Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 02.07.2025 - 7 W 24/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
- IWW
§ 68 GKG
Kostenrecht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Gebührensprung, keine Streitwertbeschwerde!
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 26.02.2024 - 11 O 186/23
- OLG Karlsruhe, 02.07.2025 - 7 W 24/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 1535
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 29.10.2009 - III ZB 40/09
Beschwer einer Partei durch die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwertes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2025 - 7 W 24/24
Rn. 8 Wie bei jedem Rechtsmittel ist auch für eine Beschwerde gegen die endgültige Festsetzung des Kostenstreitwerts eine Beschwer erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 29.10.2009 - III ZB 40/09 -, Rn. 3, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 04.02.2009 - 4 W 5/09 -, Rn. 4, juris;… Hartmann in: Hartmann, Kostengesetze online, 4. Lieferung, 11/2022, § 68 GKG 2004, Rn. 5). - OLG Karlsruhe, 10.01.2005 - 15 W 29/04
Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Streitwertbeschwerde
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2025 - 7 W 24/24
Diese nachteiligen finanziellen Auswirkungen ergeben sich bei einer Partei entweder im Rahmen der Kostenfestsetzung oder bei der Erhebung von Gerichtsgebühren; beim Rechtsanwalt, der sich aus eigenem Recht gegen eine Wertfestsetzung wendet, liegen die Auswirkungen der Wertfestsetzung in der Abrechnung seiner Gebühren (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2005 - 15 W 29/04 -, Rn. 3, juris). - BGH, 03.03.2014 - IV ZB 4/14
Gerichtsgebührenbefreiung: Kostenpflichtigkeit einer kraft Gesetzes …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2025 - 7 W 24/24
Rn. 12 Zwar gilt die Kostenfreiheit des Beschwerdeverfahrens grundsätzlich nur für statthafte Beschwerden (vgl. BGH, Beschluss vom 03.03.2014 - IV ZB 4/14 -, Rn. 2 ff., juris;… Hartmann in: Hartmann, Kostengesetze online, 4. Lieferung, 11/2022, § 68 GKG 2004, Rn. 21;… Toussaint/Toussaint, 54. Aufl. 2024, GKG § 68 Rn. 34).
- BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07
Rechtsbehelf vor Entscheidungszustellung - formelle Rechtskraft
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2025 - 7 W 24/24
Rn. 13 Für die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels reicht es aus, wenn es gegen eine Entscheidung überhaupt - also ohne Rücksicht auf besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen - gegeben ist (vgl. BAG, Beschluss vom 28.02.2008 - 3 AZB 56/07 -, Rn. 18, juris). - OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22
Wirksamkeit des Widerrufs eines zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2025 - 7 W 24/24
Soweit der Beklagte Ziff. 1 vorliegend in seiner Funktion als Prozessbevollmächtigter Beschwerde einlegen wollte, § 32 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 68 Abs. 1 GKG, § 78 Abs. 4 ZPO, ist die Beschwerde darüber hinaus auch deshalb unzulässig, weil ein Prozessbevollmächtigter, der aus eigenem Recht eine Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss einlegt, nur dann beschwert ist, wenn er geltend macht, dass die Streitwertfestsetzung zu gering sei und er deswegen nur geringere Gebühren abrechnen könne (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.03.2022 - 4 W 9/22 -, Rn. 12, juris). - OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 4 W 5/09
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2025 - 7 W 24/24
Rn. 8 Wie bei jedem Rechtsmittel ist auch für eine Beschwerde gegen die endgültige Festsetzung des Kostenstreitwerts eine Beschwer erforderlich (vgl. BGH…, Beschluss vom 29.10.2009 - III ZB 40/09 -, Rn. 3, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.02.2009 - 4 W 5/09 -, Rn. 4, juris;… Hartmann in: Hartmann, Kostengesetze online, 4. Lieferung, 11/2022, § 68 GKG 2004, Rn. 5). - OLG Frankfurt, 02.06.2025 - 3 W 12/25
