Rechtsprechung
| FG Münster, 14.10.2003 - 7 V 4138/03 AO |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass einer einstweiligen Anordnung im laufenden Aussetzungsverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Finanzgerichtsordnung: - Erlass einer einstweiligen Anordnung im laufenden Aussetzungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Vollstreckung von Gesetzes wegen während eines laufenden Aussetzungsverfahrens; Unbilligkeit der Zwangsvollstreckung; Prüfung der Rechtmäßigkeit des zu vollstreckenden Verwaltungsaktes
Papierfundstellen
- EFG 2004, 132
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Rechtswidrigkeit einer …
Auszug aus FG Münster, 14.10.2003 - 7 V 4138/03
den Erlass der einstweiligen Anordnung aus der Rechtswidrigkeit des der Vollstreckung zu Grunde liegenden Haftungsbescheides herleitet, handelt es sich eindeutig um Einwendungen, die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) des angefochtenen Bescheides verfolgt werden können, so dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung aus Gründen der gesetzlich angeordneten Subsidiarität ausscheidet (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 11. Januar 1984 II B 35/83, BFHE 139, 508, BStBl. II 1984, 210 und BFH-Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156).Daraus, und aus der Regelung des § 257 Abs. 1 Nr. 1 AO, nämlich dass die Vollstreckung erst einzustellen ist, wenn die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 AO weggefallen sind, folgt, dass der Gesetzgeber die Vollstreckung grundsätzlich erst ab der Gewährung der AdV für unzulässig gehalten hat (so auch BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 1980 VII B 9/80, BFHE 130, 136 BStBl. II 1980, 399 und vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156).
Rn. 24 Einen Fall der Unbilligkeit der Zwangsvollstreckung während eines laufenden AdV-Verfahrens hält der BFH für den Ausnahmefall für möglich, dass über einen AdV-Antrag noch nicht entschieden ist, aber der Aussetzungsantrag aller Wahrscheinlichkeit nach Erfolg haben wird (so wohl BFH-Beschluss BFH/NV 1992, 156).
Im Streitfall kommt hinzu, dass lediglich eine Beschwerde beim BFH in einem Verfahren eingelegt worden ist, in dem diese nicht nach § 128 Abs. 3 FGO zugelassen worden ist und somit ein dem BFH-Beschluss in BFH/NV 1992, 156 vergleichbarer Sachverhalt nicht gegeben ist.
- BFH, 11.01.1984 - II B 35/83
Zulässigkeit eines Antrages - Einstweilige Anordnung - Antrag auf Aussetzung der …
Auszug aus FG Münster, 14.10.2003 - 7 V 4138/03
den Erlass der einstweiligen Anordnung aus der Rechtswidrigkeit des der Vollstreckung zu Grunde liegenden Haftungsbescheides herleitet, handelt es sich eindeutig um Einwendungen, die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) des angefochtenen Bescheides verfolgt werden können, so dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung aus Gründen der gesetzlich angeordneten Subsidiarität ausscheidet (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 11. Januar 1984 II B 35/83, BFHE 139, 508, BStBl. II 1984, 210 und BFH-Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156).Rn. 20 Der BFH hat im Hinblick auf die Regelung des § 114 Abs. 5 FGO ein Rechtsschutzinteresse auch für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für den Fall verneint, dass dem FA einstweilig untersagt werden soll, vor dem Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung über einen ebenfalls gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheides zu vollstrecken (BFH-Beschluss BFHE 139, 508, BStBl. II 1984, 210;… BFH-Beschlüsse vom 06. Mai 1986 VII B 10/86, BFH/NV 1987, 96 …und vom 04. Februar 1992 VII B 119/91, BFH/NV 1992, 789).
Es ist nämlich nicht ersichtlich, warum über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung schneller entschieden werden können sollte als über einen Antrag auf AdV (so auch BFH-Beschluss BFHE 139, 508, BStBl. II 1984, 210), zumal im Anordnungsverfahren neben einem Anordnungsanspruch zusätzlich das Vorliegen eines Anordnungsgrundes geprüft werden müsste.
- BFH, 04.02.1992 - VII B 119/91
Ausschluss des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch den Antrag …
Auszug aus FG Münster, 14.10.2003 - 7 V 4138/03
Rn. 20 Der BFH hat im Hinblick auf die Regelung des § 114 Abs. 5 FGO ein Rechtsschutzinteresse auch für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für den Fall verneint, dass dem FA einstweilig untersagt werden soll, vor dem Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung über einen ebenfalls gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheides zu vollstrecken (BFH-Beschluss BFHE 139, 508, BStBl. II 1984, 210;… BFH-Beschlüsse vom 06. Mai 1986 VII B 10/86, BFH/NV 1987, 96 und vom 04. Februar 1992 VII B 119/91, BFH/NV 1992, 789).Rn. 23 Aus Vorstehendem ergibt sich, dass die Vollstreckung während eines laufenden Aussetzungsverfahrens von Gesetzeswegen möglich ist und daher grundsätzlich nicht unbillig sein kann (so auch BFH-Beschluss BFH/NV 1992, 789).
