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Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 16.09.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.05.2009 - 7 U 21/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20194
OLG Hamburg, 26.05.2009 - 7 U 21/09 (https://dejure.org/2009,20194)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.05.2009 - 7 U 21/09 (https://dejure.org/2009,20194)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 7 U 21/09 (https://dejure.org/2009,20194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Wort- und Bildberichterstattung: Privatsphärenschutz für die Ehefrau eines prominenten Sportlers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ehefrau von Fußballstar muss Berichterstattung über gemeinsamen Urlaub nicht dulden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zeitungsbericht über gemeinsamen Liebesurlaub einer Fußballstar-Ehefrau rechtswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2009 - 7 U 21/09
    Zu dem Kreis von Personen, die aufgrund ihrer Stellung, ihrer Tätigkeit oder ihres bisherigen Verhaltens als Personen öffentlichen Interesses nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Umständen in erweitertem Ausmaß Eingriffe in ihre Privatsphäre dulden müssen (BGH, Urt. v. 28.10.2008, NJW 2009, S. 757 ff., 758;… Urt. v. 10.3. 2009, NJW 2009, S. 1499 ff., 1501), gehört die Klägerin nicht; denn soweit sie überhaupt weiten Kreisen der Bevölkerung bekannt ist, beruht dies nicht auf eigenen Aktivitäten der Klägerin mit Öffentlichkeitsbezug, sondern ausschließlich darauf, dass sie die Ehefrau eines bekannten Sportlers ist.

    Wenn dies schon bei Personen öffentlichen Interesses gilt (BGH, Urt. v. 28.10.2008, NJW 2009, S. 757 ff., 758 f.;… Urt. v. 10.3. 2009, NJW 2009, S. 1499 ff., 1500), so muss es erst Recht gelten, wenn die Privatsphäre einer Person betroffen ist, die, wie die Klägerin, selbst keine Person öffentlichen Interesses ist.

    Aber auch schon nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ist die Verbreitung der Bildnisse unzulässig, weil der Textzusammenhang, in den sie gestellt sind und der bei der bereits im Rahmen dieser Vorschrift vorzunehmenden Abwägung (…BGH, Urt. v. 6.3. 2007, GRUR 2007, S. 527 ff., 528) zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 28.10.2008, NJW 2009, S. 757 ff., 759), nicht einen Gegenstand betrifft, an dem ein berechtigtes öffentliches Interesse bestehen würde.

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2009 - 7 U 21/09
    Zu dem Kreis von Personen, die aufgrund ihrer Stellung, ihrer Tätigkeit oder ihres bisherigen Verhaltens als Personen öffentlichen Interesses nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Umständen in erweitertem Ausmaß Eingriffe in ihre Privatsphäre dulden müssen (…BGH, Urt. v. 28.10.2008, NJW 2009, S. 757 ff., 758; Urt. v. 10.3. 2009, NJW 2009, S. 1499 ff., 1501), gehört die Klägerin nicht; denn soweit sie überhaupt weiten Kreisen der Bevölkerung bekannt ist, beruht dies nicht auf eigenen Aktivitäten der Klägerin mit Öffentlichkeitsbezug, sondern ausschließlich darauf, dass sie die Ehefrau eines bekannten Sportlers ist.

    Wenn dies schon bei Personen öffentlichen Interesses gilt (…BGH, Urt. v. 28.10.2008, NJW 2009, S. 757 ff., 758 f.; Urt. v. 10.3. 2009, NJW 2009, S. 1499 ff., 1500), so muss es erst Recht gelten, wenn die Privatsphäre einer Person betroffen ist, die, wie die Klägerin, selbst keine Person öffentlichen Interesses ist.

  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08

    Verbot von Pressefotos aus dem privaten Lebenskreis Prominenter

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2009 - 7 U 21/09
    Dass einzelne dritte Personen - wie im Fall der hier angegriffenen Berichterstattung über einen Hotelaufenthalt der Eheleute etwa andere Hotelbesucher - die Klägerin und ihren Ehemann beim liebevollen und vertrauten Umgang miteinander haben beobachten können, führt nicht dazu, dass dieses Verhalten nicht mehr dem Schutz der Privatsphäre unterstünde; denn auch das Vorkommen erkennbar privater Lebensvorgänge in der Öffentlichkeit ist Teil der geschützten Privatsphäre (BGH, Urt. v. 17.2. 2009, NJW 2009, S. 1502 ff., 1503, zu §§ 22, 23 KUG).

