Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.06.2022 - 7 U 45/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB
Vorschaden; Gebrauchsspuren; Abzug "neu für alt"; Sachverständigenkosten; Bagatellschaden - IWW
§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB
Vorschaden; Gebrauchsspuren; Abzug "neu für alt"; Sachverständigenkosten; Bagatellschaden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Vorschaden; Gebrauchsspuren; Abzug "neu für alt"; Sachverständigenkosten; Bagatellschaden - rechtsportal.de
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Vorschaden; Gebrauchsspuren; Abzug "neu für alt"; Sachverständigenkosten; Bagatellschaden
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Ersatz von zur Schadensbehebung aufgewandten und erforderlichen Brutto-Reparaturkosten
Verfahrensgang
- AG Soest, 12.02.2020 - 12 C 215/19
- LG Arnsberg, 12.02.2020 - 1 O 132/20
- LG Arnsberg, 20.07.2021 - 1 O 132/20
- OLG Hamm, 28.06.2022 - 7 U 45/21
Papierfundstellen
- NZV 2023, 423
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2022 - 7 U 45/21
Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03, NJW 2005, 356 [unter II. 5 a].).Allerdings kann der später ermittelte Schadensumfang im Rahmen tatrichterlicher Würdigung nach § 287 ZPO oft ein Gesichtspunkt für die Beurteilung sein, ob eine Begutachtung tatsächlich erforderlich war oder ob nicht möglicherweise andere, kostengünstigere Schätzungen wie beispielsweise ein Kostenvoranschlag eines Reparaturbetriebs ausgereicht hätten (BGH Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03, NJW 2005, 356 [unter II. 5 b]).
Auf das Unfallgeschehen sind - wie ausgeführt - Kontaktspuren am lackierten Heckstoßfänger im Bereich des linken Rückstrahlers sowie das Lösen der Kantenschutzleiste am Klägerfahrzeug zurückzuführen, deren Instandsetzung Brutto-Reparaturkosten in Höhe von 1.018,43 EUR erforderlich machte, weshalb bereits betragsmäßig kein Bagatellschaden ersichtlich ist (vgl. BGH Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03, NJW 2005, 356 [unter II. 5 c], wonach bei Überschreitung einer Schadenshöhe von 1.400,00 DM / 715, 81 EUR kein Bagatellschaden vorliegt).
- OLG Hamm, 08.02.2018 - 21 U 95/15
Haftung des Installateurs bei Lochkorrosion der Wasserleitungen
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2022 - 7 U 45/21
Rn. 14 Die Vornahme eines solchen Abzugs "neu für alt" setzt allerdings u.a. voraus, dass bei dem Geschädigten eine messbare Vermögensvermehrung eintritt, die sich für ihn wirtschaftlich günstig auswirkt, wobei die Darlegungs- und Beweislast den Schädiger - mithin vorliegend den Beklagten - trifft (vgl. OLG Hamm Urt. v. 8.2.2018 - 21 U 95/15, NJW 2018, 2648 Rn. 83). - AG Soest, 12.02.2020 - 12 C 215/19
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2022 - 7 U 45/21
Unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Amtsgerichts Soest vom 12.02.2020 (Az. 12 C 215/19) wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.684,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 1.447,46 EUR seit dem 24.11.2019 und aus einem weiteren Betrag in Höhe von 237, 00 EUR seit dem 03.03.2020 zu zahlen sowie den Kläger von einer Anwaltskostenforderung seiner Bevollmächtigten in Höhe von 106, 74 EUR freizustellen.
- OLG Celle, 01.03.2023 - 14 U 149/22
Vorschaden; Nutzungsausfallschaden; fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil; Kratzer; …
Dies ist dann der Fall, wenn der Schaden nicht mehr sichtbar ist (vgl. hierzu für den Fall eines deckungsgleichen Schadens: OLG Hamm, Urteil vom 28. Juni 2022 - I-7 U 45/21, juris: Die Annahme eines deckungsgleichen und infolgedessen eine Ersatzfähigkeit ausschließenden Vorschadens scheidet aus, wenn es sich bei dem Vorschaden um eine normale und im Übrigen bloße optische Gebrauchsspur ohne jede Auswirkung auf die Funktionalität handelt).Dann mindert sie auch nicht den Wert des Fahrzeugs oder verschafft dem Geschädigten - im Fall einer Zweitreparatur - eine Bereicherung (vgl. für den Fall eines deckungsgleichen Vorschadens: OLG Hamm, Urteil vom 28. Juni 2022 - I-7 U 45/21, Rn. 9, juris).
- AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23 Der später ermittelte Schadensumfang stellt sich insofern als ein Gesichtspunkt im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung nach § 287 ZPO dar und kann insofern Berücksichtigung hinsichtlich der Frage finden, ob beispielsweise ein Kostenvoranschlag ausreichend gewesen wäre (vgl. zu dem Ganzen BGH…, Urteil vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03, Rn. 18; auch OLG Düsseldorf…, Urteil vom 12. März 2007 - I-1 U 192/06, Rn. 37; OLG Hamm, Urteil vom 28. Juni 2022 - I-7 U 45/21, Rn. 13;… AG München , Urteil vom 04. April 2014 - 331 C 34366/13, Rn. 16, jew. zit. nach juris).
