Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 302 InsO
Negative Feststellungsklage, Restschuldbefreiung, Verurteilung, Steuerstraftat, Streitgegenstand - IWW
§ 302 InsO
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Umgang mit "Verbindlichkeiten des Schuldners aus dem Steuerschuldverhältnis" i. S. d. § 302 Nr. 1 InsO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 302
Rechtsweg für eine Klage auf Feststellung, dass eine Forderung nicht von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang der Erteilung der Restschuldbefreiung
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Zur ausgenommenen Steuerforderung nach § 302 Nr. 1, 3. Alt InsO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Umfang der Erteilung der Restschuldbefreiung
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 10.07.2017 - 25 O 331/16
- OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17
Papierfundstellen
- MDR 2019, 446
- NZI 2019, 337
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- BGH, 10.10.2013 - IX ZR 30/13
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Zulässigkeit einer negativen …
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17
Spiegelbildlich dazu hat der Schuldner ein Interesse an der Feststellung, dass diese Forderung der Restschuldbefreiung unterfällt (vgl. BGH NZI 2013, 1025, 1026 Rn. 6 und 7 m.w.N.;… Vallender in: Kraemer/Vallender/Vogelsang, Handbuch zur Insolvenz, 85. Lieferung 2018, Kapitel 18, Rn. 135).Er bietet aber nicht den gleich effektiven Rechtsschutz wie die Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO (BGH NZI 2013, 1025, 1026, Rn. 8 ff.).
Rn. 43 Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BGH (ZinsO 2009, 279; ZinsO 2013, 2206), dass ein Schuldner zulässig eine negative Feststellungklage erheben kann, um festzustellen, dass eine dem Grunde nach nicht bestrittene angemeldete Forderung nicht eine solche aus unerlaubter Handlung ist (§ 302 Nr. 1, 1. Alt. InsO).
- BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05
Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei …
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17
Nach der Rechtsprechung des BGH (NZI 2007, 647 - juris - unter Rn. 12 m.w.N.; bestätigt durch BGH NZI 2009, 242; BGH NJW 2013, 388) kann eine positive Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist (§ 181 InsO).Wird nach der insolvenzrechtlichen Prüfung der Anspruchsgrund geändert, so bedarf es einer neuen Anmeldung (BGH NZI 2007, 647 - juris - unter Rn. 12 m.w.N.; bestätigt durch BGH NJW 2013, 388).
- BGH, 13.01.2011 - IX ZB 199/09
Restschuldbefreiung: Versagung wegen Steuerhinterziehungen
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17
Denn die Vermeidung von Leistungen an öffentliche Kassen durch unrichtige oder unvollständige Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Insolvenzschuldners kommt häufig in Steuerangelegenheiten durch unrichtige oder unvollständige Angaben vor (vgl. BGHZ 156, 139 = NZI 2003, 662, BGH NZI 2006, 249; BGH NZI 2010, 576; BGH NZI 2011, 149).Denn Abs. 1 Nr. 1 kommt im Verhältnis zu Abs. 1 Nr. 2 keine Sperrwirkung zu (BGH NZI 2011, 149).
- BGH, 24.05.2017 - 1 StR 176/17
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen zu den verkürzten Steuern und …
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17
Insbesondere die Übernahme einer Schätzung der Finanzbehörden kommt nur dann in Betracht, wenn der Tatrichter diese eigenverantwortlich nachgeprüft hat und von ihrer Richtigkeit auch unter Berücksichtigung der vom Besteuerungsverfahren abweichenden strafrechtlichen Verfahrensgrundsätze (§ 261 StPO) überzeugt ist (vgl. BGH NStZ 2018, 341 - juris - Rn. 4 und 6).Zudem bestimmt allein die im Strafurteil gem. § 267 Abs. 1 StPO niederzulegende Berechnung der Steuerverkürzung den Schuldumfang der Straftat (BGH NStZ 2018, 341).
