Rechtsprechung
| OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4756/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 74 Abs. 2 § 90a Abs. 1, Abs. 4
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines zwischen einer Ein-Mann-GmbH und einem sozial abhängigen freien Mitarbeiter vereinbarten Wettbewerbsverbots - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung, Ausschließlichkeit, Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung im Individualprozess
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Herbeiführung eines Arbeitsergebnisses; Vertragstypische Leistungen beim Dienstvertrag; Vertragliche Abbedingbarkeit des Rechts der außerordentlichen Kündigung; Verbindlichkeit einer Wettbewerbsabrede für den Handelsvetreter
Verfahrensgang
- LG München I, 10.07.1996 - 8 HKO 10080/95
- OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4756/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 393
- BB 1997, 1015
- DB 1997, 923
- NZG 1998, 113
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.03.1984 - II ZR 229/83
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Auszug aus OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4756/96
Insbesondere spielt es auch hier keine Rolle, daß nach der Rechtsprechung Wettbewerbsklauseln zwischen einer GmbH und ihrem Geschäftsführer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht den §§ 74 ff. HGB unterliegen, sondern an § 138 BGB zu messen sind (vgl. BGHZ 91, 1/6). - BGH, 21.03.1990 - VIII ZR 196/89
Formularmäßige Vereinbarung pauschalierten Schadensersatzes unter einer …
Auszug aus OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4756/96
Eine unangemessene Benachteiligung liegt insbesondere dann vor, wenn der Berechtigte sich eine Strafe in der Größenordnung von 3.000 bis 5.000 DM auch dann versprechen läßt, wenn die Vertragsverletzung ihn nur geringfügig beeinträchtigt (BGH DB 90, 1323;… Palandt, a.a.O.). - BAG, 18.06.1970 - 2 AZR 369/69
Angestellte des öffentlichen Dienstes - Kündigung - Petitionsrecht - Mißstände im …
Auszug aus OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4756/96
Im übrigen setzt § 74 Abs. 2 HGB zwar seinem Wortlaut nach eine Vereinbarung zwischen "Prinzipal" und "Gehilfen" voraus, gilt aber auch entsprechend für Vereinbarungen zwischen dem "Gehilfen" und demjenigen, dem das Ergebnis der Arbeit "letztlich zugute kommt" (OLG Stuttgart, BB 70, 1176). - KG, 10.07.1973 - 4 U 1111/73
FV, Karenzentschädigung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Sittenwidrigkeit, …
Auszug aus OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4756/96
Dasselbe gilt auch für Vereinbarungen mit sozial abhängigen freien Mitarbeitern (…Baumbach/Hopt, a.a.O.; für Franchise-Nehmer vgl. KG MDR 74, 144).
- OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07
Verbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes ohne …
Der Beklagte stellte keinen Ein-Mann-Betrieb dar, der mit seiner Person stand und fiel und dem es nicht möglich gewesen wäre, den eigenen Ausfall durch anderweitige Geschäftstätigkeit zu kompensieren (zu einem solchen Fall OLG München, NJW-RR 1998, 393 ff). - OLG Stuttgart, 20.11.2006 - 6 U 23/06
Haftung beim finanzierten Immobilienfondsbeitritt: Zur Haustürsituation beim …
Es ist also zu prüfen, ob die Klausel bei scheinbar kundenfeindlichster Auslegung wegen Verstoßes gegen ein Klauselverbot unwirksam ist (OLG München, Urteil vom 22. Januar 1997 - 7 U 4756/96 = NJW-RR 1998, 393;… Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn. 9 zu § 5 AGBG;… Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 305c Rn. 20; in der Tendenz auch BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - XI ZR 65/93 = NJW 1994, 1798). - LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99
Kundenschutzklausel; Wettbewerbsabrede; Arbeitnehmerähnliche Personen
Nach der wohl überwiegenden Ansicht, der sich das Berufungsgericht anschließt, gilt § 74 HGB entsprechend für die Rechtsverhältnisse wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter, weil sie kaufmännischen Angestellten vergleichbar sozial schutzbedürftig sind (BAG, Urteil vom 21.01.1997 - 9 AZR 778/95 - EzA § 74 HGB Nr. 59; OLG München, Urteil vom 22.01.1997 - 7 U 4756/96 - NJW-RR 1998, 393 ff.; LAG Frankfurt, Urteil vom 12.06.1995 - 10 Sa 1159/94 - n. v.; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.12.1993 - 2 U 32/93 - Duden-Hopt, Handelsgesetzbuch, 28. Aufl. § 74 Anm. 1; v. Hoyningen-Huene, a. a. O., § 74 Rdanm.
- LG Köln, 26.05.2005 - 16 O 622/03
Zahlungsanspruch eines freiberuflichen Projektleiters aus einem Rahmenvertrag mit …
Die Vorschrift ist über ihren Wortlaut hinaus nicht nur auf Handlungsgehilfen, sondern wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auf alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlichen Personen sowie auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter anwendbar; fehlt eine Vereinbarung über eine Karenzentschädigung, braucht sich ein solcher Mitarbeiter nicht an das Wettbewerbsverbot zu halten und fehlt es zugleich an einer Grundlage für eine Vertragsstrafe (vgl. BGH NJW 2003, 1864; OLG Köln - 27 U 19/04 -, bei den Akten; OLG München, NJW-RR 1998, 393).Mag die Strafe ihrer Höhe nach an sich noch in angemessenem Verhältnis zu dem durchschnittlichen monatlichen Verdienst des Klägers stehen, so wird durch die vorgenannten Beispiele deutlich, daß sie dennoch bei nur ganz geringfügigen Verstößen, welche nach dem Vertragswortlaut ebenfalls sanktioniert sind, exorbitant und unangemessen wäre (vgl. hierzu OLG München, NJW-RR 1998, 393).
- OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 9 U 129/99
Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters; Formularmäßige Vereinbarung …
Auch unter Einbeziehung etwaiger weiterer Provisionen aus diesem Geschäft - für die es hier indes an konkretem Vortrag der Beklagten fehlt - beträgt die Vertragsstrafe damit rund das 15-fache der Provision und ist deswegen übermäßig (BGH ZIP 1998, 1159; OLG München NZG 1998, 113). - OLG Köln, 02.03.2006 - 12 U 73/05
Wrksamkeit der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ohne …
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