Ausschlaggebend für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Sachverständigenkosten unter Berücksichtigung der Frage, ob ein Bagatellschaden im konkreten Fall vorliegt, ist damit im Wesentlichen die Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung des Sachverständigen (vgl. BGH…, Urteil vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03, Rn. 17;… OLG Karlsruhe , Urteil vom 27. Februar 2007 - 8 U 47/06, Rn. 6; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 12. März 2007 - I-1 U 192/06, Rn. 37; OLG Rostock…, Urteil vom 26. November 2009 - 3 U 103/06, Rn. 47, OLG München…, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 10 U 579/15, Rn. 2; OLG München…, Urteil vom 26. Februar 2016 - 10 U 579/15, Rn. 18; OLG München…, Urteil vom 19. Mai 2021 - 7 U 2338/20, Rn. 39; OLG Hamm, Urteil vom 28. Juni 2022 - I-7 U 45/21, Rn. 13, jew. zit. nach juris).
- OLG Zweibrücken, 07.02.2025 - 1 U 153/24
Schadensersatzforderung für eine unfallbedingte Beschädigung des Schiebetores …
Zur Feststellung einer für den Geschädigten vorteilhaften Vermögensmehrung ist zwar grundsätzlich auf den Wert des Grundstücks bzw. Gebäudes abzustellen, wenn nicht nur unwesentliche Bestandteile desselben beschädigt oder zerstört werden (BGH, Urteil vom 25.06.1992, Az. III ZR 101/91; OLG Bamberg, Urteil vom 26.10.2010, Az.5 U 222/09; OLG Naumburg, Urteil vom 11.11.1994, Az. 7 U 45/21; jeweils Juris).Auch wenn die Beweislast zum Einwand des Abzugs "neu für alt" bei den Beklagten liegt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2022, Az. 7 U 45/21, Juris), wäre der Kläger im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast zu entsprechendem Vortrag gehalten gewesen, da die diesbezüglichen Tatsachen außerhalb der Erkenntnis- und Wahrnehmungsmöglichkeiten der Beklagten liegen.
- OLG Hamm, 07.11.2023 - 7 U 131/22
Achsschaden; Vorschaden; Herstellerempfehlung; Wertminderung
Die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen wird regelmäßig verneint, wenn für den Geschädigten erkennbar lediglich ein Bagatellschaden vorliegt und insoweit eine kostengünstigere Schätzung der Schadenshöhe beispielsweise durch einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichend wäre (OLG Hamm Urt. v. 28.6.2022 - I-7 U 45/21, Rn. 13 f., juris;… Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB (Stand: 08.08.2023), Rn. 235). - OLG Hamm, 27.06.2025 - 7 U 15/25
Sonderfahrzeug; Unikat; Sonderausstattung; Schmerzensgeld; Umrüstkosten; Neu für …
Es ist weder (sekundär) dargelegt noch ersichtlich, warum die zwingend einem Abzug "neu für alt" unterliegenden Teile (…vgl. BGH Beschl. v. 6.6.2023 - VI ZR 197/21, NJW-RR 2023, 1038 Rn. 9;… BGH Urt. v. 23.5.2017 - VI ZR 9/17, r+s 2017, 441 Rn. 13; Senat Urt. v. 28.6.2022 - I-7 U 45/21, NJW 2023, 615 = juris Rn. 9) gleichwohl einen Zeitwert aufgewiesen haben sollten, der über den von Beklagtenseite darauf bereits zusätzlich gezahlten Betrag von 750, 00 EUR hinausgeht. - AG Coburg, 06.04.2023 - 14 C 455/23 Bei einem Schaden am Heck kann der Geschädigte als Laie im Vorhinein nicht wissen, ob unter dem oberflächlich erkennbaren Schäden in der Form von Dellen oder Kratzern noch weitere tiefergehende Schäden vorhanden sind (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2022 - 7 U 45/21).
- OLG Hamm, 02.10.2025 - 7 U 35/25
Baumfällarbeiten; Verkehrssicherungspflicht; Auswahlverschulden; …
Sollten solche im maßgeblichen Bereich aber tatsächlich vor dem Ereignis vorgelegen haben, wofür keinerlei Anhaltspunkte bestehen, so hat das Landgericht völlig zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats verwiesen, dass diese derart vernachlässigenswert gewesen wären, dass sie einer Erstattung von Reparaturkosten nicht entgegengestanden hätten (vgl. dazu Senat Urt. v. 28.6.2022 - I-7 U 45/21, NJW 2023, 615 Ls. 1;… dem folgend etwa auch OLG Celle Urt. v. 1.3.2023 - 14 U 149/22, r+s 2023, 473). - LG Kiel, 09.03.2026 - 12 O 174/25 28.6.2022 - I-7 U 45/21, BeckRS 2022, 30058 Rn. 8, beck-online).
- AG Bonn, 21.08.2024 - 107 C 105/24 Allerdings kann der später ermittelte Schadensumfang im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung nach 8 287 ZPO ein Gesichtspunkt für die Beurteilung sein, ob eine Begutachtung tatsächlich erforderlich war oder ob nicht möglicherweise andere, kostengünstigere Schätzungen wie beispielsweise ein Kostenvoranschlag eines Reparaturbetriebs ausgereicht hätten (…BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03, NJW 2005, 356; OLG Hamm, Urt. v. 28.06.2022 - |-7 U 45/21, juris).
- AG Riesa, 21.04.2023 - 6 C 147/22 3 Angesichts der Höhe dieser Reparaturkosten liegt bereits betragsmäßig kein Bagatellschaden vor (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2022, 7 U 45/21 m.w.N., wonach bei einer Über- schreitungeiner Schadenshöhe von 1.400.00 DM bzw. 715, 81 EUR kein Bagatellschaden vorliegt).
- AG Bad Neustadt/Saale, 28.05.2026 - 1 C 21/26
- AG Essen-Borbeck, 13.01.2023 - 23 C 731/22
- AG Coesfeld, 03.07.2026 - 4 C 120/24
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