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Rechtsprechung
   FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3668
FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97 (https://dejure.org/1998,3668)
FG München, Entscheidung vom 23.01.1998 - 7 V 3993/97 (https://dejure.org/1998,3668)
FG München, Entscheidung vom 23. Januar 1998 - 7 V 3993/97 (https://dejure.org/1998,3668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Zinsen zur Körperschaftsteuer ; Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr als rückwirkendes Ereignis; Abweichende Auslegung eines klaren und eindeutigen Wortlauts; Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abgabenordnung; Verzinsung nach § 233a AO in Fällen des Verlustrücktrags oder eines rückwirkenden Ereignisses

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 621
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (13)

  • BFH, 02.07.1997 - I R 25/96

    Vollverzinsung bei nachträglichem Ausschüttungsbeschluß

    Auszug aus FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97
    Der Senat hat zwar keine ernstlichen Zweifel, dass es sich bei der Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr, die erst nach Ablauf dieses Wirtschaftsjahres beschlossen werden kann und auch tatsächlich abfließt, im Hinblick auf § 27 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz um ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 233 a Abs. 2 a Abgabenordnung handelt (vgl. auch BFH vom 2.7.1997 - I R 25/96 -, BStBl II 1997, 714).

    Er hat aber auch die Gestaltungsfreiheit, hierauf zu verzichten und darauf zurückzuführende nachteilige Auswirkungen für den Steuerpflichtigen durch Billigkeitsmaßnahmen im Einzelfall abzufangen (vgl. BFH - I R 25/96 -, aaO.).

    Mit der bis dahin geltenden Fassung des § 233 a Abgabenordnung, in dem die Erhebung von Zinsen nach dem Sollprinzip gestaltet war, hatte der Gesetzgeber auch keine systemwidrige und unbillige Regelung getroffen (vgl. auch BFH - I R 25/96 -, aaO.), an deren Verfassungsmäßigkeit ernsthafte Zweifel bestanden hätten.

  • BFH, 02.09.1992 - XI R 31/91

    Zeitlicher Bezug von § 52 Abs. 6 S. 3 EStG 1981 i. d. F. des 2. HStruktG

    Auszug aus FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97
    Bei der rechtsfolgenbezogenen Rückwirkung ist darauf abzustellen, ob eine bisher maßgebliche Norm durch ein neues Gesetz abgelöst wird oder ob eine früher maßgebliche Regelung nachträglich ersetzt und der Vergangenheit fiktiv eine Regelung unterschoben wird, die seinerzeit nicht gegolten hat und daher auch nicht beachtet werden konnte (vgl. BFH vom 2.9.1992 - XI R 31/91 -, BFHE 169/415, BStBl II 1993, 151 m.w.N.).

    Die tatbestandliche Rückanknüpfung erfasst Fälle, in denen der Tatbestand zwar in der Vergangenheit liegt, die Rechtsfolgen aber erst zu einem Zeitpunkt eintreten, der nach dem Zeitpunkt liegt, in dem die betreffende Vorschrift gültig geworden ist (vgl. BFH - XI R 31/91 -, aaO.).

    Regelungen mit unechter Rückwirkung bzw. tatbestandlicher Rückanknüpfung sind grundsätzlich zulässig (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Schranken BFH vom 14.5.1992 - V R 79/87 -, BFHE 168/462, BStBl II 1992, 983 bzw. BFH - XI R 31/91 -, aaO.).

  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97
    Eine echte Rückwirkung von gesetzlichen Vorschriften (l. Senat des BVerfG) bzw. eine Rückwirkung von Rechtsfolgen (2. Senat des BVerfG) muss sich vorrangig an den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit messen lassen (BVerfG vom 24.9.1965 - 1 BvR 228/65 -, BVerfGE 19, 119, 127 m.w.N.; vgl. auch BVerfG vom 8.6.1977 - 2 BvR 491/74 - und - 1042/75 -, BVerfGE 45, 142, 167 f).

