Rechtsprechung
| BVerwG, 15.09.2023 - 7 VR 6.23 |
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Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung "Ostsee-Anbindungs-Leitung" (OAL); Durchführen einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung 'Ostsee-Anbindungs-Leitung' (OAL); Durchführen einer ...
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Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung 'Ostsee-Anbindungs-Leitung' (OAL); Durchführen einer ...
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Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Auszug aus BVerwG, 15.09.2023 - 7 VR 6.23
Vorgesehene Schutz- und Kompensationsmaßnahmen dürfen zugunsten eines Projekts berücksichtigt werden, sofern sie sicherstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 364 m. w. N.).Das maßgebliche (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43 und vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 364) Beurteilungskriterium des günstigen Erhaltungszustands eines natürlichen Lebensraums im Sinne der Legaldefinition des Art. 1 Buchst. e der FFH-Richtlinie umfasst auch die für seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturelemente und spezifischen Funktionen sowie einen günstigen Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten.
Verfehlt ist auch die Auffassung des Gutachters, die Erheblichkeitsschwelle gelte nur für die Störung geschützter Arten, nicht aber für die Lebensräume und Habitate der Arten, findet weder im Wortlaut des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL, der ohne Differenzierung auf eine erhebliche Gebietsbeeinträchtigung abstellt noch in der Rechtsprechung eine Stütze (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43 und vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 364).
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2023 - 7 VR 6.23
Das maßgebliche (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43 …und vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 364) Beurteilungskriterium des günstigen Erhaltungszustands eines natürlichen Lebensraums im Sinne der Legaldefinition des Art. 1 Buchst. e der FFH-Richtlinie umfasst auch die für seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturelemente und spezifischen Funktionen sowie einen günstigen Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten.Verfehlt ist auch die Auffassung des Gutachters, die Erheblichkeitsschwelle gelte nur für die Störung geschützter Arten, nicht aber für die Lebensräume und Habitate der Arten, findet weder im Wortlaut des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL, der ohne Differenzierung auf eine erhebliche Gebietsbeeinträchtigung abstellt noch in der Rechtsprechung eine Stütze (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43 …und vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 364).
- BVerwG, 22.06.2023 - 7 VR 3.23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2023 - 7 VR 6.23
Rn. 39 Das fachplanerische Abwägungsgebot (§ 43 Abs. 3 EnWG) verlangt, sich ernsthaft anbietende Alternativlösungen bei der Zusammenstellung des abwägungserheblichen Materials zu berücksichtigen und mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange einzustellen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 7 VR 3.23 - juris Rn. 29).Der Behörde kommt insoweit eine Pflicht zu, die zu erwartende Menge an Treibhausgasen, welche aufgrund des Projekts emittiert werden, zu ermitteln; nur bei unverhältnismäßigem Ermittlungsaufwand kommt eine Schätzung in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 7 VR 3.23 - juris Rn. 39;… Fellenberg, in: Fellenberg/Guckelberger, Klimaschutzrecht, 1. Aufl. 2022, § 13 KSG Rn. 23 f.).
