Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 25.01.2024 - 7 U 195/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 128 VVG, § 18 Abs 1 ARB, § 18 Abs 6 ARB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB
Diesel-Abgasskandal: Deckungsschutzprozess gegen die Rechtsschutzversicherung für eine beabsichtigte Schadensersatzklage gegen die Mitsubishi AG - IWW
§ 18 ARB
Rechtsschutzversicherung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB § 18 Abs. 1; ARB § 18 Abs. 2; BGB § 826
Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Hauptsacheklage nach der Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in Deckungsschutzprozessen gegen die Rechtsschutzversicherung; Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Freistellung von ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch des Versicherungsnehmers gegen Rechtsschutzversicherer auf Freistellung von den Kosten für die Fertigung eines Stichentscheids
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 08.04.2022 - 4 O 298/21
- OLG Stuttgart, 25.01.2024 - 7 U 195/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 645
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (28)
- BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20
Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2024 - 7 U 195/22
Zwar waren die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze nicht neu (vgl. hierzu die Rechtsprechungszitate in (BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20 -, Rn. 22, juris).Konkret bei Ansprüchen im Zusammenhang mit dem sog. "Dieselskandal" verlangt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass der Anspruchsteller greifbare Anhaltspunkte, auf die er den Verdacht gründet, sein Fahrzeug weise eine oder mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen auf, vorbringen muss, damit sie nicht als "willkürlich aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" anzusehen und daher prozessual unbeachtlich sind (BGH, Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20 -, Rn. 23, juris; BGH…, Beschluss vom 25.11.2021 - III ZR 202/20 -, Rn. 12, juris;… BGH Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, Rn. 53, juris).
So hat auch der BGH im Juli 2021 entschieden, dass der bloße Hinweis auf Diskrepanzen zwischen Stickoxidemissionen unter Prüfstandsbedingungen, die nach der damaligen Rechtslage für die jeweiligen Abgasnormen zur Erlangung der Typengenehmigung allein maßgeblich waren, und Stickoxidemissionen unter normalen Betriebsbedingungen auf der Straße noch nicht genügen, um insoweit das Vorliegen einer (unzulässigen) Abschalteinrichtung schlüssig darzulegen (BGH
, Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20, Rn. 23; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21 -, Rn. 30, juris; ebenso OLG Stuttgart…, Urteil vom 16.06.2020 - 16a U 228/19 -, Rn. 93 ; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 24.07.2023 - I-9 U 94/22 -, Rn. 45, juris; OLG Dresden…, Urteil vom 15.08.2023 - 4 U 1904/22 -, Rn. 30, juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 22.09.2022 - 4 U 230/20 -, Rn. 42, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 11.05.2023 - I-34 U 110/22 -, Rn. 44, juris; OLG München…, Beschluss vom 12.10.2022 - 27 U 5002/22 -, Rn. 18, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 02.08.2022 - 4 U 27/22 -, Rn. 84, juris).Fehlt es hieran, ist bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (BGH
, Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20 -, Rn. 13, juris). - BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21
"Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2024 - 7 U 195/22
Konkret bei Ansprüchen im Zusammenhang mit dem sog. "Dieselskandal" verlangt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass der Anspruchsteller greifbare Anhaltspunkte, auf die er den Verdacht gründet, sein Fahrzeug weise eine oder mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen auf, vorbringen muss, damit sie nicht als "willkürlich aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" anzusehen und daher prozessual unbeachtlich sind (BGH…, Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20 -, Rn. 23, juris; BGH…, Beschluss vom 25.11.2021 - III ZR 202/20 -, Rn. 12, juris; BGH Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, Rn. 53, juris).Durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111) und des BGH (BGH, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, juris) ist zwar inzwischen geklärt, dass ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV, gerichtet auf Ersatz eines Differenzschadens, allein wegen der (unstreitigen) Verwendung eines Thermofensters in Betracht kommt, wenn der Fahrzeughersteller eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung erteilt und dabei schuldhaft gehandelt hat, wobei der fahrlässige Verstoß gegen die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung im Sinne des objektiven Fahrlässigkeitsmaßstabs des BGB genügt (BGH, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, Rn. 28ff., 38, juris).
