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Rechtsprechung
   OLG München, 23.02.1994 - 7 U 5904/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5084
OLG München, 23.02.1994 - 7 U 5904/93 (https://dejure.org/1994,5084)
OLG München, Entscheidung vom 23.02.1994 - 7 U 5904/93 (https://dejure.org/1994,5084)
OLG München, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 7 U 5904/93 (https://dejure.org/1994,5084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 HKO 21728/92
  • OLG München, 23.02.1994 - 7 U 5904/93

Papierfundstellen

  • BB 1994, 735
  • DB 1994, 828
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen …

    Auszug aus OLG München, 23.02.1994 - 7 U 5904/93
    Die Klage ist zulässig (§ 256 ZPO ), da der Kläger bei Klageerhebung etwaige Ansprüche aus dem Dienstvertrag noch nicht vollständig beziffern konnte (vgl. § 615 Satz 2 BGB ) und er nicht gezwungen war, im Verlauf des Prozesses zur Leistungsklage überzugehen (BGH NJW 84, 1552, 1554).
  • LG Stuttgart, 19.01.2021 - 31 O 54/20
    In einer vorsätzlich falschen bzw. unvollständigen Information liegt eine so grobe Vertrauensverletzung, dass die Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführervertrages (so OLG München, Urteil vom 23. Februar 1994 - 7 U 5904/93 -, juris) wie auch die Abberufung gerechtfertigt ist.
  • OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03

    Kündigung eines Dienstverhältnisses "aus wichtigem Grund"; Als unberechtigt zu …

    Insbesondere bei schweren Verfehlungen ist eine Abmahnung auch bei einem einmaligen Vorfall entbehrlich (…Hachenburg/Stein, aaO; OLG München BB 1994, 735, 736: vorsätzliches Vorenthalten von Informationen; Kündigungsgrund ohne Abmahnung, da sich die Gesellschaft nicht mehr auf die Loyalität des Geschäftsführers verlassen kann).
  • OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16

    Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund

    Ein wichtiger Grund für die Gesellschaft kann je nach den Umständen des Einzelfalls etwa darin liegen, dass ein Geschäftsführer sich Weisungen der Gesellschafterversammlung widersetzt (OLG Nürnberg NZG 2000, 154, 155), gegen die innergesellschaftliche Kompetenzordnung verstößt (BGH, Beschluss vom 10.12.2007, II ZR 289/06, juris Tz. 2) oder den Alleingesellschafter auf dessen Fragen nach dem Stand einzelner Geschäfte unzureichend informiert (OLG München, Urteil vom 23.02.1994, 7 U 5904/93, juris Tz. 8).
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