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Rechtsprechung
   FG Hessen, 26.05.2011 - 7 V 2951/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23950
FG Hessen, 26.05.2011 - 7 V 2951/10 (https://dejure.org/2011,23950)
FG Hessen, Entscheidung vom 26.05.2011 - 7 V 2951/10 (https://dejure.org/2011,23950)
FG Hessen, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 7 V 2951/10 (https://dejure.org/2011,23950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzungsverjährungsfrist; Haftung; Steuerhinterziehung; Vertretener - Haftung des Vertretenen bei Steuerhinterziehung eines für ihn gem. § 35 AO Handelnden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des Vertretenen für einen gem. § 35 AO Handelnden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Der Vertretene haftet nach § 70 AO in Folge der auf ihn als aufnehmenden Rechtsträger erfolgten Verschmelzung bei Steuerhinterziehung für den für ihn gem. § 35 AO Handelnden; Haftung des Vertretenen nach § 70 AO in Folge der auf ihn als aufnehmenden Rechtsträger erfolgten ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.08.2010 - V R 13/09

    Haftung des Lieferers in einem Umsatzsteuerkarussell gemäß § 71 AO - …

    Auszug aus FG Hessen, 26.05.2011 - 7 V 2951/10
    Eine rechtliche Verfügungsmacht besteht auch dann, wenn der Verfügungsberechtigte die Pflichten des gesetzlichen Vertreters mittelbar erfüllen lassen kann (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.08.2010 V R 13/09).
  • BFH, 24.04.2002 - I R 25/01

    Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung

    Auszug aus FG Hessen, 26.05.2011 - 7 V 2951/10
    Rn. 50 Der Ablauf dieser 10-jährigen Verjährungsfrist ist gemäß § 171 Abs. 5 AO durch die Fahndungsprüfung gehemmt, wobei diese Hemmung erst dann endet, wenn aufgrund der Prüfung Bescheide ergangen und diese unanfechtbar geworden sind (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs, und zwar vom 24.04.2002 I R 25/01 sowie vom 07.02.2008 VI R 83/04).
  • BFH, 08.12.2010 - VII B 102/10

    Zu den Voraussetzungen des § 35 AO - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - …

    Auszug aus FG Hessen, 26.05.2011 - 7 V 2951/10
    Einschränkungen, denen der Verfügungsberechtigte im Innenverhältnis unterliegt, sind dabei unbeachtlich (so Bundesfinanzhof, Beschluss vom 08.12.2010 VII B 102/10).
  • BFH, 07.02.2008 - VI R 83/04

    Verjährung von Lohnsteueransprüchen und Haftungsansprüchen - Hemmung des Ablaufs …

    Auszug aus FG Hessen, 26.05.2011 - 7 V 2951/10
    Rn. 50 Der Ablauf dieser 10-jährigen Verjährungsfrist ist gemäß § 171 Abs. 5 AO durch die Fahndungsprüfung gehemmt, wobei diese Hemmung erst dann endet, wenn aufgrund der Prüfung Bescheide ergangen und diese unanfechtbar geworden sind (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs, und zwar vom 24.04.2002 I R 25/01 sowie vom 07.02.2008 VI R 83/04).
  • BFH, 09.08.2000 - I R 95/99

    Anlaufhemmung bei Haftungsschulden

    Auszug aus FG Hessen, 26.05.2011 - 7 V 2951/10
    Diese Regelung hält der Bundesfinanzhof auch auf den Haftungsbescheid für anwendbar, und zwar dann, wenn der Haftungsschuldner von Gesetzes wegen zur Abgabe einer Steueranmeldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nicht nachkommt (vgl. Urteil vom 09.08.2000 I R 95/99).
  • BFH, 22.01.1997 - II B 40/96

    Berichtigungsanzeige nach § 153 Abs. 1 AO löst keine Anlaufhemmung nach § 170 …

    Auszug aus FG Hessen, 26.05.2011 - 7 V 2951/10
    Die Erklärung könnte mithin als derart lückenhaft bewertet werden, dass sie praktisch auf die Nichteinreichung einer Erklärung hinauslaufen würde (vgl. hierzu Erwägungen des Bundesfinanzhofs im Beschluss vom 22.01.1997 II B 40/96).
  • BFH, 14.01.2011 - VIII B 56/10

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in nicht vorliegende Akten

    Auszug aus FG Hessen, 26.05.2011 - 7 V 2951/10
    Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 14. Januar 2011 (VIII B 56/10 in BFH/NV 2011, 630) festgestellt, dass ein Kläger im laufenden Finanzgerichtsverfahren keinen Anspruch auf Einsicht in Gerichts- oder Verwaltungsakten, die dem Finanzgericht nicht vorliegen, hat und dass ebenfalls kein Anspruch auf Beiziehung von Gerichts- oder Verwaltungsakten, die das Finanzgericht für seine Entscheidung nicht benötigt, besteht.
  • BFH, 27.05.2009 - VII B 231/08

    Haftungsbegrenzung durch interne Aufgabenverteilung in einer Gesellschaft - Keine …

    Auszug aus FG Hessen, 26.05.2011 - 7 V 2951/10
    Soweit eine interne Aufgabenverteilung eine haftungsbegrenzende Wirkung entfalten könnte, ist dies davon abhängig, dass vor Aufnahme der Tätigkeit klar und eindeutig, das heißt in schriftlicher Form, festgelegt worden sein muss, welche Aufgaben zugewiesen sind (vgl. hierzu Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.05.2009 VII B 231/08).
  • LG Hamburg, 05.03.2025 - 330 O 3/21

    Gesamtschuldnerausgleich bei steuerlicher Gesamtschuld aus Cum/Ex-Transaktionen

    In den wenigen Fällen, in denen es um die Frage einer Haftung des Vertretenen nach § 70 AO ging, lag stets ein mittelbarer steuerlicher Bezug vor (…FG Urt. v. 18.02.2010 - 8 K 4290/06 H -, juris - Transfer von Kundengeldern ins Ausland ohne Legitimationsprüfung; FG Hessen Beschl. v. 26.05.2011 - 7 V 2951/10, BeckRS 2011, 95842, beck-online - unzutreffende Anmeldung für die Milchmengengarantiemengenabgabe;… FG Münster, Urt. v. 10.12.2013 - 2 K 4490/12 -, juris - Rechnungssplitting).

    Es ist davon auszugehen, dass es sich bei ihr um eine ausführende Person ohne eigene Entscheidungsmacht im Sinne eines Boten handelt (dahingehend differenzierend FG Hessen Beschl. v. 26.05.2011 - 7 V 2951/10, BeckRS 2011, 95842, beck-online).

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