezogen sein können, daß ihnen bei der Verletzung vertraglicher Sorgfalts- und Obhutspflichten ein eigener vertraglicher Schadensersatzanspruch zusteht. - BGH, 31.10.1980 - V ZR 140/79
Unerlaubte Vertiefung
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.1999 - 7 U 17/99
Bei der Errichtung eines Hauses handelt es sich zwar um mehrere Teilakte einer natürlichen Handlungseinheit, so daß die Verjährung von Ersatzansprüchen, die in späteren Zeitabschnitten entstehen, nicht schon mit der Kenntnis des Verletzten vom Eintritt irgendeines Schadens, sondern frühestens jeweils nach Beendigung des einzelnen Zeitabschnitts, wenn nicht gar erst insgesamt mit Abschluß des schädigenden Handelns zu laufen beginnt (vgl. BGH NJW 1981, 573). - BGH, 19.10.1965 - V ZR 171/63
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.1999 - 7 U 17/99
Anders als ein etwaiger Unterlassungsanspruch richtet sich der Ausgleichsanspruch nicht gegen den Störer, sondern den Benutzer des Grundstücks (vgl. BGH NJW 1966, 42; NJW 1977, 763, 764).
- BGH, 05.11.1976 - V ZR 93/73
Ersatz des durch Verlust der für den Boden eines Grundstücks erforderlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.1999 - 7 U 17/99
Anders als ein etwaiger Unterlassungsanspruch richtet sich der Ausgleichsanspruch nicht gegen den Störer, sondern den Benutzer des Grundstücks (vgl. BGH NJW 1966, 42; NJW 1977, 763, 764). - OLG Düsseldorf, 05.06.1992 - 22 U 257/91
Pflichten eines Bauunternehmers bei Ausschachtungsarbeiten an der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.1999 - 7 U 17/99
Im übrigen hat ... (NJW 1965, 539) in seiner Anmerkung zur Entscheidung des OLG Düsseldorf, die vereinzelt geblieben ist (…vgl. Staudinger a.a.O.; OLG Düsseldorf BauR 1993, 351; OLG Köln BauR 1987, 472; OLG Koblenz BauR 1989, 637, die bei Arbeiten auf dem unmittelbar zur Giebelwand angrenzenden Nachbargrundstück sämtlich nur auf deliktische Ansprüche abgestellt haben), zu Recht ausgeführt, daß die seitens des OLG vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung auch unter Berücksichtigung der Besonderheit der Errichtung einer Kommunmauer nicht überzeugend ist. - OLG Köln, 16.09.1986 - 15 U 159/85
Unzulässige Grundstücksvertiefung: Haftung von Bauunternehmer, Architekt und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.1999 - 7 U 17/99
Im übrigen hat ... (NJW 1965, 539) in seiner Anmerkung zur Entscheidung des OLG Düsseldorf, die vereinzelt geblieben ist (…vgl. Staudinger a.a.O.; OLG Düsseldorf BauR 1993, 351; OLG Köln BauR 1987, 472; OLG Koblenz BauR 1989, 637, die bei Arbeiten auf dem unmittelbar zur Giebelwand angrenzenden Nachbargrundstück sämtlich nur auf deliktische Ansprüche abgestellt haben), zu Recht ausgeführt, daß die seitens des OLG vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung auch unter Berücksichtigung der Besonderheit der Errichtung einer Kommunmauer nicht überzeugend ist. - OLG Koblenz, 24.06.1988 - 8 U 1023/87
Haftung des Bauunternehmers für Vertiefungsschäden
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.1999 - 7 U 17/99
Im übrigen hat ... (NJW 1965, 539) in seiner Anmerkung zur Entscheidung des OLG Düsseldorf, die vereinzelt geblieben ist (…vgl. Staudinger a.a.O.; OLG Düsseldorf BauR 1993, 351; OLG Köln BauR 1987, 472; OLG Koblenz BauR 1989, 637, die bei Arbeiten auf dem unmittelbar zur Giebelwand angrenzenden Nachbargrundstück sämtlich nur auf deliktische Ansprüche abgestellt haben), zu Recht ausgeführt, daß die seitens des OLG vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung auch unter Berücksichtigung der Besonderheit der Errichtung einer Kommunmauer nicht überzeugend ist.
- OLG Koblenz, 18.11.2009 - 1 U 491/09
Verschuldensunabhängige Haftung des Bauunternehmers für Schäden an einem …
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch richtet sich vielmehr gegen den die beeinträchtigende Nutzungsart bestimmenden Nutzer des emmittierenden Grundstücks, da er der Schuldner eines ausgeschlossenen Abwehranspruchs ist (…vgl. Palandt-Basenge, aaO., § 906, Rdnr. 36, 25; OLG München, MDR 2009, 136 ; OLG Koblenz, BauR 2000, 120; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.11.1999, 7 U 17/99).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 07.04.2000 - 7 U 17/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Verjährung bzw Verwirkung eines Werklohnanspruchs aus VOB-Vertrag: Verjährungsbeginn mit Stellung der Schlußrechnung 10 Jahre nach Abnahme
- ibr-online
Bauvertrag-Verjährungsbeginn mit Stellung der Schlußrechnung 10 Jahre n. Abnahme
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
VOB/B: Schlussrechnung noch zehn Jahre nach Abnahme? (IBR 2001, 599)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 07.04.2000 - 7 U 17/99
- BGH, 13.09.2001 - VII ZR 266/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80
Verwirkung im Unterhaltsrecht
Auszug aus OLG Celle, 07.04.2000 - 7 U 17/99
Ein Recht/ Anspruch ist verwirkt, wenn der Berechtigte es/ihn längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht/den Anspruch auch in Zukunft nicht geltend machen werde (vgl. BGH NJW 1982, 1999).
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