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| VGH Hessen, 13.10.1994 - 7 UE 1982/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 Abs 1 WHG, § 15 Abs 4 S 2 Nr 1 WHG, § 15 Abs 4 S 1 WHG, § 379 WasG PR, § 380 WasG PR
(Widerruf eines alten Wasserrechts (hier: für den Betrieb einer Wasserkraftanlage) wegen langjähriger Nichtausübung; zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Ermessensentscheidung im Falle des WHG § 15 Abs 4 S 2 Nr 1) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 13.06.1991 - 3 E 751/89
- VGH Hessen, 13.10.1994 - 7 UE 1982/91
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.11.1993 - 7 B 114.93
Wasserrecht - Widerruf - Bestandsschutz - Wiederaufnahme - Nichtausübung des …
Auszug aus VGH Hessen, 13.10.1994 - 7 UE 1982/91
§ 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG soll der Wasserbehörde ermöglichen, den Wasserschatz, an dem ein nutzlos gewordenes Recht eines Privaten besteht, durch Beseitigung dieses Rechts wieder uneingeschränkt für die Allgemeinheit verfügbar zu machen und so für eine möglichst zweckmäßige Ausnutzung dieses Schatzes zu sorgen (BVerwG, B. v. 29.11.1993 - 7 B 114.93 -, NVwZ 1994, 783 = ZfW 1994, 394, u. Hess. VGH, U. v. 14.02.1986 - 7 UE 1574/84 -, jeweils unter Hinweis auf Gieseke/Wiedemann/Czychowski, a.a.O., § 12, Rdnr. 6).Denn Veranlassung hierzu hätte für den Beklagten allenfalls dann bestanden, wenn in absehbarer Zeit mit einer Wiederaufnahme der Benutzung zu rechnen gewesen wäre (BVerwG, B. v. 29.11.1993 - 7 B 114.93 -, a.a.O.;… vgl. ferner Gieseke/Wiedemann/Czychowski, a.a.O., § 12, Rdnr. 6 b).
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.1984 - 5 S 705/82
Wasserrecht; Voraussetzungen für die Entziehung alter Rechte; Benutzung
Auszug aus VGH Hessen, 13.10.1994 - 7 UE 1982/91
Rn. 34 Drittens haben der Kläger und sein Rechtsvorgänger die Gewässerbenutzung seit 1930 ununterbrochen - und damit über einen zusammenhängenden Zeitraum von weit mehr als den vom Gesetz verlangten drei Jahren - nicht ausgeübt; seit dem vor 1970 erfolgten Abbau des Wasserrades war eine solche Benutzung ohnehin nicht mehr möglich, so dar die Nichtausübung auch beim Ergehen der Verwaltungsentscheidungen fortbestand (vgl. zu diesem Erfordernis VGH Baden-Württemberg, U. v. 15.03.1984 - 5 S 705/82 AgrarR 1985, 178 = ZfW 1985, 109) und überdies sogar jetzt noch andauert.
- VG Augsburg, 27.01.2015 - Au 3 K 14.185
Alte Rechte und Befugnisse; Erlöschen; Inhalt und Umfang; Widerruf; …
Rn. 82 (1) Die diesbezügliche verwaltungsgerichtliche Prüfung ist darauf beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (§ 114 VwGO; vgl. HessVGH, B.v. 13.10.1994 - 7 UE 1982/91 - juris Rn. 35).Ein konkretes öffentliches Interesse am Widerruf ist mithin für die Anwendung der Vorschrift nicht erforderlich; es genügt die Absicht, die allgemeine öffentlich-rechtliche Benutzungsordnung für das betreffende Gewässer wiederherzustellen (…siehe zum Ganzen: BVerwG, B.v. 29.11.1993 - 7 B 114/93 - juris Rn. 4; HessVGH, B.v. 13.10.1994 - 7 UE 1982/91 - juris Rn. 36;… OVG Saarland, B.v. 20.8.2010 - 1 A 214/10 - juris Rn. 15/17;… VG Saarland, U.v. 12.5.2010 - 5 K 611/09 - juris Rn. 40;… VG Ansbach, U.v. 16.1.2008 - AN 9 K 07.840 - juris Rn. 25 f.;… VG Regensburg, U.v. 9.9.1999 - RN 7 K 97.1268 - juris Rn. 27; jeweils zu § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG a.F.).
Hierfür müssen jedoch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die auf den Realitätsgehalt der Wiederaufnahme schließen lassen (etwa das Vorhandensein funktionstüchtiger Anlagen für die Gewässerbenutzung); bloße Absichtserklärungen durch den Berechtigten sind nicht ausreichend (…OVG NW, B.v. 16.6.2003 - 20 A 2844/02 - juris Rn. 5; HessVGH, B.v. 13.10.1994 - 7 UE 1982/91 - juris Rn. 37-39;… VG Ansbach, U.v. 16.1.2008 - AN 9 K 07.840 - juris Rn. 26; jeweils zu § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG a.F.).