- BVerwG, 04.05.2022 - 9 A 7.21
Klage gegen die Nordverlängerung der A 14 erfolglos
Auszug aus BVerwG, 15.09.2023 - 7 VR 6.23
Weshalb aus dem sektorübergreifend im Sinne einer Gesamtbilanz zu verstehenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2022 - 9 A 7.21 - BVerwGE 175, 312 Rn. 83) Berücksichtigungsgebot des § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG ein - so der Antragsteller weiter - "Erfordernis einer Darstellung der (Nicht-)Betroffenheit jedes einzelnen Sektors, vorliegend Energiewirtschaft und Industrie, mit Begründung und Bewertung im Sinne einer Vorprüfung" folgen soll, erschließt sich nicht. - BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13
Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung; …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2023 - 7 VR 6.23
Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit wären nur überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge fehlerhafter Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen wäre oder sich eine andere Variante unter Berücksichtigung aller Belange eindeutig als bessere, weil öffentliche und private Belange schonendere hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteile vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - NVwZ 2014, 1008 Rn. 117 …und vom 5. Oktober 2021 - 7 A 13.20 - BVerwGE 173, 296 Rn. 67 ff.). - BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 13.20
Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos
Auszug aus BVerwG, 15.09.2023 - 7 VR 6.23
Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit wären nur überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge fehlerhafter Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen wäre oder sich eine andere Variante unter Berücksichtigung aller Belange eindeutig als bessere, weil öffentliche und private Belange schonendere hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, Urteile vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - NVwZ 2014, 1008 Rn. 117 und vom 5. Oktober 2021 - 7 A 13.20 - BVerwGE 173, 296 Rn. 67 ff.). - BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2023 - 7 VR 6.23
Sie dürfen nicht zu einem Vorhaben führen, das nach Gegenstand, Art, Größe und Betriebsweise im Wesentlichen andersartig ist (BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2000 - 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 …und vom 23. November 2022 - 7 A 9.21 - NVwZ 2023, 1090 Rn. 27). - BVerwG, 22.06.2023 - 7 A 9.22
Keine Pflicht zur Umstellung des Betriebs einer LNG-Anbindungsleitung auf grünen …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2023 - 7 VR 6.23
Rn. 9 Gegenstand des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses sind die Errichtung und der Betrieb einer LNG-Anbindungsleitung und damit ein unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften ergehender Verwaltungsakt zur Zulassung eines Vorhabens im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG; das dem Gesetzeswortlaut nach bestehende Exklusivitätsverhältnis zwischen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 UmwRG steht einem Rückgriff auf Nummer 5 nicht entgegen, wenn - wie hier (…vgl. unten Rn. 13 ff.) - eine nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung an sich bestehende UVP-Pflicht oder UVP-Vorprüfungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 LNGG ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - Rn. 14 ff.). - BVerwG, 12.09.2023 - 7 VR 4.23
Erster Abschnitt der Ostsee-Anbindungsleitung-Leitung darf weiter gebaut werden
Auszug aus BVerwG, 15.09.2023 - 7 VR 6.23
Dies bestätigen die Schreiben des Präsidenten der Bundesnetzagentur an das BMWK vom 11. Mai und 18. August 2023 (vorgelegt von der Beigeladenen im Parallelverfahren BVerwG 7 VR 4.23 als Anlagen Bg 3 und 4). - BVerwG, 23.11.2022 - 7 A 9.21
Planfeststellung für VDE 8.1 Planfeststellungsabschnitt 21 Altendorf - Hirschaid …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2023 - 7 VR 6.23
Sie dürfen nicht zu einem Vorhaben führen, das nach Gegenstand, Art, Größe und Betriebsweise im Wesentlichen andersartig ist (BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2000 - 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 und vom 23. November 2022 - 7 A 9.21 - NVwZ 2023, 1090 Rn. 27). - BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 11.23
Klagen gegen den ersten Seeabschnitt der Gasversorgungsleitung von Rügen nach …
- BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 11.23
Klagen gegen den ersten Seeabschnitt der Gasversorgungsleitung von Rügen nach …
Rn. 3 Den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss hat der Senat mit Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 6.23 - abgelehnt.Die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der OAL im August 2023 war, wie der Senat bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden hat (Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 15 f.), geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen.
Rn. 29 Auch die Annahmen in der Begründung des zweiten Änderungsgesetzes, dass mit der Einspeisung von vier FSRUs an der Nordseeküste das nachgelagerte Gasnetz in Nordwest-Deutschland und die von dort bestehende Transportachse nach Süden und Osten ausgelastet werde, der Aufbau zusätzlicher Importkapazitäten im erforderlichen Umfang an der Nordseeküste kurzfristig nicht möglich sei und nach Fertigstellung der OAL die geplanten FSRUs in Mukran durch eine Einspeisung in das Gasfernleitungsnetz in Lubmin, das über hohe Kapazitätsreserven verfügt, kurzfristig genutzt werden und so zur Stabilisierung der Energieversorgungslage beitragen könnten (BT-Drs. 20/7279 S. 18 f.), sind mindestens vertretbar (vgl. auch bereits BVerwG, Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 17 f.).
