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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 31.07.2014 | OLG Karlsruhe, 24.09.2014

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.04.2014 - 7 U 199/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,57582
OLG Stuttgart, 10.04.2014 - 7 U 199/13 (https://dejure.org/2014,57582)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.04.2014 - 7 U 199/13 (https://dejure.org/2014,57582)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. April 2014 - 7 U 199/13 (https://dejure.org/2014,57582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5a Abs 2 S 1 VVG vom 21.07.1994, § 10a VAG
    Altvertrag über eine Rentenversicherung im Policenmodell: Anforderungen an eine formell und inhaltlich ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach Widerruf; Schadensersatzbegehren wegen Verschuldens bei Vertragsanbahnung; Rückzahlung rechtsgrundlos gezahlter Versicherungsprämien; Europarechtskonformität des Policenmodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.2014 - 7 U 199/13
    Rn. 85 3.6.7 Die Vorabentscheidung des EuGH in der Sache C-209/12 vom 19.12.2013 gibt keinen Hinweis darauf, dass das Policenmodell als solches europarechtswidrig sein könnte.

    Rn. 98 3. Die Zulassung der Revision bezüglich der Zurückweisung der Berufung betreffend das Hauptbegehren des Klägers erfolgt wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, die im Hinblick auf den Schlussantrag der Generalanwältin im Verfahren des EuGH zu C-209/12 nicht mehr verneint werden kann.

  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.2014 - 7 U 199/13
    Rn. 44 Diese Umstände unterscheiden den vorliegenden Fall von dem, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.1.2004 im Verfahren IV ZR 58/03 zu Grunde lag.
  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.2014 - 7 U 199/13
    Nach den vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 26.6.2013 - IV ZR 39/10 - entwickelten Grundsätzen hatte der Kläger nämlich Anspruch auf wahrheitsgemäße und ggf. als richtig und vollständig eidesstattlich versicherte Auskunft über die Berechnung des Rückkaufswertes unter Darlegung des ungezillmerten Deckungskapitals und gesonderter Ausweisung eines etwaigen Stornoabzugs.
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2020 - 12 U 53/19

    Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung …

    Rn. 92 Soweit der Kläger in der Berufungsbegründung auf ein Urteil des OLG Stuttgart vom 10.04.2014 ( 7 U 199/13 , juris) Bezug nimmt, ist der aus Rn. 52 zitierten Passage nicht zu entnehmen, dass das Oberlandesgericht von der Erforderlichkeit der Ausweisung von Ratenzahlungszuschlägen ausgeht.
  • OLG Stuttgart, 08.11.2018 - 7 U 108/18

    Anforderungen an die Verbraucherinformation beim Abschluss eines …

    Nach Nr. 1 lit. e des Abschnitts l der Anlage D zu § 10 a VAG a.F. ist nicht die Angabe des Gesamtbetrags der während der gesamten Vertragslaufzeit zu zahlenden Prämien erforderlich, sondern der in der Versicherungsperiode zu zahlende Gesamtbetrag, der sich aus der eigentlichen Prämie, etwaigen Kosten und Gebühren sowie Steuern zusammensetzt (vgl. Senat, Urteil vom 10.04.2014 - 7 U 199/13).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 7 U 79/18

    Erstattung von Prämien und Herausgabe gezogener Nutzungen bei Rückabwicklung …

    Nach Nr. 1 lit. e des Abschnitts l der Anlage D zu § 10a VAG aF ist nicht die Angabe des Gesamtbetrags der während der gesamten Vertragslaufzeit zu zahlenden Prämien erforderlich, sondern der in der Versicherungsperiode zu zahlende Gesamtbetrag, der sich aus der eigentlichen Prämie, etwaigen Kosten und Gebühren sowie Steuern zusammensetzt (vgl. Senat, Urteil vom 10. April 2014 - 7 U 199/13 ).
  • LG Stuttgart, 06.07.2018 - 22 O 44/18

    Rentenversicherung im Policenmodell: Wirksamkeitsanforderungen an eine …

    Rn. 53 Hiermit ist nicht etwa, wie die Klageparteien vorbringen, der insgesamt über die gesamte Vertragslaufzeit zu zahlende Betrag gemeint, sondern der in der Versicherungsperiode zu zahlende Gesamtbetrag, der sich aus der eigentlichen Prämie, etwaigen Kosten und Gebühren sowie Steuern zusammensetzt ( OLG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2014 - 7 U 199/13 , juris- Rn. 52 ; OLG Köln, Urteil vom 29.04.2016 - 20 U 4/16).