- BGH, 21.02.2013 - IX ZR 92/12
Verjährungshemmung: Wirkungslosigkeit der auf einer unsubstantiierten …
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17
Die Feststellungsklage kann mithin nicht auf einen anderen Anspruchsgrund als die Anmeldung gestützt werden (so BGH NZI 2013, 388, 390). - BGH, 16.12.2010 - IX ZR 24/10
Restschuldbefreiung: Behandlung einer unterbliebenen oder unvollständigen …
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17
Rn. 51 Zudem ist fraglich, ob auf Grundlage der Rechtsprechung des BGH das Erfordernis einer Verurteilung in den Fällen des § 302 Nr. 1, 3. Alt. InsO eine Frage der Zulässigkeit oder der Begründetheit ist (vgl. BGH ZInsO 2011, 244). - BGH, 22.01.2009 - IX ZR 3/08
Voraussetzung der ordnungsgemäßen Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren …
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17
Nach der Rechtsprechung des BGH (…NZI 2007, 647 - juris - unter Rn. 12 m.w.N.; bestätigt durch BGH NZI 2009, 242; BGH NJW 2013, 388) kann eine positive Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist (§ 181 InsO). - BGH, 18.12.2008 - IX ZR 124/08
Erfordernis einer Klagefristeinhaltung i.R.e. Feststellungsklage des Gläubigers …
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17
Der BGH (NZI 2009, 189, 190) geht bei der Frage der Feststellung, wann das Vorliegen einer unerlaubten Handlung noch geltend gemacht werden kann, davon aus, dass dies noch bis zur Erteilung der Rechtsschuldbefreiung möglich ist. - BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung; …
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17
Denn die Vermeidung von Leistungen an öffentliche Kassen durch unrichtige oder unvollständige Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Insolvenzschuldners kommt häufig in Steuerangelegenheiten durch unrichtige oder unvollständige Angaben vor (vgl. BGHZ 156, 139 = NZI 2003, 662, BGH NZI 2006, 249; BGH NZI 2010, 576; BGH NZI 2011, 149). - BGH, 03.04.2014 - IX ZB 83/13
Insolvenzverfahren: Pflichten des Insolvenzgerichts bei Anmeldung einer Forderung …
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17
Der Schuldner muss sich im Fall einer Vollstreckung dann im Wege der Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO wehren (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1390). - BGH, 18.12.2007 - VI ZR 231/06
Insolvenzgeldzahlung wegen Insolvenzverschleppung: Zur Beweislast bei Bestreiten …
- BGH, 12.01.2006 - IX ZB 29/04
Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben über steuerliche …
- BGH, 06.05.2010 - IX ZB 216/07
Restschuldbefreiung: Glaubhaftmachung einer Leistungsvermeidung durch unrichtige …
- BGH, 01.10.2020 - IX ZR 199/19
Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung des Beruhens einer im …
Rn. 32 b) In der Literatur und der Rechtsprechung wird die Ansicht vertreten, Nebenforderungen wie Zinsen und Säumnis- und Verspätungszuschläge seien nach § 302 Nr. 1 Fall 3 InsO nur dann privilegiert, wenn sie vom Strafurteil erfasst seien, weil allein die vom Strafurteil umfassten Steuerverbindlichkeiten den Umfang der Ausnahme von der Restschuldbefreiung bestimmten (OLG Hamm, NZI 2019, 337, 340;… FK-InsO/Ahrens, 9. Aufl., § 302 Rn. 110; Fuchs, VIA 2018, 25, 27; Schinkel, ZVI 2019, 173, 177; Schädlich/Deutschendorf, NWB 2018, 1756, 1758;… Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2019, § 302 Rn. 16). - FG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 16 K 11072/19
Fristen für die Anmeldung des Attributs "Steuerstraftat" zur Insolvenztabelle - …
Bezüglich der Feststellung des Attributs "Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung" ist der Rechtsweg umstritten (für die Zuständigkeit der Zivilgerichte: OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2018 7 U 58/17, ZInsO 2019, 797, Juris Rn. 27-28; für die Zuständigkeit der Finanzgerichte: BFH…, Urteil vom 07.08.2018 VII R 24/17, ZInsO 2018, 2674, Juris Rn. 16-17).Hingegen hat das OLG Hamm (Urteil vom 14.12.2018 7 U 58/17, ZInsO 2019, 797, Juris Rn. 27-28) für seine Ansicht beachtliche Gründe angeführt.
Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang noch, dass das OLG Hamm bei einer im Zusammenhang mit dem Attribut "Zusammenhang mit Steuerstraftat" erhobenen zivilprozessualen Feststellungsklage dahingehend, dass festgestellt werden sollte, dass es sich "nicht um eine Forderung handelt, die gem. § 302 Nr. 1 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist", im Gegensatz zum Kläger keine Bedenken gegen die Formulierung des Gegenstands der Feststellung hat (OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2018 7 U 58/17, ZInsO 2019, 797, Juris Rn. 10, 16 und passim).
Das Gericht nimmt insoweit zur Bezug auf die ausführlichen und zutreffenden Erwägungen des OLG Hamm (Urteil vom 14.12.2018 7 U 58/17, ZInsO 2019, 797, Juris Rn. 51-54: "unbegrenztes Nachforderungsrecht des Fiskus").