Gerichtsgebührenfreiheit zwar statthafter, aber im Einzelfall unzulässigen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2025 - 7 W 24/24
Ist die erforderliche Beschwer im Einzelfall nicht erreicht, führt dies lediglich zur Unzulässigkeit der Streitwertbeschwerde, nicht jedoch dazu, dass diese von vornherein unstatthaft ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2025 - 3 W 12/25 -, Rn. 17, juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2022 - L 7 KA 2/22
Wertbestimmung - Änderung des Streitgegenstandes - Abänderungsbescheid - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2025 - 7 W 24/24
Soweit die beantragte Veränderung des Streitwerts zu keinem Gebührensprung führt, fehlt es an einer Beschwer, weil die entstehenden Kosten bzw. Gebühren sich dann nicht verändern können (…BeckOK KostR/Laube, 48. Ed. 1.2.2025, GKG § 68 Rn. 45; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2022 - L 7 KA 2/22 B, Rn. 18, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 17.12.2014 - 22 C 14.2726 -, Rn. 5, juris). - VGH Bayern, 17.12.2014 - 22 C 14.2726
Streitwertbeschwerde
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2025 - 7 W 24/24
Soweit die beantragte Veränderung des Streitwerts zu keinem Gebührensprung führt, fehlt es an einer Beschwer, weil die entstehenden Kosten bzw. Gebühren sich dann nicht verändern können (…BeckOK KostR/Laube, 48. Ed. 1.2.2025, GKG § 68 Rn. 45;… vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2022 - L 7 KA 2/22 B, Rn. 18, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.12.2014 - 22 C 14.2726 -, Rn. 5, juris).
- OLG Frankfurt, 31.07.2025 - 3 W 18/25
Vorläufige Streitwertfestsetzung: Statthaftigkeit einer Beschwerde
Die gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit (§ 66 Abs. 8 Satz 1, § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG) gilt nur für statthafte Beschwerden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23.03.2022 - I ZB 12/22 -, BeckRS 2022, 8078; Beschluss vom 01.09.2016 - I ZB 70/16 -, BeckRS 2016, 17383; Senat, Beschluss vom 02.06.2025 - 3 W 12/25 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17.07.2019 - 13 W 25/19 -, BeckRS 2019, 15648; OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.06.2022 - 4 W 16/22 -, BeckRS 2022, 13272; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2025 - 7 W 24/24 -, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.01.2026 - 7 W 24/24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs. 4 HöfeO; § 2050 BGB
Rechtmäßige Anerkennung von Abfindungsansprüchen für Miterben aus § 12 HöfeO gegenüber Hoferben durch Landwirtschaftsgericht; Kein Vorliegen eines Erbverzichts - Deutsches Notarinstitut
BGB § 2050; HöfeO § 12 Abs. 4
Abfindungsansprüche weichender Erben; zur analogen Anwendung von § 12 Abs. 4 HöfeO - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HöfeO § 12 Abs. 4 ; BGB § 2050
Abfindung; Anrechnung; Keine analoge Anwendung von § 12 Abs. 4 HöfeO - rechtsportal.de
HöfeO § 12 Abs. 4 ; BGB § 2050
Abfindung; Anrechnung; Keine analoge Anwendung von § 12 Abs. 4 HöfeO
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dannenberg, 05.04.2024 - 5 Lw 63/23
- AG Dannenberg, 05.04.2024 - 5 Lw 68/23
- AG Dannenberg, 05.04.2024 - 5 Lw 69/23
- OLG Celle, 19.01.2026 - 7 W 24/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- OLG Hamm, 22.10.2024 - 7 W 25/24
Streitwertbeschwerde gegen die Streitwertfestsetzung mit dem Ziel der Anhebung …
Auszug aus OLG Celle, 19.01.2026 - 7 W 24/24
Die Mutter des Erblassers sowie seine Schwestern D. M. und M. K. (siehe 7 W 25/24) waren zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits verstorben.Der Senat hat die Verfahren 7 W 24/24, 7 W 25/24 und 7 W 26/24 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des erstgenannten Verfahrens mit Beschluss vom 12. November 2025 verbunden (eOLG 159) und die Beteiligten zu 9 und 10 mit Verfügung vom 24. November 2025 hinzugezogen (eOLG 175).