Eine normative Aussage dahingehend, dass bei Erreichen der vorgeschriebenen Füllstände keine Krise der Gasversorgung vorliege, lässt sich den zitierten Vorschriften nicht entnehmen (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 18).
m3 auf und sind damit geeignet, zur Sicherung der Gasversorgung insbesondere über das Gasnetz im Osten Deutschlands beizutragen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 20 und Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 14).
Vor diesem Hintergrund verfängt die Argumentation des Klägers nicht, es mache keinen Unterschied für die Sicherung der nationalen Gasversorgung, ob die Inbetriebnahme der Leitung im Februar 2024 oder im Sommer 2024 erfolge (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 18).
Der planfestgestellte Abschnitt der Gasleitung von Lubmin bis KP 26 entspricht bis auf geringfügige Änderungen zwischen KP 1.5 und KP 3.9 nach seiner Lage, der Größe und Beschaffenheit der zu verlegenden Röhren, der beabsichtigten Verlegungsart und schließlich auch der Betriebsweise vollständig der Planung, wie sie im ausgelegten ursprünglichen Planentwurf vorgesehen war (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 23).
Dies gilt umso mehr, als der Senat bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren einen Fehler bei der Beschränkung des Ankerkorridors als nicht dargetan angenommen hat (BVerwG, Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 33).
- BVerwG, 05.08.2026 - 4 VR 1.26 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteile vom 4. Mai 2022 - 9 A 7.21 - BVerwGE 175, 312 Rn. 60 ff. …und vom 8. Oktober 2025 - 9 A 2.24 - BVerwGE 187, 27, juris Rn. 131 f., 134;… Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 7 VR 3.23 - BVerwGE 179, 226 Rn. 39 f. und vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 42) ist bislang nur für das Fachplanungsrecht für Bundesfernstraßen und Energieleitungen geklärt, dass seit dem Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513) in die Abwägungsentscheidung Aspekte des globalen Klimaschutzes und der Klimaverträglichkeit nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG einzustellen sind.
- BVerwG, 20.06.2024 - 11 A 3.23
Höchstspannungsfreileitung in Kreuztal: Klage gegen Umspannanlage Junkernhees …
- BVerwG, 25.01.2024 - 7 VR 2.24
Kein Baustopp für Fertigstellung der Ostsee-Anbindungs-Leitung für LNG
Den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage hat der Senat mit Beschluss vom 15. September 2023 (BVerwG 7 VR 6.23 ) abgelehnt.Zur näheren Begründung wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - (…juris Rn. 14 - 18) betreffend den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der OAL Seeabschnitt Lubmin bis KP 26 vom 21. August 2023 Bezug genommen.
Das ist erst dann der Fall, wenn die Versorgung durch andere neu hinzugekommene sichere Bezugsquellen dauerhaft gesichert ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - N&R 2023, 313 Rn. 13 und vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 14).
Die an verschiedenen Standorten vorgesehenen und aufgrund der laufenden Planfeststellungsverfahren bereits konkret absehbaren Anlandungen mittels FSRU sind nicht geeignet, die aufgrund des Ausfalls der Gaslieferungen aus Russland entstehende Lücke bei der Deckung des deutschen Gasbedarfs aufzufangen (…BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - N&R 2023, 313 Rn. 14 f. und vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 15 f.).
Rn. 23 aa) Der Senat hat im Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - (…juris Rn. 30) erkannt, dass die FFH-Verträglichkeitsprüfungen des Vorhabens voraussichtlich nicht deshalb im Ergebnis fehlerhaft sind, weil sie eine erhebliche Beeinträchtigung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG verneinen, obwohl - was unstreitig ist - im Bereich von Riffen (LRT 1170) insoweit keine vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Strukturen erfolgt, als ausbeißender Geschiebemergel durch Block- und Steingründe ersetzt wird.