Ob die rechtskräftige Verurteilung (schon) bis zum Schlusstermin oder (nur) bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung erfolgt sein muss (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2018 7 U 58/17, ZInsO 2019, 797, Juris Rn.71-88), kann offen bleiben, denn die Verurteilung erfolgte hier vor beiden Zeitpunkten.
Die Gegenansicht (OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2018 7 U 58/17, ZInsO 2019, 797, Juris Rn. 68-70), die primär auf praktische Probleme verweist, vermag damit nicht zu überzeugen.
- BFH, 28.06.2022 - VII R 23/21
Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten
Denn auch steuerliche Nebenleistungen nach § 3 Abs. 4 AO, die nicht im Strafbefehl bzw. im Urteil enthalten sind, werden von § 302 Nr. 1 InsO erfasst (vgl. Senatsurteil in BFHE 262, 208, BStBl II 2019, 19, Rz 28; BGH-Urteil in HFR 2021, 99, Rz 33; anderer Ansicht Pape, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht --ZInsO-- 2021, 221, 230; Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 14.12.2018 - 7 U 58/17, ZInsO 2019, 797).
- LG Arnsberg, 14.04.2025 - 2 O 384/24
Rechtsweg bei Anmeldung des Attributs der Restschuldbefreiungsfestigkeit einer …
Der Streit über die Berechtigung des Widerspruchs gegen die Anmeldung des Attributs der Restschuldbefreiungsfestigkeit einer Insolvenzforderung aus einem Steuerschuldverhältnis, im Zusammenhang mit dem der Schuldner wegen einer Steuerstraftat verurteilt wurde (§ 302 Nr. 1 Vsr. 4 InsO), zur Insolvenztabelle ist nicht vor den Zivilgerichten, sondern den mit der Abgabenordnung befassten Gerichtsbarkeiten zu führen (Anschluss an BFH v. 07.08.2018 - VII R 24/17 + 25/17 - Juris-Tz. 17; BFH v. 28.06.2022 - VII R 23/21 - Juris-Tz. 34; Ablehnung von OLG Hamm v. 14.12.2018 - 7 U 58/17 - Juris-Tz. 28), da die höchstrichterliche Erstreckung des Attributs auf die steuerlichen Nebenforderungen (…BFH v. 07.08.2018 aaOTz. 28; BGH v. 01.10.2020 - IX ZR 199/19 - Juris-Tz. 30 ff;… anderer Auffassung OLG Hamm aaO Tz. 57, 69) dazu führt, dass steuerrechtliche Fragen den Schwerpunkt der Prüfung bilden.2.Rn. 14 Nach der (wegen § 17a Abs. 5 GVG obiter ergangenen) Rechtsprechung des hiesigen Obergerichts ist für die Klage des Steuerschuldners auf die negative Feststellung der Restschuldbefreiungsfestigkeit (also auf die Feststellung, dass die Forderung der Restschuldbefreiung unterliegt) der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben, da der Prüfungskanon den Aufgaben der Zivilgerichtsbarkeit näher stehe (OLG Hamm v. 14.12.2018 - 7 U 58/17 - Juris-Tz. 28).
Die zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts in Hamm enthielt die weitere Rechtsansicht, von der Restschuldbefreiungsfestigkeit sei nur der "Gegenstand der Verurteilung" erfasst, unter anderem nicht aber "Zinsen […], wenn diese in der Verurteilung nicht aufgeführt worden sind" (OLG Hamm v. 14.12.2018 - 7 U 58/17 - Juris-Tz. 57, 69).
- FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2025 - 16 K 16133/24
Ein irisches Insolvenzverfahren ist hinsichtlich deutscher Steuerforderungen, die …
Denn auch steuerliche Nebenleistungen nach § 3 Abs. 4 AO, die nicht im Strafbefehl bzw. im Urteil enthalten sind, werden von § 302 Nr. 1 InsO erfasst (vgl. BFH Urteil in BFHE 262, 208, BStBl II 2019, 19, Rz 28; BGH-Urteil in HFR 2021, 99, Rz 33; anderer Ansicht Pape, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht -ZInsO- 2021, 221, 230; Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 14.12.2018 - 7 U 58/17, ZInsO 2019, 797). - FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2025 - 16 K 16133/24
Sachgebiet: Abgabenordnung Überschrift: Bei Steuerhinterziehung irisches …
Denn auch steuerliche Nebenleistungen nach § 3 Abs. 4 AO, die nicht im Strafbefehl bzw. im Urteil enthalten sind, werden von § 302 Nr. 1 InsO erfasst (vgl. BFH Urteil in BFHE 262, 208, BStBl II 2019, 19, Rz 28; BGH-Urteil in HFR 2021, 99, Rz 33; anderer Ansicht Pape, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht --ZInsO-- 2021, 221, 230; Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 14.12.2018 - 7 U 58/17, ZInsO 2019, 797). - AG Kerpen, 04.05.2022 - 151 F 63/21 Könnte die Antragsgegnerin als Gläubigerin auch nach Erlass der Restschuldbefreiung über den Weg einer Feststellungsklage erreichen, dass Forderungen nicht unter § 301 InsO fallen, sondern unter § 302 Nr. 1 InsO, würde dies für den Schuldner eine erhebliche Härte bedeuten; denn trotz Erfüllung aller seiner sich aus dem Insolvenzverfahren ergebenden Verpflichtungen wäre der Schuldner der Gefahr ausgesetzt, dass auch nach der Restschuldbefreiung unerwartet Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden (so auch Urteil des OLG Hamm v. 14.12.2018, Az. 7 U 58/17, MDR 2019, 446, zitiert nach juris.de, dort Rn. 34).
- KG, 10.10.2025 - 14 W 36/25
Isolierter Widerspruch eines Schuldners gegen den privilegierten Rechtsgrund der …
Rn. 14 Einerseits wird vertreten, die negative Feststellungsklage, dass eine Forderung nicht nach § 302 Nr. 1, 3. Fall InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist, gehöre in die Zuständigkeit der Zivilgerichte (OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2018, 7 U 58/17, NZI 2019, 337 Rn. 22 - nur obiter dictum, da die Zulässigkeit des Rechtswegs dort wegen § 17a Absatz 5 GVG nicht zu prüfen war; Hain VIA 2021, 33;… K. Schmidt/Jungmann, InsO 20. Aufl. 2023 § 185 Rn. 3 mwN; Schmittmann DZWIR 2021, 86, 88; ders. InsBüro 2014, 159, 162; nicht entschieden wegen § 17a Absatz 5 GVG von BGH…, Urteil vom 01.10.2020, IX ZR 199/19, NZI 2021, 36 Rn. 6;… OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 50617 Rn. 22).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 23.01.2019 - 7 U 58/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Fahrerschutzversicherung: Nicht-Geltung von Gefahrerhöhungsregeln bei Vertragsstrafeklauseln
- versicherungsrechtsiegen.de
Fahrerschutzversicherung - Anspruchsübergang auf gesetzlichen Unfallversicherer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 30.03.2017 - 2 O 98/15
- OLG Frankfurt, 23.01.2019 - 7 U 58/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 7 U 33/13
Allgemeine Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrtversicherung: Sanktionierung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2019 - 7 U 58/17
Aus der Klausel ist jedoch nicht zweifelfrei ersichtlich, ob der Versicherer bei Vereinbarung einer möglichen Vertragsstrafe auf die gesetzlichen Vorschriften bei Gefahrerhöhung verzichtet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2013 - 7 U 33/13 - zit. n. Juris). - BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 149/03
Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2019 - 7 U 58/17
Das Transparenzgebot schließt das Bestimmtheitsgebot ein und verlangt, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschrieben werden, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen (BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 149/03 - zit. n. Juris). - BGH, 21.04.2004 - IV ZR 113/03
Leistungspflichten des Reise- und des privaten Krankenversicherers bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2019 - 7 U 58/17
Bei der Klausel handelt es sich nicht um eine der Inhaltskontrolle entzogene Leistungsbeschreibung, sondern sie schränkt die zunächst umfassend erteilte Leistungszusage nachträglich ein (vgl. zu einer in einer Reiseversicherung enthaltenen Subsidiaritätsklausel siehe BGH, Urteil vom 21.04.2004 - IV ZR 113/03 - zit. n. Juris;… vgl. auch Fajen, Die Subsidiaritätsklausel im Versicherungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der qualifizierten Subsidiaritätsklausel, in: VersR 2013, S. 973).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 58/17 |
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 17.07.2018 - 7 U 58/17 |
Kurzfassungen/Presse
- ciper.de (Kurzinformation)
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Mammakarzinom Diagnose, 200.000,-Euro
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 18.02.2021 - 7 U 58/17 |
Kurzfassungen/Presse
- ciper.de (Kurzinformation)
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Mammakarzinom Diagnose, 200.000,-Euro
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 28.05.2018 - 7 U 58/17 |
Verfahrensgang
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