Rn. 44 Indes muss sich aus dem Klagebegehren (Begründung) eindeutig ergeben, nach welcher Berechnungsart die Klagepartei ihren Schaden errechnet, da es sich dabei jeweils um unterschiedliche Arten der Schadensberechnung (vgl. BGH Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259, 2265) handelt, die nicht kumulativ, sondern allenfalls alternativ (haupt- und hilfsweise) begehrt werden können ( OLG Stuttgart, Urteil vom 19.10.2023 - 24 U 193/21 , NJW-RR 2024, 21 ).
- BGH, 15.09.2021 - VII ZR 2/21
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller eines mit einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2024 - 7 U 195/22
So hat auch der BGH im Juli 2021 entschieden, dass der bloße Hinweis auf Diskrepanzen zwischen Stickoxidemissionen unter Prüfstandsbedingungen, die nach der damaligen Rechtslage für die jeweiligen Abgasnormen zur Erlangung der Typengenehmigung allein maßgeblich waren, und Stickoxidemissionen unter normalen Betriebsbedingungen auf der Straße noch nicht genügen, um insoweit das Vorliegen einer (unzulässigen) Abschalteinrichtung schlüssig darzulegen (BGH…, Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20, Rn. 23; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21 -, Rn. 30, juris; ebenso OLG Stuttgart…, Urteil vom 16.06.2020 - 16a U 228/19 -, Rn. 93 ; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 24.07.2023 - I-9 U 94/22 -, Rn. 45, juris; OLG Dresden…, Urteil vom 15.08.2023 - 4 U 1904/22 -, Rn. 30, juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 22.09.2022 - 4 U 230/20 -, Rn. 42, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 11.05.2023 - I-34 U 110/22 -, Rn. 44, juris; OLG München…, Beschluss vom 12.10.2022 - 27 U 5002/22 -, Rn. 18, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 02.08.2022 - 4 U 27/22 -, Rn. 84, juris).Rn. 35 Die Abweichung der Messwerte im Realbetrieb von den Messwerten nach NEFZ ist als Indiz für eine Abschalteinrichtung, und noch dazu für eine Manipulationssoftware, die die Voraussetzungen des § 826 BGB erfüllen könnte, angesichts der gravierenden Unterschiede der Bedingungen, unter denen die Messung erfolgt, ungeeignet (BGH, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21 -, Rn. 30, juris, bezüglich eines BMW mit dem Motor B47 (Euro 6); ebenso KG…, Beschluss vom 02.08.2022 - 4 U 27/22, BeckRS 2022, 25213 Rn. 38).
- KG, 02.08.2022 - 4 U 27/22
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung für einen Pkw BMW X1 xDrive mit …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2024 - 7 U 195/22
So hat auch der BGH im Juli 2021 entschieden, dass der bloße Hinweis auf Diskrepanzen zwischen Stickoxidemissionen unter Prüfstandsbedingungen, die nach der damaligen Rechtslage für die jeweiligen Abgasnormen zur Erlangung der Typengenehmigung allein maßgeblich waren, und Stickoxidemissionen unter normalen Betriebsbedingungen auf der Straße noch nicht genügen, um insoweit das Vorliegen einer (unzulässigen) Abschalteinrichtung schlüssig darzulegen (BGH…, Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20, Rn. 23; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21 -, Rn. 30, juris; ebenso OLG Stuttgart…, Urteil vom 16.06.2020 - 16a U 228/19 -, Rn. 93 ; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 24.07.2023 - I-9 U 94/22 -, Rn. 45, juris; OLG Dresden…, Urteil vom 15.08.2023 - 4 U 1904/22 -, Rn. 30, juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 22.09.2022 - 4 U 230/20 -, Rn. 42, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 11.05.2023 - I-34 U 110/22 -, Rn. 44, juris; OLG München…, Beschluss vom 12.10.2022 - 27 U 5002/22 -, Rn. 18, juris; KG Berlin, Beschluss vom 02.08.2022 - 4 U 27/22 -, Rn. 84, juris).Rn. 35 Die Abweichung der Messwerte im Realbetrieb von den Messwerten nach NEFZ ist als Indiz für eine Abschalteinrichtung, und noch dazu für eine Manipulationssoftware, die die Voraussetzungen des § 826 BGB erfüllen könnte, angesichts der gravierenden Unterschiede der Bedingungen, unter denen die Messung erfolgt, ungeeignet (BGH…, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21 -, Rn. 30, juris, bezüglich eines BMW mit dem Motor B47 (Euro 6); ebenso KG, Beschluss vom 02.08.2022 - 4 U 27/22, BeckRS 2022, 25213 Rn. 38).