- BFH, 06.05.1986 - VII B 10/86
Aussetzung der Vollziehung eines Feststellungsbescheides über Einkünfte aus …
Auszug aus FG Münster, 14.10.2003 - 7 V 4138/03
Rn. 20 Der BFH hat im Hinblick auf die Regelung des § 114 Abs. 5 FGO ein Rechtsschutzinteresse auch für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für den Fall verneint, dass dem FA einstweilig untersagt werden soll, vor dem Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung über einen ebenfalls gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheides zu vollstrecken (BFH-Beschluss BFHE 139, 508, BStBl. II 1984, 210; BFH-Beschlüsse vom 06. Mai 1986 VII B 10/86, BFH/NV 1987, 96 …und vom 04. Februar 1992 VII B 119/91, BFH/NV 1992, 789).Da der Gesetzgeber mit dem Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO einen ausreichenden Rechtsschutz zur Verfügung stellt (so auch BFH-Beschluss BFH/NV 1987, 96), welcher dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 114 Abs. 5 FGO auch vorgeht, besteht für letzteres Verfahren kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Erlass der einstweiligen Anordnung letztlich allein mit der Rechtswidrigkeit der Steuerbescheide begründet wird.
- BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80
Durchsuchungsermächtigung - Vollstreckungsvoraussetzung - Befristung einer …
Auszug aus FG Münster, 14.10.2003 - 7 V 4138/03
Daraus, und aus der Regelung des § 257 Abs. 1 Nr. 1 AO, nämlich dass die Vollstreckung erst einzustellen ist, wenn die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 AO weggefallen sind, folgt, dass der Gesetzgeber die Vollstreckung grundsätzlich erst ab der Gewährung der AdV für unzulässig gehalten hat (so auch BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 1980 VII B 9/80, BFHE 130, 136 BStBl. II 1980, 399 …und vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156). - FG Niedersachsen, 19.07.1994 - XV 465/92
Auszug aus FG Münster, 14.10.2003 - 7 V 4138/03
Er folgt somit nicht der in der Literatur und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Vollstreckungsaussetzung bzw. Vollstreckungsaufschub für die Dauer eines AdV-Verfahrens zumindest zulässig und unter bestimmten Voraussetzungen auch begründet sein kann (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 09. Mai 1984 XV 133/84 AE, EFG 1995, 10; Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03. Februar 1983, VIII 18/83 AE, EFG 1984, 105; Finanzgericht Bremen, Beschluss vom 02. Juli 1993 293068 V 2, EFG 1994, 78 und Bilsdorfer, FR 2000, 708). - FG Düsseldorf, 03.02.1983 - VIII 18/83
Auszug aus FG Münster, 14.10.2003 - 7 V 4138/03
Er folgt somit nicht der in der Literatur und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Vollstreckungsaussetzung bzw. Vollstreckungsaufschub für die Dauer eines AdV-Verfahrens zumindest zulässig und unter bestimmten Voraussetzungen auch begründet sein kann (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 09. Mai 1984 XV 133/84 AE, EFG 1995, 10; Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03. Februar 1983, VIII 18/83 AE, EFG 1984, 105; Finanzgericht Bremen, Beschluss vom 02. Juli 1993 293068 V 2, EFG 1994, 78 und Bilsdorfer, FR 2000, 708).
- FG Sachsen, 29.08.2025 - 4 V 1061/25
Antrag auf Aufhebung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
Rn. 14 Der Senat folgt zwar nicht der in Teilen der Rechtsprechung vertretenen Auffassung dahingehend, es bestehe ein generelles Recht auf eine ungestörte Durchführung des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens mit der Folge, dass die Finanzverwaltung während eines gerichtlichen Aussetzungsverfahren regelmäßig nicht vollstrecken darf (vgl. z.B. Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 07.01.2000 1 V 389/99, EFG 2000, 449; FG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20.03.2025 9 V 9049/25, Juris, beide m.w.N., Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 114 Rn. 28;… anders aber: BFH-Beschluss vom 12.06.1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156;… BFH-Beschluss vom 20.07.2000 VII B 47/00, BFH/NV 2001, 313; FG Münster, Beschluss vom 14.10.2003 7 V 4138/03 AO, EFG 2004, 132).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".