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Rechtsprechung
   OLG München, 22.02.2022 - 7 W 186/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6223
OLG München, 22.02.2022 - 7 W 186/22 (https://dejure.org/2022,6223)
OLG München, Entscheidung vom 22.02.2022 - 7 W 186/22 (https://dejure.org/2022,6223)
OLG München, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - 7 W 186/22 (https://dejure.org/2022,6223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO §§ 935 ff.; GmbHG § 16
    Wegfall des Verfügungsgrunds bei zögerlichem Verhalten des Antragstellers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    2-Mann-GmbH, 2-Personen-Gesellschaft, 2-Personen-GmbH gesellschaftsvertrag, Anfechtungsklage, Befugnis zur Einreichung der Gesellschafterliste, Beschlussanfechtungsklage, Beschlussmängel, Beschlussmängelklage, Beschlussmängelrecht, Beschlussmängelstreit, ...

  • Betriebs-Berater

    Einstweilige Verfügung gegen Einziehung eines Geschäftsanteils - zeitnahes Handeln erforderlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935
    Einziehung von Geschäftsanteilen; Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Fehlender Verfügungsgrund; Grenze zulässigen Zuwartens in Bezug auf eine Antragstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sechs Monate gewartet: Dringlichkeit selbst widerlegt!

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2022, 1361
  • NZG 2022, 564
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach …

    Auszug aus OLG München, 22.02.2022 - 7 W 186/22
    Vielmehr müsse es - wie der Senat mit Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 02.07.2019 - II ZR 406/17) bereits entschieden habe - die Möglichkeit einer Korrektur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geben.

    Rn. 23 Dem liegt die in der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 02.07.2019 - II ZR 406/17, Rdnrn 38-39) zum Ausdruck kommende Überlegung zu Grunde, dass ein von einer möglicherweise fehlerhaften Einziehung betroffener Gesellschafter zwar gegen den Einziehungsbeschluss Klage erheben, damit allein aber nicht verhindern kann, dass eine die Einziehung nachvollziehende Gesellschafterliste zum Handelsregister eingereicht und im Registerordner aufgenommen wird.

  • OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21

    Einstweilige Verfügung zugunsten eines GmbH-Gesellschafters im Zusammenhang mit …

    Auszug aus OLG München, 22.02.2022 - 7 W 186/22
    Vielmehr müsse es - wie der Senat mit Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 02.07.2019 - II ZR 406/17) bereits entschieden habe - die Möglichkeit einer Korrektur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geben.

    Rn. 22 1. Zwar bejaht der Senat in Fällen, in denen die Satzung der Gesellschaft eine Einziehung von Geschäftsanteilen vorsieht (zur Ausschließung ohne Satzungsgrundlage vgl. Senat, Urteil vom 02.12.2020 - 7 U 4305/20) und die Gesellschafterversammlung einen solchen Beschluss fasst, grundsätzlich insoweit ein Verfügungsgrund, als der von der Einziehung betroffene Gesellschafter bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache seine Weiterbehandlung als Gesellschafter erreichen will (vgl. Senat, Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21, Rdnr. 56).

  • OLG München, 02.12.2020 - 7 U 4305/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschließung als Gesellschafter

    Auszug aus OLG München, 22.02.2022 - 7 W 186/22
    Rn. 22 1. Zwar bejaht der Senat in Fällen, in denen die Satzung der Gesellschaft eine Einziehung von Geschäftsanteilen vorsieht (zur Ausschließung ohne Satzungsgrundlage vgl. Senat, Urteil vom 02.12.2020 - 7 U 4305/20) und die Gesellschafterversammlung einen solchen Beschluss fasst, grundsätzlich insoweit ein Verfügungsgrund, als der von der Einziehung betroffene Gesellschafter bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache seine Weiterbehandlung als Gesellschafter erreichen will (vgl. Senat…, Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21, Rdnr. 56).
  • BGH, 08.12.2008 - II ZR 39/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens bei …

    Auszug aus OLG München, 22.02.2022 - 7 W 186/22
    Der Wert eines Antrags, einen Einziehungsbeschluss für nichtig zu erklären, richtet sich regelmäßig nach dem Wert des Geschäftsanteils, weil er dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Nichtigerklärung des Beschlusses entspricht (BGH, Beschluss vom 08.12.2008 - II ZR 39/08, Rdnr. 2).
  • KG, 19.05.2025 - 2 U 15/25

    Unbefristeter Bad Leaver Event bei Abberufung als Geschäftsführer wegen eines …

    Rn. 47 3. Der - von der Verfügungsbeklagten auch nicht in Zweifel gezogene - Verfügungsgrund (§§ 935, 940 ZPO) ergibt sich aus dem Umstand, dass der von einer möglicherweise fehlerhaften Einziehung betroffene Gesellschafter davor geschützt werden muss, dass während der Dauer des Anfechtungsrechtsstreits die übrigen Gesellschafter das Unternehmen nach ihrem Belieben umgestalten (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Juli 2019 - II ZR 406/17, BGHZ 222, 323 Rn. 38; OLG München, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 7 W 186/22, NZG 2022, 564 Rn. 25 nach juris).
  • OLG München, 06.04.2022 - 7 U 9421/21