    Tatsächlich sind hiermit nur solche Nebengebühren und -kosten gemeint, die typischerweise anfallen und sich vor allem auf die zu zahlenden Gesamtprämie auswirken, bzw. in die Prämie fallen (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2015 - 7 U 199/13, juris-Rn. 52;… vgl. auch Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 5a Rn. 32).

  • OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 7 U 108/18

    Erstattung von Prämien und Herausgabe gezogener Nutzungen bei Rückabwicklung …

    Nach Nr. 1 lit. e des Abschnitts l der Anlage D zu § 10 a VAG a.F. ist nicht die Angabe des Gesamtbetrags der während der gesamten Vertragslaufzeit zu zahlenden Prämien erforderlich, sondern der in der Versicherungsperiode zu zahlende Gesamtbetrag, der sich aus der eigentlichen Prämie, etwaigen Kosten und Gebühren sowie Steuern zusammensetzt (vgl. Senat, Urteil vom 10.04.2014 - 7 U 199/13 ).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 7 U 46/18

    Erstattung von Prämien und Herausgabe gezogener Nutzungen bei Rückabwicklung …

    Nach Nr. 1 lit. e des Abschnitts l der Anlage D zu § 10 a VAG a.F. ist nicht die Angabe des Gesamtbetrags der während der gesamten Vertragslaufzeit zu zahlenden Prämien erforderlich, sondern der in der Versicherungsperiode zu zahlende Gesamtbetrag, der sich aus der eigentlichen Prämie, etwaigen Kosten und Gebühren sowie Steuern zusammensetzt (vgl. Senat, Urteil vom 10.04.2014 - 7 U 199/13 -, Tz. 52 , zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 7 U 153/19

    Rentenversicherungsvertrag: Ansprüche des Versicherungsnehmers aufgrund eines …

    Nach Nr. 1 lit. e des Abschnitts l der Anlage D zu § 10 a VAG a.F. ist nicht die Angabe des Gesamtbetrags der während der gesamten Vertragslaufzeit zu zahlenden Prämien erforderlich, sondern der in der Versicherungsperiode zu zahlende Gesamtbetrag, der sich aus der eigentlichen Prämie, etwaigen Kosten und Gebühren sowie Steuern zusammensetzt (vgl. Senat, Urteil vom 10.04.2014 - 7 U 199/13 -, Tz. 52 , zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 07.03.2019 - 7 U 210/18
    Nach Nr. 1 lit. e des Abschnitts l der Anlage D zu § 10 a VAG a.F. ist nicht die Angabe des Gesamtbetrags der während der gesamten Vertragslaufzeit zu zahlenden Prämien erforderlich, sondern der in der Versicherungsperiode zu zahlende Gesamtbetrag, der sich aus der eigentlichen Prämie, etwaigen Kosten und Gebühren sowie Steuern zusammensetzt (vgl. Senat, Urteil vom 10.04.2014 - 7 U 199/13 -, Tz. 52, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.07.2014 - I-7 U 199/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,62136
OLG Köln, 31.07.2014 - I-7 U 199/13 (https://dejure.org/2014,62136)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.07.2014 - I-7 U 199/13 (https://dejure.org/2014,62136)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - I-7 U 199/13 (https://dejure.org/2014,62136)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KZVKS § 13 Abs. 1; KZVKS § 55 Abs. 3; KZVKS § 63
    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern und Beitragszuschüssen Ost durch die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Kommunalverwaltung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern und Beitragszuschüssen Ost durch die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Kommunalverwaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 110/10

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Höhe des Sanierungsgeldes als …

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 199/13
    Rn. 20 Sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.12.2012, - IV ZR 110/10 -, juris) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 17.03.2010 - 20 U 45/09 -, juris; Urteil vom 26.04.2013 -20 U 98/12 -, juris) gehen ebenso wie der Senat (Urteil vom 13.12.2007 - 7 U 22/07 - Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12 -, veröffentlicht in Juris) von einer auch im Verhältnis der Parteien zu beachtenden tarifvertraglichen Grundentscheidung (§ 17 AVT-K und Ziffer 4.1 AVP 2001) aus.