    Bedenken gegen das Rückwirkungsverbot zugunsten der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bestehen deshalb dann nicht, wenn das Vertrauen des Bürgers auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig ist (BVerfG - 1 BvR 228/65 -, aaO.).

  • BFH, 18.05.1994 - I R 84/93

    Keine Beschränkung von Verlustausgleich und Verlustvortrag in entsprechender …

    Auszug aus FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97
    Es kann dahinstehen, ob eine gesetzliche Regelung mit eindeutigem Wortlaut überhaupt der Auslegung zugänglich ist (streitig, vgl. BFH vom 18.5.1994 - I R 84/93 -, BFHE 174/435, BStBl II 1994, 713, 714 m.w.N.).

    Wenn gegen den Wortlaut eine einengende Auslegung in dem o.g. Sinne überhaupt möglich sein sollte, müsste ein dahingehender vom Wortlaut abweichender gesetzgeberischer Wille klar erkennbar sein (vgl. BFH - I R 84/93 -, aaO.;… Tipke/Kruse, AO/FGO, 16. Aufl., § 4 Tz. 85 m.w.N.).

  • BFH, 21.05.1987 - VIII R 1/85

    Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung des § 52 Abs. 3a Einkommensteuergesetz …

    Auszug aus FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann der Fall, wenn der Bürger nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen musste sowie dann, wenn die frühere Rechtslage unklar, verworren oder lückenhaft oder in dem Maße systemwidrig und unbillig war, dass ernsthafte Zweifel an ihrer Verfassungsmäßigkeit bestanden (vgl. BFH vom 21.5.1987 - VIII R 1/85 -, BFH/NV 1987, 636 mit Nachweisen der BVerfG-Rechtsprechung).
  • BFH, 19.08.1994 - X B 318/93
    Auszug aus FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97
    Bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Art. 20 Nr. 5 Jahressteuergesetz 1997 (= Art. 97 § 15 Abs. 8 EGAO), ist die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Steuerbescheides zu gewähren, wenn insoweit ein berechtigtes Interesse des Antragstellers besteht (vgl. BFH vom 19.8.1994 - X B 319/93 -, BFH/NV 1995, 143 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97
    Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts unterscheidet nunmehr zwischen der Rückbewirkung von Rechtsfolgen und der tatbestandlichen Rückanknüpfung (BVerfG vom 14.5.1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200, 241 ff).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe …

    Auszug aus FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97
    Nach Auffassung des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts ist zwischen echter und unechter Rückwirkung zu unterscheiden (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - vom 11.10.1988 - 1 BvR 743/86 -, - 1 BvL 80/86 -, BVerfGE 79, 29, 45 f.).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97
    Eine echte Rückwirkung von gesetzlichen Vorschriften (l. Senat des BVerfG) bzw. eine Rückwirkung von Rechtsfolgen (2. Senat des BVerfG) muss sich vorrangig an den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit messen lassen (BVerfG vom 24.9.1965 - 1 BvR 228/65 -, BVerfGE 19, 119, 127 m.w.N.; vgl. auch BVerfG vom 8.6.1977 - 2 BvR 491/74 - und - 1042/75 -, BVerfGE 45, 142, 167 f).
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung - …

    Auszug aus FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97
    Der Antrag ist begründet, da bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand der präsenten Beweismittel neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in rechtlicher oder Unklarheit in tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung; Bundesfinanzhof - BFH - Beschlüsse vom 10.2.1967 - III B 9/66 -, BFHE 87/447, BStBl III 1967, 182 und vom 5.3.1979 - GrS 5/77 -, BFHE 127/140, BStBl II 1979, 570).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

  • BFH, 14.05.1992 - V R 79/87

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse (§ 15a UstG

  • BFH, 26.04.1995 - I R 22/94

    Klageanbringung beim FA (§ 47 Abs. 2 FGO); Möglichkeit der Kenntniserlangung …

  • BFH, 18.05.1999 - I R 60/98

    Vollverzinsung bei offener Gewinnausschüttung

    Auf die zwischen den Beteiligten im übrigen umstrittenen Fragen, insbesondere die Frage danach, ob die Übergangsregelung in Art. 97 § 15 Abs. 8 EGAO 1977 gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) verstößt (verneinend die Vorinstanz, bejahend z.B. FG München, Beschluß vom 23. Januar 1998 7 V 3993/97, EFG 1998, 621; FG Bremen, Beschluß vom 24. Juni 1998 298 012 V 2, EFG 1998, 1309), braucht nicht mehr eingegangen zu werden.
  • BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00

