Rechtsprechung
| BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20, 7 VR 9.20 (7 VR 7.20) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Anhörungsrüge gegen Beschluss BVerwG 7 VR 7/20
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 122 VwGO, § 39 Abs 5 S 1 Nr 2 BNatSchG
Anhörungsrüge gegen Beschluss BVerwG 7 VR 7/20 - Wolters Kluwer
Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
VwGO § 152a.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 152a
Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20
- BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20, 7 VR 9.20 (7 VR 7.20)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20
Vorhaben des potenziellen Bedarfs
Auszug aus BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20
Die Anhörungsrüge der Antragsteller gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2020 - BVerwG 7 VR 7.20 - wird zurückgewiesen.Der Antrag auf Berichtigung der Kostenentscheidung in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2020 - BVerwG 7 VR 7.20 - wird abgelehnt.
Die Gegenvorstellung der Antragsteller gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2020 - BVerwG 7 VR 7.20 - wird verworfen.
Der Senat hat den Anspruch der Antragsteller auf rechtliches Gehör in seinem Beschluss vom 29. Oktober 2020 - BVerwG 7 VR 7.20 - nicht verletzt.
- BVerfG, 12.07.2018 - 1 BvR 1401/18
Verfassungsbeschwerde gegen den Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 erfolglos
Auszug aus BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20
Die Einschätzung, dass eine Beantwortung der aufgeworfenen Fragen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf den Umfang und die Komplexität des Vorhabens nicht möglich ist, kann nicht von vornherein zurückgewiesen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 - juris Rn. 6 f.). - BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05
Fristversäumnis; Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20
Der Schutzbereich des rechtlichen Gehörs erstreckt sich nicht auf Fragen der inhaltlichen Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (…Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2020, § 152a Rn. 18a; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - BVerfGK 7, 115 ; BVerwG…, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 10 Rn. 4).
- BVerwG, 11.11.2020 - 7 VR 5.20
Vorhaben des potenziellen Bedarfs
Auszug aus BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20
Der Senat hat in dem Parallelverfahren BVerwG 7 VR 5.20 unter Randnummer 20 im Einzelnen ausgeführt, dass die Verbindungskurve Horn-Wandsbek Bestandteil des Vorhabens S4 (Ost) ist. - BVerwG, 12.03.2015 - 10 B 55.14
Grundrechtlichen Anforderungen an Prüfungsverfahren nach § 36 GewO
Auszug aus BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20
Gerichtliche Entscheidungen, die in Rechtskraft erwachsen und deshalb weder mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen noch vom erkennenden Gericht geändert werden können, sind nicht mit außerordentlichen, nicht gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen wie der Gegenvorstellung anzugreifen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 2015 - 10 B 55.14 - juris Rn. 10 …und vom 28. März 2018 - 10 B 3.18 - juris Rn. 9). - BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09
Geltendmachung von neuen Argumenten gegen die inhaltliche Würdigung des …
Auszug aus BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20
Der Schutzbereich des rechtlichen Gehörs erstreckt sich nicht auf Fragen der inhaltlichen Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (…Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2020, § 152a Rn. 18a; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - BVerfGK 7, 115 ; BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 10 Rn. 4). - BVerwG, 28.03.2018 - 10 B 3.18
Zurückweisung einer Anhörungsrüge sowie Verwerfung einer Gegenvorstellung; …
Auszug aus BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20
Gerichtliche Entscheidungen, die in Rechtskraft erwachsen und deshalb weder mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen noch vom erkennenden Gericht geändert werden können, sind nicht mit außerordentlichen, nicht gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen wie der Gegenvorstellung anzugreifen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 2015 - 10 B 55.14 - juris Rn. 10 und vom 28. März 2018 - 10 B 3.18 - juris Rn. 9). - BVerwG, 15.05.1996 - 5 B 161.95
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit einem Verfahrensfehler - Umfang …
- VGH Bayern, 01.03.2024 - 8 CS 23.2222
Anordnung des Sofortvollzugs der Planfeststellung und Bewilligung einer …
Bei ihrer Beurteilung stellen sich Sach- und Rechtsfragen, die erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden können (vgl. BVerwG, B.v. 4.1.2021 - 7 VR 9.20 - juris Rn. 7;… BVerfG, B.v. 12.7.2018 - 1 BvR 1401/18 - NVwZ 2018, 1466 = juris Rn. 6). - BVerwG, 20.12.2021 - 4 A 6.21
Anhörungsrüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Gerichtliche Entscheidungen, die in Rechtskraft erwachsen und deshalb weder mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen noch vom erkennenden Gericht geändert werden können, sind nicht mit außerordentlichen, nicht gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen wie der Gegenvorstellung angreifbar (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2014 - 4 A 1.14 - juris Rn. 12 und vom 4. Januar 2021 - 7 VR 9.20 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 ZB 21.364
Erfolglose Gegenvorstellung
Gerichtliche Entscheidungen, die in Rechtskraft erwachsen und deshalb weder mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen noch vom erkennenden Gericht geändert werden können, sind nicht mit außerordentlichen, nicht gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen wie der Gegenvorstellung anzugreifen (vgl. BVerwG, B.v. 4.1.2021 - 7 VR 9/20 - juris Rn. 11).
- OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20
Richterablehnungsgesuch; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gegenvorstellung
Gerichtliche Entscheidungen, die in Rechtskraft erwachsen und deshalb weder mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen noch vom beschließenden Gericht geändert werden können, sind grundsätzlich nicht mit außerordentlichen, nicht gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen wie der Gegenvorstellung anzugreifen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. Januar 2021 - 7 VR 9/20 - juris Rn. 11 m. w. N.). - VGH Bayern, 21.03.2022 - 9 C 22.673
Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch
Nichts Anderes würde gelten, wenn man das Rechtsmittel des Klägers als Gegenvorstellung auffassen könnte (…vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2020 - 8 C 20.1108 - juris Rn. 6), so eine solche überhaupt als statthaft in Betracht käme (vgl. BVerwG, B.v. 4.1.2021 - 7 VR 9.20 - juris Rn. 11;… B.v. 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 8.7.2020 a.a.O. Rn. 4 f.). - VGH Bayern, 29.04.2025 - 6 C 25.577
Anhörungsrügeverfahren, Verfahren der Anhörungsrüge, Befangenheitsgesuch, …
Gerichtliche Entscheidungen, die in Rechtskraft erwachsen und deshalb weder mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen noch vom erkennenden Gericht geändert werden können, sind nicht mit außerordentlichen, nicht gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen wie der Gegenvorstellung anzugreifen (vgl. BVerwG, B.v. 4.1.2021 - 7 VR 9.20 u.a. - juris Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 24.02.2023 - 1 WRB 1.23
Verwerfung der Rechtsbehelfe
Dies gilt auch für Entscheidungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 7 VR 9.20 - juris Rn. 11 m. w. N.). - VGH Bayern, 16.03.2022 - 11 CS 22.661
Taxifahrer als Beauftragte zum Führen eines Fahrtenbuchs
Gerichtliche Entscheidungen, die wie der vorbezeichnete Beschluss in Rechtskraft erwachsen und deshalb weder mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen noch vom erkennenden Gericht geändert werden können, sind nicht mit außerordentlichen, nicht gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen wie der Gegenvorstellung angreifbar (…vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2021 - 4 A 6.21 - juris Rn. 5; B.v. 4.1.2021 - 7 VR 9/20 - juris Rn. 11 jeweils m.w.N.).
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