    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof dies zuletzt mit seinem Urteile vom 05.12.2012 - IV ZR 110/10 bzw. IV ZR 111/10 - klar gestellt.

    Die Kernentscheidung der Bestimmung der Sanierungsgeldhöhe bleibt aber ausdrücklich kraft satzungsmäßiger Zuweisung dem Verwaltungsrat der Beklagten vorbehalten, was unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten bedenkenfrei ist, da damit ihm die Leistungsbestimmung, die nach § 315 BGB ("Bestimmung nach billigen Ermessens") zu erfolgen hat, obliegt (BGH, Urteil vom 05.12.2012, - IV ZR 110/10 -, juris).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits festgestellt hat, ist § 315 Abs. 3 BGB daher einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei komplexen Versorgungssystemen mit kollektiver Wirkung zwar die Anpassungsentscheidung der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, das Gericht jedoch nicht seine Entscheidung an die Stelle einer unwirksamen Anpassungsentscheidung setzen kann (Urteil vom 05.12.2012, IV ZR 110/10 unter Verweis auf die Entscheidung des BAG NZA-RR 2008, 520).

    Neben sachfremden Motiven ist daher auch zu prüfen, ob der Verwaltungsrat deshalb nicht ermessensfehlerfrei entscheiden konnte, weil er von einem unzutreffenden Sachverhalt in Form eines weit überhöhten umstellungsbedingten Finanzbedarfs ausgegangen ist (vgl. BGH 5.12.2012 IV ZR 110/10) bzw. bestimmte Umstände zu Unrecht herangezogen oder außer Betracht gelassen hat (…Staudinger-Rieble, BGB Neubearbeitung 2009, § 315 Rz. 327).

  • OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12

    Berechnung einer Rente in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 199/13
    Rn. 20 Sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.12.2012, - IV ZR 110/10 -, juris) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 17.03.2010 - 20 U 45/09 -, juris; Urteil vom 26.04.2013 -20 U 98/12 -, juris) gehen ebenso wie der Senat (Urteil vom 13.12.2007 - 7 U 22/07 - Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12 -, veröffentlicht in Juris) von einer auch im Verhältnis der Parteien zu beachtenden tarifvertraglichen Grundentscheidung (§ 17 AVT-K und Ziffer 4.1 AVP 2001) aus.

    Der Errichtungszweck der Beklagten ist die Gewährung einer Zusatzversorgung, die der im öffentlichen Dienst entspricht (Senat, Urteil vom 02.05.2013, aaO.).

    Rn. 23 Festzuhalten ist, dass die Satzungsregelungen der Beklagten wegen der zu beachtenden Tarifautonomie nur einer eingeschränkten Rechtsprüfung unterliegen (Senat, Urteil vom 13.12.2007; Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.04.2014 - IV ZR 191/13 - die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, beides veröffentlicht in juris;… OLG Hamm - Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 - zitiert nach juris Rz. 40 sowie auch Rz. 41).

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02

    Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 199/13
    Als Bereicherungsgläubigerin hat die Klägerin die Unbilligkeit der Bestimmung darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. BGH NJW 2003, 1449 ff.).

    Hieraus kann sich aber nicht ergeben, dass der Verwaltungsrat bei dem Beschluss vom 20.05.2010 einen weit überhöhten umstellungsbedingten Finanzierungsbedarf zugrundegelegt hat, was die Klägerin im vorliegenden Kondiktionsprozess darzulegen hätte, bevor sich die Frage nach einer etwa erweiterten Entgegnungslast des Prozessgegners stellt (vgl. BGH Urteil vom 05.02.2013 - VIII ZR 111/02 - NJW 2003, 1449 ff., 1450).