Die Forstfläche von rund 10 ha sei nicht aktiv bewirtschaftet worden (eOLG 95 f. 7 W 25/24).
- OLG Hamm, 16.06.2009 - 10 W 156/07
Hofeszubehör; Geldvermögen
Auszug aus OLG Celle, 19.01.2026 - 7 W 24/24
Geldvermögen kann Hofeszubehör sein, soweit es zu den bis zu der nächsten Ernte dienenden Betriebsmitteln zu rechnen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 10 W 156/07, juris Rn. 31).Erbrechtlich privilegiert ist der zu übergebende Betrieb in seiner vorhandenen Größe und dem tatsächlichen Zuschnitt mit der zur Weiterbewirtschaftung bis zur nächsten Ernte notwendigen Kapitalausstattung (OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 10 W 156/07, juris Rn. 32).
- BGH, 31.01.1969 - V ZR 164/65
Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins - Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Celle, 19.01.2026 - 7 W 24/24
(1) Betriebsmittel sind die Mittel, die zur Fortführung des Betriebs erforderlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1969 - V ZR 164/65, juris Rn. 30), in erster Linie Bargeld, Guthaben, Forderungen, Erlöse aus der Verwertung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.Nicht dazu gehören etwa Einnahmen aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1969 - V ZR 164/65, juris Rn. 36) oder der Milchquote.
- BGH, 13.07.1983 - IVa ZR 15/82
Zum Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Berliner Testament
Auszug aus OLG Celle, 19.01.2026 - 7 W 24/24
Erblasser kann demgemäß nicht eine schon vor dem Erbfall verstorbene Person sein (BGH, Urteil vom 13. Juli 1983 - IVa ZR 15/82, juris Rn. 12). - BGH, 29.11.1996 - BLw 16/96
Umfang eines Erbverzichts im Anwendungsbereich der HöfeO; Anpassung des …
Auszug aus OLG Celle, 19.01.2026 - 7 W 24/24
Diese Änderung der gesetzlichen Erbfolge schließt auch die Abfindungs- und Nachabfindungsansprüche aus §§ 12, 13 HöfeO aus (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1996 - BLw 16/96, juris Rn. 7). - BGH, 15.04.2011 - BLw 9/10
Hof im Sinne der Höfeordnung
Auszug aus OLG Celle, 19.01.2026 - 7 W 24/24
Ohne die alsbaldige Feststellung müsste der Antragsteller gefährdet oder benachteiligt sein (BGH, Beschluss vom 15. April 2011 - BLw 9/10, BGHZ 189, 245 Rn. 8). - BGH, 14.07.1972 - V ZR 124/70
Auflösend bedingte Nacherbeinsetzung
Auszug aus OLG Celle, 19.01.2026 - 7 W 24/24
Die noch zur Vollendung begonnener Baumaßnahmen notwendigen Gelder können als Betriebsmittel allenfalls dann angesehen werden, wenn die Fertigstellung eines in der Ausführung begriffenen Bauobjekts zur Erhaltung des Hofes erforderlich ist (vgl. BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1972 - V ZR 124/70, juris Rn. 25 f.). - OLG Celle, 18.09.2023 - 7 W 17/23
Wirksamkeit des Verzichts auf Pflichtteils- und höferechtliche …
Auszug aus OLG Celle, 19.01.2026 - 7 W 24/24
Gemäß § 2349 BGB erstreckt sich der Verzicht mangels anderweitiger Bestimmung auf den gesamten Stamm nach dem Verzichtenden (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2023 - 7 W 17/23 (L), juris Rn. 14). - BGH, 29.01.1952 - V BLw 78/50
Ausgleichungspflicht bei Vorempfängen
Auszug aus OLG Celle, 19.01.2026 - 7 W 24/24
Als eine Abfindung aus dem Hof ist alles, was bei wirtschaftlicher Betrachtung einem Abkömmling nicht nur unmittelbar aus dem Hofe, sondern auch mittelbar über eine zwischenzeitliche Belegung auf Sparkonto oder dergleichen zu Ausstattungszwecken mitgegeben wird, anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1952 - V BLw 78/50, juris Rn.19).
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