- VG Freiburg, 24.05.2007 - 4 K 638/06
Voraussetzungen für den Widerruf eines länger nicht ausgeübten Wasserrechts
Mit dieser Vorschrift soll die Wasserbehörde in die Lage versetzt werden, den (primär gemeinnützigen) Wasserschatz, an dem ein nutzlos gewordenes Recht eines Privaten besteht, der Allgemeinheit wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen und so für eine möglichst zweckmäßige Ausnutzung dieses Schatzes zu sorgen ( so zur vergleichbaren Rechtslage nach § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG: BVerwG, Beschluss vom 29.11.1993, NVwZ 1994, 783, und Hess VGH, Beschluss vom 13.10.1994 - 7 UE 1982/91 - OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 02.02.1988, NVwZ 1988, 545; VG München, Urteil vom 05.04.2004 - M 2 K 04.4576 -) .Dieser Vorschrift liegt (auch) zugrunde, dass eine anderweitige Nutzungsmöglichkeit nicht durch ein nicht ausgeübtes Recht versperrt werden darf ( Hess VGH, Beschluss vom 13.10.1994, a.a.O., m.w.N. ) Auf welchen Gründen die Nichtausübung des Wasserrechts beruht, insbesondere ob sie auf einem Verschulden des Wasserrechtsinhabers beruht oder nicht, ist für einen entschädigungslosen Widerruf nach dieser Vorschrift ohne Bedeutung ( BVerwG, Beschluss vom 06.09.1995, NVwZ-RR 1996, 193;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 8. Aufl. 2003, § 15 RdNr. 14a unter Hinweis auf § 12 RdNr. 6b, m.w.N. ).
Davon, dass der Kläger in absehbarer Zeit von seinem Wasserrecht wieder Gebrauch machen will, konnte jedoch in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums F. vom 17.02.2006 ( vgl. hierzu Hess VGH, Beschluss vom 13.10.1994, a.a.O, m.w.N.) nicht ausgegangen werden.
- VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13
Widerruf eines alten Wasserrechts
Somit ist ein konkretes öffentliches Interesse am Widerruf für die Anwendung der Widerrufsvorschrift nicht erforderlich; es genügt die Absicht, die allgemeine öffentlich-rechtliche Benutzungsordnung für das Gewässer wieder herzustellen (so auch Hess. VGH, Urteil vom 14. Februar 1986 - 7 UE 1574/84 - Hess. VGH, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 7 UE 1982/91 -, ZfW 1995, 172).
- OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 13 LA 209/19
Alte Rechte; Antrag auf Zulassung der Berufung; Denkmalschutz; Erforderlichkeit; …
Nach dieser Bestimmung können die in § 20 Abs. 1 WHG aufgeführten "alten Rechte und alten Befugnisse" ohne Entschädigung widerrufen werden, soweit dies nicht schon nach dem vor dem 1. März 2010 geltenden Recht zulässig war (vgl. zu diesem Vorbehalt, der keinen Nachrang des Widerrufs nach § 20 Abs. 2 Satz 2 WHG begründen soll: Hessischer VGH, Beschl. v. 13.10.1994 - 7 UE 1982/91 -, juris Rn. 33 (zu § 15 Abs. 4 Satz 2 WHG a.F.);… Zöllner, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 29 Rn. 101 (Stand: Mai 2014)), wenn die Benutzung im bisher zulässigen Umfang für den Benutzer nicht mehr erforderlich ist; dies gilt insbesondere, wenn der zulässige Umfang drei Jahre lang erheblich unterschritten wurde. - OVG Saarland, 20.08.2010 - 1 A 214/10
Ermessensfehlerfreier Widerruf eines alten Wasserrechts wegen dreijähriger …
Rn. 18 ebenso HessVGH, Beschluss vom 13.10.1994 - 7 UE 1982/91 -, juris; Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl., § 12 Rdnrn. 6 und 6b; Knopp in Sieder/Zeitler/Dahme, WHG - Stand: August 2008 -, § 12 Rdnr. 25; Dahme in Sieder/Zeitler/Dahme, a.a.O., § 15 Rdnr. 28, und Pape in Landmann/Rohmer, Umweltrecht - Stand: September 2004 -, Band III, § 15 WHG Rdnr. 87. - VG Kassel, 19.01.2010 - 7 K 1511/07
Widerruf eines Wiesenbewässerungsrechts
Allerdings liegt es im Ermessen der Wasserbehörde, trotz der langjährigen Nichtausübung der Benutzung vom Widerruf eines alten Rechts abzusehen, wenn in absehbarer Zeit mit der Wiederaufnahme der Benutzung zu rechnen ist (HessVGH, B. v. 13.10.1994 - 7 UE 1982/91 - juris;… BVerwG, B. v. 29.11.1993 - 7 B 114.93 - NVwZ 1994, S. 783 f. = juris).
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