Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 10.10.2002 - 7 U 82/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 § 852 Abs. 1 (a.F.)
Zur Frage der für den Verjährungsbeginn nach § 852 BGB a.F. hinreichenden Kenntnis eines schädigenden Ereignisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verjährungsfrist für Schadensersatzklagen nach § 852 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Erfolgsaussicht einer Schadensersatzklage; Hinreichende Kenntnis des schädigenden Ereignisses; Abschluss strafrechtlicher Ermittlungen; Kenntnis von ergangenem Haftbefehl; Weitere ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verjährungsfrist beginnt mit Kenntnis einer strafrechtrechtlichen Verurteilung! (IBR 2003, 1054)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 26.04.2001 - 6 O 42/00
- OLG Schleswig, 10.10.2002 - 7 U 82/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95
Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger; …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2002 - 7 U 82/01
Weil die Klägerin einen Anspruch aus einem gesetzlichen Forderungsübergang nach § 116 SGB X geltend macht, ist auf ihre Kenntnis und nicht auf die der Geschädigten abzustellen (BGH NJW 1996, 2508). - BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89
Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß
Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2002 - 7 U 82/01
Auch wenn die Gleichstellung eines "sich grob fahrlässigen Verschließens vor einer Kenntnis" mit der nach § 852 Abs. 1 BGB (a.F.) geforderten "positiven Kenntnis" nur in Ausnahmefällen zulässig sein kann, sieht der Senat keinen Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (WM 1990, 642), nach der der Kläger nicht verpflichtet war, den Strafprozess mit Blick darauf zu verfolgen, nach dessen rechtskräftigem Abschluss alsbald die für eine Schadensersatzklage erforderlichen Informationen zu erhalten; um eine solche Verpflichtung ging es bei der Klägerin nicht; sie hatte vielmehr mit ihrer Aktenanforderung vom 16. August 1994 die Kenntnis erhalten, dass Revision eingelegt worden war, dass mithin ein Urteil im Strafverfahren ergangen war, das bei der Verurteilung des Beklagten (was durch einfache Nachfrage zu erfahren gewesen wäre) eine erfolgversprechende Schadensersatzklage begründete. - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 280/90
Kenntnisstand eines Betrugsopfers
Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2002 - 7 U 82/01
Bei strafrechtlichen Ermittlungen besteht die hinreichende Erfolgsaussicht einer Schadensersatzklage grundsätzlich erst nach Abschluss der Ermittlungen, also mit hinreichendem Tatverdacht (BGH VersR 1983, 273); bei Kenntnis von einem ergangenen Haftbefehl, der lediglich einen dringenden Tatverdacht belegt, müssen neben dem Haftbefehl weitere Erkenntnisquellen in Bezug auf die Schädigungshandlung vorliegen (BGH WM 1991, 2135). - OLG Hamm, 19.01.1994 - 32 U 95/93
Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist des § 852 BGB
Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2002 - 7 U 82/01
Weil die Fortbildung des Rechts bzw. die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (gerade im Hinblick auf die oben genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs und die abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, NJW-RR 1994, 866; vgl. aber auch OLG München, VersR 2000, 505) eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erfordert, ist die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2. ZPO zuzulassen. - OLG München, 29.04.1998 - 21 U 6082/97
Verjährungsbeginn bei Verkehrssicherungspflichtverletzung
Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2002 - 7 U 82/01
Weil die Fortbildung des Rechts bzw. die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (gerade im Hinblick auf die oben genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs und die abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, NJW-RR 1994, 866; vgl. aber auch OLG München, VersR 2000, 505) eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erfordert, ist die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2. ZPO zuzulassen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2008 - 10 Sa 698/07
Verjährung wettbewerbswidriger Handlungen nach dem UWG
Weder in der von der Berufung zitierten Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein vom 10.10.2002 (7 U 82/01) noch in dem anschließenden Revisionsurteil des BGH vom 14.10.2003 (VI ZR 379/02 - NJW 2004, 510-511) wurde der fallübergreifende Rechtssatz aufgestellt, dass bei strafrechtlichen Ermittlungen die hinreichende Erfolgsaussicht einer Schadensersatzklage grundsätzlich erst nach Abschluss der Ermittlungen bestehe.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.02.2002 - 7 U 82/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Rückgewähr von Geldbeträgen im Rahmen einer Vermittlung von Geldanlagegeschäften oder Kreditgeschäften zwischen kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften; Empfängerhorizont des Zahlungsempfängers bei sogenannten Anweisungsfällen; Dissens bei der Vornahme einer ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 812
Direktkondiktion bei fehlender zurechenbarer Anweisung
Verfahrensgang
- LG Aachen, 13.06.2001 - 4 O 298/00
- OLG Köln, 28.02.2002 - 7 U 82/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00
Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender …
Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 7 U 82/01
Der Empfängerhorizont des Zahlungsempfängers vermag die fehlende Tilgungs- und Zweckbestimmung des scheinbar Anweisenden "nicht zu ersetzen" (BGH NJW 2001, 1855, 1856; zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Im zuletzt genannten Fall fehlt es an einer "Leistung" sowohl im Deckungs- als auch im Valutaverhältnis mit der Folge, dass der Zahlende vom Empfänger die Herausgabe im Wege der Nichtleistungskondiktion (…§ 812 Abs. 1, S. 1 BGB 2. Alt.) verlangen kann (BGH NJW 2001, 1855, 1856).
- BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61
Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont, …
Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 7 U 82/01
Maßgebend ist auch für den Empfängerhorizont nicht die subjektive Vorstellung des Empfängers, die das Resultat fehlerhafter Schlussfolgerungen sein kann, sondern eine objektive Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der dem Empfänger bekannten und erkennbaren Umstände (BGHZ 40, 272, 278). - BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Bereicherungsausgleich bei wegen Geschäftsunfähigkeit nichtiger Anweisung
Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 7 U 82/01
Im übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass sich ein Bankkunde (Anweisender) die Zahlung seiner Bank (Angewiesene) an einen Dritten nur dann als eigene Leistung zurechnen lassen muss, wenn er die Bank zu der Zahlung "veranlasst" hat (BGH NJW-RR 1990, 1200, 1201), und dass eine Zurechnung jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn es "von vornherein" an einer wirksamen Anweisung fehlt (BGHZ 111, 382, 384). - BGH, 20.06.1990 - XII ZR 93/89
Bereicherungsausgleich bei gefälschtem Überweisungsauftrag
Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 7 U 82/01
Im übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass sich ein Bankkunde (Anweisender) die Zahlung seiner Bank (Angewiesene) an einen Dritten nur dann als eigene Leistung zurechnen lassen muss, wenn er die Bank zu der Zahlung "veranlasst" hat (BGH NJW-RR 1990, 1200, 1201), und dass eine Zurechnung jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn es "von vornherein" an einer wirksamen Anweisung fehlt (BGHZ 111, 382, 384).
- OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 165/01
Verdeckte Kettengeschäfte im interkommunalen Liquiditätsaustausch: …
Rn. 40 Die Betrachtungsweise der Beklagten, dass sie die Zahlung von DM 5.000.000,00 als Leistung vom Landratsamt Os. und der Stadt M. angesehen hat, die durch die Zahlung von ihren Verbindlichkeiten frei geworden und damit auf Kosten des Klägers ungerechtfertigt bereichert sind, berücksichtigt nicht den Gedanken des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung (OLG Köln, Urteil vom 28.02.2002, 7 U 82/01; Brandenburgisches OLG Urteil vom 15.01.2002, 6 U 74/01). - LG Köln, 06.07.2004 - 3 O 686/03
Teilklage einer Stadt auf Zahlung einer Kapitalnutzungsentschädigung; …
Ausnahmsweise kann einem Angewiesenen auch ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den - tatsächlichen - Zahlungsempfänger (als sogenannte Nichtleistungskondiktion) zustehen, wenn es an einer wirksamen Anweisung von vornherein fehlt, wozu auch der - für das Betrugssystem des Finanzmaklers L3 charakteristische - Fall gehört, dass der an einen bestimmten Empfänger bewirkten Zahlung nur scheinbar eine Anweisung zu Grunde lag, weil der Dritte, dem der Bereicherungsgläubiger damit (durch Tilgung seiner Verbindlichkeit gegenüber dem Empfänger) etwas zuwenden wollte, in Wirklichkeit gar keine Anweisung und Tilgungsbestimmung getroffen hatte (BGHZ 152, 307 = BGH, NJW 2003, 582 m.w.N.; vgl. OLG Köln, BKR 2002, 474).
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