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2024 - 7 U 195/22
Denn die Mindestanforderungen an einen schlüssigen und substantiierten Vortrag waren auch bereits im August 2020 bekannt, ohne dass die erst später erfolgten konkretisierenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 19.01.2021 (VI ZR 433/19) relevant wären.Hierfür bedürfte es vielmehr weiterer Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19, Rn. 16, juris sowie BGH…, Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20, Rn. 26, juris).
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2024 - 7 U 195/22
Ferner sei insgesamt keine Substantiierung zu erkennen, und es reiche - nach der Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - allein das Vorbringen, es liege eine mögliche unzulässige Abschalteinrichtung vor, noch nicht aus, um Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zu begründen.Auf die bereits in dem, von der Beklagten bei ihrer Ablehnung ausdrücklich angeführten Urteil des Bundesgerichthofs vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 genannten Voraussetzungen an die vorsätzlich sittenwidrige Schädigung und das hierzu nötige Vorbringen geht der klägerseits vorgelegte Stichentscheid nicht ein.
- OLG Düsseldorf, 14.07.2017 - 4 U 40/16
Zulässigkeit der Einwendungen eines Rechtsschutzversicherers gegen die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2024 - 7 U 195/22
Im Einzelnen hängt der erforderliche Umfang von der Komplexität des Streitstoffes, von den schon bisher in der Korrespondenz mit dem Versicherer ausgetauschten Argumenten und dem Stadium ab, in dem sich die Interessenwahrnehmung gerade befindet (BGH…, Urteil vom 17.01.1990 - IV ZR 214/88 -, NJW-RR 1990, 922, juris Rn. 5 ff.; OLG Bremen…, Beschluss vom 20.09.2022 - 3 U 13/22 -, Rn. 34, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2017 - 4 U 40/16 -, Rn. 101, zitiert nach juris; OLG München…, Beschluss vom 26.06.2019 - 25 U 4144/18 -, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 20.03.2019 - 7 U 8/18 -, VersR 2019, 1071, Rn. 64;… Piontek in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl. 2021, Rn. 35 zu § 3 a ARB 2010).Rn. 28 (b) Dagegen wird im Bereich der Rechtsschutzversicherung - speziell zum vorliegenden Problemkreis des Entfallens der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage nach Deckungsablehnung - zum Teil vertreten, dass sich der Rechtsschutzversicherer grundsätzlich nicht nachträglich auf die zwischenzeitliche Klärung berufen könne, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt die Rechtslage noch unklar ist und die Erfolgsaussichten - etwa aufgrund höchstrichterlicher Klärung - erst später entfallen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2017 - 4 U 40/16 -, VersR 2018, 92, Rn. 108 und OLG Düsseldorf…, Urteil vom 28.06.2019 - 4 U 111/17 -, VersR 2019, 1550, Rn. 135 [allerdings jeweils einschränkend, dass zwar ein diesbezügliches BGH-Urteil erst später erging, jedoch zuvor die entsprechende Frage gemäß allgemeinen Rechtsgrundsätzen bereits zu beantworten war]; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 06.12.2016 - 12 U 106/16 -, VersR 2017, 223 , Rn. 40 [allerdings sich "vor allem" darauf stützend, dass eine "endgültige, insbesondere höchstrichterliche Klärung der in der Hauptsache streitigen Rechtsfragen bislang nicht erfolgt" sei]; jeweils zitiert nach juris).
- BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvR 2647/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2024 - 7 U 195/22
In solchen Fällen sind Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 22.08.2018 - 2 BvR 2647/17 -, Rn. 15, juris).Dagegen ist es verfassungsrechtlich unerheblich, ob für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten generell auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abgestellt werde oder jedenfalls dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt würden (BVerfG, Beschluss vom 22.08.2018 - 2 BvR 2647/17 -, Rn. 15, juris).
- EuGH, 21.03.2023 - C-100/21
Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2024 - 7 U 195/22
Durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111) und des BGH (BGH, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, juris) ist zwar inzwischen geklärt, dass ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV, gerichtet auf Ersatz eines Differenzschadens, allein wegen der (unstreitigen) Verwendung eines Thermofensters in Betracht kommt, wenn der Fahrzeughersteller eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung erteilt und dabei schuldhaft gehandelt hat, wobei der fahrlässige Verstoß gegen die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung im Sinne des objektiven Fahrlässigkeitsmaßstabs des BGB genügt (BGH…, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, Rn. 28ff., 38, juris). - BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20
Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2024 - 7 U 195/22
Hierfür bedürfte es vielmehr weiterer Umstände (vgl. BGH…, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19, Rn. 16, juris sowie BGH, Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20, Rn. 26, juris). - BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83
Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer
- BGH, 25.11.2021 - III ZR 202/20
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen …
- OLG Stuttgart, 16.06.2020 - 16a U 228/19
Dieselabgasskandal: Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung des …
- BGH, 12.12.2018 - IV ZR 216/17
Freistellung von Gebührenforderung in Rechtsschutzversicherung nach Zusage von …
- OLG München, 24.10.2022 - 27 U 5002/22
Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Dieselfahrzeugs mit …
- OLG Stuttgart, 19.10.2023 - 24 U 193/21
Schadensersatzberechnung in Dieselskandal-Fällen
- OLG Frankfurt, 22.09.2022 - 4 U 230/20
Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im Juli 2016 erworbenen VW Passat mit Motor …
- OLG Dresden, 15.08.2023 - 4 U 1904/22
1. Die Behauptung, in einem Dieselfahrzeug sei eine unzulässige …
- BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88
Anforderungen an Stichentscheid
- BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15
AVB Rechtsschutzversicherung
- OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 106/16
Rechtsschutzversicherung; Ablehnung des Deckungsschutzes wegen fehlender …
- BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86
Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers
- OLG Düsseldorf, 28.06.2019 - 4 U 111/17
Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Ablehnung von Deckungsschutz; …
- OLG Frankfurt, 20.03.2019 - 7 U 8/18
Die Anforderungen an einem Stichentscheid. Treuwidriges Berufen auf fehlende …
- BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens - …
- OLG München, 26.06.2019 - 25 U 4144/18
Beginn der Verjährung des Rechtsschutzanspruchs und offensichtliche Unrichtigkeit …
- OLG München, 21.03.2022 - 25 U 9289/21
Kein Anspruch auf Deckungsschutz für Schadensersatzklage im Zusammenhang mit …
- OLG Bamberg, 24.01.1991 - 6 W 25/90
Zur hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung; Ablehnung des …
- OLG Stuttgart, 13.03.2025 - 7 U 337/23
Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz- und Stichentscheidsverfahren; Umfang …
Rn. 88 Gleiches muss auch bei einer Entwicklung zulasten des Rechtsschutzsuchenden jedenfalls für den Fall gelten, dass ein Versicherungsnehmer in seinem Vertrauen in eine rechtzeitige Deckungszusage noch nicht schutzbedürftig ist, insbesondere weil er noch nicht berechtigterweise kostenauslösende Veranlassungen getroffen hat (vgl. hierzu bereits: OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2024 - 7 U 195/22 -, Rn. 29 , juris).Dieses Verständnis entspricht der Rechtslage im Prozesskostenhilferecht, das für die Auslegung des versicherungsvertraglichen Merkmals der hinreichenden Erfolgsaussichten maßgeblich ist (BGH…, Urteil vom 19. Februar 2003 - IV ZR 318/02, Rn. 16, juris Rn. 16; BGH…, Urteil vom 5. Juni 2024 - IV ZR 140/23 -, Rn. 26, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2024 - 7 U 195/22 -, Rn. 25 f., juris).