    Denn abgesehen davon, dass diese Äußerung ohnehin erst nach Veröffentlichung des hier streitigen Beitrags getätigt worden ist und von daher schon zweifelhaft ist, ob sie zur Rechtfertigung dieser Veröffentlichung herangezogen werden kann (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 14.10.2008, GRUR 2009, S. 86 ff., 88 zu §§ 22, 23 KUG), handelt es sich bei der von der Beklagten zitierten Äußerung der Klägerin um nicht mehr als ein allgemein gehaltenes Bekenntnis der Klägerin zu ihrem Ehemann und nicht um eine Offenbarung von Einzelheiten aus dem Privatleben der in den angegriffenen Äußerungen enthaltenen Art. Hinzu kommt, dass, wie der Bundesgerichtshof jüngst ausgeführt hat, selbst dann, wenn eine prominente Person die Medien dazu nutzen sollte, nur eine Art "Hofberichterstattung" über sich zuzulassen, dies den Massenmedien nicht das Recht gibt, ohne ihre Einwilligung in ihren privaten Lebenskreis einzudringen, wenn der Veröffentlichung kein im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigendes ausreichendes Informationsinteresse zukommt (BGH, Urt. v. 17.2. 2009, NJW 2009, S. 1502 ff., 1504).

  • OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch redaktionelle Berichterstattung: Anspruch …

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2009 - 7 U 21/09
    Damit ist dieser Fall deutlich anders gelagert als der von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung angeführte, vom Senat entschiedene Fall, in dem es um die Ansprüche einer Klägerin ging, deren Lebensgefährte, ein bekannter Fernsehmoderator, mehrere sonst der Öffentlichkeit zugängliche Gebäude bzw. Räumlichkeiten hatte absperren lassen, um darin unter Beteiligung vieler prominenter Personen als Gäste seine Hochzeit mit der Klägerin zu feiern (Urt. v. 21.10.2008, 7 U 11/08, ZUM 2009, S. 65 ff., 67).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2009 - 7 U 21/09
    Aber auch schon nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ist die Verbreitung der Bildnisse unzulässig, weil der Textzusammenhang, in den sie gestellt sind und der bei der bereits im Rahmen dieser Vorschrift vorzunehmenden Abwägung (BGH, Urt. v. 6.3. 2007, GRUR 2007, S. 527 ff., 528) zu berücksichtigen ist (…BGH, Urt. v. 28.10.2008, NJW 2009, S. 757 ff., 759), nicht einen Gegenstand betrifft, an dem ein berechtigtes öffentliches Interesse bestehen würde.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst …

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2009 - 7 U 21/09
    Denn abgesehen davon, dass diese Äußerung ohnehin erst nach Veröffentlichung des hier streitigen Beitrags getätigt worden ist und von daher schon zweifelhaft ist, ob sie zur Rechtfertigung dieser Veröffentlichung herangezogen werden kann (vgl. dazu BGH, Urt. v. 14.10.2008, GRUR 2009, S. 86 ff., 88 zu §§ 22, 23 KUG), handelt es sich bei der von der Beklagten zitierten Äußerung der Klägerin um nicht mehr als ein allgemein gehaltenes Bekenntnis der Klägerin zu ihrem Ehemann und nicht um eine Offenbarung von Einzelheiten aus dem Privatleben der in den angegriffenen Äußerungen enthaltenen Art. Hinzu kommt, dass, wie der Bundesgerichtshof jüngst ausgeführt hat, selbst dann, wenn eine prominente Person die Medien dazu nutzen sollte, nur eine Art "Hofberichterstattung" über sich zuzulassen, dies den Massenmedien nicht das Recht gibt, ohne ihre Einwilligung in ihren privaten Lebenskreis einzudringen, wenn der Veröffentlichung kein im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigendes ausreichendes Informationsinteresse zukommt (…BGH, Urt. v. 17.2. 2009, NJW 2009, S. 1502 ff., 1504).
  • LG Hamburg, 06.02.2009 - 324 O 756/08

    Bildnis- und Persönlichkeitsschutz: Unterlassungsanspruch der Ehefrau eines …

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2009 - 7 U 21/09
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6. Februar 2009, Geschäftsnummer 324 O 756/08, wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamburg, 20.06.2023 - 7 U 13/22

    Zulässigkeit der Berichterstattung über einen Diskothekenbesuch eines bekannten …

    Da in der Regel grundrechtlich geschützte Rechtsgüter auf Seiten des Betroffenen ebenso wie auf Seiten des Presseorgans betroffen sind, ist es erforderlich, durch eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter nicht nur zu klären, ob eine Berichterstattung über die Thematik überhaupt zulässig ist, sondern auch zu ermitteln, in welchem konkreten Umfang - bestimmt nach Art und Reichweite des jeweiligen Eingriffs - eine Berichterstattung über die Thematik zulässig ist (vgl. Senat, U. v. 26.5.2009 - 7 U 21/09 - zitiert nach juris Rz.18; BGH, U. v. 18.9.2012 - VI ZR 291/10 - NJW 2012, 3645 [Rz.15]).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 16.09.2009 - 7 U 21/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11333
OLG Jena, 16.09.2009 - 7 U 21/09 (https://dejure.org/2009,11333)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.09.2009 - 7 U 21/09 (https://dejure.org/2009,11333)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. September 2009 - 7 U 21/09 (https://dejure.org/2009,11333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 134; ; UVPG § 3 b; ; UVPG Anlage 1 Nummer 1.6.1

