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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.03.2026 - 7 W 26/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,5185
OLG Hamburg, 03.03.2026 - 7 W 26/26 (https://dejure.org/2026,5185)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2026 - 7 W 26/26 (https://dejure.org/2026,5185)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2026 - 7 W 26/26 (https://dejure.org/2026,5185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 32 ZPO
    Örtliche Zuständigkeit bei behaupteten Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Online-Veröffentlichungen eines lokal tätigen Vereins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32 ; GG Art. 2 Abs. 1
    Zur rechtmäßigen Anordnung eines Vorstandswechsels im Karnevalsvereins; Vorhandensein eines deutlichen Bezugs der als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte als Voraussetzungen für internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte zur Entscheidung über Klagen wegen ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Bei uns nur Promis, bitte

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Personlichkeitsrechtsverletzung durch Online-Berichterstattung wenn sich diese nur an lokalen Adressatenkreis richtet

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Fliegender Gerichtsstand: Schwester in Hamburg ist kein Argument

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kölner Jeck kann nicht einfach wegen Streitigkeiten mit seinem Karnevalsverein in Hamburg klagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2026 - 7 W 26/26
    Rn. 12 Für Veröffentlichungen in Online-Medien setzt der BGH für die autonome internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen voraus, dass die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland aufweisen (vgl. BGH, Urt. v. 02.03.2010 - VI ZR23/09, BGHZ 184, 313-323).
  • OLG Hamburg, 29.11.2023 - 7 W 94/23

    Kostentragungspflicht nach Klagerücknahme bei vormaliger Anrufung des örtlich …

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2026 - 7 W 26/26
    Eine Einschränkung der grundsätzlich bundesweit gegebenen Zuständigkeit kommt nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Veröffentlichung auf einen örtlich begrenzten Adressatenkreis bezieht oder sonst einen lokalen oder regionalen Bezug aufweist ( OLG Hamburg, Beschluss vom 29.11.2023, 7 W 94/23 , NJW-RR 2024, 613 ).
  • LG Köln, 26.02.2019 - 28 O 359/18
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2026 - 7 W 26/26
    Rn. 15 Im Vergleich zu Prominenten, die im gesamten Bundesgebiet bekannt sind, so dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen keinen besonderen regionalen Bezug aufweisen, besteht für weniger bekannten Persönlichkeiten, wie dies der Antragsteller ist, keine Vermutung, dass sich Persönlichkeitsrechtsverletzungen am gewählten Gerichtsstand auswirken (s. auch LG Köln, Beschluss vom 26.02.2019 - 28 O 359/18;… BeckOGK/Lutz, 15.12.2025, ZPO § 32 Rn. 167).
  • LG Hamburg, 03.02.2026 - 324 O 29/26
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2026 - 7 W 26/26
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 03.02.2026, Az. 324 O 29/26 , wird zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 16.11.2023 - 1 W 25/23
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2026 - 7 W 26/26
    Angeknüpft wird an die bestimmungsgemäße Abrufbarkeit und damit die bestimmungsgemäße Auswirkung der beanstandeten Inhalte (vgl. u.a. OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.11.2023, 1 W 25/23, GRUR-RS 2023, 33932).
  • LG Berlin II, 14.07.2026 - 27 O 236/26
    Rn. 23 Nach diesen Maßstäben ist der Erfolgsort der angegriffenen Äußerungen jedenfalls auch Berlin, da eine Wahrnehmung der Äußerung bereits aufgrund des Bezugs zum bundesweit bekannten und im streitgegenständlichen Artikel ausdrücklich erwähnten Ehemann der Antragstellerin im Bezirk des Landgerichts Berlin II erheblich wahrscheinlicher ist als dies unter Absehen vom Inhalt der Äußerung aufgrund der Tatsache der bloßen Abrufbarkeit der Fall wäre (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. März 2026 - 7 W 26/26, BeckRS 2026, 3040, Rn. 12; Kammer…, Urteil vom 10. März 2026, a.a.O., Rn. 26).
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