Rn. 93 Diese Erwägungen greifen hier in gleicher Weise jedenfalls für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer noch kein schutzwürdiges Vertrauen in eine rechtzeitige Deckungszusage für sich in Anspruch nehmen kann, insbesondere noch nicht berechtigterweise kostenauslösende Veranlassungen getroffen hat, so dass ein Rechtsschutzversicherer nicht zur Gewährung von Deckungsschutz zu verurteilen ist, wenn nach aktueller Rechtsprechung keine Erfolgsaussichten für die beabsichtigte Klage bestehen ( OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2024 - 7 U 195/22 -, Rn. 29 , juris; OLG Hamm…, Urteil vom 20. September 2023 - 20 U 240/22 -, Rn. 67 f., juris; OLG München…, Beschluss vom 21. März 2022 - 25 U 9289/21 -, Rn. 16, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 14. September 2023 - 11 U 39/23 -, Rn. 47 - 49, juris, mit Verweis auf OLG Celle, Beschluss vom 17. Mai 2023 - 11 U 129/22 -, n.v.: Zurückweisung der Berufung gegen das klagabweisende erstinstanzliche Urteil allein wegen einer erst nach der Erhebung der Deckungsklage eingetretenen absoluten Verjährung).
Hinzu kommt, dass es zwischen den Vertragsparteien im Regelfall allein interessengerecht ist zu klären, ob der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Erteilung von Deckungsschutz für eine beabsichtige Rechtsverfolgung begehrt, nicht jedoch die Überprüfung, ob eine in der Vergangenheit liegende ablehnende Entscheidung rechtmäßig war oder nicht.Aufgrund dessen ist der Antrag einer Deckungsklage regelmäßig - wie auch hier - allgemein auf Deckungsschutz gerichtet und nicht auf Feststellung, ob die ablehnende Entscheidung des Rechtsschutzversicherers rechtmäßig war oder nicht (BGH…, Urteil vom 05. Juni 2024 - IV ZR 140/23 -, Rn. 25, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2024 - 7 U 195/22 -, Rn. 29 , juris; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 12. Mai 2023 - 4 U 660/22 -, Rn. 75 juris).
Dieser Grundsatz der Kostenerstattungspflicht besteht dabei unabhängig von der inhaltlichen Güte und Bindungswirkung des Stichentscheids, zumal die Bedingungen keine Einschränkungen dahingehend vorsehen (OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Januar 2024 - 7 U 195/22 -, NJW-RR 2024, 645 , Rn. 39 , beck-online).
Rn. 111 Soweit das OLG Schleswig (…Urteil vom 27. Mai 2024 - 16 U 225/23 -, Rn. 50, juris) die diesbezügliche Rechtsauffassung des Senats vom 25.01.2024 ( 7 U 195/22 ) ablehnt, den maßgeblichen Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussichten unter bestimmten Umständen auf den Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz zu verlegen, steht diese Auffassung aus zweierlei Gründen der hier vertreten nicht entgegen.
- BGH, 15.02.2024 - VIII ZR 446/21
Deckungsschutz für die Rechtsschutzversicherung: Stichentscheid ohne Auftrag …
Gleiches muss auch bei einer Entwicklung zulasten des Rechtsschutzsuchenden jedenfalls für den Fall gelten, dass ein Versicherungsnehmer in seinem Vertrauen in eine rechtzeitige Deckungszusage noch nicht schutzbedürftig ist, insbesondere weil er noch nicht berechtigterweise kostenauslösende Veranlassungen getroffen hat (vgl. hierzu bereits: OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2024 - 7 U 195/22 -, Rn. 29, juris).Dieses Verständnis entspricht der Rechtslage im Prozesskostenhilferecht, das für die Auslegung des versicherungsvertraglichen Merkmals der hinreichenden Erfolgsaussichten maßgeblich ist (BGH…, Urteil vom 19. Februar 2003 - IV ZR 318/02, Rn. 16, juris Rn. 16; BGH…, Urteil vom 5. Juni 2024 - IV ZR 140/23 -, Rn. 26, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2024 - 7 U 195/22 -, Rn. 25 f., juris).