    Nichtigkeit eines Anteilskaufvertrags wegen kollusiven Zusammenwirkens

    Da es bei der Eintragung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste nach § 16 Abs. 3 S. 3 GmbHG um die Verhinderung eines Rechtsscheinserwerbs geht, begegnet es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 22.02.2022 - 7 W 186/22, Rdnr. 29) keinen Bedenken, der Klägerin als tatsächlicher Rechtsinhaberin eine längere Frist zur Ergreifung sichernder Maßnahmen zuzubilligen.
  • OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 5 W 18/22

    Widerlegung der Dringlichkeit in gesellschaftsrechtlichem Eilverfahren

    Zwar resultiert, was auch das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG München zutreffend ausgeführt hat, aus der Einziehung von Geschäftsanteilen bereits grundsätzlich die Gefahr der Entwertung der Mitgliedschaftsrechte während der Dauer der in der Hauptsache gegen den Einziehungsbeschluss angebrachten Beschlussmängelklage, und zwar insbesondere durch die Fassung von satzungs- und strukturändernden Beschlüssen und damit durch die Umgestaltung der Gesellschaft (vgl. OLG München, Beschluss vom 22.2.22, 7 W 186/22, NZG 2022, 564, 565 m. w. N.).
  • KG, 07.09.2026 - 2 W 51/26

    Einstweiliger Rechtsschutz bei der Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen: …

    Rn. 7 a. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein von einer Zwangseinziehung seiner Geschäftsanteile betroffener Gesellschafter davor geschützt werden muss, dass die übrigen Gesellschafter bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache das Unternehmen nach ihrem Belieben umgestalten und er hierdurch nicht wiedergutzumachende Nachteile erleidet, weshalb ein Verfügungsgrund für die Untersagung der Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste und/oder eine auf die vorläufige Weiterbehandlung als Gesellschafter gerichtete einstweilige Verfügung grundsätzlich zu bejahen ist (BGH…, Urteil vom 2. Juli 2019 - II ZR 406/17, BGHZ 222, 323 Rn. 38; Senat, Beschluss vom 12. Januar 2026 - 2 U 74/25 , NZG 2026, 557 ; OLG München, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 7 W 186/22, NZG 2022, 564 [565]).
  • KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25

    Einstweiliger Rechtsschutz: Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes

    Rn. 3 1. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein von einer Zwangseinziehung seiner Geschäftsanteile betroffener Gesellschafter davor geschützt werden muss, dass die übrigen Gesellschafter bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache das Unternehmen nach ihrem Belieben umgestalten und er hierdurch nicht wiedergutzumachende Nachteile erleidet, weshalb ein Verfügungsgrund für die Untersagung der Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste und/oder eine auf die vorläufige Weiterbehandlung als Gesellschafter gerichtete einstweilige Verfügung grundsätzlich zu bejahen ist (BGH, Urteil vom 2. Juli 2019 - II ZR 406/17, BGHZ 222, 323 Rn. 38; OLG München, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 7 W 186/22, NZG 2022, 564 [565].
  • LAG Nürnberg, 14.11.2022 - 1 TaBVGa 4/22

    Behinderung - Betriebsratstätigkeit - Untersagung - Verfügungsgrund

    Er hat damit selbst zum Ausdruck gebracht, dass seinem Begehren die Eilbedürftigkeit, die in einem Verfahren auf einstweilige Verfügung gegeben sein muss, fehlt (einhellige Auffassung, vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz v. 15.11.2021, 3 SaGa 4/21; OLG München v. 22.02.2022, 7 W 186/22; KG Berlin v. 11.05.2021, 8 U 1153/20; OLG Hamburg v. 21.03.2019, 3 U 105/18, jeweils zitiert nach juris;… Drescher in Münchener Kommentar zur ZPO, § 935 Rn. 22;… Becker in Anders/Gehle, ZPO, § 940 Rn. 6).
  • LG Bielefeld, 10.12.2024 - 8 O 338/24
    Dies ist dann der Fall, wenn der Antragsteller bereits einen Titel in Händen hat, aus dem er nicht nur vorläufig und ohne Sicherheitsleistung vollstrecken kann (OLG Hamm, Beschluss vom 23.11.2001 - 7 UF 428/01). Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt zudem, wenn die Dringlichkeit durch den Antragsteller selbst widerlegt wurde, weil er nach Eintritt der Gefährdung mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zuwartet oder das Verfahren nicht zügig betreibt (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.06.2024 - 9 W 12/24; OLG München, Beschluss vom 22.2.2022 - 7 W 186/22)..
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