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Rechtsprechung
   OLG München, 07.03.2012 - 7 U 3453/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2859
OLG München, 07.03.2012 - 7 U 3453/11 (https://dejure.org/2012,2859)
OLG München, Entscheidung vom 07.03.2012 - 7 U 3453/11 (https://dejure.org/2012,2859)
OLG München, Entscheidung vom 07. März 2012 - 7 U 3453/11 (https://dejure.org/2012,2859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    OHG: Nichtigkeit der Ausschließung des Gesellschafters einer Zweipersonengesellschaft wegen unzulässiger gewillkürter Vertretung bei der Stimmrechtsausübung; Ausschluss der Kündigung eines Gesellschafterdarlehens bei nichtiger Ausschließung des Darlehensnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 119; BGB § 164 Abs. 1
    Zulässigkeit der Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts des Gesellschafters einer OHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschlussfassung, Bevollmächtigter, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Nichtigkeitsgründe, Personengesellschaft, Stimmrechte, Treuepflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts des Gesellschafters einer OHG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1969 - II ZR 14/68

    Voraussetzungen für eine rechtswirksame Bestellung eines Beirats als Organ einer …

    Auszug aus OLG München, 07.03.2012 - 7 U 3453/11
    15 Das Stimmrecht eines Gesellschafters ist grundsätzlich höchstpersönlicher Natur und kann nicht durch einen gewillkürten Vertreter ausgeübt werden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 1.12.1969 - II ZR 14/68 - NJW 1970, 706 ff.).

    Rn. 17 Der Berufung ist zuzugeben, dass gewillkürte Vertretung im Stimmrecht dann möglich wäre, wenn der Gesellschaftsvertrag sie vorsehen würde (BGH vom 1.12.1969, a.a.O.).

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Treuepflicht es in besonderen Ausnahmefällen gebieten kann, einen gewillkürten Vertreter zuzulassen, wenn ein Gesellschafter aus nicht abwendbaren Gründen verhindert ist und es bei Abwägung der widerstreitenden Interessen der anderen Gesellschafter und der Gesellschaft zumutbar erscheint, dass ein vertrauenswürdiger Dritter anstelle des verhinderten Gesellschafters an der Versammlung und Abstimmung teilnimmt (vgl. BGH vom 1.12.1969, a.a.O.; BGH, Urteil vom 4.10.2004 - II ZR 356/02 - ZIP 2004, 2283).

  • BGH, 04.10.2004 - II ZR 356/02

    Abänderung des erstinstanzlichen Urteils aufgrund geänderter Vertragsauslegung in …

    Auszug aus OLG München, 07.03.2012 - 7 U 3453/11
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Treuepflicht es in besonderen Ausnahmefällen gebieten kann, einen gewillkürten Vertreter zuzulassen, wenn ein Gesellschafter aus nicht abwendbaren Gründen verhindert ist und es bei Abwägung der widerstreitenden Interessen der anderen Gesellschafter und der Gesellschaft zumutbar erscheint, dass ein vertrauenswürdiger Dritter anstelle des verhinderten Gesellschafters an der Versammlung und Abstimmung teilnimmt (…vgl. BGH vom 1.12.1969, a.a.O.; BGH, Urteil vom 4.10.2004 - II ZR 356/02 - ZIP 2004, 2283).
  • LG Darmstadt, 04.03.2024 - 18 O 34/21

    Höchstpersönliche Stimmrechtsausübung in der OHG-Gesellschafterversammlung

    Unter besonderer Berücksichtigung des Gebots der persönlichen Rechtsausübung (vgl. BGH, Urteil vom 1.12.1969 - II ZR 14/68; OLG München, Schlussurteil vom 7.3.2012 - 7 U 3453/11) und namentlich des Umstands, dass der Gesellschafter selbst zur Förderung des Gesellschaftszwecks und damit auch zur Teilnahme an Beratung und Beschlussfassung verpflichtet ist (…vgl. Freitag, in: Ebenroth/Boujong/Kindler, HGB, 5. Aufl. 2024, § 109 Rn. 57;… Klimke, in: BeckOK-HGB, 40. Edition, Stand: 1.7.2023, § 119 Rn. 6), ist diese Regelung dahingehend auszulegen, dass Voraussetzung für eine wirksame Beschlussfassung grundsätzlich die höchstpersönliche Beteiligung aller Gesellschafter bei den Beratungen über eine Beschlussvorlage und der anschließenden Abstimmung sein sollte.

    Ein Ausnahmefall wäre dann anzunehmen, wenn sämtliche Gesellschafter einer Vertretung zugestimmt hätten oder es die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht gebieten würde, einen gewillkürten Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu akzeptieren (vgl. BGH, Urteil vom 1.12.1969 - II ZR 14/68; OLG München, Schlussurteil vom 7.3.2012 - 7 U 3453/11;… Klimke, in: BeckOK-HGB, 41. Edition, Stand: 1.7.2023, § 109 Rn. 16;… Haas/Mohamed, in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas/Mock/Wöstmann, HGB, 6. Aufl. 2023, § 109 Rn. 56).

    Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, ganz grundsätzlich von dem Gebot der persönlichen Rechtsausübung Abstand zu nehmen, weil die Person, die bevollmächtigt werden soll, eine besondere Qualifikation aufweist (vgl. in diesem Sinne auch Saenger, NJW 1992, 348, 352; ferner OLG München, Schlussurteil vom 7.3.2012 - 7 U 3453/11).

    Da B an den Beschlussfassungen nicht beteiligt war, sind die jeweiligen Beschlüsse formal fehlerhaft zustande gekommen und damit nichtig (vgl. OLG München, Schlussurteil vom 7.3.2012 - 7 U 3453/11; Urteil vom 29.10.2009 - 23 U 1622/09;… Lieder, in: Oetker, HGB, 8. Aufl. 2024, § 109 Rn. 27, § 110 Rn. 22).

  • OLG München, 25.01.2017 - 7 U 2988/16

    Zu den Grenzen einer Durchsetzungssperre für Anspruch auf Rückzahlung eines …

    Im Berufungsverfahren vor dem Senat (Az: 7 U 3453/11, Endurteil vom 07.03.2012).

    Rn. 29 Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Senats im zitierten Verfahren 7 U 3453/11 ist nämlich zum einen davon auszugehen, dass die Jahresergebnisse der ... OHG für die Geschäftsjahre 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 (jeweils vom 01.04 bis 31.03. eines Jahres) feststehen und die Gewinn- und Verlustanteile, die den Beklagten jeweils treffen, zutreffend sind.

  • OLG Schleswig, 08.10.2024 - 9 U 2/24

    Feststellung der Nichtigkeit eines Ausschließungsbeschlusses einer …

    Anerkannt ist insoweit, dass die gesellschafterliche Treuepflicht es in besonderen Ausnahmefällen gebieten kann, einen gewillkürten Vertreter zuzulassen, wenn ein Gesellschafter aus nicht abwendbaren Gründen verhindert ist und es bei Abwägung der widerstreitenden Interessen der anderen Gesellschafter und der Gesellschaft zumutbar erscheint, dass ein vertrauenswürdiger Dritter anstelle des verhinderten Gesellschafters an der Versammlung und Abstimmung teilnimmt (OLG München, Urteil vom 07.03.2012 - 7 U 3453/11, juris Rn. 21; siehe auch BGH, Urteil vom 04.10.2004 - II ZR 356/02, juris).
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