Diese Erwägungen greifen hier in gleicher Weise jedenfalls für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer noch kein schutzwürdiges Vertrauen in eine rechtzeitige Deckungszusage für sich in Anspruch nehmen kann, insbesondere noch nicht berechtigterweise kostenauslösende Veranlassungen getroffen hat, so dass ein Rechtsschutzversicherer nicht zur Gewährung von Deckungsschutz zu verurteilen ist, wenn nach aktueller Rechtsprechung keine Erfolgsaussichten für die beabsichtigte Klage bestehen (OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2024 - 7 U 195/22 -, Rn. 29, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 20. September 2023 - 20 U 240/22 -, Rn. 67 f., juris; OLG München…, Beschluss vom 21. März 2022 - 25 U 9289/21 -, Rn. 16, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 14. September 2023 - 11 U 39/23 -, Rn. 47 - 49, juris, mit Verweis auf OLG Celle, Beschluss vom 17. Mai 2023 - 11 U 129/22 -, n.v.: Zurückweisung der Berufung gegen das klagabweisende erstinstanzliche Urteil allein wegen einer erst nach der Erhebung der Deckungsklage eingetretenen absoluten Verjährung).
Hinzu kommt, dass es zwischen den Vertragsparteien im Regelfall allein interessengerecht ist zu klären, ob der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Erteilung von Deckungsschutz für eine beabsichtige Rechtsverfolgung begehrt, nicht jedoch die Überprüfung, ob eine in der Vergangenheit liegende ablehnende Entscheidung rechtmäßig war oder nicht.Aufgrund dessen ist der Antrag einer Deckungsklage regelmäßig - wie auch hier - allgemein auf Deckungsschutz gerichtet und nicht auf Feststellung, ob die ablehnende Entscheidung des Rechtsschutzversicherers rechtmäßig war oder nicht (BGH…, Urteil vom 05. Juni 2024 - IV ZR 140/23 -, Rn. 25, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2024 - 7 U 195/22 -, Rn. 29, juris; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 12. Mai 2023 - 4 U 660/22 -, Rn. 75 juris).
Dieser Grundsatz der Kostenerstattungspflicht besteht dabei unabhängig von der inhaltlichen Güte und Bindungswirkung des Stichentscheids, zumal die Bedingungen keine Einschränkungen dahingehend vorsehen (OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Januar 2024 - 7 U 195/22 -, NJW-RR 2024, 645, Rn. 39, beck-online).
Soweit das OLG Schleswig (…Urteil vom 27. Mai 2024 - 16 U 225/23 -, Rn. 50, juris) die diesbezügliche Rechtsauffassung des Senats vom 25.01.2024 (7 U 195/22) ablehnt, den maßgeblichen Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussichten unter bestimmten Umständen auf den Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz zu verlegen, steht diese Auffassung aus zweierlei Gründen der hier vertreten nicht entgegen.
- OLG Schleswig, 27.05.2024 - 16 U 225/23
Diesel-Abgasskandal: Deckungsschutz in einer Rechtsschutzversicherung für eine …
In der Rechtsschutzversicherung ist, wenn es an einem verbindlichen Stichentscheid fehlt, der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer vom Versicherungsnehmer beabsichtigten Klage der Zeitpunkt der sog. Bewilligungsreife und nicht der Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz (entgegen OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2024 - 7 U 195/22, Rn. 24, 29 bei juris, OLG Hamm…, Urteil vom 5. Mai 2023 - 20 U 144/22, VersR 2023, 1290, Rn. 67ff. bei juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 12. Mai 2023 - 4 U 660/22, Rn 72ff. bei juris).
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