    Verkündung des Jahressteuergesetzes 1997

    Die Bedenken des FG München in seinem Beschluss vom 23. Januar 1998 7 V 3993/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 621) denen sich das im Streitfall erkennende FG mit Beschluss vom 24. Juni 1998 298012V 2 (EFG 1998, 1309) angeschlossen habe, bezögen sich nur auf die weitere in § 233a Abs. 2a AO 1977 enthaltene Regelung für rückwirkende Ereignisse.
  • BFH, 06.03.2002 - XI R 50/00

    Erstattungszinsen bei Verlustrücktrag

    Soweit in Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen die Verfassungswidrigkeit des § 233a Abs. 2a AO 1977 angenommen wird (vgl. Beschluss des FG München vom 23. Januar 1998 7 V 3993/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 621; Beschluss des FG Bremen vom 24. Juni 1998 298012V 2, EFG 1998, 1309), beruht diese Beurteilung auf den Regelungen des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens (§ 27 Abs. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes a.F.) und ist für den Streitfall ohne Auswirkung (vgl. im Übrigen BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 I R 60/98, BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634).
  • FG Hamburg, 21.10.1998 - VI 112/98

    Anforderungen an die Festsetzung von Zinsen zur Körperschaftsteuer ; …

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  • FG Bremen, 24.06.1998 - 298012V 2

    Unbilligkeit der Vollziehung von Zinsfestsetzungen; Verfassungsrechtliche …

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  • BFH, 03.02.2000 - III B 79/99

    Begründungsanforderungen - Verzinsung - Rückwirkungsverbot - Verfassungsmäßigkeit …

    Er verweist dazu im Wesentlichen auf die --seiner Ansicht nach zutreffenden-- Ausführungen des Finanzgerichts (FG) München in der Entscheidung vom 23. Januar 1998 7 V 3993/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 621), in der ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung in Art. 97 § 15 Abs. 8 EGAO geäußert werden, die den durch das JStG 1997 neu in den § 233a AO 1977 eingefügten Abs. 2a betrifft.
  • FG München, 02.09.1998 - 15 K 1479/98

    Anspruch auf Abänderung eines Körperschaftsteuerbescheides; Berechnung der Zinsen …

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  • FG Baden-Württemberg, 12.10.2000 - 6 K 218/97

    Rückwirkende Neuregelung von § 233a Abs.1 AO 1977 durch das JStG 1997 …

    Zur Frage der rückwirkenden Anwendung des Jahressteuergesetzes 1977 verweist der Klägervertreter auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. September 1997 (II 397/94, EFG 1998, 347 - § 233 a AO in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 ist bei vor dem 1. Januar 1997 rechtshängig gewordenen Klagen vom Gericht nicht anzuwenden) und auf den Beschluß des Finanzgerichts München vom 23. Januar 1998 (7 V 3993/97, EFG 1998, 621 ), wonach die rückwirkende Anwendung des § 233 a AO verfassungsrechtlich zweifelhaft sei.
  • FG Bremen, 20.09.2000 - 299332K 2

    Beginn des Zinslaufs des § 233a AO in Verlustrücktragsfällen

    Zwar hat der Senat sich im Beschluß vom 24. Juni 1998 298012V 2, EFG 1998, 1309 dem Beschluß des FG München vom 23. Januar 1998 7 V 3993/97, EFG 1998, 621 insoweit angeschlossen, als das FG München ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Art. 97 § 15 Abs. 8 EGAO geäußert hatte, da möglicherweise ein Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) abgeleitete Rückwirkungsverbot vorliege.
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