Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 13.02.2017 - 7 U 204/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 167 ZPO, § 25 Abs 2 S 1 KostVfg
Verjährung bei verspäteter gerichtlicher Geltendmachung einer Forderung: Klagezustellung "demnächst" bei verzögerter Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses durch den Rechtsschutzversicherer; Folgen einer Kostenanforderung nur an den Bevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 30.09.2016 - 10 O 662/15
- OLG Karlsruhe, 13.02.2017 - 7 U 204/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.02.2008 - III ZB 76/07
Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren bei Einzahlung der Gerichtskosten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2017 - 7 U 204/16
Bei der Beurteilung der Frage, ob die Streitsache alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs abgegeben worden ist, sind vielmehr die allgemein für § 167 ZPO geltenden Grundsätze anzuwenden (BGH, Beschluss vom 28.02.2008, III ZB 76/07, bei juris Rn. 12). - BGH, 12.01.2016 - II ZR 280/14
Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Erfassung auch der nicht …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2017 - 7 U 204/16
Dem Zustellungsveranlasser zuzurechnende Verzögerungen von bis zu 14 Tagen gelten regelmäßig als "geringfügig" und sind deshalb hinzunehmen (BGH, Urteil vom 12.01.2016, II ZR 280/14, bei juris Rn. 10). - BGH, 04.07.1968 - III ZR 17/68
Klage auf Schadensersatz sowie Ersatz für Reparaturkosten und Abschleppkosten, …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2017 - 7 U 204/16
Rn. 26 (3) Der Umstand, dass sich die Klägerin zur Einzahlung des Kostenvorschusses einer Rechtsschutzversicherung bediente, befreit die Klägerin und ihre Prozessbevollmächtigten nicht davon, von sich aus dafür Vorsorge zu treffen, dass der Prozesskostenvorschuss alsbald nach Eingehen der Zahlungsaufforderung eingezahlt werden wird und damit die Klagezustellung baldmöglichst erfolgen konnte (BGH, Urteil vom 04.07.1968, III ZR 17/68, abrufbar bei juris).
- OLG Braunschweig, 28.02.2020 - 9 U 31/19
Verjährung von Ansprüchen aus Arzthaftung
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.2.2017 - 7 U 204/16, Rn. 26, juris;.Der Umstand, dass sich die Klägerin zur Einzahlung des Kostenvorschusses einer Rechtsschutzversicherung bediente, befreite sie und ihren Prozessbevollmächtigten nicht davon, von sich aus dafür Vorsorge zu treffen, dass der Prozesskostenvorschuss alsbald nach Eingehen der Zahlungsaufforderung eingezahlt werden wird und damit die Klagezustellung baldmöglichst veranlasst werden konnte (BGH, Urteil vom 4.7.1968 - III ZR 17/68 = VersR 1968, 1062; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.2.2017 - 7 U 204/16, Rn. 26; KG Berlin…, Urteil vom 21.6.2012 - 8 U 183/11, Rn. 8, jew. juris).
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