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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.11.2011 - 7 U 82/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1531
OLG Stuttgart, 10.11.2011 - 7 U 82/11 (https://dejure.org/2011,1531)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.11.2011 - 7 U 82/11 (https://dejure.org/2011,1531)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. November 2011 - 7 U 82/11 (https://dejure.org/2011,1531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Beratungspflichten des Versicherers bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages nach den Policebedingungen Wealthmaster Noble

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beratungspflichten des Versicherers bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages nach den Policebedingungen Wealthmaster Noble

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 747
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (28)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2011 - 7 U 82/11
    Rn. 134 Da es sich bei den im Versicherungsschein genannten "regelmäßigen Auszahlungen" um keine Überschussbeteiligung nach § 153 VVG handelt (vgl. BGHZ 147, 373 = VersR 2001, 839 m. w. N.), rechnet der Versicherungsnehmer nicht mit erheblichen Unsicherheiten, ob überhaupt und gegebenenfalls in welcher Höhe die konkret vereinbarten Auszahlungen oder eine Schlusszahlung am Vertragsende erfolgen.

    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Bedingung die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGH VersR 2001, 839; BGH, VersR 2008, 816; BGH VersR 2009, 1622).

    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klauseln die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGHZ 147, 373 = NJW 2001, 2012; BGHZ 141, 137 = NJW 1999, 2279 m. w. N.).

    Vor allem hätte die Beklagte beispielsweise mit Hilfe von Schaubildern das Zusammenspiel und die Grenzen der einzelnen Mechanismen ohne große Mühe einfach erläutern können, statt den Kläger als Versicherungsnehmer mit dem angerichteten Klauselwirrwarr alleine zu lassen (vgl. BGHZ 147, 373 = NJW 2001, 2012).

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2011 - 7 U 82/11
    Denn eine ergänzende Vertragsauslegung zur Schließung einer sich aus der Unwirksamkeit der verwendeten AGB ergebenden Lücke ist nach der Grundkonzeption des § 306 Abs. 1 und Abs. 2 BGB lediglich dann vorzunehmen, wenn sich bei Durchführung des ohne die unwirksamen Klauseln verbleibenden Vertragsrestes grob unbillige und unangemessene Ergebnisse zeigen würden (vgl. BGHZ 164, 297 = NJW 2005, 3559).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2011 - 7 U 82/11
    Dagegen muss der Verwender einer unzulässigen Formularbestimmung im Rahmen dessen, was noch als angemessene Lösung anzusehen ist, sich gegebenenfalls mit der für ihn ungünstigen Rechtsfolge begnügen, die der ersatzlose Wegfall der von ihm verwendeten unzulässigen Klausel zur Folge hat (vgl. BGHZ 177, 186 = NJW 2008, 2840; BGHZ 143, 103 = NJW 2000, 1110).
  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2011 - 7 U 82/11
    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt daher erst dann in Betracht, wenn sich die mit dem Wegfall einer unwirksamen Klausel entstehende Lücke nicht durch dispositives Gesetzesrecht füllen lässt und dies zu einem Ergebnis führt, das den beiderseitigen Interessen nicht mehr in vertretbarer Weise Rechnung trägt, sondern das Vertragsgefüge völlig einseitig zu Gunsten des Kunden verschiebt (vgl. BGHZ 176, 244 = NJW 2008, 2172).
  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 181/07

    Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2011 - 7 U 82/11
    Dagegen muss der Verwender einer unzulässigen Formularbestimmung im Rahmen dessen, was noch als angemessene Lösung anzusehen ist, sich gegebenenfalls mit der für ihn ungünstigen Rechtsfolge begnügen, die der ersatzlose Wegfall der von ihm verwendeten unzulässigen Klausel zur Folge hat (vgl. BGHZ 177, 186 = NJW 2008, 2840; BGHZ 143, 103 = NJW 2000, 1110).
  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2011 - 7 U 82/11
    Einseitige Bestimmungsvorbehalte sind nach § 315 BGB mit dem Transparenzgebot nur vereinbar, soweit sie bei unsicherer Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sind, sowie Anlass, Richtlinien und Grenzen der Ausübung möglichst konkret angeben (vgl. BGH NJW 2000, 651 [juris Rn. 18]).
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2011 - 7 U 82/11
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klauseln die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGHZ 147, 373 = NJW 2001, 2012; BGHZ 141, 137 = NJW 1999, 2279 m. w. N.).
  • BGH, 30.09.2009 - IV ZR 47/09

    Wirksamkeit einer Klausel in einer Neuwertversicherung; Weniger als 40% des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2011 - 7 U 82/11
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Bedingung die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGH VersR 2001, 839; BGH, VersR 2008, 816; BGH VersR 2009, 1622).
  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 241/04

    Formularmäßiger Ausschluss der Berücksichtigung von behördlichen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2011 - 7 U 82/11
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Bedingung die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGH VersR 2001, 839; BGH, VersR 2008, 816; BGH VersR 2009, 1622).
  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 103/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2011 - 7 U 82/11
    Die durch den Senat dabei geäußerte Rechtsauffassung machte weder die Ergänzung des Sachvortrags der Beklagten noch einen neuen Beweisantritt notwendig, so dass der Beklagten der beantragte Schriftsatznachlass nach § 139 Abs. 5 ZPO nicht zu gewähren war (vgl. BGH NJW-RR 2007, 17).
  • OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10

    Lebensversicherungsvertrag: Haftung des Versicherers bei fehlerhafter Beratung …

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für …

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf …

  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 51/93

    Zulässigkeit des Übergangs von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des …

  • BGH, 22.02.1995 - IV ZR 58/94

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages

  • BGH, 18.02.2009 - IV ZR 11/07

    Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für die …

  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 80/95

    Zulässigkeit der Klageänderung bei Übergehen vom Antrag auf Herausgabe einer …

  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten …

  • BGH, 09.05.1990 - IV ZR 51/89

    Vorschriftwidriger Umgang mit brennbaren und explosiven Stoffen

  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

  • BGH, 09.10.1961 - III ZR 118/60

    Feststellungsinteresse und Anspruchsverringerung (§ 12 StVG)

  • BGH, 07.03.1966 - II ZR 225/63

    Feststellungsklage gegen die Feuerversicherung auf Versicherungsschutz - …

  • RG, 30.06.1936 - III 238/239/35

    1. Kann bei der Klage auf Feststellung einer Schadensersatzverpflichtung das …

  • RG, 13.05.1930 - III 291/29

    1. Ist bei der Klage eines Volksschullehrers gegen den Preußischen Staat auf …

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   OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 7 U 82/11   

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