- OVG Niedersachsen, 02.10.2024 - 1 KN 34/23
Umweltverträglichkeitsprüfung eines Bebauungsplans; Bebauungsplan für den …
Die vom Antragsteller zur Stützung seiner gegenteiligen Auffassung ins Feld geführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die § 13 KSG eine Pflicht zur Ermittlung der Menge an Treibhausgasen, die aufgrund eines Vorhabens emittiert werden, entnimmt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.2023 - 7 VR 3.23 -, BVerwGE 179, 226 = NVwZ 2023, 1657 = juris Rn. 39; Urt. v. 15.9.2023 - 7 VR 6.23 -, ZUR 2023, 675 = juris Rn. 42), ist auf die Bauleitplanung und die in diesem Rahmen maßgeblichen § 1 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Nr. 7 a), § 1a Abs. 5 BauGB nicht übertragbar. - BVerwG, 26.10.2023 - 7 A 2.23
Besitzeinweisung für den Bau und Betrieb einer Energietransportleitung nach dem …
Sowohl im Zeitpunkt der Anordnung der Alarmstufe als auch im Zeitpunkt des Erlasses des Besitzeinweisungsbeschlusses lagen beide Voraussetzungen vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 15).Die Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 wird von der Bundesnetzagentur als eine bleibende zentrale Herausforderung bezeichnet (Lagebericht Gasversorgung der Bundesnetzagentur vom 17. August 2023 - vgl. im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 16 ff.).
- BVerwG, 25.01.2024 - 7 VR 1.24
Kein Baustopp für Fertigstellung der Ostsee-Anbindungs-Leitung für LNG
Das ist erst dann der Fall, wenn die Versorgung durch andere neu hinzugekommene sichere Bezugsquellen dauerhaft gesichert ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - N&R 2023, 313 Rn. 13 und vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 14).Die an verschiedenen Standorten vorgesehenen und aufgrund der laufenden Planfeststellungsverfahren bereits konkret absehbaren Anlandungen mittels FSRU sind nicht geeignet, die aufgrund des Ausfalls der Gaslieferungen aus Russland entstehende Lücke bei der Deckung des deutschen Gasbedarfs aufzufangen (…BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - N&R 2023, 313 Rn. 14 f. und vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 15 f.).
- OVG Niedersachsen, 21.05.2026 - 1 MN 28/26
Fossile Energieträger; Wasserstoff; LNG; Kohlendioxid; Kohlenstoffdioxid; …
Die vom Antragsteller zur Stützung seiner gegenteiligen Auffassung ins Feld geführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die § 13 KSG eine Pflicht zur Ermittlung der Menge an Treibhausgasen, die aufgrund eines Vorhabens emittiert werden, entnimmt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.2023 - 7 VR 3.23 -, BVerwGE 179, 226 = NVwZ 2023, 1657 = juris Rn. 39; Urt. v. 15.9.2023 - 7 VR 6.23 -, ZUR 2023, 675 = juris Rn. 42), ist auf die Bauleitplanung und die in diesem Rahmen maßgeblichen § 1 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Nr. 7 a), § 1a Abs. 5 BauGB nicht übertragbar. - VG Stade, 29.04.2024 - 2 B 175/24
Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Klimaschutz; Surfpark; …
In neueren Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt klargestellt, dass eine Behörde verpflichtet ist, die zu erwartende Menge an Treibhausgasen, welche aufgrund des von ihr geplanten Projekts emittiert werden, zu ermitteln und nur bei unverhältnismäßigem Ermittlungsaufwand eine Schätzung in Betracht komme (BVerwG…, Beschluss vom 22.06.2023 - 7 VR 3.23, Rn. 39; BVerwG, Urteil vom 15.09.2023 - 7 VR 6/23 -, juris, Rn. 42 ff.).
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