  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 199/13
    Die Leistungsbestimmung konkretisiert den Leistungsinhalt endgültig und sie ist für den Bestimmenden unwiderruflich (BGH NJW 2002, 1421 unter III).
  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 139/04

    Fortsetzung eines Handelsvertretervertrages nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 199/13
    Der Bestimmungsberechtigte kann es also kein zweites Mal ausüben, etwa weil er es sich "anders überlegt" hat (BGH vom 19.1. 2005 - VIII ZR 139/04 - NJW-RR 2005, 762 unter II.B. 2.).
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 199/13
    Wie der Bundesgerichtshof bereits festgestellt hat, ist § 315 Abs. 3 BGB daher einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei komplexen Versorgungssystemen mit kollektiver Wirkung zwar die Anpassungsentscheidung der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, das Gericht jedoch nicht seine Entscheidung an die Stelle einer unwirksamen Anpassungsentscheidung setzen kann (Urteil vom 05.12.2012, IV ZR 110/10 unter Verweis auf die Entscheidung des BAG NZA-RR 2008, 520).
  • BFH, 27.01.2010 - I R 103/08

    Keine Rückstellungen für Sanierungsgelder der Versorgungsanstalt des Bundes und …

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 199/13
    Rn. 38 Hierzu ist zum einem auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27.01.2010 (I R 103/08) zu verweisen, in dem bezogen auf den Wechsel des Leistungssystems ausgeführt wird, die Finanzierunglücken seien darauf zurückzuführen, dass die von den Kassenmitgliedern aufzubringenden Beiträge ab dem 1. Januar 2002 auf der Basis des nach dem Systemwechsel maßgeblichen Punktesystems bemessen werden, die vor diesem Zeitpunkt entstandenen Versorgungsansprüche der Bestandsrentner und Versorgungsanwartschaften der rentennahen Jahrgänge jedoch weiterhin auf der Grundlage des vor dem Systemwechsel geltenden Gesamtversorgungsprinzips bedient werden müssen.
  • BFH, 14.09.2005 - VI R 32/04

    Sonderzahlungen an eine Zusatzversorgungskasse wegen Schließung des Umlagesystems …

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 199/13
    Rn. 39 Bezogen auf den Wechsel des Finanzierungssystems hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 14.9.2005 - VI R 32/04 - zum anderen ausgeführt, dass die Sonderzahlungen (Sanierungsgelder) im Zusammenhang mit der Schließung eines Umlagesystems - anders als Umlagen - nicht der Finanzierung von neuen Versorgungsanwartschaften dienen, sondern der Finanzierung bereits ausgelöster Renten sowie der unverfallbaren Anwartschaften der aktiven und ausgeschiedenen Arbeitnehmer.
  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 111/10

    Wirksamkeit einer Entscheidung des Verwaltungsrats einer rechtlich …

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 199/13
    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof dies zuletzt mit seinem Urteile vom 05.12.2012 - IV ZR 110/10 bzw. IV ZR 111/10 - klar gestellt.
  • OLG Frankfurt, 03.12.1998 - 3 U 257/97

    Räumung einer Wohnung; Verzug mit dem vertraglich geschuldeten Mietzins; …

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 199/13
    Er bleibt sogar bis zu einer anderweitigen gerichtlichen Bestimmung gebunden (OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 379;… Palandt/Grüneberg BGB 73. Aufl. § 315 BGB Rn. 16;… Würdinger im Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 315 Rn. 44).
  • OLG Hamm, 17.03.2010 - 20 U 45/09

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Sanierungsgeldes und eines Beitragszuschusses …

  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 20 U 98/12

    Erhebung eines Sanierungsgeldes durch eine kirchliche Zusatzversorgungskasse

  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 191/13

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 103/10

    Systemumstellung in der Altersversorgung bei einer kirchlichen …

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 504/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer …

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   OLG Karlsruhe, 24.09.2014 - 7 U 199/13   

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https://dejure.org/2014,74159
OLG Karlsruhe, 24.09.2014 - 7 U 199/13 (https://dejure.org/2014,74159)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.09.2014 - 7 U 199/13 (https://dejure.org/2014,74159)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. September 2014 - 7 U 199/13 (https://dejure.org/2014,74159)
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