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 134; UVPG
    Umgehung des Anwendungsbereichs des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch Aufteilung eines Windparkprojekts in einzelne kleinere Projekte; Nichtigkeit der Vereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; UVPG § 3b; UVPG Anlage 1 Nummer 1.6.1
    Nichtigkeit einer Vereinbarung zur Errichtung eines Windparks wegen Umgehung der Umweltverträglichkeitsprüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtigkeit einer Vereinbarung zur Errichtung eines Windparks wegen Umgehung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtigkeit eines Vertrags zur Umgehung von Prüfungen im Genehmigungsverfahren! (IBR 2009, 1250)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen …

    Auszug aus OLG Jena, 16.09.2009 - 7 U 21/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 134 BGB auch dann anwendbar, wenn durch andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Zweck des betreffenden Verbotsgesetzes vereitelt werden (BGHZ 4, 171, 176; 51, 255, 262; 56, 285, 289; 58, 61, 65; 59, 343, 348; 85, 39, 46; BGH NJW 1987, 780; ZIP 1991, 110, 112).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Verträglichkeitsprüfung …

    Auszug aus OLG Jena, 16.09.2009 - 7 U 21/09
    Der EUGH ist daher bereits mit Urteil vom 21.09.1999 - Az.: C 392/95 - und mit Urteil vom 21.09.2001 - Az.: C 392/96 allen Versuchen entgegen getreten, das Regelungsziel der UVP-Richtlinie durch Aufsplitterung eines Projekts in mehrere, den Schwellenwert jeweils unterschreitende "Projekte" zu umgehen.
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB, …

    Auszug aus OLG Jena, 16.09.2009 - 7 U 21/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 134 BGB auch dann anwendbar, wenn durch andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Zweck des betreffenden Verbotsgesetzes vereitelt werden (BGHZ 4, 171, 176; 51, 255, 262; 56, 285, 289; 58, 61, 65; 59, 343, 348; 85, 39, 46; BGH NJW 1987, 780; ZIP 1991, 110, 112).
  • BGH, 17.11.1986 - II ZR 96/86

    Abspaltung und Übertragung des Stimmrechts ohne die Aktien

    Auszug aus OLG Jena, 16.09.2009 - 7 U 21/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 134 BGB auch dann anwendbar, wenn durch andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Zweck des betreffenden Verbotsgesetzes vereitelt werden (BGHZ 4, 171, 176; 51, 255, 262; 56, 285, 289; 58, 61, 65; 59, 343, 348; 85, 39, 46; BGH NJW 1987, 780; ZIP 1991, 110, 112).
  • BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07

    Aufhebung einer Baugenehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen; …

    Auszug aus OLG Jena, 16.09.2009 - 7 U 21/09
    Regelungsziel des UVPG, mit dem der deutsche Gesetzgeber eine europäische UVP-Richtlinie umgesetzt hat, ist es, dass Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor Erteilung der Genehmigung einer Prüfung auf ihre Auswirkungen unterzogen werden (BVerwG BauR 2008, 784, Rn. 15 - zitiert nach juris).
  • BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90

    Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen

    Auszug aus OLG Jena, 16.09.2009 - 7 U 21/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 134 BGB auch dann anwendbar, wenn durch andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Zweck des betreffenden Verbotsgesetzes vereitelt werden (BGHZ 4, 171, 176; 51, 255, 262; 56, 285, 289; 58, 61, 65; 59, 343, 348; 85, 39, 46; BGH NJW 1987, 780; ZIP 1991, 110, 112).
  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 110/08

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus OLG Jena, 16.09.2009 - 7 U 21/09
    Hingegen ist der Gegenbeweis nicht bereits dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeiten der Angaben also nur erschüttert sind (BGH Beschluss vom 26.02.2009, Az.: III ZR 110/08).
  • BGH, 23.06.1971 - VIII ZR 166/70

    Rückzahlung eines Mieterdarlehens bei Vertragsende

    Auszug aus OLG Jena, 16.09.2009 - 7 U 21/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 134 BGB auch dann anwendbar, wenn durch andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Zweck des betreffenden Verbotsgesetzes vereitelt werden (BGHZ 4, 171, 176; 51, 255, 262; 56, 285, 289; 58, 61, 65; 59, 343, 348; 85, 39, 46; BGH NJW 1987, 780; ZIP 1991, 110, 112).
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